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Kann ich verlangen, dass auch die Kindesmutter einen Unterhaltstitel erstellt?

 
(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Mein Kind wird demnächst volljährig. Als es noch klein war, habe ich einen unbefristeten Jugendamtstitel unterschrieben. Mit der Volljährigkeit sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Ich möchte gerne erreichen, dass mir der Titel zurückgegeben wird; Rechne jedoch damit, dass dem nicht zugestimmt wird.

Kann ich verlangen, dass auch die Kindesmutter einen Unterhaltstitel erstellt?

Freue mich auf Anregungen und Tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2021 18:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verlangen schon. Nur keinen Erfolg damit haben.

Durchsetzen könnte das nur das volljährige Kind.
Das ist ja ab Volljährigkeit auch dein Ansprechpartner und der Unterhalt geht dann auch auf ihr Konto (es sei denn sie weist dir schriftlich ein anderes Konto als ihres an). Du und sie müsst euch auf deinen Anteil einigen, sie und die Mutter sich auf deren. (ob sie dann auch von der Mutter was verlangt oder sie sich einigen das mit wohnen, verpflegen und Wäsche waschen zu verrechnen ist deren Sache)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2021 18:15
(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Sollte das so sein, wäre es aus meiner Sicht ungerecht.
Der Titel des Vaters bleibt bestehen, obwohl Beide unterhaltspflichig werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2021 18:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist so.

Dein Titel muss dann eben herausgegeben/abgeändert werden oder schriftlich auf eine Vollstreckung verzichtet werden.

Darüber musst du dich mit deiner Tochter einigen. Setzt euch beide zusammen und sprecht darüber. Auch darüber, dass eine Neuberechnung sein muss und daher der Titel ja abgeändert werden muss oder eben gleich aus der Welt geschaffen werden kann. Du kannst mit ihr klären, dass sie und du das einvernehmlich machen könnt oder du bei einer Verweigerung dann eben anwaltliche/gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musst und dann eben ein anderer ihr erklären wird, dass eine junge Erwachsene nicht nur ein Anrecht auf Unterhalt (was macht sie überhaupt?) hat, sondern, wenn sie diesen möchte auch diverse Pflichten ggü. den Unterhaltspflichtigen.

So muss sie dir z.B: nachweisen, dass sie noch bedürftig ist und sie muss auch nachweisen, was ihre Mutter verdient, um eure Haftungsquoten auszurechnen. Wichtig einfach, dass du ab Volljährigkeit dich nicht mehr mit der KM auseinandersetzen musst

Ungerecht: Ja, das ist es wohl. Vom Gesetzgeber aber anscheindend so gewollt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2021 18:40
(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Okay. Danke für Deine Antwort.

Ich würde es gern im Vorfeld der Volljährigkeit klären. Der Unterhalt muss ohnehin neu berechnet werden.
Ich verlange einfach die Herausgabe und guck mal was passiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2021 18:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde es gern im Vorfeld der Volljährigkeit klären.

Das ist eine verzwickte Vorgehensweise ...

Zurückverlangen kannst Du den Titel erst, wenn die Volljährigkeit eingetreten ist. Vorher gibt es da keine Chance.
Auch darfst Du nicht vergessen, dass die KM der Ansprechpartner ist, solange die Tochter noch nicht volljährig ist. Die Tochter kann also rechtswirksam noch nichts machen/vereinbaren.

Was Du aber tun kannst, dich vorher mit ihr auseinander setzen, besprechen, wie es denn weitergehen soll. Dies hängt ja auch von vielen Faktoren ab. Was macht das Kind? Geht es noch zur Schule? Macht es eine Ausbildung, oder studiert sie? Wie sieht sie ihren weiteren Werdegang? Was will sie machen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2021 21:54
(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Nach meiner Auffassung könnte die Kindesmutter den Titel herausgeben.
Der Unterhalt, der meinem Kind zusteht, könnte vor Eintritt der Volljährigkeit berechnet werden.
Die Eltern zahlen ihre Anteile zu gleichen Bedingungen.

Wird der Titel nicht herausgegeben, reden wir hier aus meiner Perspektive nicht von gleichen Bedingungen.
Das ist der Punkt, um den es mir hier geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2021 22:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die KM muss bis zur Volljährigkeit nichts tun, auch nicht, wenn du das fair finden würdest. Und danach ist das Kind dafür zuständig, den Titel heraus zu geben, Auskünfte über eure Einkünfte einzuholen und euch diese wechselseitig zur Verfügung zu stellen.

Vorschlag: triff dich mit dem Kind und erkläre ihm sachlich (!) wie sich die Situation ab der Volljährigkeit ändert. Und dann klärt untereinander, wie es weiter gehen würde. Ich würde es eher schräg finden, kurz vor der Volljährigkeit des Kindes noch so eine gewichtige Frage unter Umgehung des Kindes einzutüten.

Die KM kann übrigens ab Volljährigkeit mit dem Titel nichts mehr anfangen. Das kann nur noch das Kind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2021 23:17
(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nicht darum etwas eizutüten, sondern um gleiche (gerechte) Voraussetzungen.
Nach der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Ich jedoch stehe zusätzlich mit einem Titel da. Was ist daran richtig?
Genau darauf zielt meine Frage auch ab. Entweder die Kindesmutter erhält auch einen Titel, oder meiner wird herausgegeben.

Es geht mir nicht darum irgendwelche Vorteile zu erzielen.
Warum aber soll ich mein Kind damit belasten, wenn diese Dinge (Berechnung der Unterhaltszahlung, Darlegung der Einkünfte der Kindesmutter) vorher geklärt werden können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2021 00:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nutrimagic,

Es geht mir nicht darum etwas eizutüten, sondern um gleiche (gerechte) Voraussetzungen.
Nach der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Ich jedoch stehe zusätzlich mit einem Titel da. Was ist daran richtig?

Daran ist genau gar nichts richtig, aber bedenke bitte: Wir hier im Forum haben den Mist nicht verbrochen, wir sind lediglich Überbringer der schlechten Nachricht.

Für eine ursächliche Behandlung des Problems wendest du dich besser an den für deinen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2021 00:32




(@nutrimagic)
Schon was gesagt Registriert

Daran ist genau gar nichts richtig, aber bedenke bitte: Wir hier im Forum haben den Mist nicht verbrochen, wir sind lediglich Überbringer der schlechten Nachricht.
Für eine ursächliche Behandlung des Problems wendest du dich besser an den für deinen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten.

Du meinst das Thema wird in den Bundesländern, bzw. Wahlkreisen unterschiedlich behandelt. Hast Du weitere Informationen dazu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2021 01:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du meinst das Thema wird in den Bundesländern, bzw. Wahlkreisen unterschiedlich behandelt. Hast Du weitere Informationen dazu?

Nein, ich meinte nur: Die Familienpolitik dieser Republik wird nicht hier im Forum beschlossen, sondern das käsen unsere lieben Politiker mal wieder unter sich aus.

Der lokale Bundes- oder Landtagsabgeordnete ist wahrscheinlich noch am ehesten geneigt, dir zuzuhören; aber wenn du es für sinnvoller hältst, dann kannst du dich natürlich auch gerne an die jeweils amtierende Bundesfamilienvernichtungsministerin wenden.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2021 09:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Es geht mir nicht darum etwas eizutüten, sondern um gleiche (gerechte) Voraussetzungen.
Nach der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Ich jedoch stehe zusätzlich mit einem Titel da. Was ist daran richtig?
Genau darauf zielt meine Frage auch ab. Entweder die Kindesmutter erhält auch einen Titel, oder meiner wird herausgegeben.

Daran ist gar nichts falsch, aber der Gestzgeber und insbesondere das OLG Hamm sieht das anders. Deshalb raten wir auch jedem Vater den Unterhaltstitel auf den 18. Geburtstag des Kindes zu befristen.

Warum aber soll ich mein Kind damit belasten, wenn diese Dinge (Berechnung der Unterhaltszahlung, Darlegung der Einkünfte der Kindesmutter) vorher geklärt werden können?

Natürlich kannst Du versuchen den Unterhalt vorher zu klären, aber ab Volljährigkeit ist Dein Kind für seinen Unterhalt alleine verantwortlich. Auch aus dem Titel kann dann nur noch Dein Kind vollstrecken. Deshalb ist Dein Ansprechpartner Dein Kind und nicht die KM. Im Prinzip wäre eine Einigung mit der KM ohne das Kind rechtlich gar nicht zulässig, wenn auch praktisch möglich.
Du kannst Dich mit Deinem Kind deshalb auch einfach einigen. Gibt das Kind den Titel nicht heraus/kann es ihn nicht herausgeben, dann wäre auch ein (Teil-)Vollstreckungsverzicht problemlos möglich.

VG Susi

Nachtrag: Du kannst zu keinem Zeitpunkt fordern, dass die KM einen Unterhaltstitel erstellt. Das kann nur das Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter. Bis zur Volljährigkeit war das die KM, jetzt ist das Kind dafür zuständig. Es hat eben auch etwas damit zu tun, dass das Kind eben nun volljährig ist und deshalb nicht die Eltern beratschlagen, wie der Unterhalt zu gestalten ist sondern das Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2021 10:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Mutter ist bis zur Volljährigkeit nicht barunterhaltspflichtig. Daher ist es einfach unsinnig, vorher einen Titel zu unterschreiben.

Ab der Volljährigkeit ändern sich die Berechnungsgrundlagen. Darum muss sich das Kind als nun erwachsener Mensch selbst kümmern und als solchen solltest du es auch auf Augenhöhe behandeln. Es gibt keinen Grund, dass es sich nicht selbst kümmern sollte und das hat auch nichts mit "Belastung" zu tun, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern.

Was spricht gegen ein Gespräch?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2021 18:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Mutter ist bis zur Volljährigkeit nicht barunterhaltspflichtig. Daher ist es einfach unsinnig, vorher einen Titel zu unterschreiben.

Wenn man zu einem Erfolg kommen möchte, sollte man seine Einstellung und die Diskussion "entmoralisieren"! Es bringt nichts sich darüber zu echauffieren, warum etwas unfair ist und wer was wie tut.

Daher in Anlehnung von LBM Beitrag, die Reihenfolge einhalten.
1) Gespräch mit der Tochter.
2) Ab VOLLJÄHRIGKEIT hat die Tochter die Bedürftigkeit nachzuweisen und von BEIDEN Elternteilen gleichzeitig die Einkommen zu überprüfen und zu berechnen.

Jeder andere Weg wird unweigerlich, zumal wenn man es juristisch versucht, zu einer Ablehnung führen und dann hat man diese Kosten auch noch zu begleichen.
Sollte 1) zu keinem Ergebnis führen, dann kann ab der VOLLJÄHRIGKEIT der Titel zurück bzw. eine Vollstreckungsschutzerklärung verlangt werden. Sollte die Tochter nicht reagieren (wollen), dann kann man auf Abänderung klagen bzw. zeitgleich eine Vollstreckungsschutzklage einreichen.

Alles andere kann man diskutieren, ändert aber nichts am Ergebnis.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2021 18:07
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab nur eine kleine Zwischenfrage: Was bedeutet es in der Vorgehensweise "einen Titel herausgeben"?

Man schreibt den Titelbesitzer an und bittet um Herausgabe des Titels XYZ bzw. bittet um eine schriftliche Bestätigung, dass aus diesem Titel nicht vollsteckt wird.
Aber was genau muss dann der Titelinhaber als Herausgabe machen?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2021 19:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

entweder gibt er die vollstreckbare Ausfertigung an den Unterhaltspflichtigen heraus, oder was etwas "geschmeidiger" ist, er unterzeichnet eine Vollstreckungsverzichtserklärung.
Letzteres hat den Vorteil, dass der Titelinhaber nicht zum Gericht gehen kann und sich über das Aktenzeichen eine neue Ausfertigung holen kann, mit der Begründung "er hätte ihn verlegt"!.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2021 19:30
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, also wirklich das Dokument, was den Titel darstellt, physisch herausgeben.
Dann macht ja die Verzichtserklärung insgesamt mehr Sinn.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2021 20:21