Junior zurück bei M...
 
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Junior zurück bei Mama - Neuberechnung des KU das erste Mal seit Eheschließung

 
(@floret)
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Hallo,

nachdem Mama seit drei Jahren weitaus weniger KU an Papa gezahlt hat, weil ihr mehr nicht zuzumuten ist (sie muss schließlich das Haus für die Kinder abzahlen und erhalten und der Mann, der seit Jahren bei ihr lebt ist nur eine Halluzination...sagt auch die Dame vom Jugendamt), hat Papa im September die Neuberechnung beantragt. Prompt erfolgten Beschimpfungen seitens der Kinder (nur Junior lebte bei uns), uns gehe es so gut und Mama so schlecht und warum Papa das denn mache. Schließlich und endlich kam der Beschluss von Junior (16) wieder zu Mama zu ziehen - nein, das hat gaaaaar nichts damit zu tun, dass Mama ganz fürchterlich arm werden würde, würde sie gemäß DTB zahlen und das ist auch gaaanz allein seine Idee, mit der Mamas Elend nichts zu tun hat. Somit ist das Thema Neuberechung für Mama hinfällig.

Mama hat schon angekündigt, dass sie nun ihrerseits Papa wegen der Neuberechnung vom Jugendamt anschreiben lassen wird.

Nun meine Frage: Die letzten KU-Berechnungen liefen vor meiner Ehe mit Papa und bevor Junior zu uns zog. Das Jugendamt verlangt erfahrungsgemäß die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte Steuererklärung/berechnung. Da wir gemeinsam veranlagen, stehen meine Einkünfte und Ausgaben mit darauf. Die Dame vom Jugendamt ist nach eigener Aussage für die Mutter da und gibt die Unterlagen munter weiter (bei der Berechnung Mama-zahlt-KU-an-Papa verwies sie darauf, dass sie Mama fragen müsse, ob sie die Unterlegen weitergeben dürfe). Ich möchte auf keinen Fall, dass Frau Mama mein Gehalt kennt! Kann/darf ich meine Daten schwärzen? Kann ich dem Jugendamt verbieten, meine Daten weiterzugeben (hätte das beim Mütteramt einen Sinn?).

Ich danke Euch (bin zurzeit im Ausland,nicht daueronline und kann nur sporadisch antworten) für Euch Hilfe

Flo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2014 00:35
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Floret,

prinzipiell kann man natuerlich auch dem Jugendamt gegenueber erst mal gar keine Angaben machen - was sehr wahrscheinlich zur Folge haben wird, dass eine gleichlautende Aufforderung dann per Anwalt erfolgt. Es sei denn, die Gegenseite scheut sich vor diesem Schritt...

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2014 00:16
(@Brainstormer)

Moin Floret,

Ich möchte auf keinen Fall, dass Frau Mama mein Gehalt kennt! Kann/darf ich meine Daten schwärzen? Kann ich dem Jugendamt verbieten, meine Daten weiterzugeben (hätte das beim Mütteramt einen Sinn?).

Dein Mann kann schwärzen was er möchte, denn er ist lediglich zur Einkommensauskunft verpflichtet (soweit dort eine Beistandschaft eingerichtet wurde). Wie sich die Zahlen im Detail ergeben, hat das Jugendamt nicht zu interessieren. Er muss auch keine vorgefertigten Formulare ausfüllen, sondern könnte auch einfach Angaben zum Einkommen und Lohnsteuerjahresausgleichs in Textform geben.

--
Brainstormer
 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2014 15:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flo,

die Steuererklärung ist ja nun bei allen relevanten Posten aufgeschlüsselt nach "Einkommen Ehemann" / "Einkommen Ehefrau" usw., d.h. es reicht völlig aus, wenn das Jugendamt einen weitgehend geschwärzten Einkommenssteuerbescheid erhält, aus dem zwar die Daten deines Göttergatten hervorgehen, aber nicht deine Daten. Letztlich dient der Steuerbescheid ja vorwiegend dazu, dass das Jugendamt einerseits sieht, ob neben dem Einkommen laut Lohnabrechnung nicht noch so etwas wie Mieteinnahmen, gewerbliche Einkünfte o.ä. vorhanden ist, und andererseits, ob ggf. eine Steuererstattung mit in die Unterhaltsberechnung einfließen kann.

Man beachte hierbei übrigens, dass die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle in Schritten von vierhundert Euro getaktet sind, d.h. normalerweise braucht niemand eine cent-genaue Auskunft: Es reicht völlig, die "richtige" Zeile der DT zuverlässig zu erwischen; ob es dann innerhalb der Zeile nun zehn Euro mehr oder fünfzehn Euro weniger sind, das hat eigentlich keine Sau zu interessieren.

Ach so, auch wenn das vermutlich eh' selbstverständlich ist: Dem Jugendamt ist sowieso nicht zu trauen, und wenn dann dort zu allem Übel auch noch ...

Die Dame vom Jugendamt ist nach eigener Aussage für die Mutter da (...)

... eine bekennende Mütterkreuzlerin ihren Beamtenarsch breit sitzt, dann ist diesem konkreten Jugendamt schon gleich dreimal nicht zu trauen.

Wenn also die Berechnung vom Jugendamt vorliert, dann kannst du diese gerne zwecks Kontrolle hier einstellen, und/oder auch schon vorab die üblichen Daten liefern, dann gucken wir bereits jetzt schon mal zusammen, auf welches Ergebnis das Jugendamt "eigentlich" kommen müsste 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2014 19:59
(@floret)
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Hallo und vielen Dank!

Die Steuerrückzahlung ist eben der Knackpunkt, da diese vor allem meine Ausgaben betreffen. Mal sehen, ob wir schwärzen oder die Abgabe verweigern undn eben nur kurz mit den wesentlichen Zahlen Stellung nehmen. Wir schlafen mal drüber.

Inzwischen ist das Einschreiben eingetroffen, eine Bestandschaft wird genannt und eine langes Formular liegt bei. Wir sammeln jetzt erst einmal zusammen, was die haben wollen und melden uns dann noch einmal.

Eines noch: Junior wird im nächsten Jahr 18. Wenn das Jugendamt dann alle notwendigen Daten hat und den KU berechnet hat, wäre eine zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag doch wünschenswert, richtig? Junior soll das Geld, das ihm zusteht erhalten, keine Frage, aber dann eben Junior und nicht mehr Mama. Sollten mein Göttergatte diesen Wunsch schon mit der Abgabe der Daten äußern oder erst mit Erhalt des "Titels"?

Euch noch einen schönen Abend

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2014 21:53
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn er 18 Jahre wird, kann es sein, dass auch die KM unterhaltspflichtig wird.

Das bedeutet, der Sohn muss von beiden Elternteile die Gehaltsunterlagen fordern, um den Unterhalt zu berechnen oder berechnen zu lassen.

Befindet er sich in einer Ausbildung wird sein Gehalt eingerechnet.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2014 22:21
(@floret)
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Hallo!
Tja, da wird ein neues Thema aufgemacht werden. Mama erklärt Junior seit Jahren, dass sie arm ist. Es ist schon jetzt OK, dass das Taschengeld pro Monat den Lebensjahren entspricht, dass sie solange Junior hier war deutlich weniger zahlte etc.. Wäre es jetzt mehr KU für Papa geworden, meinte Junior, das sei ja für ihn und er hätte Mama Geld von seinem Taschengeld bei uns wiedergegeben (wir reden von einem beruflich Monatseinkommen von knapp 2000 Euro). Ich gehe davon aus, dass Junior niemals Geld von Mama fordern würde, egal, ob es ihm zusteht oder nicht. Aber wie gesagt anderes Thema. Ich wollte nur wegen der möglichen Befristung fragen, nicht, dass Mama auch noch nach dem 18. Geburtstag einen Titel hat und Geld bekommt, dass dann Junior zusteht.

Viele Grüße (bin morgen Abend wieder online)

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2014 22:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flo!

Eines noch: Junior wird im nächsten Jahr 18. Wenn das Jugendamt dann alle notwendigen Daten hat und den KU berechnet hat, wäre eine zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag doch wünschenswert, richtig?

Unbedingt - und er soll sich ja nicht vom Jugendamt beschwatzen lassen, einen Titel zu unterschreiben, in dem diese Befristung fehlt!

Das Jugendamt muss übrigens genau das titulieren, was er im Titel aufgenommen haben möchte (auch wenn manche JA-Sachbearbeiter illegalerweise behaupten, dem sei nicht so). Wenn das JA mit dem Titel nach den Wünschen deines Göttergatten nicht einverstanden ist, kann das JA ihn gerne vor Gericht ziehen; falls sich dies androht und sich das JA überdies querstellen sollte bei der Erstellung des Titels, dann kann er den Unterhalt alternativ dazu auch bei einem Notar titulieren lassen: Sollte m.W. normalerweise nur eine Schreibgebühr im zweistelligen Euro-Bereich kosten. Ist ggf. nerverschonender, als sich lange mit dem Jugendamt abzusabbeln.

Ich gehe davon aus, dass Junior niemals Geld von Mama fordern würde, egal, ob es ihm zusteht oder nicht.

Dies würde ich allerdings vergleichsweise entspannt sehen. Ab Volljährigkeit steht ihm so ein Wahlrecht nämlich gar nicht zu: Wenn er Unterhalt einklagen will, dann muss er diesen von beiden Eltern gleichzeitig einklagen - er kann sich nicht aussuchen, nach eigenem Gutdünken nur bei Papa (oder nur bei Mama) die Hand aufzuhalten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2014 22:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Natürlich kann es trotzdem sein, dass der Herr Sohn auch nach Volljährigkeit unter gar keinen Umständen bei Mama Geld eintreiben will.

In diesem Fall, und bei einigermaßen gleichen Einkommen beider Elternteile, könnte ein fairer Vorschlag an den Herrn Sohn so aussehen, dass man mal überschlägig berechnet, wie viel Unterhalt er insgesamt zu bekommen hätte - und ihm dann anbietet, dass er von Papa die Hälfte dieses Betrags bekommt. Außerdem weist Papa ihn darauf hin, dass der Herr Sohn anschließend vier Möglichkeiten hat:

  • Er holt sich die andere Hälfte bei Mama; sei es in bar, oder sei es in Naturalien, solange er noch im "Hotel Mama" wohnt.
  • Er verschont die arme Mama mit Unterhaltsforderungen, und wenn ihm das Geld nicht reicht, dann geht er halt stundenweise Zeitungen austragen oder Fritten braten, um sein Budget aufzubessern.
  • Er weist dem Papa nach, dass die Mama tatsächlich keinen Unterhalt leisten kann, bzw. nur weniger als die Hälfte des Unterhaltes. Beweis durch Behauptung reicht hier allerdings nicht, dafür muss schon eine belastbare Einkommensauskunft der Mutter her.
  • Er stampft mit dem Fuß auf, rennt zum Anwalt, und verklagt seinen Vater. In diesem Fall wird Papas Stellungsnahme ans Gericht dahingehend lauten, dass die Klage mutwillig ist und deswegen zurückzuweisen sei, denn der saubere Herr Sohn wurde über den unterhaltsrechtlichen Sachverhalt bereits aufgeklärt (d.i. der vorige Punkt aus meiner Liste), und habe es trotzdem nicht für nötig gehalten, eine Einkommensauskunft der Mutter beizubringen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2014 23:08
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
das Jugendamt hätte gerne folgende Angaben (in Klammern die Punkte, die wir angeben könnten):

-Nettoarbeitseinkommen mit 12 Gehaltsabrechnungen (schwierig, da papa Staat spart und nur dann neue Abrechnungen weitergibt, wenn sich etwas ändert. Müssen die Unterlagen wirklich mitgeschickt werden?)
-Einkommen aus Gewerbe (nebenbei selbständig, aber noch im Aufbau. Ausgaben+Einnahmen = 0)
-Arbeitslosengeld
-Nebeneinkünfte
-Unterhaltsgeld
-Renten, Pensinen
-Kindergeld
-Zahlungen der Krankenkasse
-Zahlung Wohngeld
-Ausbildungshilfen
-Einnahme aus Vermietung und Verpachtung
-Honorare, Provisionen
-Erstattungen des Finanzamtes mit letzten Einkommenssteuerbescheid (da schwärze ich alles, was mich und meine Einnahmen angeht)
-Bargeld/Barguthaben/Wertpapiere
-Zinserträge (die paar Kröten für das Girokonto gehen aus dem Steuerbescheid hervor)
-Grundvermögen
-Sparverträge/Lebensversicherung
-Außergewöhnliche Belastungen
-Wohnverhältnisse (Jetzt wirds knifflig, da mir das Haus gehört, mein Mann mir aber seit Jahren die Hälfte aller Kosten, also Kredit, Versicherungen, Strom, Müll etc. überweist. Ist das also für ihn eine Art Mietwohnung? Oder eher Eigenheim?)
-Weitere unterhaltsberechtigte Angehörige
-Kinder im Haushalt

Des lieben Friedens Willen denken wir uns, dass er das Formular in den fett gedruckten Punkten ausfüllt, um Frau JA ihr geliebtes Formular zurück zu geben und damit wenigstens etwas Ruhe zu haben. Die Dame berichtet Mama gerne, dass Papa sich "lächerlich" gemacht habe, weil er mit Paragrafen und Akten zu Gesprächsterminen kommt und seine rechte darlegt. Mama erzählt dann den Kindern weiter, wie lächerlich Papa sich gemacht hat. Da diese darunter leiden, dass ihr Vater lächerlich ist (muss ja stimmen, wenn Mama das sagt), es mir aber zum Glück erzählen und fragen, wollen wir der Dame also wenigstens ein Bonbon spendieren, damit sie etwas friedlich bleibt.

Nebenkriegsplatz: Bei Mama wurde vor drei Jahren zur KU-Berechnung der Kredit anerkannt, den sie zur Scheidung und für die Auszahlung des Hauses an Papa aufgenommen hat, um ihren Kinder ein schönes Heim zu bieten und der seit Jahren dort lebende Partner wird übersehen (wäre aber im Gegenzug fast vom JA verklagt worden, weil er zur Berechnung für Juniors KU angegeben hat allein zu wohnen und Frau JA ja weiß, dass er in einer Partnerschaft lebt... :puzz:) . Aber es gibt wohl wenig Chancen auf Gleichbehandlung zu pochen  :crash:.

Wie seht ihr das, sind die fett gedruckten Werte die, die angegeben werden sollten? Wenn ja, würde ich (Papa ist immer noch forenfaul) die Werte in einem neuen Thema einstellen und gerne auf das Berechnungsangebot zurück kommen.

Allen einen schönen Tag

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 10:34




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Floret,

ich würde dem Jugendamt diese Angaben zwar in einer ordentlichen Aufstellung, aber doch formlos liefern, und das Formular gepflegt in die Tonne treten. Wenn er lieber das Formular teilweise ausfüllen will, kann er das natürlich auch tun.

Bitte aber unbedingt daran denken, alles anzugeben, was unterhaltsmindernd berücksichtigt werden soll. Insbesondere berufsbedingte Ausgaben, sowie alles, was im weitesten Sinne des Wortes als Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge durchgehen könnte.

-Wohnverhältnisse (Jetzt wirds knifflig, da mir das Haus gehört, mein Mann mir aber seit Jahren die Hälfte aller Kosten, also Kredit, Versicherungen, Strom, Müll etc. überweist. Ist das also für ihn eine Art Mietwohnung? Oder eher Eigenheim?)

Ich gebe da mal vorsichtig Entwarnung. Man kann ihm keinen Wohnvorteil andichten, denn das Haus gehört ihm weder ganz noch teilweise, sondern ganz alleine dir. Dass er einen Teil der Kosten übernimmt, ist unterhaltsrechtlich genau so unerheblich wie die Miete, die man für eine gemietete Wohnung zahlen würde. Sogar wenn du ihn, weil er so ein toller Hecht ist, kostenlos bei dir wohnen ließest, könnte man ihm deswegen unterhaltsrechtlich nichts am Zeug flicken: Das wäre nämlich eine "Zuwendung durch Dritte" (dieser Dritte, das bist in dem Falle du), und so eine Zuwendung ist unterhaltsrechtlich nur dann von Belang, wenn der Geber dieser Zuwendung ausdrücklich will, dass seine Zuwendung als unterhaltsrechtliches Einkommen zu werten sei. Ich schätze mal, das wäre in diesem Fall ohnehin nicht in deinem Sinne 😉

Die Dame berichtet Mama gerne, dass Papa sich "lächerlich" gemacht habe, weil er mit Paragrafen und Akten zu Gesprächsterminen kommt und seine rechte darlegt.

Das ist natürlich eine rrrichtige Frrrechtheit, wenn der Bürrrger sich erdreistet und sich womöglich gar selbst informiert, statt blind und in demütigem Gehorsam vor der Amtsperson zu buckeln. Irgendwie war mir allerdings, als sollten wir diese Zeiten inzwischen hinter uns gelassen haben.

Passendes Gedicht zur Auflockerung gefällig? Bitteschön: Heinrich Heine, "Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen". Es endet mit der folgenden, wunderschönen Strophe:

Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2014 01:11
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Herzlichen Dank für Rat und Gedicht - ja, ich fürchte Herr Heine liegt da völlig richtig  😉 zumindest in unserem Landkreis...

Viele Grüße und einen schönen Restsonntag

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2014 16:01
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

zum Abschluss dieses Themas der aktuelle Stand: Der Unterhalt bleibt, wie er ist (385 €/Monat). Das Jugendamt will auf zwei Jahre befristen. Da in einem Jahr aber der 18. Geburtstag ist, fragt sich nun, was sinnvoller ist. Befristen bis zum 18. oder stillschweigend die zwei Jahre anerkennen?

Sonninge Grüße

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2014 15:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

verdient die KM? Wenn ja besteht die Möglichkeit, dass ab dem 18. nicht nur das Kindergeld voll anzurechnen ist sondern auch der Zahlbetrag insgesamt sinkt. Insofern würde ich mich dann nicht auf eine 2-jährige Befristung einlassen.

Warum will das Jugendamt 2 Jahre befristen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 15:44
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ja, sie verdient 2200 € netto. Eine Begründung des Jugendamtes gibt es nicht.

Danke für die schenlle Reaktion

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2014 15:54
(@the-poooh)
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Ich würde raten die Befristung bis zum 18. Geburtstag einfließen zu lassen.
Denn selbst wenn dein Mann ab dem 18. allein Unterhalt zahlen sollte, wird ab dem Zeitpunkt das komplette Kindergeld angerechnet. Das bedeutet, der Zahlbetrag sinkt definitiv.

Zwei Jahre kosten ihn Geld (bei einem Kind schonmal 184/2*12=1104 Euro im Jahr).

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja, sie verdient 2200 € netto. Eine Begründung des Jugendamtes gibt es nicht.

dann würde ich eine Befristung auf den 18. Geburtstag reinschreiben - und hierfür ebenfalls keine weiteren Begründungen oder Rechtfertigungen liefern.

Was das Jugendamt "will" - wen interessiert's? Die haben nichts zu entscheiden, und ein Jugendamt ist keine Institution, vor der man mehr Angst haben müsste als vor einer zahnlosen Oma.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:15
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Die haben nichts zu entscheiden, und ein Jugendamt ist keine Institution, vor der man mehr Angst haben müsste als vor einer zahnlosen Oma.

Ja,

den Titel erstellt das JA auf Wunsch des Kindsvaters - wenn man mal genau drüber liest.
Dann sollte auch drinstehen, was der KV wünscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

den Titel erstellt das JA auf Wunsch des Kindsvaters - wenn man mal genau drüber liest.
Dann sollte auch drinstehen, was der KV wünscht.

noch einfacher: Den Titel kann der KV bereits fertig zum JA mitbringen und seine Bereitschaft dokumentieren, ihn an Ort und Stelle zu unterschreiben. Es gibt dabei keinen "Formularzwang".

Wenn das JA dabei nicht mitspielen möchte, muss es klagen (zur Erinnerung: dort arbeiten Beamte, die sich nicht unbedingt um Extra-Arbeit reissen) oder zumindest der KM eine Klage nahelegen. Ich würde mir in diesem Fall allerdings schriftlich vom JA bestätigen lassen, dass es diesen Titel zurückweist: Damit bei einer eventuell anschliessenden gerichtlichen Auseinandersetzung klar ist, wer wann was warum nicht wollte.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:33
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

da habe ich mich oben irgendwie falsch ausgedrückt?! Die Berechnung erfolgt auf Mamas Antrag, nachdem Junior zurück gezogen ist (der Grund hierfür war, dass Papa seinerseits eine Neuberechnung gefordert hatte, was durch den Umzug verhindert wurde, um Mama nicht die die völlige Armut zu treiben *Sarkasmus aus*).

Aber das tut ja wenig zur Sache. Also Befristung. Ok, danke!

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2014 17:06