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Kapitalerträge

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich errechne gerade meine Kapitalerträge für 2009.

Dabei ist mir aufgefallen, dass alle Erträge aus gemeinsamem Kapital stammen (stehen kurz vor Scheidung und Zugewinnberechnung),
warum werden mir dann 100% der Erträge mir in der Unterhaltsberechnung zugerechnet?

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2010 17:33
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo lollipop7,

weil es ein dreister Versuch immer wert ist :)...nach all der Trickserei wegen Eurer Firmenfahrzeuge war dieser Zug doch zu erwarten...frag doch mal nach, ob sie auf das anteilige Kapital auch verzichten möchte, wenn sie bei den Erträgen daraus schon nicht partizipieren will...

Nein, im Ernst...mach der gegenseite deine (richtige) Rechnung auf...

Gruß
aus Schwelm

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 18:26
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

aber im Ernst, es ist doch "unser" Vermögen und die Kapitalerträge daraus werden nur auf meiner Seite gerechnet, ist das richtig?

was ist eigentlich mit gewinnen aus aktienverkäufen. fliessen die in die unterhaltsberechnung ein?

sorry für meine viele fragen heute...

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2010 18:41
 elwu
(@elwu)

aber im Ernst, es ist doch "unser" Vermögen und die Kapitalerträge daraus werden nur auf meiner Seite gerechnet, ist das richtig?

was ist eigentlich mit gewinnen aus aktienverkäufen. fliessen die in die unterhaltsberechnung ein?

Hallo,

1) Die unterhaltsrechtliche Zurechnung der Kapitalerträge erfolgt gemäß den Eigentumsanteilen an den Wertpapieren
2) Sofern vor der Trennung/Scheidung verkauft, gemeinhin ja. Wie der Verkaufserlös im konkreten Fall gerechnet wird, ggf. gegengerechnet mit den Kaufaufwendungen, kann man nicht verlässlich prognostizieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 18:51
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

elwu,

in meinem fall ist es so, dass ich während der ehe geschlossene fonds gekauft haben,
diese gehören zu 50% meiner ex, daher bekommt sie beim zugewinn 50% des werts.

ihr anwalt rechnet aber die zinserträge aus 2009 zu meinem bereinigten netto hinzu.

diese beträge müssten aber dann ja auch um 50% gekürzt werden, oder?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2010 19:48
 elwu
(@elwu)

in meinem fall ist es so, dass ich während der ehe geschlossene fonds gekauft haben, diese gehören zu 50% meiner ex, daher bekommt sie beim zugewinn 50% des werts.

ihr anwalt rechnet aber die zinserträge aus 2009 zu meinem bereinigten netto hinzu. diese beträge müssten aber dann ja auch um 50% gekürzt werden, oder?

Hallo,

der Anwalt möchte wie üblich zweimal dieselbe Kuh melken. Um Diskussionen zu vermeiden überweise doch ihre 50% der Erträge alsbald an deine Ex mit entsprechender Verwendungsnotiz. Schon sind bei dir weniger und bei ihr mehr Netto zu berücksichtigen.  Was sagt denn dein Anwalt dazu?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 22:35
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

kann mir bitte jemand helfen, inwieweit aktiengewinne in die unterhaltsberechnung miteinfliessen?

keine dividenden sondern reine verkäufe.

vielen dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2010 14:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hi,

kann mir bitte jemand helfen, inwieweit aktiengewinne in die unterhaltsberechnung miteinfliessen?

keine dividenden sondern reine verkäufe.

ich bin bei weitem kein "unterhaltsexperte". versuche es aber kurz mit "steuerlicher logik"...

egal ob aktienbestand (per stichtag) oder geldvermögen nach verkauf -> das müsste doch ins endvermögen einfließen.

sollte bei der steuererklärung für das relevante jahr das zu versteuernde einkommen aufgrund von veräußerungsGEWINNEN (nicht veräußerungsERLÖSEN), dann müsste das eigentlich wieder rausgerechnet werden, da einmalig und bereits im EV eingeflossen.

Hope that helps,
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 17:45
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

hallo,

inzwsichen klemmt es beim zugewinn an der bewertung von geschlossenen fonds,
werte zum stichtag sind quasi unmöglich, man müsste den wert auf dem zweit markt zum
zeitpunkt des zugangs der scheidungsunterlagen ermitteln.

hat jemand damit erfahrung?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 22:12