habe ein einkommen von 1500€ netto
habe eine 11 jährige tochter für die ich immer unterhalt bezahle 247€
ich hole meine tochter alle 2 wochen bei einer entfernung von 85km ab.also hole sie freitags bringe sie sonntags wieder zur mama.alle 2 wochen. dann fahre ich jedes jahr mit ihr im urlaub!
immer von dem geld was ich echt absparen muss damit ich es mir leisten kann mit ihr 2 wochen am stück zu verbringen.
jetzt will sie mich überprüfen lassen, weil sie denkt ich verdiene mehr was aber nicht stimmt.
was muss ich denn jetzt bezahlen? ich habe immer bezahlt! ich habe mir ein auto gekauft damit ich sie holen kann , ich bräuchte sonst keins. Sie hat keinen titel gegen mich oder wie das heißt.
danke gruß dirk
Hi broker,
bleib ruhig, ohne in die DT geschaut zu haben, kann ich Dir versichern, dass da nich mehr bei rauskommt. Wenn Du ganz großes Pech hast, 257€ also 10 mehr, aber denn is auch Schluss. Von der nächsthöheren Stufe biste gehaltsmäßig Welten entfernt. Lass sie doch überprüfen, wenns Spass macht 😉 So hat sie wenigstens das gute Gefühl, noch Macht über Dich zu haben, wenn sie sonst schon ein armes Würstchen ist- tschuldigung....-
habe eine 11 jährige tochter für die ich immer unterhalt bezahle 247€ ... jetzt will sie mich überprüfen lassen, weil sie denkt ich verdiene mehr was aber nicht stimmt. was muss ich denn jetzt bezahlen?
Selbst wenn Du viel mehr verdienst werden aus den 247 Euro nur 257 Euro, weil durch die Staffelung der Kindergeldanrechnung ists fast egal - ist also garnicht Dein Problem.
Dein Problem ist eher, dass Deine Tochter bald in eine höhere Altersstufe rutscht und es dadurch deutlich teurer wird.
Dein Problem ist eher, dass Deine Tochter bald in eine höhere Altersstufe rutscht und es dadurch deutlich teurer wird.
ups, das hab ich ja ganz übersehen... :redhead:
danke euch beiden, das mit der höheren stufe ist kein problem nur das immer mit , ich könnte ja 5-10 euro mehr bekommen das nervt echt!
grüß euch mal nett aus düsseldorf
ähm eine frage hab ich noch, ab wann wird eigentlich das kindergeld angerechnet, weil momentan bekommt sie das ganze, ist doch richtig oder?
und wenn ich jetzt schon 7 jahre keinen EU mehr bezahlen mußte, kann sie eigentlich immer noch kommen und es eigentlich einklagen?
wie gesagt es gibt keinen titel
gruß
ab wann wird eigentlich das kindergeld angerechnet,
Wird es schon, das kriegst Du nur nicht mit, weil es vom eigentlichen Unterhaltsbetrag abgezogen wird. In den ersten Stufen der DT wird es nur teilweise angerechnet, in den höheren Stufen dann zur Hälfte. Ist für Dich eher uninteressant. Und das KG bekommt immer der betreuuende ET ausgezahlt, Du bekommst "Deinen" Anteil durch die Anrechnung auf den KU.
und wenn ich jetzt schon 7 jahre keinen EU mehr bezahlen mußte, kann sie eigentlich immer noch kommen und es eigentlich einklagen?
Aus welchem Grund mußtest Du bislang keinen zahlen? Klagen kann sie natürlich immer, nur ob was bei rauskommt is ne andere Frage... Mußt mal n paar Details schreiben, dann kann Dir geholfen werden.
ich mußte nie bezahlen weil sie anfangs gearbeitet hat und in einer eheähnlichen gemainschaft gelebt hat, jetzt zar auch aber sie droht immer ich könnte ja auch zuhause bleiben!
lach "soll sie doch zu hause bleiben.trotzdem wirste kaum zahlen müssen ,da eure tochter so alt ist ,das ihr eine halbstagsstelle zuzumuten ist und wenn sie von sihc aus kündigt ,ist das ihr problem.
laß dir nicht drohen.
laß den unterhalt sogar ruhig per titel bestädigen,dann hast du fakten und sie kann drohen bis sie schwarz wird. :rofl2:
lg lupina
die nicht verstehen kann ,das irgendeine frau ihr lebenlang abhänig vom ex sein will..... :puzz:
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
weil sie anfangs gearbeitet hat und in einer eheähnlichen gemainschaft gelebt hat, jetzt zar auch
jetzt zwar auch arbeitet sie oder jetzt zwar auch lebt in einer eäG oder jetzt zwar auch beides???
Wat verdient sie denn?
800€ sie arbeitet jetzt und sie lebt auch in einer eheähnlicher gemeinschaft!
trotzdem sagt sie, wenn ich aufhöre zu arbeiten kannste wieder bezahlen!
soll ich jetzt mein lebenlang angst haben müssen das sie sich trennt von ihm oder aufhört zu arbeiten.
und was auch der hammer ist: da bezahlt mann immer unterhalt, bildet sich dann weiter damit man auch mal gut leben kann und schon heißt es mehr bezahlen, kann doch nicht sein oder. wofür dann noch weiterbilden oder überstunden machen ist doch eh alles für die katz
gruß
Wenn sie in eäG lebt und das schon lange Zeit, dann dürfte ihr nix mehr zustehen vorausgesetzt, LG ist leistungsfähig. Sollte sie aufhören zu arbeiten, wird sie sich erstens die Frage gefallen lassen müssen, warum und zweitens würde ihr aufgrund des Alters Deines Kindes ein fiktives Einkommen aus mind. einer Teilzeittätigkeit angerechnet, denn diese wäre ihr zuzumuten.
Sollte sie sich jetzt von LG trennen, sach ich ma denkt der gewiefte Richter sicherlich "Nachtigall ick hör dir trapsen"... In dem Fall würd ich mich ma 1- 2 Monate auf die Lauer legen und anhand von Aufzeichnungen dokumentieren, wieweit es mit der Trennung denn wirklich her ist. Man muss sich ja auch nicht für dumm verkaufen lassen.
Ich denke, Du kannst relativ gelassen in die Zukunft blicken, allzuviel dürfte da nicht bei rumkommen. Halt wieder mal ne Ex, die ihre Möglichkeiten aufgrund etwas eingeschränkter geistiger Kompetenz etwas überschätzt.
:sonicht:
da bezahlt mann immer unterhalt, bildet sich dann weiter damit man auch mal gut leben kann und schon heißt es mehr bezahlen, kann doch nicht sein oder. wofür dann noch weiterbilden oder überstunden machen ist doch eh alles für die katz
Das kann ich Dir so nicht unterschreiben, denn offensichtlich geht es bei Dir bislang ja immer nur um KU und der kommt ja schließlich Deinem Kind zugute. Wenn Du 200€ mehr verdienst, zahlst Du ja nicht gleich 200€ mehr KU. 😉
In Deinem Fall müsstest Du aufgrund der unterschiedlichen Kindergeldanrechnung über 800Ücken mehr verdienen, um in die nächste "Zahlstufe" der DT zu rutschen, insofern relativiert sich das wohl etwas. Da kannst Du ruhigen Gewissens die eine oder andere Überstunde für schieben, gelle... 😉
Hallo
Ich bin neu hier und ihr möchte dir auch mal eine Antwort geben.
Deiner Ex steht es zu den Unterhalt alle 2 Jahre neu zu berschnen lassen.
Zu deinem Einkommen zählt auch die Lohnsteuer dazu.Du kannst auch deine km die du zur Arbeit fährst von deinem Netto abziehen.
Ein Tipp von mir. Las dir einen Unterhaltstitel vom Jugendamt ausfertigen, achte aber Unbedingt darauf achten das er bis zu 18. Lebensjahr begrenst ist.
warum einen titel?
ist es nicht ohne besser?
gruß
@broker: noch ein Tipp für den Betreff: schreib doch rein um was es dir geht, "Hilfe" sucht hier jeder...
Gruß NG
HI Broker,
Titel sind doch was für exen und geg. RA 😉
Sehe auch keinen Grund solange du regelmässig zahlst was du ja machst würde ich gar nichts titulieren, denn dann hat exe automatisch einen vollstreckbaren Titel und Du setzt die Mindestunterhaltsgrenze somit fest.....und hierüber:
trotzdem sagt sie, wenn ich aufhöre zu arbeiten kannste wieder bezahlen!
... würde ich mich nur schlapplachen und gar nicht drauf reagieren :knockout:
Dass exen es aber auch immer wieder versuchen.... hat was von.... :phantom:
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo,
da bezahlt mann immer unterhalt, bildet sich dann weiter damit man auch mal gut leben kann und schon heißt es mehr bezahlen, kann doch nicht sein oder. wofür dann noch weiterbilden oder überstunden machen ist doch eh alles für die katz
Kindesunterhalt orientiert sich immer am Lebensstand der Eltern. Haben die Eltern einen hohen Lebensstand, profitiert auch das Kind. Das ist nur logisch und darf auch nicht anders sein. Da sich das Einkommen hier aber in den unteren Gefilden befindet, wird sich der Zahlbetrag nicht ändern.
Der Unterhaltsgläubiger hat einen Anspruch auf Titulierung, egal ob regelmäßig gezahlt wird.
Weigert sich der Unterhaltsschuldner, gibt er Anlass zur Klage und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird in diesem Fall ein Titel gar nicht verlangt, sondern es soll eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse nach § 1605 BGB stattfinden. Da sich das Einkommen nicht verändert hat, wird sich wohl auch am Kindesunterhalt nichts ändern.
Wo ist denn jetzt das Problem?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse