Hallo Gemeinde,
ich habe einen Sohn 12 Jahre, war mit Mutter nicht verheiratet, das Sorgerecht liegt demnach bei Ihr.
Ich zahle seit der Trennung 2006 bereitwillig und ausnahmslos zuverlässig den Kindesunterhalt per Dauerauftrag an die Mutter.
Die Mutter hat nach der Trennung damals direkt eine Beistandschaft beantragt, der Vater hat ja keinen Einfluss darauf.
Die Frage der Vaterschaft ist auch geklärt, ich habe Sie derzeit anerkannt und auch sofort nach der Trennung den Unterhalt beurkunden lassen.
Hin und wieder bekomme ich von dem Jugendamt hinsichtlich dieser Beistandschaft einen Brief, zuletzt jetzt weil mein Sohn 12 Jahre alt geworden ist und der Zahlbetrag sich erhöht.
Das wusste ich aber auch vorher, die Düsseldorfer Tabelle kann ja nicht nur das Jugendamt interpretieren.
Mir geht das einfach auf die Nerven. Ich möchte auch meinem Sohn einmal sagen können, dass es nicht nötig ist in Sachen Unterhalt das Jugendamt vorzuschalten. Ich komme mir hier vor wie jemand der jedesmal angehalten und überwacht werden muss, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Für mich ist das selbstverständlich und zahle sehr gern. Deswegen zahle ich auch seit Jahren an die Mutter und boykottiere das Jugendamt. Ich habe hinsichtlich des Umgangsstreites damals, ohnehin nicht so gute Erfahrungen mit dem Jugendamt machen müssen.
Aber nur die Mutter kann offenbar diese Beistandschaft beenden, oder kann Sie auch vom Jugendamt beendet werden?
Die Voraussetzungen liegen hier doch aus meiner Sicht gar nicht vor, eine Beistandschaft aufrechtzuerhalten.
Viele Grüsse Dieter
Nur die KM kann die Beistandschaft beenden.
Das JA beendet sie erst, wenn das Kind 18 wird, bzw. dann endet sie automatisch.
Du boykottierst durch die Zahlung an die KM übrigens nicht das JA. Das ist nämlich völig normal. Das JA übernimmt durch die Beistandschaft nur kostenlos die Berechnung und Umsatzung des KU.
Natürlich kannst du die KM auch bitten ,das zukünftig kostenplichtig durch einen Anwalt erledigen zu lassen. Dann bekommst du eben alle 2 Jahre von einem Anwalt einen Brief mit der Aufforderung deine Einkommensverhältnisse darzulegen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Die Voraussetzungen liegen hier doch aus meiner Sicht gar nicht vor, eine Beistandschaft aufrechtzuerhalten.
Eine Beistandschaft unterliegt keinen Voraussetzungen, muss also auch nicht geprüft oder genehmigt werden.
Ein einfacher Antrag der Mutter ist für die Einrichtung ausreichend.
LG,
Mux
Hallo Darian,
natürlich wäre es toll, wenn ihr das unter euch regeln könntet. Dennoch solltest du versuchen die Beistandschaft als einen Dienstleister zu sehen, an den man den Bereich Kindesunterhalt outsourcet und damit das Thema aus der Elternbeziehung nimmt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Deswegen zahle ich auch seit Jahren an die Mutter und boykottiere das Jugendamt.
Das ist auch ein gewagtes Spiel.
Ich vermute, dass das JA dir mal geschrieben hat, dass du mit befreiender Wirkung nur noch an das JA zahlen kannst, was bedeutet, dass du seit dem gar keinen Unterhalt bezahlt, sondern der Mutter ein freundliches Geschenk gemacht hast.
Das JA kann dann jederzeit den "rückständigen" Unterhalt nocheinmal von dir kassieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.