Kann ab kommenden M...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kann ab kommenden Monat den Mindestunterhalt nicht mehr bezahlen

Seite 1 / 2
 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

bis dato habe ich immer den Unterhalt meiner 2 Kinder (9 und 12) bezahlt. Leider wird es ab dem kommenden Monat nicht mehr so sein, denn meinem Arbeitgeber geht es finanziell schlecht.

Da ich auch nicht gerade in einer IT Hochburg lebe, wird die Suche nach einer neuen Arbeit dementsprechend auch schwierig sein. Einen Umzug können wir uns nicht leisten und die Mieten in Großstädten sind einfach zu teuer!

Momentan verdiene ich 2260,-, seit 01.07. werden es nur noch 1700,- netto sein.

Hier mal eine kurze Aufstellung meiner monatlichen Kosten, ich bin erneut verheiratet und habe 2 Stieftöchter (9 und 16), die 16 jährige erhält keinen Unterhalt von Ihrem Vater.

Miete 660,-
Strom 165,-
Fahrkarte 96,-
Zahnspange 60,- -> große Tochter
Kredite 500,- -> Küche, Möbel, Auto, Fernseher
Unterhalt 672,-
KFZ Vers. 80,-
Rate AA wegen Mietkaution, 20,-
Rate wegen Unterhaltsrückstände 20,- -> Rest 6600,-
Internet 65,-
Handys 100,- -> Frau, Tochter, meins

Also von meinem Gehalt bleibt nichts übrig, momentan leben wir vom Kindergeld, dem Minijob und den 250,- Unterhaltsgeld (kleine Tochter, anderer Vater) meiner Frau, das sind insgesamt knappe 1000,-, von denen aber auch noch die Haftpflicht und Hausrat abgehen.

Vor 2 Wochen war ich beim Anwalt und er sagte mir, das ihm 672,- an Unterhalt viel zu hoch vorkommen, da das bereinigte Einkommen viel niedriger anzusetzen sei. Die Beistandschaft hat mir die Kredite nicht anerkannt, er meinte aber, dass die das müssen und rechnet jetzt den Unterhalt für mich aus, nach meinem jetzigen Gehalt, nicht dem verringertem.

Mein Arbeitgeber wird mir demnächst eine Begründung/Bescheinigung für die Beistandschaft geben.

Was muss ich befürchten? Was könnte passieren? 

Grüße und danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2018 18:23
(@inselreif)
Moderator

Hi distance,

die 672,- sind bereits der Mindestunterhalt für die beiden Kinder. Das ist insoweit korrekt, als Du in der Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle liegst und drei Unterhaltsverpflichtungen (zwei Kinder und Deine Frau) hast.
Unter den Mindestunterhalt kommst Du nur, wenn ein Mangelfall vorliegt. Im Mangelfall gelten allerdings auch andere Spielregeln. Eine Anerkennung der Kredite (Anschaffungen für Dinge des täglichen Bedarfs, rückzahlbare Kaution!) halte ich spätestens dann für ausgeschlossen.
Da Du auch sonst keine nennenswerten Abzüge hast (keine Altersvorsorge?), liegst Du bei Berücksichtigung der beiden Kinder (die Stiefkinder bleiben hier völlig aussen vor) noch deutlich über dem Selbstbehalt. Also selbst wenn die Kredite berücksichtigt würden, reden wir am Ende vielleicht über 100,-.

Ich unke mal, dass Du diese 100,- viel leichter und sicherer auf der Ausgabenseite eingespart bekämst. An

Strom 165,-
Internet 65,-
Handys 100,- -> Frau, Tochter, meins

liesse sich sicher noch was schrauben...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2018 18:51
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die Antwort.

Am Strom leider nicht, weil wir einen Durchlauferhitzer haben und ein 4 Personen Haushalt sind.
Handys sind gekündigt und laufen dieses und nächstes Jahr aus.
Internet nicht, das brauche ich als Informatiker zum arbeiten.

Wäre ein Ersparnis von ca. 30-40,-/Monat.

Was ist ein Mangelfall? Wird da der Unterhalt runtergestuft? Wäre das machbar?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2018 18:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die 672 = 302 + 370 Euro sind der Mindestunterhalt für ein Kind von 6 bzw. ein Kind von 12.
Bei 1700 Euro Einkommen wird damit der Selbstbehalt von 1080 Euro unterschritten. Damit bist Du ein Mangelfall.

Die Berücksichtigung der Kredite ist nicht einfach, da der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.
Insbesondere kann von Dir eine Nebentätigkeit verlangt werden um Dein Einkommen zu steigern:
".... Im Hinblick auf seine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber der minderjährigen Tochter ist dem Antragsteller abzuverlangen, für die Dauer des Einkommensrückgangs aus der selbständigen Tätigkeit durch Aufnahme einer Nebentätigkeit einen Ausgleich zu schaffen. .... "
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2012 - <a href="https://openjur.de/u/596339.html>Az." II-1 UF 306/11</a>(Darlehensverbindlichkeiten & Sicherung des Mindestunterhalts)

Vorstellbar wäre, dass die Kredite zum Teil anerkannt werden, Dir aber auch eine fiktive Nebentätigkeit angerechnet, damit Du zumindest für einen Teil der KU leistungsfähig bist.

Es wäre prinzipiell zu prüfen ob ein Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockendes H4 besteht. Dabei werden titulierte Unterhaltsansprüche berücksichtigt.
Ansonsten bleibt Dir nur, Dich tatsächlich um eine Nebentätigkeit zu bemühen und die Erwerbstätigkeit Deiner Frau auszudehnen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2018 19:03
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo und Danke,

wann soll ich eine Nebentätigkeit ausüben? Ich gehe morgens um 8 Uhr aus dem Haus und bin abends um 20 Uhr zu Hause! Und das bei einer 6 Tage Woche!
Wir wohnen auf dem Land, es ist nicht selten, das die Busse ausfallen/verspäten und ich manchmal zu Fuß nach Hause muss, weil ich den Anschluss nicht mehr schaffe.

Lt. unserer Beistandschaft kann man einen Vollzeit Beschäftigten nicht zu einer Nebentätigkeit zwingen, das Thema hatte wir mit dem Vater meiner Stieftochter.
Wenn der mal arbeitet, dann in Vollzeit und verdient 1300,- netto, der Sachbearbeiter sagte uns, dass mehr leider nicht geht.

Meine Frau hatte im Dezember/Januar eine große OP, Sie kann nicht arbeiten!

Gruß und Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2018 19:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Mangelfall bedeutet, dass Du für den vollen KU nicht leistungsfähig bist.
In diesem Fall wird dann aber alles getan um Deine Leistungsfähigkeit herzustellen, das nennt sich dann gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Du kannst verpflichtet werden 48 Stunden pro Woche arbeiten (nicht wieviel Du arbeitest sondern wieviel im Arbeitsvertrag steht). Eine Haushaltsersparnis wird man Dir nicht anrechnen können, weil sich Deine Frau nicht selbst unterhalten kann.

Deine einzige Chance ist, dass entweder die Beistandschaft eine Reduzierung des Unterhalts zustimmt oder ein Gericht das so sieht. In jedem Fall wird das nicht einfach und der Ausgang ist unklar. Im Moment kann man Dir nur raten zu versuchen aufstockendes H4 zu bekommen um den Unterhalt bedienen zu können.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2018 01:01
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

danke für die Antwort.
Ich arbeite Vollzeit, denke das reicht! Ganz ehrlich, habe ich keine Rechte?

Die Zeiten wo der Spruch "Arbeiten macht frei" galt, sind lange hinter uns. Ich bin ehrlich gesagt, an einem Punkt, an dem mir alles sch.....egal ist.

Ich bin nur noch am zahlen, Unterhalt, Mehrbedarf, Amtsgericht und und und. Von meinen Kindern habe ich nichts, sehen darf ich die nicht, zahlen soll ich aber!

Ich mache es so wie der Vater meiner Stieftochter, H4 beantragen und schwarz arbeiten gehen, dann ist auch mal ein Urlaub drin.

Alles sch.... einfach nur!

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2018 22:08
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke die meisten hier im Forum haben irgendwann erlebt wie heftig man im Scheidungsfall in der Tinte landen kann.

Erfahrungsgemäß hilft es nichts sich wütend in die Ecke zu stellen und darüber zu jammern das alles sch... ist. Klar ist es
eine bescheidene Situation, aber du kommst da nur raus, in dem du ruhig, überlegt und mit Plan ran gehst.

Wegen dieser Forderung nach Mehrbedarf schreibst du einen freundlichen Brief an die Beistandschaft. Sie mögen dir bitte
die Zahlen der KM offen legen damit du das nachberechnen kannst. Und sie sollen dir erklären wozu diese Nachhilfe nötig wäre
und ab wann die wo geplant ist. Nachhilfe ist nicht zwingend Mehrbedarf und wenn du in die Entscheidung nicht mit einbezogen
wurdest konntest du ja auch nicht versuchen eine kostengünstige Alternative zu finden. Unter Umständen hättest du das Fach ja
selber mit deinem Kind lernen können.

Es gibt hier im Forum mehrere Leute die dir super genau berechnen können, Zahlen anonymisiert einstellen und gut.

Zuerst würde ich mir mal eine genaue Aufstellung meiner Einnahmen und meiner Ausgaben machen. Geh mit System ran.
Wenn du eine genaue Aufstellung hast kannst du anfangen zu planen. Und dann kann man auch anfangen zu überlegen was als
Extra Einnahmen eventuell doch  möglich wäre.

Das es erstmal kein Spass wird ist klar, aber man kommt aus der Tinte auch wieder raus wenn man sich anstrengt!

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2018 23:07
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Nadda,

ja aber das nimmt einfach kein Ende. Seitdem ich wieder verheiratet bin, versucht meine Ex alles, um uns finanziell zu Schaden.

Ich bin seit 4 Jahren in ein und er selben Firma und muss fast monatlich meine Gehaltsabrechnungen denn zuschicken.
Einmal hätte ich den Arbeitgeber gewechselt, dann hätte ich plötzlich eine bessere Position, jetzt der Mehrbedarf, dann arbeitet meine Frau, dann bin ich selbständig usw. Das zerrt!

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2018 23:15
(@nadda)
Registriert

Hi,

Gehaltsabrechnungen musst du alle zwei Jahre vorlegen, öfter nicht! Einmal vorgelegt hast du zwei Jahre Ruhe.

Denke du musst dich jetzt wirklich erstmal schlau machen über die Rechte und Pflichten eines Unterhaltspflichtigen.
Du musst nicht über jedes Stöckchen springen das sie dir hinwirft. Das ist einfach psychisch nicht gut auszuhalten
weil die Finanzprobleme dann deine Gedanken bestimmen.

Wann hast du das letzte mal offiziell Auskunft erteilt?

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2018 23:29




(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Nadda,

dieses Jahr schon zweimal, am 6.3. Zum letzten mal.
Letztes Jahr 4 mal! Die Beistandschaft begründet es so, dass ja der Verdacht ausreichen würde, für eine Prüfung.

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2018 12:36
(@nadda)
Registriert

Hi,

nur ein Verdacht reicht nicht. Da muss auch eine Begründung da sein.
Also z.B. ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder ähnliches.

Wenn die das nächste mal was wollen schreibst du das du am xyz das letzte Mal
Auskunft erteilt hast und gut.

Du musst lernen dich da grade zu machen, sonst macht dich das logischerweise
fertig.

Also Auskunft nur alle zwei Jahre und gut.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2018 12:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist Unfug. Verdacht reicht definitiv nicht! Es muss konkrete Anhaltspunkte geben. D.h. die Behauptungen müssen auch nachgewiesen werden.
Solange zumindest der Mindestunterhalt gezahlt wird gilt die 2-Jahres-Regel <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html>§1605" BGB</a>.

Im Mangelfall darf allerdings öfter nachgefragt werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2018 12:58
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

mir der Sachbearbeiterin schreibe ich mehr, als mit meinen eigenen Kindern. Im letzten Jahr waren es ca. 30 Emails + Briefe + Kopien der Unterlagen.

Dieses Jahr schaut es nicht anders aus, weil meine Ex ständig irgendetwas hat.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2018 14:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Letztes Jahr 4 mal! Die Beistandschaft begründet es so, dass ja der Verdacht ausreichen würde, für eine Prüfung.

Kann es sein, dass Du Dich von dieser Beistandschaft treiben lässt, weil sie merken, dass sie es können?

mir der Sachbearbeiterin schreibe ich mehr, als mit meinen eigenen Kindern. Im letzten Jahr waren es ca. 30 Emails + Briefe + Kopien der Unterlagen.

Dieses Jahr schaut es nicht anders aus, weil meine Ex ständig irgendetwas hat.

Du hast Auskunft gegeben. Reine Behauptungen sind das was sie sind: Behauptungen. Das würde ich der Beistandschaft schreiben, MEHR NICHT. Und wenn die mehr haben, dann sollen diese das nachweisen und ggf. Klagen.

Beim Mehrbedarf gebauso.
Ich würde denen schreiben, dass der Mehrbedarf ungerechtfertigt ist, da Du mit Deinem Kind natürlich auch gerne lernst. Weiterhin die finanziellen Mittel erschöpft sind und ab jetzt alles gerichtlich geklärt werden sollte. Dann beantragst Du für alles VKH und zur ARGE rennst Du auch.
Manchmal muss man alles kaputt machen, damit was neues passieren kann.

Ketzerisch gedacht, solltest Du Dich vielleicht von Deiner Frau trennen, damit sie UHV beantragen kann!?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2018 14:42
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

das kann schon sein, weil ich natürlich auch Angst habe, dass die mich in der Schufa melden. Das haben die vor 2 Jahren gemacht, nachdem ich mich jahrelang durch die Insolvenz gekämpft habe.

Auch wenn wir uns scheiden lassen würden, würden wir in einer ehelichen Gemeinschaft leben, ändert nichts.

Wohngeld usw. wurde alles abgewiesen, ich verdiene zu viel!

Ich lebe 700km weit weg und habe schon so oft angeboten meine Kinder zu holen, aber der Kontakt wurde schon vor > 1 Jahr von der Kindesmutter abgebrochen. Da gab es über WhatsApp nur den Mittelfinger und das sie mich fertig machen wird. Das ist aber ein ganz anderes Thema.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2018 22:38
(@inselreif)
Moderator

das kann schon sein, weil ich natürlich auch Angst habe, dass die mich in der Schufa melden.

Die Beistandschaft kann mangels Mitgliedschaft der Schufa gar nichts melden. Es geht hier höchstens um von der Schufa aus Registern abrufbare Fakten. Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl, Insolvenz. Also alles Dinge, die nach Nichtbedienung eines Titels eintreten können. Aber nichts, was im Vorfeld einer Titulierung passiert.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2018 23:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es keine Titel über den Unterhalt gibt, dann würde ich vorschlagen, dass Du der Beistandschaft schreibst, dass sich aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen auf Netto 1700 Euro pro Monat verringert.
Damit bist Du ein Mangelfall. 1700 - 672 = 1038 Euro < 1080 Euro. Damit würden sich die Unterhaltszahlungen auf
302*620/672  + 370*620/672 = 279 + 342 Euro = 621 Euro (Rundung auf vollen Euro) reduzieren und für Mehrbedarf bist Du nicht leistungsfähig, da Dein Selbstbehalt schon beim KU unterschritten wird.

Wenn die Beistandschaft/KM das anders sieht, dann sollen sie Dich verklagen. Ohne eine Einigung bzw. eine gerichtliche Entscheidung wirst Du die finanzielle Situation nicht in den Griff bekommen.
Wie Inselreif schon schrieb, an die Schufa können sie Dich nur melden, wenn es einen Titel gibt. Gibt es einen Titel, dann bleibt Dir nur die Möglichkeit aufstockenes H4 zu beantragen und auf Abänderung des Titels vor das Familiengericht zu ziehen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2018 14:52
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo distance,

also die häufigen Nachfragen der Beistandschaft sind vermutlich der Tatsache geschuldet, dass Du ja noch einen ordentlichen Batzen an Unterhaltsschulden vor Dir herschiebst, die Du in nur ganz kleinen Raten abträgst. Es ist nachvollziehbar, dass sie dafür, dass sie die kleinen Raten akzeptieren, eine engmaschige Kontrolle haben wollen.

Überhaupt Schulden, dieses Thema zieht sich durch alle Deine Threads. Ein Viertel Deines Nettoeinkommens geht für Schuldendienst drauf und das offenbar schon seit Jahren. Das bedeutet, Du arbeitest quasi immer Deinem schon getätigten Konsum hinterher. Das hält Dich permanent in einer finanziellen Zwangslage. Vielleicht solltest Du mal eine Schuldnerberatung in Betracht ziehen.

Was den titulierten Unterhalt angeht, so kannst Du natürlich auf Herabsetzung klagen. Allerdings wird das nicht so schnell gehen. Wie Du schreibst, wird Dein Gehalt ja auf einen höheren Provisionsanteil umgestellt. D.h. es kann erst in ein paar Monaten beurteilt werden, wieviel Du jetzt tatsächlich im Schnitt verdienst. Vielleicht ist es ja sogar mehr, wie Du ja auch schreibst. Von daher wirst Du in den ersten Monaten auf jeden Fall noch den titulierten Mindestunterhalt zahlen müssen.

Wie gesagt, Du solltest Dich einmal hinsichtlich Deiner gesamten finanziellen Situation beraten lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2018 17:55
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Celine,

Naja was heißt Konsumgüter, das sind keine Luxusgüter bzw. keine Markensachen. Denke 1 Fernseher, 1 Couch, 1 Küche steht einfach jedem zu und leider habe ich keine tausende auf der Kante. Wenn sämtliche Geräte durchknallen, dann muss man sich die neu kaufen.

Die Unterhaltsschulden habe ich meiner Ex zu verdanken, die hat betrogen nicht ich, ich bin immer arbeiten gegangen und sie hat schön fleißig nebenher Aufstockung und mich abkassiert.
Interessiert aber niemanden, Esel muss zahlen.

Eine Schuldnerberatung brauche ich nicht, ich leiste mir nichts außergewöhliches, nicht mal einen Urlaub in den letzten 7 Jahren.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2018 18:22




Seite 1 / 2