Kann kein Kindesunt...
 
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Kann kein Kindesunterhalt mehr zahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

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(@mabes)
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Hallo,
jetzt geht es rund!! Habe am Dienstag ein schreiben von meinem Anwalt bekommen. Achtung:

Die zweit jüngste ist VOR den Sommerferien laut Zeugnis nicht versetzt worden. Wie lange ist das her :exclam:. Wie immer keine Info! Nach den Sommerferien ging sie wieder zur Schule. Jetzt komms. Da ich Klage, Titel weil 18, eingereicht hatte, mussten sie jetzt Auskunft geben und was ist? Hat Mitte September die Schule abgebrochen und verzichtet somit ab jetzt auf Unterhalt. Das schreiben kam ENDE September. Da zum jeden erste der Unterhalt gezahlt werden muss, hat man schön lange gewartet, um den gesamten Unterhalt für Oktober noch mal zubekommen. 😡
Aber hatte noch nicht den Unterhalt bezahlt, ende vom Lied habe Oktober gekürzt. :rofl2: :rofl2:

Im schreiben von der Gegenseite wird jetzt noch mal aufgefordert für die ältere, angeblich Studiert :wink:,sofort Unterhalt zu bezahlen. Der Vergleich war ja abgelaufen und nix mehr zahlen.
Dann vordert jetzt die Gegenseite wieder NEUEN Unterhalt für den zweit ältersten, da er jetzt auf einmal Studiert!?! :thumbdown: Keine Info, keine Anmeldung, nix. Aber schon ausgerechnet was ich jetzt ab Oktober zahlen soll.

Jetzt mal ganz ehrlich Leute,
wie kann so etwas hier in Deutschland möglich sein!!!!
Dieses hin und her.
Wann wollen die jungen Leute mal selber Geld verdienen, Rente einzahlen, Steuern und und?
Können doch nicht bis 30 oder 40 Jahre immer von anderem Gelde leben!
Wie geht das weiter im Leben bei den jungen Leute?
Keine Verantwortung, kein Umgang mit Geld, Versicherung, Mitte, Auto, Familie und die anderen Dinge im Leben. :question: :question: :question: :question:

Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2012 16:54
(@mabes)
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Hallo Leute,
geht weiter. Die beiden älteren wollen immer noch Unterhalt. Wir versuche seit Wochen Studium Bescheinigungen zu bekommen aber nix. Von der älteren haben wir jetzt Unterlagen bekommen. Aber dort fehlt Sommersemester 2011 und Wintersemester 2011/2012.
Jetzt steht nur Wintersemester 2012 aktuell drin. Was hat sie in der Zeit gemacht????

Laut der Gegenseite sollte beim letzten schreiben auch Studium Unterlagen für den zweit älteren beigefügt sein, aber nix.

Aktuell bezahle ich nur noch für die jüngste( 17 Jahre). Wird aber Anfang nächstes Jahr auch 18. Dann geht das ganz wieder los. :knockout:

Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

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Themenstarter Geschrieben : 20.11.2012 21:00
(@brille007)
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Moin mabes,

Von der älteren haben wir jetzt Unterlagen bekommen. Aber dort fehlt Sommersemester 2011 und Wintersemester 2011/2012.
Jetzt steht nur Wintersemester 2012 aktuell drin. Was hat sie in der Zeit gemacht????

Wenn Deine Tochter Dir für das WS 2012 eine Studienbescheinigung vorlegt, besteht auch Eure (!) elterliche Unterhaltsverpflichtung fort. Sofern Du in der Vergangenheit ohne eine solche Bescheinigung bezahlt hast, musst Du das ggf. unter "schlechte Erfahrung" verbuchen; rückwirkend aufrechnen kannst Du da nichts.

Wichtig ist allerdings: Auch die Mutter Eurer Kinder ist unterhaltspflichtig. Deine volljährigen Kinder müssen Dir deshalb die Einkommensunterlagen ihrer Mutter vorlegen (und vice versa), damit die Unterhaltsquote berechnet werden kann. Solange hier nichts passiert, würde ich das Portemonnaie geschlossen halten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 20.11.2012 21:19
(@mabes)
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Hallo,
bezahle seit Ostern nur noch für die jüngste. Deshalb sind die anderen ja zum Anwalt gegangen. Aber bis jetzt nicht neues. Mein Anwalt hat jetzt wieder angefragt wo die Unterlagen vom 2 ältesten sind.
Dann hat er festgestellt das die älteste noch nicht mal nach dem 4 Semester die Klausur für das Grundsemester gemacht hat.

Jetzt wieder anschreiben und und.
Bald ist wieder ein Jahr rum ohne das sich was getan hat.
:thumbdown:

Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

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Themenstarter Geschrieben : 23.11.2012 15:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mabes,

Mein Anwalt hat jetzt wieder angefragt wo die Unterlagen vom 2 ältesten sind.
Dann hat er festgestellt das die älteste noch nicht mal nach dem 4 Semester die Klausur für das Grundsemester gemacht hat.

Jetzt wieder anschreiben und und.
Bald ist wieder ein Jahr rum ohne das sich was getan hat.

es ist doch nicht Deine Aufgabe (oder die Deines Anwalts) hier Druck zu machen. Wer Geld von Dir möchte, hat die Anspruchsvoraussetzungen hierfür nachzuweisen; solange das nicht passiert, gibt's keine Kohle.

Darum betteln musst Du sicher nicht. Und auch der Gegenanwalt wird keine Klage vom Zaun brechen, solange nichts auf dem Tisch liegt, denn aktuell sind seine Mandanten in der Bringpflicht.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 23.11.2012 17:17
(@mabes)
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Hallo,
wir betteln ja nicht.  🙂
Geben nur immer Antwort auf alle schreiben. ( auch die sinnlosen)
Stand ist im Moment, das ich nicht zahle und auch nicht werde unter solchen Umständen.  :crash:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 15:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mabes,

Geben nur immer Antwort auf alle schreiben. ( auch die sinnlosen)

Genau das ist ein Punkt, über den du mal nachdenken solltest: Nämlich, wie sinnvoll es ist, auf sinnlose Schreiben zu antworten. Manchmal ist es besser, so einen Schrieb kommentarlos abzuheften, und somit die Gegenseite im eigenen Saft schmoren zu lassen ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 25.11.2012 17:09
(@mabes)
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Hallo,
jetzt gibs neues.
Habe letzte Woche die Abschrift der Gegenseite bekommen. War ans Gericht gerichtet.Dort wird tatsächlich bestätigt das meine Tochter die Schule diesen Sommer abgebrochen hat, nachdem sie nicht versetzt wurde. Da ihre Mutter aber weiter versucht hat Unterhalt zubekommen, hat meine Tochter jetzt ein Problem.  😡 :thumbdown:
Jetzt wird noch angegeben das meine Tochter versucht hat das Jahr zu wiederholen. Was nach einer Zeit Sie dann aufgab. Es gibt aber keine Schulbescheinigung.
Mein Rechtsanwalt hat sofort Gegendarstellung zum Gericht geschickt. Wir wussten von nicht, no Infos.
 
Gestern bekam ich dann Bescheid vom Gericht
Einigungs Termin Anfang 2013.  :thumbup:

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 12:02
(@mabes)
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Hallo,
hier wieder mal was neues. So Gerichts Termin war im Januar, also vorbei. Jetzt das Ergebnis:

Vor Gericht ging es sehr schnell. Die Gegenseite hatte KEINE Argumente warum meine Tochter trotz Schulabbruch noch weiter Unterhalt bezog. Der Richter gab uns also Recht.  🙂 Da aber meine Tochter nicht arbeitet hat sie keine Einnahmen. Also Rückzahlung wäre schwer. Auch hat sich die Situation mit meiner Tochter entspannt, wir haben regen Kontakt. Darum verzichteten wir auf alle weitere Forderungen. Titel zurück, Unterhalt eingestellt!  :crash:

Die beiden älteren hatten uns aufgefordert Unterhalt zuzahlen. Nach dem Urteil gibt es bis jetzt keine Forderungen von ihnen mehr!  :thumbup: :note:

Leider ist meine jüngste Tochter im Dezember ins Krankenhaus gekommen, Nierenversagen. :exclam: Letzte Woche, Gott sei dank, wieder raus.  :thumbup: :thumbup: Geht jetzt in die Reha. Das bedeutet aber wenn sie in den nächsten Monate 18 Jahre alt wird geht’s vor Gericht. Die Abänderung muss sein sagt mein Rechtsanwalt. Tja alles echt schwer. ;(  ;(  ;(
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2013 11:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Titel zurück, Unterhalt eingestellt!

Saubere Entscheidung.

Die beiden älteren hatten uns aufgefordert Unterhalt zuzahlen. Nach dem Urteil gibt es bis jetzt keine Forderungen von ihnen mehr!

Ebenfalls.

Nur - bitte die Begündung, warum so auseinander gegangen wurde. Beschluss, Vergleich oder was? Was steht dort dann drinne?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2013 20:25




(@mabes)
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Hallo,
hier das Urteil.
hier original Text:

Güteverhandlung

- Die Sach- und Rechtslage wurde mit den beteiligten ausführlich erörtert.
- Daraufhin erklärten die Parteivertreter das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt.  :thumbup:

Ergänzend zu der Sache:

Nach dem Urteil, kam von der Gegenseite ein schreiben.

"in obiger Angelegenheit haben unsere Mandanten uns darum gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem Mandanten geltend gemacht werden."

Somit leiste ich nur noch Unterhalt an die jüngste.
Aber sie wird in 2 Monaten 18 Jahre und dann geht es auch um diesen Titel!  :gunman:

Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 06.04.2013 17:37
(@mabes)
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Hallo,

so jetzt geht es bald weiter. Die jüngste wird nächste Woche 18 Jahr. Also wieder das gleiche Spiel. Anschreiben wegen Titel. Keine Antwort und wieder vor Gericht.

Das ist dann die letzte!

Meine Ex ist nach Jahren der Unterdrückung  😡 total nett/ freundlich zu mir, wie das wohl kommt.  😉

Alles hat mal ein Ende, das keiner von denen darüber nachdenkt.  :knockout:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 01.05.2013 19:51
(@mabes)
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Hallo,

Ab Heute sind alle Volljährig.  🙂
Letzte Woche hat sich schon mein Rechtsanwalt gemeldet.
Morgen oder nächste Woche geht das schreiben raus un der Titel wird zurück gefordert. Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
Gruß  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2013 17:57
(@brille007)
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Moin mabes,

Ab Heute sind alle Volljährig.  🙂
Letzte Woche hat sich schon mein Rechtsanwalt gemeldet.
Morgen oder nächste Woche geht das schreiben raus un der Titel wird zurück gefordert. Bin mal gespannt was da jetzt kommt.

warum musst Du dafür einen Anwalt in Marsch setzen? Wäre es nicht ein schönes Zeichen, wenn volljährige Familienangehörige endlich ohne Anwalt miteinander reden können?

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 09.05.2013 18:35
(@mabes)
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Hallo,
Na klar wäre das besser , ohne Rechtsanwalt!  Aber da meine Tochter noch bei ihrer mom wohnt und die mom das Geld noch dringend braucht,  wird meine Tochter mir so den Titel nicht zurück geben!
Also meine Tochter würde das schon machen.
Aber wie gesagt die ex nicht. Genauso hat sie das beim letzten mal auch gemacht und meine andere Tochter musste es vor Gericht ausbaden.
Natürlich wird sie angeschrieben und um Rückgabe gebeten, aber aber.

Darum mal abwarten.
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2013 19:16
(@mabes)
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Hallo,
Jetzt geht's los. Habe mich mit meiner Tochter für heute verabredet,  weil sie Geburtstag hatte.
Da ich meine Ex ja nun lange schon kenne, habe ich heute angerufen und Antwort kam schnell.
Meine Tochter ist heute nicht da, fertig war meine ex mit mir  😡
Kein Ende in Sicht!  :exclam: :exclam:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 11.05.2013 18:17
(@mabes)
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Hallo,
So siehts aus. Jetzt weiß ich schon mal warum meine ex so schnell am Telefon abgefertigt hat! Nach ihren 18 Geburtstag hat meine Tochter Post von mir bekommen.  Bitte um Rückgabe des Titels! 

So wie immer keine Reaktion! !! :thumbdown:
Sie denkt wieder aussitzen.
Jetzt wie beim letzten mal, Rechtsanwalt und nochmal schreiben.
Warum sind ex immer so! :exclam:
Es hilft doch nix, auf kurz oder lang gibs kein Geld mehr.  :knockout:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 16.05.2013 23:27
(@mabes)
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Hallo,
wie befürchtet der Stichtag ist rum und wieder keine Reaktion von der Gegenseite. Schade  :exclam:
Es gibt auch keinerlei Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Unterhalt für Kinder ist schon eine harte Sache. Jetzt muss sich wieder der Anwalt bemühen. Das schreckliche an der Sache ist einfach das nicht verstehen von der Gegenseite. Es lässt sich doch nix dran rütteln die Zahlungen hören doch immer irgend wann auf.  :exclam:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

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Themenstarter Geschrieben : 27.05.2013 13:20
(@brille007)
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Moin mabes,

warum muss sich ein Anwalt bemühen? Schlimmstenfalls setzt Deine Ex einen Gerichtsvollzieher in Marsch, der Unterhalt bei Dir pfänden soll; diesem erklärst Du den Sachverhalt. Die Kosten einer vergeblichen bzw. unberechtigten Pfändung bleiben bei Deiner Ex hängen. Das ist manchmal viel hilfreicher als grossartige Gerichtsverfahren, zumal Du dort Deinen Anwalt selbst bezahlst.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2013 13:41
(@mabes)
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Hallo,
Der aktuelle Stand,  ist?! Habe diesen Monat mal keinen Unterhalt für meine jüngste Tochter (jetzt 18 Jahre alt) überwiesen!  Noch gar keine Reaktion,  nicht von meiner Tochter oder meiner Ex.  :phantom:
Also abwarten!  :exclam:
Gruß

Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 21:04




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