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Kein PKH bei Unterhaltsklage ?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man kann auf 2 Arten auf KU verzichten.

1. Man fordert ihn einfach nicht.

2. Wenn es Gerichtsfest sein soll, kann man es dadurch, dass man dem Anderen die KU-Zahlungen vom Leib hält und selbst in die Unterhaltspflicht eintritt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.05.2010 20:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei mir steht in der Scheidungsfolgenvereinbarung, dass der KV zum Unterhalt in Höhe Stufe 1 der DDT verpflichtet wäre zu zahlen, dies auf Aufforderung (!) titulieren müsste, ich ihn aber von der KU-Zahlung auf Grund seiner wirtschaftlichen Lage freistelle und dies jederzeit widerruflich ist.

Da das Ding vor Gericht muss, sollte das wohl funktionieren?

Aber das hilft ja DWH jetzt nix...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.05.2010 20:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lbm,

ja funktionieren tut es. Aber bei dir ist die Vorraussetzung so, das der LBP eh nicht leistungsfähig ist und du in seine Unterhaltspflicht durch deinen Verdienst voll eintreten kannst.

Bei dwh ist es leider eben anders. Wenn ichs noch so richtig in Erinnerung habe muß er irgendwann wohl oder übel ergänzend Sozialleistungen beantragen und damit muß er ja wieder nachweisen ,das er nicht freiwillig auf KU verzichtet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 08.05.2010 00:31
(@dadwithouthope)
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Hallo,

genau, wir bekommen momentan für J. Kinderzuschlag. Der würde ihr nicht zustehen, wenn die Mutter Unterhalt zahlen würde. Das sind zwar monatlich nur 140 Euro, aber immerhin auch etwas.

Schon daher kann ich nicht auf die Beistandschaft verzichten, da ich sonst den Zuschlag auch nicht bekommen würde.

Und wie gesagt, es geht ja nicht mal so sehr ums Geld, wie ums Prinzip.

Denn wenn Exilein wirklich dazu verurteilt werden würde, mir diesen Unterhalt zu bezahlen, dann würde ich dieses Geld für meine drei Kinder ausgeben. Denn der Unterhalt, den ich an meine Ex bezahle, wird für alles benutzt, nur nicht für die Kinder. Denn wir gesagt, Kleidung bekommen die Kinder nur die vom Basar der Caritas (kostenlos ) und Essen nur das was Exilein zweimal in der Woche von der Tafel holt. Kein Taschengeld, keine Spielsachen, keine Ausflüge, nix.

Und all das würde ich dann mit dem " erzwungenen " Unterhalt den Kindern geben. Wäre doch gerecht, oder ?

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2010 11:23
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, der momentane Stand ist, dass die Anwältin meiner Ex gesagt hat, Exilein solle erstmal gar nichts tun. Auf keinen Fall die Sache titulieren lassen.

" Sollen die doch zu Gericht gehen , sie müssen ganz sicher nichts bezahlen ".  Das war die Aussage der Anwältin.

Dann warten wir mal ab.

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Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 20:46
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

heute war ich beim JA . Der SB wegen der Beistandschaft hat mir den Schriftverkehr den er mit der Anwältin meiner Ex führt zum lesen gegeben.

Folgenden Satz finde ich für hier erwähnensswert :

Unsere Mandantin will sich jedenfalls nicht vor einer Unterhaltszahlung drücken. Sie ist schlichtweg nicht leistungsfähig. Deshalb kann sie sich auch nicht verpflichten, den Mindestunterhalt zu bezahlen.Dies wäre schlichtweg, Zahlungsfähig vorzutäuschen, also versuchter Betrug.

Ist das nicht toll ? Exilein kann keinen Unterhalt titulieren lassen, weil das Betrug wäre. Was für Betrüger wir Väter doch alle sind !! Wir gehören alle angezeigt, weil wir Titel unterschreiben, obwohl wir gar nicht das Geld haben um sie zu bezahlen. ( viele von uns zumindest ).

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 16:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dadwithouthope,

Unsere Mandantin will sich jedenfalls nicht vor einer Unterhaltszahlung drücken. Sie ist schlichtweg nicht leistungsfähig. Deshalb kann sie sich auch nicht verpflichten, den Mindestunterhalt zu bezahlen.Dies wäre schlichtweg, Zahlungsfähig vorzutäuschen, also versuchter Betrug.

Nun, Anwälte schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Was sagt denn das Jugendamt zu diesem über Kreuz verlöteten Quark?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 18.05.2010 18:56
(@dadwithouthope)
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Hallo,

das Jugendamt wird jetzt Klage einreichen. Sie wollen einen Titel von ihr.

Die ganze Sache ist sowieso etwas seltsam.

Auf das Schreiben der Anwältin hatte das Jugendamt geantwortet und festgestellt, dass Exilein eben eine Arbeit suche müsse, und  nicht einfach sagen könne, sie habe kein Geld.
Das Jugendamt sei der Meinung sie sei ihrer Verpflichtung ihre Arbeitskraft voll einzusetzen nur unzureichend nachgekommen und hätte sich nicht um Arbeit bemüht. und daher würde man nun ein fiktives Einkommen ansetzen.
" Sollte Fr. ... aus dem von ihr betriebenen Gewerbe kein ausreichendes Einkommen erzielen, möchten wir Sie daraufhinweisen, dass die Pflichtige in Anbetracht der sie betreffenden Unterhaltsverpflichtung sich um die Aufnahme einer andereweitigen Tätigkeit zu bemühen hat, um ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen "

So ja gut und schön.

Als Antwort auf dieses Schreiben an die Anwältin erhielt der SB des JA ein Email der Anwältin :

" Fr. ... ist wirklich leistungunfähig. Sollten Sie der Meinung sein, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, so beachten Sie bitte, dass wir zustellungsbevollmächtigt sind.

Im Anhang finden Sie eine Email von Fr.... ( Exilein ) an mich.

mfG

Und nun das mir unverständliche. Im Anhang befand sich tatsächlich ein Email meiner Ex an ihre Anwältin. Aber darin stehen nur wüste Beschimpfungen über mich, dass ich sie ja nur fertig machen möchte, und dass ich Spass daran hätte, wenn sie am Boden liegt, Und dass es ja wohl nicht sein könne, dass sie 100 % bezahle solle, während ich nur 88 % bezahle. und wie gemein es doch sei, dass mein Unterhalt an sie festgesetzt worden sei, bis mein kleine Sohn 12 Jahre alt wäre und und und.
Ausserdem schreibt sie in dieser Email noch wortwörtlich dass ich es nun fast geschafft hätte ihr die Kinder wegzunehmen, da sie so fertig sei. Und sie würde das nicht schaffen, arbeiten, Selbstständigkeit und Kinder.

Und diese Email leitet die Anwältin an das JA weiter. Versteht ihr das ? Was bezweckt die damit ? Mitleid schinden ?
....

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 20:20
(@dadwithouthope)
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Also, weiter gehts.

Das JA hat nun bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 100 % des Regelunterhalts gestellt.

Wisst ihr wie das jetzt weitergeht ?

Setzt das Gericht nun einfach eine Unterhaltshöhe fest und sie kann dann dagegen klagen, oder wie läuft das ?

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Themenstarter Geschrieben : 22.05.2010 13:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo DWH,

man könnte fast meinen, die Anwältin kann Exxe nicht leiden. So eine Email leitet man doch nicht ans JA weiter... au weia.

Das JA wird im Namen Deines Kindes klagen, das Gericht wird - wie auch immer - entscheiden. Und wenn es dann ein Urteil gibt, kann Ex natürlich dagegen angehen, sie hat ja die Rechtsweggarantie.

Kann schon sein, dass das Gericht nicht 100% sondern weniger festsetzt. Ich denke, die Höhe ist jetzt gar nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist, dass sie ihre Pflichten aufgezeigt bekommt und dadurch vielleicht auch kapiert, wie sich das anfühlt...
Vielleicht lernt sie daraus, dass es doch besser ist, sich untereinander zu einigen. Die Hoffnung sollte man bekanntlich nie aufgeben..

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2010 13:38




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja. da hast du recht. Auf die Höhe kommt es wirklich nicht an. ich hoffe nur, dass das Gericht einen Titel erstellt. Denn dann sieht Ex wenigstens mal, das sie keine Sonderrechte hat, nur weil sie eine Frau ist.

Hab ihr ja nochmal geraten sich mit dem JA in Verbindung zu setzen und einen Kompromiss zu machen. Wollte sie aber nicht, da sie einfach der Meinung ist, sie müsse nichts bezahlen.

Hoffentlich ist der Richter nicht auch dieser Meinung.

Ja, die Email war echt der Hammer. Der SB im JA wusste gar nicht mehr was er dazu noch sagen sollte. Denke das war der letzte Tropfen der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

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Themenstarter Geschrieben : 22.05.2010 23:52
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Na,

zumindest gibt es auch Beistandschaften dir wirklich was machen.
Der Ex meiner LG zahlt für seine beiden Kinder insgesamt 240 EUR, weil er ja so wenig verdient und angeblich nix besseres findet. (An EU zahlt er gar nix).
Das JA hat ihm dann auch mit erhobenem Zeigefinger geschrieben das er dann eben einen Nebenjob machen muss - und entsprechende Bewerbungsbemühungen nachzuweisen hat.
Und was glaubt ihr - der KV lacht sich ins Fäustchen und macht natürlich nix. Die Beihilfestelle macht genau das selbe - nämlich nix. Angeblich können sie nicht mehr machen weil er ja so schlecht verdient.

Da frage ICH mich wozu diese Stelle überhaupt da ist .... und man dann letztlich doch selber klagen muss.

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Geschrieben : 27.05.2010 18:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was mir auffiel:

Der Ex meiner LG zahlt für seine beiden Kinder insgesamt 240 EUR, weil er ja so wenig verdient und angeblich nix besseres findet. (An EU zahlt er gar nix).

warum sollte er das angesichts von

habe inzwischen eine neue Partnerin. Der Plan ist es noch dieses Jahr zu heiraten.
[...]
Diese lebt mit Kindern und Haus 160km von hier entfernt und arbeitet Vollzeit

auch tun? Bei konkreten Heiratsplänen kann man sicher von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgehen; damit ist EU sowieso hinfällig. Vor allem, nachdem Deine LG erkennbar für sich selbst sorgen kann. EU ist schliesslich keine Entschädigungszahlung für eine gewesene Ehe, sondern nur eine Unterstützung für Ex-Partner, die sich vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst unterhalten können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 27.05.2010 18:45
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo.

will mal wieder alles auf den neuesten Stand bringen.

Heute kam der Einspruch meiner Ex. Ihre  Anwältin hat natürlich genau am letzten Tag der Widerspruchszeit den Widerspruch eingelegt. Sie behauptet ein vereinfachtes Verfahren sei nicht zulässig.

Nun geht es also zu Gericht.

Exilein hat nachgewiesen, dass sie in den letzten vier Jahren nicht genug Geld hatte um Unterhalt zu bezahlen. Sie hat eindeutig nachgewiesen, dass sie mit ihrer seit vier Jahren bestehenden " Teilselbstständigkeit " nur Verlust gemacht hat und dadurch nichts verdienen konnte.

aber nun ist sie in die Vollselbstständigkeit gegangen, da sie der Meinung ist, dass ein Unternehmen dass vier Jahre nur Verluste erarbeitet nun plötzlich ausreicht um davon leben zu können.

Ich verstehe nicht, dass unserer Arbeitsämter sowas unterstützen. Sie hat vier Jahre lang jährlich ca. 5000 Euro verdient, und hatte mehr als 6000 Euro Ausgaben. Und trotzdem wird sie nun mit Fördergeldern überhäuft, gecoacht und muss sich vor allem keine andere Arbeit suchen, sie muss sich nicht mal mehr um Arbeit bemühen. Schon seltsam, oder ?

Aber das JA will das nun unterbinden und fordert dass sie ihre Selbstständigkeit aufgibt und ihrer " erhöhten Erwerbsobliegenheit " nachkommt.

Mal abwarten, was da noch passiert.

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Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 01:09
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das JA hat nun die Festsetzung eines fiktiven Einkommens beantragt, da Exilein ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, und sich auch nicht um Arbeit bemüht und aus ihrem Gewerbe seit fast drei Jahren keinerlei Einkommen erzielt ( sie gibt sogar Verluste an ).

Ich hätte dann noch eine Frage.
Sie hat ja vom Gericht einen Fragebogen zugesandt bekommen, in dem sie Angaben über ihre Vermögensverhältnisse und so machen muss.
In diesem Formular muss sie zuallererst angeben
" Personen, denen Sie auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt zu gewähren haben"
Personen die in ihrem Haushalt leben :

da gibt sie die beiden Kinder an, die bei ihr leben. Auf die Frage, ob diese Kinder Einkommen haben, kreuzt sie " nein " an.
Ist der Unterhalt den ich an diese beiden Kinder bezahlen, denn nicht Einkommen der Kinder ?

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 12:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wo hast du denn die Antworten her?

Hat da mal wieder jemand die Grenzen des Datenschutzes überschritten?

Aber ist ja wurscht.
Du kannst das beim JA ja richtig stellen und letztlich kommt es auf ihre Angaben gegenüber dem JA ja auch nicht an.

Klären muss es das Gericht, denn das JA alleine kann sowieso keinen Unterhalt festsetzen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 13:15
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

nein, da hat niemand die Grenzen des Datenschutzes überschritten.

ich habe vom Gericht die Kopien von sämtlichen Unterlagen bekommen, ihre Einkommensnachweise, ihre Kassenbuchkopien, und eben dieses Formular mit ihren Einwendungen gegen die Festsetzung des Unterhaltes.

Ganz offiziel vom Gericht zugestellt bekommen. Hätte das nicht sein dürfen ?

Ausserdem sind das nicht Angaben gegenüber dem JA, sondern gegenüber dem Gericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so ok.

Aber letztlich ist es ja auch so egal.

Du wirst es richtig stellen, und sie wird sagen, sie habe es falsch verstanden.

Sonst nix.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2010 16:06
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Nee, ich will ihr da ja auch nichts anhängen oder so. Ich will nur, dass ihr der Unterhalt der Kinder nicht als " ihre Zahlungsverpflichtung " gezählt wird.

Sie will nämlich den Selbstbehalt erhöht haben, weil sie ja noch die beiden Kinder zu versorgen hat und daher auch mehr Miete zu zahlen habe.

Aber warten wir mal ab, was da passiert. Ich bin sowieso schon sehr verwundert, dass der SB vom JA soweit gegangen ist und tatsächlich geklagt hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 18:01
(@mikkian)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen,

ich habe diesen Thread gerade mit sehr großem Interesse gelesen.

Am Montag gehe ich zum JA um eine Beistandschaft des JA für meinen Sohn zu bekommen.
Meine EX hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen, "böse" wer da denkt:"Als es darum ging wo der Junge lebt, hatte sie keinen Anwalt, jetzt wurde sie aufgefordert Unterhalt zu zahlen und das ist ihr plötzlich einen Anwalt wert..."

Als ich sie nocheinmal fragte ob wir wenigstens den Schreibtisch des Jungen abholen könnten erhielt ich nur die Antwort das die 2 Monate die die Richterin ihr eingeräumt hatte noch nicht um sind. Auch interessant das sie sich da an die Anweisungen der Richterin hält, aber nur 4 Tage nach der Gerichtsverhandlung den Jungen dem Kontakt mit ihren Ehemann aussetzt, obwohl darüber gaaannz deutliche Worte von der Richterin kamen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2010 10:32




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