Hallo alle hier,
habe da ein ganz dickes Problem!!!! :puzz:
Bin seit einem Jahr Arbeitslos und wechsle gerade zur ARGE. (19.11.2009) Beim Antrag stellen wurde mir schon mal mitgeteilt das mein Antrag abgelehnt wird. (Begründung: Abzahlung der Eigentums Wohnung zu gering, Abzug= zu viel Kapital, verkaufen= von leben)
Das heißt ich habe kein Einkommen und Konto leer. Muss aber für 4 Kinder Unterhalt zahlen, bis 1.12. (über 800,- Euro)
Also kann ich nicht zahlen. :question:
Was passiert jetzt???
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Zahlst du immer noch auf Basis deines früheren Einkommens oder auf den ALG1 Betrag?
Wenn Ersteres, sofort Änderungsklage raus.
Wenn Letzteres auch!
Stelle dich darauf ein, dass du sehr intensiv nach deinen Bewerbungsbemühungen befragt wirst.
Wie sieht es da aus?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Habe letzten November Klageänderung eingereicht. Die Zeit zog dahin. Unterlagen, unterlagen und und.
Hatte einen tollen Richter. Grundlage mein letztes Jahreseinkommen. ALG1 zählte überhaupt nix.
Am 28.10 wurde so Entschieden (Einigung) 105,- weniger im Monat. Jetzt komm s, weil ich einen Beruf ausgeübt habe , wo es mehr Geld für gab und jetzt nach meinem Eigentlichen Beruf suche, dadurch etwas weniger Verdienen WÜRDE.
Bewerbungen, müsste alles beweisen. Habe viel Bewerbungen per Mail gemacht. Kommentar des Richter,“Sie haben beim Ausdruck der Anschreiben, die Drucker Kopien auf 20 oder so gestellt.“Mir geht’s ja nicht um nicht arbeiten. Aber jeder weiß das im Moment der Markt schlecht ist.
Jetzt will ich wiesen was weiter passiert!
So sieht s also aus. Ich zahle diesen Monat nix. Konto ist im Minus. Eigentum Wohnung ist vermietet und wird noch abbezahlt. ( Am Rande, Mieter in der Wohnung= HARTZ4, zahlt seit 2 Monaten keine Miete mehr, anders Thema)
Gruß MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Das ist natürlich der SuperGAU!
Unterhaltstitel, kein Job und Immobilienbesitz.
Mit dem Wegfall des ALG1 kannst du nur versuchen, erneut Änderungsklage einzureichen.
Dafür musst du aber erstmal deine Bewerbungen auf Vordermann bringen.
Dem Vorwurf des Richters musst du aktiv entgegen wirken.
Du musst pro Monat mindestens 20-30 individuelle Bewerbungen nachweisen.
Jede mit ihrem eigenen Eselsohr und Fettfleck.
Und dein Besitz ist vermutlich nur zu retten, wenn du nicht mehr nur einen Job suchst, sondern einen findest!
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, 😡
bin natürlich sauer über das ganze. War gestern so sauer, habe mich auf der Seite“ http://www.bmfsfj.de/“ beschwert und Antwort bekommen. Wunder gib s. Vielleicht möchte jemand den Brief mal lesen, stelle ihn zur Verfügung. :phantom:
Mit freundlichen Grüßen
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Kannst du das hier reinstellen?
Ggf. als Link?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ist bei mir als Mail. :yltype:
Link?
Könnte Mail weiterleiten!
Gruß MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Steht denn was spannendes drin, was auf deinen Fall eingeht oder nur die übliche Konserve:
"Vielen Dank, dass sie sich an uns gewandt haben, bedauern aber im Einzelfall keine Rechtsberatung geben zu können"
Wenn Ersteres, kannst du ja mal die spannenden Zeilen hier rein tippen.
Ansonsten kannst du es mir mal mailen, ich schaue dann mal drüber.
Addresse kommt per PN.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
hier der Brief!!
Gruß MB
am 02.12.09 14:24, schrieb mabes:
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "BMFSFJ" <info@bmfsfjservice.bund.de> Gesendet: 02.12.09 08:37:00 An: <xxxxxxxxxx> Betreff: Re:Nachricht von xxxxxxxxx, ALG II Unterhalt -FB- Anfrage-Nr.: [3255002]
Sehr geehrter Herr xxxxxx, vielen Dank für Ihre e-mail. Warum Sie keinem Anspruch auf Arbeitslosen geld II haben kann ich von hier aus nicht nachvollziehen. Wenn Sie Unterhalt für vier Kinder zahlen müssen, muss Ihnen auf jeden Fall noch ein Selbstbehalt bleiben. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) - gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, - gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlic h umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten. Da ich nicht beurteilen kann, ob Sie hinsichtlich der familienpolitisch en Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld und evtl. ergänzende Sozialhilfe, bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, kann es eventuell hilfreich sein, sich an eine Familienberatungsstelle vor Ort zu wenden. Entsprechende Beratungsstellen, die Sie insbesondere bezüglich gesetzlicher Ansprüche beraten können und bei denen Sie persönliche Unterstützung erfahren, gibt es z.B. bei den örtlichen Wohlfahrtsverbänden. Adressen von Beratungsstellen sind dem örtlichen Telefonbuch zu entnehmen oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen. Auch im Internet unter http://www.dajeb.de/suchmask.php können Sie Beratungsstellen in Ihrem Wohnort beziehungsweise in der Nähe ihres Wohnortes heraussuchen. Auch wenn ich Ihnen nicht in direkter Weise behilflich sein konnte hoffe ich, dass sich auf diesem Weg weitere Unterstützung finden lässt.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag *Claudius Baritz* _______________________________________________ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Service-Team Tel.: 01801 90 70 50 Fax: 03018 555 4400 Internet: http://www.bmfsfj.de e-mail: info@bmfsfjservice.bund.de
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: xxxxxxx [mailto:xxxxxxxx] Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2009 14:14 An: Poststelle Betreff: Kontaktformular: Nachricht von xxxxxxx
Hallo, bin Arbeitslos, bekomme keine ARGE oder sonst etwas, muss für 4 Kinder Unterhalt zahlen und werde in nächster Zukunft Sozial Fall werden. Muss weiter zahlen von nix, gibt nix.
Dank sei der Regierung.
Name: xxxxxxxxxx Straße und Hausnummer: PLZ / Ort:
Auf hoher See und vor Gericht.
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Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
( Am Rande, Mieter in der Wohnung= HARTZ4, zahlt seit 2 Monaten keine Miete mehr, anders Thema)
Hallo,
ich kenne mich mit ALG II ja nicht aus aber dachte, dass die ARGE die Miete direkt überweist?
/elwu
Hallo,
kenne mich auch mir ALG II nicht so gut aus!
Erstmal ein
JA, :thumbup:
die ARGE zahlt die Miete direkt an den Vermieter!
Das hat ja auch ca. 4 mal geklappt, dann nicht mehr. Ich nehme an das es dort eine Lücke gibt. Ganz sicher weiß ich das der Mieter weiter Miete von der ARGE bezieht.
Anscheinend ist er vor einigen Monaten zur ARGE gegangen und hat das Empfänger Konto geändert. Den ich weiß auch das er seit einigen Monaten eine neue Freundin hat, vielleicht fließt das Geld jetzt auf Ihr Konto! :thumbdown:
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
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Moin,
ich kenne mich mit ALG II ja nicht aus aber dachte, dass die ARGE die Miete direkt überweist?
Dies ist nicht zwingen. Der ALG-2-Bezieher kann eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dies wird fast ausnahmslos "aufgezwungen", wenn der ALG-2-Bezieher nachweislich in der Vergangenheit seine Unfähigkeit mit Geld umzugehen unter Beweis stellte.
Am 28.10 wurde so Entschieden (Einigung)
Einigung heißt was?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
etwas undeutlich. :redhead:
Einigung= Vergleich
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Dann hast du an deiner Misere 50% Anteil.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
es ging um Abänderung -Klage vom Urteil aus dem Jahr 2008. Der Richter hat immer wieder alles abgelehnt.
Neu Berechnung geht nur alle 2 Jahre.
Der Vergleich geht bis Juli 2010. Dann wird neu berechnet.
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Hallo,
heute habe ich eine SMS bekommen, wo ist das Geld.(Kohle raus) :gunman: :knockout:
Werde es überweisen, für diesen Monat. :crash:
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Hallo,
habe heute auch noch Post bekommen.
Grüße von Ihrem Rechtsanwalt, bis 14.12. Kindesunterhalt Zahlen, sonst Konto Pfändung.
Also egal ob man Geld hat oder nicht, zahlen zahlen. :knockout:
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Grüße von Ihrem Rechtsanwalt, bis 14.12. Kindesunterhalt Zahlen, sonst Konto Pfändung.
Hallo,
das wird sich mit deiner Zahlung überschnitten haben. Hast du denn nun die ARGE informiert dass dein Mieter nicht zahlt und die bitte ab sofort direkt an dich überweisen sollen?
/elwu
Hallo,
klar weiß die ARGE Bescheid. Habe vor 2 Monaten schon Zweizeiler an die ARGE geschickt. (nach Anruf bei der ARGE).
Bei meinem Antrag auch nochmal Bescheid gesagt, wollte sich kümmern.
Mieter hat im Oktober Wohnung zum 1.1.2010 gekündigt.
Klage ist eingereicht!
Aber wie das so ist, wenn man Geld bekommt dann dauert es immer langeeeeeeeeeee.
P.S Ihre kennt meine EX nicht! Mit überschneiden hat das nix zu tun.
:thumbdown:
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Hallo,
habe heute SMS bekommen. Warte seit der Gerichtsverhandlung, am 15.10., auf Studium Bescheinigung der älteren.
SMS sagt: kriege Sie wenn ich die jüngeren Geschwister wieder abhole.
Vorher hieß es schicke ich!
So ist das. Ich muss und Sie brauchen nicht. :rofl2:
MB
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Das war Kaka.
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