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kann ich das so schreiben?

 
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, ihr Lieben,
ich bräucht mal kurz eure Hilfe.
Kurze Vorgeschichte: der Vater befand sich im Feb/März in einem finanziellen Engpass und ich sagte zu, für 2 - 2 Monate den Unterhalt auf 120,- Euro runterzuschrauben, natürlich in Erwartung, dass die aufgelaufenen Schulden beglichen werden.
Letzten Freitag drückt er dem Kind 360,- Euro in die Hand "für die nächsten 3 Monate". Ich hab gedacht, mir platzt die Schnur.

Kann ich ihm so schreiben:

Hallo Bblblbubb,
für Bluna wird seit März 2012 nur noch 120,- Euro Unterhalt gezahlt. Die 120,- Euro waren von mir ein kurzfristiges Zugeständnis und keine wie auch immer geartete Zusage, dass nur noch so viel Unterhalt fließen soll. Ein „Verzicht“ auf Unterhalt ist nicht rechtmäßig und wurde auch von Bluna nicht ausgesprochen.
Der Mindestunterhalt beträgt ab 18 Jahren beträgt 488,- Euro,  nach Abzug des anteiligen Kindergeldes 304,- Euro.

Ich erwarte die Zahlung des bereits geschuldeten Unterhalt abzüglich 360,- Euro (nach Barzahlung 15.6.2012) sowie den regulären laufenden Mindestunterhalt  bis 15.7.2012 auf dem bekannten Konto.
Unterhaltverpflichtungen unterliegen nicht der Verjährung.

mit freundlichen Grüßen ...."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 14:32
(@Inselreif)

Hi achhja,

kannst Du schreiben (probieren kann man es ja mal) aber damit wirst Du ein Fass aufmachen.
Denn Du bist dem volljährigen Kind ebenfalls unterhaltspflichtig und ihr beiden dürft die 304,- (bzw. je nach Gesamteinkommen entsprechend mehr) gemeinsam aufbringen.

Gruss von der Insel

Edit: aber den Satz mit der Verjährung nimm bitte ganz raus

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 14:38
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, den leiste ich ja u.A. dadurch, dass ich das Kind hier kleide und nähre (und zu Ausflügen mit besonders netten Menschen mitnehme  :wink:)
Ich zahle ihre Fremdsprachenausbildung, das fällt mir finanziell nicht unbedingt leicht.

Ich hab einfach die Nase voll: er muss doch nur noch bis einschließlich August zahlen, kümmert sich nullkommafünf um das Kind und jetzt sowas. Dass er nur noch so wenig zahlt, bringt mich mittlerweile ziemlich an den Rand meiner Kapazitäten. sowohl finanziell aus auch seelisch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 14:40
(@Inselreif)

Ja klar,

deshalb sagte ich ja auch man kann es probieren. Wenn kein Titel vorhanden ist, kann er theoretisch einen gewissen Finger heben und erst mal gar nichts zahlen.
Und auch wenn es moralisch sicher gut und richtig wäre - rechtlich korrekt wäre, dass Töchterlein ihr Geld bei Euch beiden einsäckelt und Dir dann für Wohnung, Essen, Ausflüge usw. zurückzahlt.
Die Frage ist natürlich, ob man für die drei Monate noch auf die Barrikaden geht. Wenn ja, muss Töchterlein ihn jetzt aber schnellstens persönlich in Verzug setzen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 14:46
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab auch so das Gefühl, dass er nicht nur mit den Unterhaltszahlungen aufhört, sondern dann auch jeglichen Kontakt mit ihr einschlafen lässt.

War so merkwürdig kürzlich am Telefon, ich sag noch: nur noch 3 Monate (grad auch wegen der Unterhaltsschulden), dann hast du es hinter dir. Und er in einem ganz merkwürdigen Ton: ja, endlich. Ich frag noch: wegen des Geldes oder wegen der Tochter. Und er sagt erst mal gar nichts. Beredtes Schweigen, wie man so schön sagt.

Dem "Kind" hab ich das natürlich nicht erzählt. Reicht, wenn es mir das Herz zerreisst ob diesen beredten Schweigens.
Die Alternative wäre dann also, laufen lassen wie es ist, aber danach ihm seinen Wunsch erfüllen und aus seinem Leben verschwinden ohne Spuren zu hinterlassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 14:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Deine Tochter bereits volljährig ist, hast Du nichts zu fordern. Ob Dir das passt oder nicht, Tochter selber hat sich darum zu kümmern. Und wenn Du mit ihr vereinbart hast, dass Du Deinen Anteil in Naturalien ableistest, heisst das auf keinen Fall, dass der KV dann den vollen KU lt. DT zu begleichen hat. Der jeweilige Haftungsanteil berechnet sich entsprechend der Einkommensverteilung. Von daher

Der Mindestunterhalt beträgt ab 18 Jahren beträgt 488,- Euro,  nach Abzug des anteiligen Kindergeldes 304,- Euro.

und

Ja, den leiste ich ja u.A. dadurch, dass ich das Kind hier kleide und nähre (und zu Ausflügen mit besonders netten Menschen mitnehme  :wink:)

geht es mir ähnlich wie Dir:

..., mir platzt die Schnur.

Du kannst schreiben was Du willst, ist Tochter bereits volljährig würde ich als KV Dein Schreiben emotionslos in der Mülltonne entsorgen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 15:03
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, oldie, der Mann ist Zahnarzt. Zwar in Frankreich, aber auch da nagen Zahnärzte nicht die Rinde von den Bäumen.
Ich dachte, weil er von solchen Dingen nicht viel versteht, versuch ich es erst einmal selber. Denn ob das "Kind" den Mut aufbringt weiss ich nicht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass sie in keinster Weise ihm signalisierte fürderhin auf den Unterhalt zu verzichten.

Inselreif kennt meine Tochter, es ist ja nicht so als ob sie bös oder frech oder überanspruchsvoll und vielleicht noch faul wäre. Es ist weniger das fehlende Geld, dass mich stört. Sondern, dass er sie mehr und mehr ablehnt und das immer deutlicher zeigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 15:11
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo achhja,

Dieses Forum ist voll von geplatzten Hutschnüren.

Väter, die starr entlang der Düsseldoofen Tabelle zu Ader gelassen werden, unabhängig davon, an wie vielen Wochenenden sie die Freizeitbespassung ihrer Kinder finanzieren, die Miete für ein Kinderzimmer oder Mittel für Zweitausstattung an Kleidung und Spielzeug aufbringen müssen, werden kaum Verständnis für deine Position aufbringen.
Hallo achja,

Das Argument „der ist Zahnarzt, der hat’s ja“ käme als BILD Schlagzeile sicher sehr sympathisch rüber – einen Rechtsanspruch auf Transfers lässt sich damit allein aber nicht begründen. Außerdem passt es nicht zu Deiner Aussage, der Vater hätte einen finanziellen Engpass durchlaufen.

Schließlich: Falls es zu einer Entfremdung zwischen Kind und Vater kommen sollte, wird ein versuchter (ungerechtfertigter) Zugriff auf die Finanzen des Vaters im Namen des Kindes durch die Mutter ziemlich wahrscheinlich keine Linderung oder Versöhnung herbeiführen.

So long,
MF

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 16:33
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Moselfranke, ich hab mich da missverständlich ausgedrückt. Mit der Schlagzeile hast du natürlich recht und ich will ihn natürlich nicht abzocken! Es ging nur um die Einkommensverteilung, die oldie im vorhergehenden Beitrag ansprach.
Natürlich kann bei Selbständigkeit mal kurzfristig ein Engpass auftreten, wenn die Abrechnung noch nicht durch ist.

Zu einer Entfremdung kann es eigentlich gar nicht weiter kommen, da er sich bestenfalls 3mal jährlich daran erinnert, dass da doch noch was war .....
Mit Reisekosten, Freizeitbespassung usw. hat er nichts weiter zu tun, da der Umgang mehr als mässig und wenn, dann nur ein paar Stunden stattfindet, wenn er zufällig grad mal in der Gegend ist. Ich hab mich nie einem Umgangswunsch widersetzt und bereits Termine auch abgesagt, um ihr wenigstens das bischen zu ermöglichen.

Nur ein kleines Beispiel: beim letzten Mal kaufte er sich eine Flasche Cola, als sie fragte ob sie auch eine trinken dürfe wies er auf die Flasche Wasser zu 49,- ct. hin. Da hat sie dann lieber verzichtet. An der Eisdiele gönnte er sich ein mehrkugeliges Eis, aber fragte sie nicht ob sie gern eines hätte. Das muss er auch nicht, da besteht natürlich kein rechtlicher Anspruch. Nur die Geste wäre halt hübsch gewesen.

Ich bin halt mal wieder ein wenig frustiert.
Und seine Frau ist sooo nett. Mit der würde ich das Kind in den tiefsten Dschungel und an den Südpol mitgeben können, ohne mir Sorgen machen zu müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 16:45
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

**Vollquoting bzw. Doppelposting gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 17:21




(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe achhja,

aus dem Frust heraus verlässt man schon mal die Sachebene und wird auch schnell missverstanden (auch davon kann ich – wie der restliche Männergesangverein hier – ein Lied singen. Und damit meine ich, dass ich dich verstehe, und will Dich nicht angreifen). Daher zurück zur Sachebene bzw. zur Ende-der-Diskussion-Aussage von Oldie:
„Tochter selber hat sich darum zu kümmern.“

So long,
MF

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 18:01
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke dir/euch.
(und schon ist mir wieder besser)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 18:08