Kein PKH bei Unterh...
 
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Kein PKH bei Unterhaltsklage ?

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe beim Jugendamt für meine bei mir lebende Tochter eine Beistandschaft wegen Unterhalts.
Bisher hat die Mutter nie etwas bezahlt, da sie ja Hartz4- Empfängerin ist.

Letzte Woche hatte ich nun einen Termin mit ihr und ihrer SPFH in der Schule meines Sohnes. Nach dem Termin hat mich die SPFH zur Seite genommen und mich gefragt, ob ich nicht gewillt wäre diese Beistandschaft aufheben zu lassen.
Es sei nämlich so, dass das Jugendamt nun meine Ex zur Zahlung von 360 Euro Unterhalt aufgefordert habe und falls Ex dies nicht zahlen würde, würde das Jugendamt eine Unterhaltsklage gegen sie bewirken.
Man habe nun lange genug gewartet und es sei nichts geschehen in Bezug auf Arbeit, Bewerbungen usw. und da Ex sich nun selbstständig mache, anstatt arbeiten zu gehen, müsse sie den Unterhalt sichern.

Die SPFH sagte mir nun, es sei ja wohl klar, dass Ex sowieso nichts zahlen müsse, da sie ja trotz Selbstständigkeit noch Hartz4 bekommen würde, und das Problem, wäre ja nur, dass sie " keine Prozesskostenhilfe für so ein Gerichtsverfahren bekomme und dann auf den Kosten sitzen bleiben würde" ( ????? :bahnhof: ).
Daher solle ich doch so nett sein, und die Beistandschaft zurücknehmen, damit keine Klage eingereicht werden könne.

Ich stand erstmal da und dachte nur : " Spinnt die ? " Für wie blöd halten die mich eigentlich ?

Hab dann zu meiner Ex nur gesagt " Kannst du mir auch nur EINEN EINZIGEN Grund nennen, warum ich das tun sollte ? Du hast mir in den letzten zwei Jahren 2 Unterhaltsklagen an den Hals gehängt. Und nun SO eine Frage ? "

Bin immer noch fassungslos,  von so einer Frechheit.

Ausserdem, ist so eine SPFH nicht dazu da um die Rechte der Kinder zu schützen ? Und Unterhalt ist doch das Recht eines Kindes, oder ? Zumindest wenn der Vater ihn zahlen muss.

Was mich aber nun wirklich interessieren würde. Bekommt sie wirklich keine PKH ? Kann ich mir nicht vorstellen. Und ist es sooo sicher, dass sie nichts zahlen muss ? Das Jugendamt würde doch nicht klagen, wenn es keine Möglichkeit sehen würde, da was zu holen. Die letzten zwei Jahre ist ja auch nichts gemacht worden.

Danke für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2010 18:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

mich aber nun wirklich interessieren würde. Bekommt sie wirklich keine PKH ? Kann ich mir nicht vorstellen.

Da PKH/VKH eine besondere Art von Sozialleistungen ist, und sie Hartz4 Empfängerin ist,(als Ausgleich ihres Grundbedarfs, neben ihren Einkünften aus Selbständigkeit) wird sie m.E. PKH/VKH bekommen.
Ob allerdings bei ihr etwas zu holen ist kann von hier aus nicht gesagt werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2010 19:50
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

versteht mich nicht falsch. Inzwischen ist es mir schon ziemlich egal ob sie zahlt oder nicht. Ich brauche ihr Geld nicht um für meine Kinder zu sorgen.

Es geht mir nur irgendwie darum, dass es eine Frechheit ist, von mir zu erwarten, dass ich auf den Unterhalt verzichte, nur um ihr " keine Probleme " zu machen.

Und ausserdem finde ich es als eine Frechheit, dass nicht meine Ex mich darum bittet, sonder diese Frau, die eigentlich dazu da sein sollte die Rechte der Kinder zu schützen und nicht meiner Ex zu helfen um die Unterhaltszahlungen herum zu kommen.

Meine Ex hat mich auf erhöhten Unterhalt verklagt, nur weil eines der Kinder zu mir gezogen ist, sie dachte da ich ja jetzt nur noch für zwei Kinder zahlen müsse, solle ich gefälligst mehr an sie zahlen. weil ja das Kind das bei mir lebt, nichts braucht.

Dann hat sie mich auf Unterhaltsnachzahlung verklagt, weil ich so doof gewesen war, mit ihr nur mündlich auszumachen, dass ich die Schulden die sie an mich hat, vom Unterhalt abziehen darf.

Und nun soll ich auf eine Klage, die ja nicht mal ich einreiche sondern das Jugendamt verzichten ? Da müsste ich schon ganz schon dumm sein, wenn ich das tue.

Und mich dann auch noch anzulügen, und zu behaupten sie bekomme ja keine PKH ( die ARME !!! ) und müsste dann ja die Kosten selber bezahlen !! Wenn ich nicht gleich vor Kummer zerschmelze !!

Und dann geht es einfach auch noch ums Prinzip ! Warum sollte eine Mutter, nur weil sie eine MUTTER ist, keinen Unterhalt bezahlen ? Ich finde es gut, dass das Jugendamt nun auch mal hier etwas tut und auch von einer Frau das selbe verlangt, was bei einem Mann selbstverständlich wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2010 20:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und dann geht es einfach auch noch ums Prinzip ! Warum sollte eine Mutter, nur weil sie eine MUTTER ist, keinen Unterhalt bezahlen ? Ich finde es gut, dass das Jugendamt nun auch mal hier etwas tut und auch von einer Frau das selbe verlangt, was bei einem Mann selbstverständlich wäre.

Sehe ich genauso, und würde auch Klagen lassen.Nur die Erfogsaussichten sind eher gering, und das meinte die Tante vom Amte(wahrscheinlich)

Ich würde es dennoch versuchen, Sie würde das selbe tun, man könnte zwar sagen,...um des guten Frieden willen, aber...,
Warum sollen Mütter nicht genauso in die Pflicht genommen werden?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2010 20:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, wenn du dir von der Klage sowieso nichts versprichst, und die SPFH-Puntze schon vertrauensduselig auf dich zukommt, so schlage ihr doch einen Deal auf Gegenseitigkeit vor.

Denk dir irgendwas Schönes aus, was du gerne von ihr hättest.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2010 20:23
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Den einzigen Vorschlag den ich ihr machen könnte wäre, dass sie alle Kinder zu mir gibt und ich verzichte für immer und ewig auf Unterhalt von meiner Ex ! Und das ist mein absoluter Ernst.

Doch leider wird sie damit nicht einverstanden sein.

Ausserdem kann ich auf die Klage nicht so ohne weiteres verzichten, denn dazu müsste ich die Beistandschaft beenden, und das möchte ich nicht. Denn da ich manchmal doch ein wenig gemein bin, finde ich es ganz nett, dass Exilein sich immer so masslos ärgert, wenn sie einen Brief vom Beistand bekommt, der doch tatsächlich von ihr verlangt, dass sie sich Arbeit suchen soll !!! Und das obwohl sie eine Frau ist !!

Zitat Exilein : " Der behandelt mich wie einen Mann ! Das ist ja wohl eine Frechheit ! "

:redhead: :redhead: bin ja so gemein !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2010 20:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn dir sonst nix einfällt, schlage ihr doch das vor und erfreue dich an ihrem dummen Gesicht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2010 20:42
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

:applaus1: :applaus1: :ausgezeichnet: :thumbup:

Werde ich machen !!

Denn alles andere ist bei den zwei Damen so und so nur Zeitverschwendung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2010 20:52
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also, die Sache ist jetzt weitergegangen.

Die Anwältin meiner Ex hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass Exilein eben nicht genug Geld mit der Selbstständigkeit verdienen würde, und deshalb nicht zahlungsfähig wäre.

Das JA hat dann geantwortet, dass würde nicht interessieren, sie müsse dann eben noch einen Nebenjob annehmen, hat gleichzeitig nochmals zum 01.05. 2010 die Zahlung von 345 Euro angeordnet und verlangt dass Ex dies bis zum 21.05. auch titulieren lasse. Bei Verzug, würde gerichtlich vorgegangen werden.

Nun erzählt Exilein natürlich überall rum, ich würde erst Ruhe geben, wenn sie am Boden liegt. Mir ginge es nicht ums Geld, das ich ja nicht brauchen würde, sondern  darum sie fertig zu machen.

Und die SPFH behauptet ich würde den " Frieden " stören und wäre nicht kommunikationsbereit, weil ich nicht bereit wäre, wenigstens mal vorläufig die Beistandschaft zurückzunehmen. Ich könne sie ja jederzeit, wenn Exilein mehr Geld habe wieder aufleben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2010 12:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DHH!

Und die SPFH behauptet ich würde den " Frieden " stören und wäre nicht kommunikationsbereit, weil ich nicht bereit wäre, wenigstens mal vorläufig die Beistandschaft zurückzunehmen. Ich könne sie ja jederzeit, wenn Exilein mehr Geld habe wieder aufleben lassen.

Genau das Gleiche würde sie bestimmt auch behaupten, wenn Exilein von Dir KU erwartete!?  😉
Sie sollte auf jeden Fall wissen, dass Du per Gesetz auf KU-Zahlungen nicht verzichten DARFST. Es gibt nunmal ein Recht auf KU sowe die Pflicht, diesen zu fordern und zu leisten...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 12:53




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar, würde sie das tun !!  :rofl2: :rofl2:

Ich zahle seit Jahren regelmässig meinen Unterhalt an Exilein. Und bin von ihr auch regelmässig verklagt worden, grundlos.

Sie hat Unterhaltsnachforderungen gestellt, sie wollte mich pfänden lassen, sie hat verlangt dass ich umziehe, um mehr  Unterhalt zahlen zu können. Und,und und.

Exilein zieht seit Jahren sämtliche Register um aus mir mehr Geld herauszuquetschen. Sie hat mich fast um meine Arbeitsstelle gebracht, wegen einer unbegründeten Pfändung.

Und nun bin ich nicht kommunikationsbereit, nur weil ich nicht freiwillig auf Unterhalt verzichte ! Das ist wirklich unglaublich.

Mal davon abgesehen, dass es ja nicht MEIN Geld ist, sondern das Geld meiner Tochter. Ich sehe den Unterhalt nämlich nicht als MEIN Einkommen an, ganz im Gegensatz zu dem Unterhalt den Exilein von mir bekommt. Meine Kinder haben davon nämlich gar nichts. Ernährt werden meine Kinder von der Tafel, bekleidet vom Basar der Caritas.

Aber das ist ein anderes Thema, das sowieso sinnlos ist sich darüber noch mehr zu ärgern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2010 13:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbstverständlich bist du bereit KM vom KU frei zu halten!
Aber natürlich nur auf Gegenseitigkeit!

Wenn jemand Quatsch erzählt sollte man ihm immer den Spiegel vor halten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 13:38
 elwu
(@elwu)

Sie sollte auf jeden Fall wissen, dass Du per Gesetz auf KU-Zahlungen nicht verzichten DARFST.

Hallo,

in welchem Gesetz steht das?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 15:36
 elwu
(@elwu)

Die Anwältin meiner Ex hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass Exilein eben nicht genug Geld mit der Selbstständigkeit verdienen würde, und deshalb nicht zahlungsfähig wäre.

Das JA hat dann geantwortet, dass würde nicht interessieren, sie müsse dann eben noch einen Nebenjob annehmen, hat gleichzeitig nochmals zum 01.05. 2010 die Zahlung von 345 Euro angeordnet und verlangt dass Ex dies bis zum 21.05. auch titulieren lasse. Bei Verzug, würde gerichtlich vorgegangen werden.

Hallo,

klingt gut, halte uns auf dem Laufenden, was da rauskommt.

Das Geschwätz der Ex und der SPFH würde ich komplett ignorieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 15:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Evtl. ableitbar aus:

§ 1614
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 15:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tina:
Danke, das meinte ich...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 17:46
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar halte ich euch auf dem Laufenden.

Wäre ja schön, wenn endlich auch mal ein wenig Gerechtigkeit geschehen würde.

Also, ich muss sagen dieser Mann im JA ist wirklich mal eine Ausnahme. Manchmal habe ich fast das Gefühl, es macht ihm Freude seine Gesetze auch mal bei einer unterhaltspflichtigen Frau anwenden zu dürfen.

Jetzt ist dann eben noch der Richter gefragt, ob er auf der Seite des Gesetzes steht oder .... wie leider fast immer... mütterlastig ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2010 18:32
 elwu
(@elwu)

§ 1614 (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Hallo,

ja, kenne ich, und weiter, Urteile? Denn selbstverständlich kann man jederzeit auf Unterhalt verzichten - sofern man ihn halt einfach nicht braucht, sofern keine Dritten in Anspruch genommen werden. Man braucht zudem nicht zum Jugendamt oder Gericht rennen und hinasuposauen, dass man auf den Unterhalt verzichtet - man tut das einfach. Und schon ist de facto mal wieder de jure überlegen. Das ist ja oft so, in allen Rechtsgebieten. Im Familienrecht besonders, wie wir alle sehr genau wissen. Davon ab gilt eh wie stets: wo kein Kläger, da kein Richter 🙂

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 18:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

ja wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich hab da ein Urteil im Kopf, werds mal schen, bevor ich was falsches sage.

Defacto kann ein Minderjähriger nicht auf seinen U-Anspruch verzichten. Wenn der betreuende Elternteil diese tut, könnte er in de Verlegenheit komme, das später das Kind "fragt", ob es durch diesen Verzicht nicht finanziell geschädigt wurde oder ob der Elternteil den KU aus eignene Leistungen bestritten hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 18:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus elwu!
Ich bin mit Deinem letzten Post absolut gleicher Meinung (meine Frau praktiziert dies auch bei Ihren Kindern aus erster Ehe).
Nur ists bei DHH meines Wissens so, dass er eben nicht darauf verzichten kann und auf die Kohle angewiesen ist...daher leite ich sein Recht ab, im Namen des Kindes KU zu fordern.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 19:07




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