Kann den KU nicht z...
 
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Kann den KU nicht zahlen, was passiert nun?

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(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

gar nicht so einfach, ein Posting zu beginnen, man ist geneigt, viele subjektive Dinge
zu schreiben, die eigentlich nicht hier rein gehören, und wichtiges wegzulassen, schauen
wir mal.....

Also hier die Fakten:

Ich bin 43 Jahre alt, zum zweiten Mal verheiratet und habe zwei Kinder aus erster Ehe, sie ist 10 Jahre alt und er ist 7.
Bis vor kurzem war ich in Vollzeit berufstätig, habe durch Krankheit meine Arbeit verloren und bin nun im Krankengeldbezug.
Ich habe seit 6 Jahren Morbus Parkinson, bin zu 80% schwerbehindert. Ich zahle für meine beiden Kinder seit 5 Jahren
regelmäßig Unterhalt.
Bevor nun im laufe des Textes ein falscher Eindruck entsteht: Ich finde es richtig, dass Unterhalt für Kinder gezahlt werden
muss und ich zahle ihn auch gerne.......wenn ich denn kann. Diesen Monat ist es dann zum ersten Mal passiert, ich konnte nicht
zahlen! Also beim Jugendamt angerufen und um Rat gefragt. Dort hiess es, dass das Jugendamt der KM einen Unterhaltsvorschuss zahlt
und dass ich diesen dann in Raten zurückzahlen muss, wenn ich wieder bezahlen kann. Für die KM war dieser Vorschlag inakzeptabel,
weil sie laut eigener Aussage die Hälfte des Kindergeldes verlieren würde, und das würde sie in grösste finanzielle Schwierigkeiten
bringen. Deshalb überlege sie sich, sich einen Anwalt zu nehmen und bei mir pfänden zu lassen. Es existieren nämlich seit der Trennung
von meiner Exfrau zwei Titel, die ich auf anraten des Anwalts damals hatte anfertigen lassen. Nun ja, meine Exfrau arbeitet in Vollzeit
als Industriekauffrau, bewohnt mit den Kindern eine über 100qm grosse WOhnung in schöner Lage, hat sich ein neues Auto gekauft und fährt
jedes Jahr in Urlaub. Wenn ich die Kinder dort alle zwei Wochen einlade, ist sie immer neu eingekleidet und war beim Friseur.
In ihrem Kofferraum stapeln sich die Amazonpakete. Ach ja, Ihr Lebensgefährte, der natürlich nicht dort wohnt, ist seit einem Jahr
regelmässig von Freitag bis Sonntag Abend dort, manchmal auch schon unter der Woche. Aber zurück zum Thema: Ich habe letzte Woche
Post vom JA bekommen, in der ich Auskunft erteilen sollte und mitteilen ob ich grundsätzlich bereit wäre Unterhalt zu zahlen, was ich
natürlich mit ja beantwortet habe. Als ich die Kinder nun aber am Freitag abgeholt habe, hat mich meine Exfrau nach den original Titel Urkunden
gefragt und dass ich sie ihr aushändigen sollte falls ich sie hätte. Auf meine Nachfrage hin sagte sie, dass das JA die Unterlagen bräuchte.....
Dann sagte sie noch, dass sie eine eidesstattliche Erklärung von mir haben wollte und dass ich sowas bekommen würde, es war alles ziemlich verworren.

Jetzt endlich meine Fragen:

1. Kann es sein, dass die Ex bereits versucht hatte, eine Pfändung bei mir anzustossen und sie konnte dies aufgrund der fehlenden
   original Titel nicht?

2. Darf sie das überhaupt? Immerhin habe ich mich an das JA gewendet und die haben eine Lösung angeboten.

3. Das einzige KFZ das ich besitze ist ein altes Motorrad. Auf dieses Gefährt bin ich an manchen Tagen absolut
   angewiesen, denn hier fährt kein Bus und als erheblich gehbehinderte Person ist mir an manchen Tagen z.B. das Einkaufen ohne KFZ gänzlich unmöglich.
  Wird es mir bei einer Pfändung trotzdem weggenommen?

4. Muss ich das bezahlen, wenn die Pfändung nicht erfolgreich war?

5. Ich werde etwa 4 Monate den KU nicht bezahlen können. Ich bin aber zahlungswillig. Kann sie mich zu dieser
   eidesstattlichen Erklärung trotzdem zwingen oder komme ich gar in Haft, wenn ich das verweigere? Ich habe
kein Problem damit, einem Gericht meine wirtscaftlichen Verhältnisse darzulegen, aber ihr?????

6. Meine Frau kann aus gesundheitlichen Gründen nur geringfügig beschäftigt arbeiten, und das nur unregelmäßig.
   Von ihrem Gehalt hat sie ebenfalls Verpflichtungen aus erster Ehe zu tragen. Ich bekomme im Moment ca. 1800
   Euro Krankengeld, davon sind nach Unterhalt und Miete noch etwa 600 Euro übrig, wenn dann alle Verpflichtungen
   meinerseits bezahlt sind, also Versicherungen, KRedit etc., haben wir von meinem Geld noch 250 Euro zum leben
   übrig. Inwiefern wird das Gehalt meiner Frau ( 420 Euro/Monat) bei der Berechnung meines Selbstbehaltes berücksichtigt?

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Kann ich irgendwas gegen diesen Terror unternehmen?

Viele Grüße,

DerDenHebelNichtZieht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2015 05:27
(@fruchteis)
Registriert

Moin DDHNZ.

Es gibt grundsätzlich zwei Ansätze, Deine Situation zu betrachten und zu lösen:
a) unterhaltsrechtlich und
b) sozialrechtlich

Unter a wird zu klären sein, ob und in wie weit Du überhaupt unterhaltspflichtig bist.
Gesetze und Rechtsprechung benennen Umstände, die dieser Pflicht entgegen stehen können.
Einige hast Du schon angedeutet: Eingeschränke Erwerbsfähigkeit, Selbstbehalt/Mangelfall, Einstehungspflichten der früheren Eheleute...
Es gibt weitere einschränkende Unstände, wie erhebliche Einkommensunterschiede der Eltern, Berücksichtigung von Naturalunterhalt usw.
Das sollte in alle Richtungen durchgeprüft werden.

Unter b besteht die Möglichkeit, ergänzende Leistungen aus dem SGB zu erhalten, sofern Bedürftigkeit vorliegt.
Diese ist gegeben, wenn der soz.rechtl. Bedarf Deiner Familie nicht vom anrechenbaren Einkommen gedeckt werden kann.
Auch das sollte mal genau durchgerechnet werden.

Hat Deine jetzige Frau auch Unterhaltspflichten?
Wie ist bezüglich der Umgangspflichten aus und den Kosten daraus?

Derzeit solltest Du nix unterschreiben, nirgends zustimmen, keine Dokumente herausgeben, bis Deine Rechte, Deine Ansprüche und Pflichten nicht genau geklärt wurden.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 09:32
(@fruchteis)
Registriert

... Ergänzung zu b zum besseren Verständnis:
Im Bedarf werden die Umgangs- und Betreuungskosten externer Kinder berücksichtigt,
beim Einkommen die titulierten Unterhaltspflichten. Diese Unterhalte werden als nicht verfügbare Mittel vom Einkommen abgezogen.
Dies läßt sich recht genau ausrechnen, während die unterhaltrsrechtlichen Gegebenheiten stark von einer gerichtlichen Betrachtung abhängen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 10:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dem JA würde ich erstmal Auskunft gebebn, und abwarten, was dann passiert, idenn dein Einkommen st jawohl schon niedriger als beim letzten mal.
Nur Unterschreiben solltest du da nichts, ohne hier vorher nachzufragen.

Die Abschriften der Titel würde ich ihr nicht so ohne weiteres geben. Da das nur Kopien sind, kann sie damit nicht viel Unsinn machen aber ich würde auch vermuten, dass sie ihre versust hat und du ihr nun helfen sollst, dich auszunehmen.

Ansonsten würde ich im Moment noch abwarten, was kommt.
Wenn der GV kommen sollte, erklärst du dem deine Situation und fragst ihn, wie du dich verhalten sollst.
Auch dem unterschreibst du nichts, ohne hier nachzufragen.

In den Knast schicken wird er dich jedenfalls nicht sofort.

Aber zu deinen Fragen:

1. Ja.

2. Ja. Darf sie. Und ob das JA überhaupt helfen will und kann, bleibt abzuwarten.

3. Vermutlich nein.

4. Die Pfändung bezahlen musst du nur, wenn sie erfolgreich war. Wenn sie mangels Masse erfolglos war, muss deine Ex sie bezahlen.

5. Woher weißt du das mit den 4 Monaten so genau? Hast du einen Job in Aussicht?
Eine eidesstattliche Erklärung musst du nur dem GV geben, wenn er die verlangt. Die kann er auch mit Haft erzwingen.
Aber soweit ist es ja noch nicht.

6. Du solltest dich mal mit aufstockendem Hartz4 beschäftigen. Wer familienrechtlich ausgepresst wird, kann die Lücken oft mit ALG2 wieder auffüllen.
Am besten, du gehst noch diesen Monat, also Morgen, zum Jobcenter und beantragst es erstmal vorbeugend, dann hast du ggf. sogar noch Anspruch für den November. Dafür brauchst du auch keine Unterlagen. Die kannst auch nachreichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 11:05
(@Inselreif)

4. Die Pfändung bezahlen musst du nur, wenn sie erfolgreich war. Wenn sie mangels Masse erfolglos war, muss deine Ex sie bezahlen.

Bevor ein falsches Bild aufkommt: die Ex ist zunächst einmal Kostenschuldner und muss zahlen. Aber sie streckt das Geld nur vor. Bei der nächsten Vollstreckung kommen diese Kosten mit oben drauf.
Etwas anderes gilt nur, falls die Vollstreckungsmassnahme absolut mutwillig oder aussichtslos war - das durchzubekommen ist aber ein ziemlicher Kampf mit strengen Anforderungen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im wesentlichen stimme ich Beppo zu und Inselreif kennt sich in den rechtlichen Dingen aus.

Als erstes ist es so, dass wenn die KM eine Beistandschaft beim JA hat, dieses die Rechte der Kinder warnimmt und Du Dich mit dem JA einigen musst. Gibt es keine Beistandschaft, dann musst Du Dich mit der KM einigen.
In der Regel wird die Beistandschaft mit der KM zusammen arbeiten. Wenn die KM keinen UHV beantragen will, dann ist das ihr Problem und nicht Deins. U.U. bekommt sie dann eben überhaupt keinen Unterhalt.

Hauptproblem ist Deine Gesundheit und ich sehe nicht, dass Du in absehbarer Zeit so wie früher sein wirst. Deshalb muss auf eine Abänderung des Titel hingearbeitet werden. Dies kann einvernehmlich geschehen (so sieht es momentan aber nicht aus) oder über eine Abänderungsklage vor Gericht. Zwischenzeitlich könntest Du versuchen die Sache über aufstockendes H4 zu lösen.
Aus meiner Sicht solltest Du einen Anwalt aufsuchen und auf Titelabänderung klagen, da eine Einigung mit der KM nicht möglich ist.

Vermutlich hast Du kein Geld für einen Anwalt, deshalb müsstest Du Verfahrenskostenhilfe beantragen, schon dafür kannst Du Dir einen Anwalt suchen. Allerdings sind Anwälte nicht besonders an dieser Art von Mandantschaft interessiert. Aber nur so kommst Du aus meiner Sicht aus dem Problem heraus.

Es gibt zwar Urteile, die Arbeitlosigkeit als vorübergehendes Ereignis ansehen, in Deinem Fall kann aber von vorübergehend nicht die Rede sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ich halte das nur noch für zu früh.

Nach so kurzer Zeit wird kein Gericht den Titel senken.

Ich würde damit warten, bis 6 Monate rum sind und die Jahre, bis die Titeländerung wirklich durch ist, mit Hartz4 aufstocken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 12:57
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ich kann dem TO nur dringend raten, vorrangig übers Sozialrecht zu lösen.  
Die Wege übers Unterhaltrecht, über Abänderungsklage sind sehr lang und steinig, uU teuer, unkalkulierbar und voller Willkürlichkeiten, sind ungerecht.

Die sozialrechtlichen Möglichkeiten haben dagegen recht klare gesetzliche Grundlagen, sind transparent und sehr viel gerechter als das Unterhaltsrecht.

Wenn der TO weitere Daten (insbesondere zur Ehefrau) zur Verfügung stellt, dann kann das überschlägig mal fix ausgerechnet werden.
Mit dieser Rechnung könnte/sollte er dann noch morgen, Montag zum nächsten Jobcenter marschieren und Antrag auf ergänzende Leistungen stellen. Damit könnte er sich dann - wie beppo richtig anmerkt - uU noch Ansprüche für November sichern. Hilfreich ist dann zu wissen, was er dort beantragen sollte. Erfahrungsgemäß sind Jobcenter nicht immer gut informiert und geben unzutreffende Auskünfte.

Ist die Familie des TO mit 2 Erwachsenen, seinen 2 Kindern und Ihren ? bedürftig, dann könnte der TO den KU zahlen und hätte damit auf unterhaltrechtlicher Seite Ruhe, könnte auch seinen Umgangspflichten nachkommen, hätte keinen weiteren Streß mit der Mutter. den Kindern und mit Behörden.    

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 13:10
(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank zunächst für Eure zahlreichen und kompetenten Antworten. Hierdurch habe ich bereits wertvolle Informationen erhalten,
wofür ich mich ebenfalls bedanken möchte.

@Wildlachs: Welche Informationen benötigst du denn genau für eine Rechnung? Ich stelle sie hier gerne zur Verfügung......

Grüße,
DDHNZ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2015 22:28
(@fruchteis)
Registriert

DDHNZ  😉

Was kommt in Deiner Familie rein, was geht raus, Verpflichtungen, Ansprüche;

- Eure Warmmiete OHNE Strom, Größe der Wohnung

Jeweils von Dir und Deiner Frau  
- Einkommen, ggf Brutto und Netto
- ggf Fahrtkosten zur Arbeit
- titulierte KU-Pflichten/Ansprüche
- Zahl und Alter der Kids
- Umgangsrecht (Fahrtkosten, Tage der Aufenthalte der Kids bei Euch)

Einige Angaben sind schon bekannt.

Noch Fragen?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2015 22:56




(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

ok, schicke gleich eine PN...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2015 00:06
(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

hab jetzt ncht gefunden wie das geht, hier also was zum rechnen:

Warmmiete ohne Strom: 570 Euro
Strom: 136 Euro
Bankrate: 145 Euro/Monat
Unterhalt Aktuell: 568 Euro/Monat
Wohnungsgröße: 78qm
Mein Einkommen/Einkommen Ehefrau: 1880 Euro netto / 429 Euro abzügl. 10%, davon Tilgung Schulden 60 Euro/Monat

Titel Tochter (10 Jahre): dynamisierter Unterhalt, bis 1.8.2017: 2.Altersstufe 100 % = 272 Euro
ab 1.8.2017: 100% der 3.Altersstufe

Titel Sohn (7 Jahre): dynamisierterUnterhalt, bis 1.9.2014: 100% 1.Altersstufe: 225Euro
ab 1.9.2014 100% 2.Altersstufe
ab 1.9.2020 100% 3.Altersstufe

Die Kosten für den Umgang trage ich komplett, ich sehe sie alle 2 Wochen für ein Wochenende
und fahre dann insgesamt 200km
Sommerferien 2 Wochen
Herbstferien 1 Woche

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2015 00:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will ja nicht miesepetern, aber du zahlst (nicht den aktuellen) Mindestunterhalt nach DDT. Der ist von 1800 Euro Krankengeld leistbar, ohne dass Du unter den Selbstbehalt gerätst. Und bei vollem Gehalt ist der Betrag eher zu niedrig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 10:08
(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

ok danke, gut zu wissen......aber die Situation ist nunmal wie eingangs beschrieben: ich kann im Moment auch den genannten
Betrag nicht zahlen, weil ich ihn nicht habe...
ich sagte ja bereits, dass ich mich um das bezahlen an sich nicht drücken möchte!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2015 10:44
(@Mrs_Mima)

hi,

Fakt ist aber, dass du den Mindest-KU anhand der Zahlen leisten könntest. Deine privaten Kredite/Miete/Strom ist irrelevant.
Nur dein selbstbehalt von 1080€ ist relevant, davon musst du eben alles bezahlen (auch den Strom und den Kredit).

Mit den Zahlen brauchst du auch gar nicht auf Abänderung des Titels klagen und gepfändet werden kannst du jederzeit,

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 11:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DDHNZ,

Der ist von 1800 Euro Krankengeld leistbar, ohne dass Du unter den Selbstbehalt gerätst.

Gleiche Kerbe:
Familienrechtlich wird da absehbar nichts zu gewinnen sein ...
Dein Selbstbehalt liegt (weil derzeit nicht arbeitend) bei 880 EUR.

Sozialrechtlich kann der Wildlachs gerne nachrechnen. Unter Berücksichtigung "Kosten des Umgangs" wird das vermutlich etwas ... es sei aber erwähnt, daß diese Anerkennung erfahrungsgemäß kein Selbstläufer wird.

ich kann im Moment auch den genannten Betrag nicht zahlen, weil ich ihn nicht habe

Familienrechtlich steht Deine jetzige Frau hinter den Kindern in der Nahrungskette ...
D.h. die Geringbeschäftigung Deiner Frau fällt Euch aktuell aufgrund Deiner Krankheit familienrechtlich vor die Füße.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 11:27
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Auch sozialrechtlich habe ich keine gute Nachricht.
Der Bedarf ist durch das anr. Einkommen gedeckt. Keine Bedürftigkeit iSd Sozialrechts.
Trotzdem sollte noch heute! Antrag auf ergänzende Leistungen gestellt werde, da die Bedarfsdeckung doch recht dünn ist. Absetzbar zudem wären ggf. Kosten für Medikamente, Fahrtkosten zur Arbeit usw.
Vielleicht lassen sich noch Positionen finden, die ich in der Überschlagsrechnung nicht berücksichtigt habe.

Problem: Das recht hohe Einkommen des Mannes ist kein Erwerbseinkommen. Daher können keine Freibeträge abgezogen werden.
Lösung: Erwerbseinkommen erhöhen.

Mit den og Zahlen sieht es etwa so aus:

1. Bedarfsberechnung
404 € Regelbedarf Mann
364 € Regelbedarf Frau
36 € Kind 1,  4 Tage von 270 €
36 € Kind 2,  4 Tage von 270 €
100 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
570 € Warmmiete
---
1.510 € Bedarf

2. Einkommensberechnung
Mann
0 € Brutto
- Standardabgaben
0 € Netto
0 € Grundfreibetrag
0 € Freibeträge für Erwerbstätige
-30 €         Versicherungspauschale
-568 € Kindesunterhalt, Pflicht
1.880 € Sonstiges
---
1.282 € Einkommen, anrechenbar

Frau
486 € Brutto
- Standardabgaben
429 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-77 € Freibeträge für Erwerbstätige
---
252 € Einkommen, anrechenbar

---
1.534 € Gesamt-Einkommen, anrechenbar

3. Leistungsberechnung
1.510 € Bedarf
-1.534 € Einkommen, anrechenbar
---
0 € Leistung, 'Aufstockung'

4. Ergebnis
2.309 € Zufluß (Gesamt-Einkommen + Aufstockung)
-1.374 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
935 € zum Leben

 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 12:55
(@fruchteis)
Registriert

...ach ja:
Ich habe die erhöhten Regelleistungssätze ab 01.2016 verwendet.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 13:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mir ist eigentlich nicht klar warum das Geld nicht für den Mindestunterhalt reicht. Was sind die großern Posten?
Versicherungen? Zuzahlungen bei Medikamenten?

Versicherungen könnte man ruhend stellen, bei Medikamenten kann man sich an die Krankenkasse wenden und Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2015 13:29
(@derdenhebelnichtzieht)
Schon was gesagt Registriert

@Wildlachs:

Vielen Dank für die Berechnung, das muss ich jetzt erstmal irgendwie kapieren.......wo
kann man sowas nachlesen? Du meinst also, ich sollte beim Jobcenter Antrag auf "ergänzende
Leistungen" stellen? Ich werde mich wohl in dieses Thema intensiv einarbeiten müssen.....

Vielen Dank an alle Poster!

LG,
DDHNZ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2015 13:32




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