Hallo alle miteinander,
ich war mit meiner Ex effektiv knapp 4 Monate zusammen (gemeinsame Wohnung usw.), dann habe ich die Scheidung eingereicht. Die Geburt unseres Kindes fiel in die Zeit nach der Trennung. Jetzt sind fast 2 Jahre vergangen und ich bin immer noch nicht geschieden, weil meine Ex die Sache absichtlich verzögert (aber das ist eine andere Sache). Der Scheidungsantrag wurde nach Ablauf des Trennungsjahres beim Amtsgericht gestellt. Jetzt habe ich gelesen, dass bei sog. Kurzzeitehen und im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht, man die Unterhaltszahlungen für die Frau zeitlich befristen kann, z.B. bis zum Ende des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes. Meine Ex hat bis kurz vor der Geburt gearbeitet und ist auch jetzt weiterhin arbeitsfähig, aber sie weigert sich natürlich, jetzt wieder arbeiten zu gehen bzw. sie stimmt einer Befristung der Unterhaltszahlungen nicht zu. Macht es Sinn die Sache vor Gericht auszufechten und sich gleichzeitig auf das ab 1. April 2007 geltende neue Unterhaltsrecht zu verlassen, dass ja die Stärkung der Rechte des Unterhaltspflichtigen vorsieht? Wie seht Ihr das?
Hi amon und herzlich willkommen bei VS !
.. also zu deinen Fragen wirst du hier hunderte von Antworten finden, die wir alle schon gepostet haben... schau mal ein wenig durch unter Aufsätze und Urteile etc.
... grundsätzlich muss EXE noch gar nix, bis euer Wurm in der zweiten Klasse ist... denke das ändert sich auch nicht mit der Unterhaltsrechtsreform....
Mich würde mal interessieren wie exe denn die Scheidung so verzögern kann ? Unterhalt ob nun TU oder EU musst Du eh ersmal zahlen, denn ihr wart ja verheiratet bzw. seid es noch... aber auch dazu findest du hier massig Lesestoff....die Befristung auf 3 Jahre gilt meine ich nur bei unverheirateten also LG's.....um arbeitsfähig geht es nicht sondern um arbeitspflicht und die ist "noch" nicht erreicht.....
Zahlst du denn KU ?
Habt ihr GSR ?
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallo,
soweit ich weiß braucht Deine holde Ex nicht künstlich die Ehe verlängern, da Ihr ein Kind habt...und Erziehungszeiten doppelt angerechnet werden...fällt das Thema Kurzeitehe eh flach.
Was aber sein kann...TU ist in der Regel höher als EU 😡
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo und danke für die Antworten!
Mich würde mal interessieren wie exe denn die Scheidung so verzögern kann ?
@ Melmi: Indem man von der gegnerischen Anwältin nach Ablauf des Trennungsjahres zunächst eine Zustimmung für eine einvernehmliche Scheidung bekommt. Daraufhin hat meine Anwältin den Scheidungsantrag beim AG eingereicht. Als es dann zum Termin kann hat meine Ex auf einmal keine Lust mehr gehabt sich scheiden zu lassen und ihre Anwältin hat eben mal schnell dem Richter ein Antrag auf Versorgungsausgleich auf den Tisch gelegt. Somit war der Versorgungsausgleich anhägig und dem Richter waren die Hände gebunden und er hat erstmal die Scheidung abgeleht. Daraufhin bin ich in Berufung gegangen und habe 4 Monate später einen Termin beim OLG bekommen. Das OLG hat natürlich das Urteil des AG aufgehoben und als falsch interpretiert, aber da ja immer noch der Versorgungsausgleich anhängig war, hat das OLG zurück zum AG verwiesen. Einen Monat später kamen die Unterlagen zum Versorgungsausgleich, die jetzt seit Anfang Dez. 2006 bearbeitete werden. Laut Aussage meiner Anwältig kam das bis zu einem Jahr dauern und dann brauche ich ja noch einen Termin bei AG um die Scheidung endlich durchzukriegen. So kann man z.B. eine Scheidung verzögern!!!
@papi74: Ich dachte immer es gibt nur eine Berechnungsrichtlinie zur Berechnung des Unterhaltes? Bis zur Scheidung heißt es Trennungsunterhalt und nach der Scheidung heißt es Ehegattenunterhalt!? Kannst Du mich bitte aufklären? Und wenn der EU wirklich geringer sein soll, wie wird er dann berechnet?
Gruß amon
@papi74: Ich dachte immer es gibt nur eine Berechnungsrichtlinie zur Berechnung des Unterhaltes?
Das stimmt. Der Rechenweg ist identisch. In fast allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien steht, dass der kinderbetreuende Elternteil bis zur Scheidung nicht arbeiten muss. Mit der Scheidung wird neu gewürfelt und es kann vom kinderbetreuenden Elternteil verlangt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn dies die ehelichen Verhältnisse prägte. Dann kommt aber das Kindesalter als Faktor hinzu und meist wird dann nix draus, weil das Einkommen überobligatorisch ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe ein Tool gefunden, mit dem man effektiv Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzen kann.
Vielleicht auch ein Urlaub in Süditalien?
Ansonsten ist es mit Kindern (gerne auch größere) schwierig.
Gruß,
Michael