Junge Volljährige -...
 
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Junge Volljährige - Vater schickt keine Unterlagen

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

unsere Tochter ist ja nun volljährig und muss sich selbst um ihren Unterhalt kümmern.

Von mir hat sie alle notwendigen Unterlagen erhalten. Ihren Vater hatte sie bereits im Mai gebeten (bevor sie volljährig wurde) ihr seine Unterlagen zukommen zu lassen. Da er diese nicht geschickt hat, hat sie ihn Ende Juni schriftlich gebeten die Unterlagen von ihm bis Mitte Juli zur Verfügung zu stellen. Um dieses Schreiben nicht so hart wirken zu lassen hat sie ihm die vorläufige Berechnung (mit alten Gehaltszahlen von ihm, meinen akutellen Zahlen) und den Unterlagen von mir in Kopie zur Verfügung gestellt.

Für Juli hat er ihr anteilig Unterhalt überwiesen, das anteilige Schulgeld allerdings nicht. Heute hat mich der Vater angemailt, dass die Unterlagen bei seinem Anwalt liegen zwecks Berechnung und das er sich melden wird, wenn dies passiert sei....müsste er die Berechnung nicht unserem Kind überlassen bzw. unabhängig von der Berechnung seines Anwaltes ihr die Unterlagen zukommen lassen?

Ich möchte sie zum einen unterstützen, dass alles seinen Gang geht und sie sich auf eine verlässliche Zahlung einstellen kann. Zum anderen kenne ich dieses Theater, dass er alles verschleppen wird. Zumal er (unter Berücksichtigung des anteiligen Schulgeldes) 100 € weniger überwiesen hat als dies die Berechnung mit seinen alten Gehaltszahlen ergeben hat...

Ihr Freund hat ihr auch gesagt, dass ihr Vater dies alles machen muss, dass sie Anspruch darauf hat (seine Eltern sind auch geschieden) und das sie das nun selbst machen muss, was ihr aufgrund der Vorgeschichte logischerweise noch schwerer fällt als einer anderen jungen Volljährigen.

Sollte sie noch abwarten, bis er irgendwann mit den Sachen kommt oder sollte sie ihm noch eine Nachfrist setzen und dann alles einem Anwalt - über Beratungshilfeschein - übertragen, damit sie sich damit nicht mehr auseinandersetzen muss und das Verhältnis zum Vater wieder etwas entspannter werden könnte? Was soll ich ihr raten, bin im Moment unsicher.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 10:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde Deiner Tochter raten, dem KV in einem freundlichen (nicht juristisch formulierten!) Schreiben, so wie halt Kinder an ihre Eltern schreiben, mitzuteilen, dass aus ihrer Sicht leider zu wenig anteiliger KU überwiesen wurde und dabei auch deutlich machen, dass ihr dadurch echt Geld fehlt (Schulgeld!). Wichtig wäre dabei, dass das Schreiben eine Inverzugsetzung darstellt, die es ermöglicht, am Ende der Tage notfalls berechtigte Unterhaltsansprüche  auch rückwirkend geltend zu machen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 11:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Toto,

das Schreiben Ende Juni war so formuliert, dass dies als Inverzugsetzungsschreiben funkieren kann. Dort hat sie ihn aufgefordert seine Unterlagen zu übersenden, damit der ihr zustehende Unterhalt berechnet werden kann. Ebenfalls hat sie ihn dort gebeten den entsprechenden Unterhalt zu überweisen und hat ihm mitgeteilt, dass sie weiterhin zur Schule geht und die Kopie einer Schulbescheinigung beigefügt.

Aber die Idee mit dem Schreiben über das fehlende Schulgeld werde ich ihr nochmal ans Herz legen.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 11:19
(@riviera68)

Hallo AnnaSophie  😉

"Unsere" Tochter geht am 1.9. in eine dreijaehrige schulische Ausbildung und hat hierfuerSchueler-Bafoeg beantragt. Dazu hat sie die Unterlagen beider Eltern gebraucht.
Das war dann auch alles was ihr dazu gesagt habe, abgesehen davon, dass in dem Antrag alles steht was sie wissen muss und dann kann sie ja auch die Bearbeiterin des BZA fragen.
Soll heissen, ich hab mich da gaaaaaaanz weit zurueck gezogen. Ich spreche mit Tochter offen ueber meine Unterlagen oder eben Dinge die sie und mich betreffen - aber nichts geht in Richtung Dad.

Auch ihr fiel es nicht so leicht, aber sie hat ihn angemailt und angerufen, sie haben das unter sich klaeren koennen.

Bin nicht sicher, aber ich denke, es lief auch alles sehr entspannt, weil er weiss oder merkt, dass a) ich mich da zuruecknehme und b) er und Tochter das alles selbst regln koennen.

Bei euch ist soviel gelaufen in Sachen Unterhalt, dass das immer noch kocht - wuerd ich denken.

Lehn dich mal zurueck, ganz ganz weit. Tochter weiss doch was sie zu tun hat. Das hast du ihr erklaert. Ob und wieviel oder wie und was der vater zahlt, darauf hast du null Einfluss. Und ich denke (ich seh's ja bei uns), dass das gut ist. Tochter und Vater haben beide alle Moeglichkeiten offen diese Thema auf die reihe zu bekommen - lass die beiden machen. Das kommt auch eurer Tochter zugute.

Fragen beantworten ja, mehr aber nicht.

Ich fuehl mich so wohl wie das gelaufen ist und Tochters Dad auch  :thumbup:

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 13:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo rivera,

ja im Normalfall würde ich das ja auch tun. Aber durch seine Aktionen und den Umzug zu mir letztes Jahr haben beide kein absolut entspanntes Verhältnis. Dies liegt in meinen Augen auch daran, dass er mehrfach vereinbarte Besuche von ihr kurzfristig gecancelt hat bzw. sie durch Zufall erfahren musste, dass er zu dem Zeitpunkt gar nicht da sein würde.

Ja, sie hat ihn ja am Telefon gebeten und dann - als nichts kam - schriftlich. Und bisher eben noch nichts. Und das finde ich schade; nun überwindet sie sich schon und bittet ihn und es passiert nichts.

Was mein Punkt auch noch ist: durch die fehlenden Unterlagen von ihm kann ich nicht nachvollziehen ob mein Baranteil überhaupt richtig ist. Er erwähnte letztes Jahr, dass seine Prämien nicht mehr so hoch seien; wäre das wirklich der Fall müsste ich vielleicht mehr zahlen als ich im Moment tue. Und da möchte ich eben wissen ob meine vorläufige Berechnung überhaupt richtig ist. Kann ja sein dass sie dadurch einen höheren Anspruch an mich hat.

Zumal sie nächstes Jahr von der Schule aus eine große und teure Fahrt planen und sie dafür sparen muss um daran teilnehmen zu können (es ist freiwillig und nicht verpflichtend, aber eben relativ teuer).

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2014 12:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Sorry Sophie, aber dies

durch die fehlenden Unterlagen von ihm kann ich nicht nachvollziehen ob mein Baranteil überhaupt richtig ist. Er erwähnte letztes Jahr, dass seine Prämien nicht mehr so hoch seien; wäre das wirklich der Fall müsste ich vielleicht mehr zahlen als ich im Moment tue. Und da möchte ich eben wissen ob meine vorläufige Berechnung überhaupt richtig ist. Kann ja sein dass sie dadurch einen höheren Anspruch an mich hat.

ist eine Argumentation die hier nicht hingehört bzw. Dich eigentl nicht interessieren muss. Du könntest ein berechtigtes Interesse haben zu erfahren und zu prüfen, dass Du nicht zu viel bezahlst. Aber Deine Sorge zu wenig zu bezahlen ist schon etwas seltsam und führt eher wieder zu dem Schluss, dass Du eigentl nur mal neugierig bist, wie denn die finanzielle Lage beim KV so ist.

Es hilft nichts: Tochter muss aufgrund der vorliegenden Infos (also Deiner Angaben sowie der evtl. veralteten Angaben des KV) ihren Anspruch geltend machen. Ggf. leider auch mit Hilfe eines Anwalts und gerichtlich. Das ist unschön, aber sie muss halt finanziell auch sehen, wo sie bleibt. sollte derzeit eine finanzielle Lücke auftreten, könntest Du ihr anbieten, vorübergehend, ggf. als Stundung, auf Kostgeld bei Dir zu verzichten, oder Deinen Anteil am Unterhalt gestundet erhöhen oder still und heimlich Geld für die Klassenfahrt zurücklegen, falls KV nicht zahlen wird (müssen) oder Du kannst ganz freiwillig mehr bezahlen. Bei letzterem entfällt natürlich der Druck bei Tochter, sich beim KV mehr zu holen, als derzeit bezahlt wird.

ein gutes hätte es, wenn Tochter  sich externe Unterstützung holt: der Druck und evtl die missliche Lage selbst gegen ihren Vater vorzugehen wird externalisiert. das sollte Tochter dann aber auch konsequent durchhalten, auch wenn ihr Vater ggf direkt Kontakt sucht (er spielt es ja auch über den Anwalt). Und ganz wichtig: halte Du Dich zurück. Je mehr der KV das Gefühl hat, dass Du hier im Hintergrund agierst, desto mehr wird er angesichts Eurer Historie auf Blockade schalten.... Dem KV geht es vermutlich ja gar nicht darum, das Tochter zu wenig Unterhalt bekommt. Er vermutet wahrsch, dass Du Dich arm rechnest und deshalb Dein Anteil zu Lasten seines Anteils zu gering ist oder aber Du Dir für Kost & Logis zuviel wieder zurückbezahlen lässt.

nur meine Meinung, Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2014 13:17
(@riviera68)

Guten Morgen AnnaSophie,

ich kann dich schon verstehen, dennoch ist ab jetzt Zurueckhaltung angesagt.

Wenn du meine/Tochters/Ex Geschichte kennst, weisst du, dass auch wir so unsere Probleme hatten. Und Tochters Beziehung zum Vater auch etwas getruebt war.
Das kann und darf aber kein Grund sein, dass ich weiterhin zwischen oder neben den beiden stehe. Und ich muss das auch nicht. Ich sehe, dass die beiden langsam gewisse Dinge klaeren koennen. Sie traut sich langsam mehr zu und ihre Karten auf den Tisch zu legen und er ist zugaenglicher. Und ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass es gerade fuer ihn, aber auch fuer Tochter leichter ist, weil ich meinen Teil tue, aber mich bei deren Sachen raushalte.

Du sagst es ja selbst, du hast da so deine Erfahrungen. Tochter hat die zwar mehr oder weniger miterlebt, aber jetzt ist ihre Zeit, ihr Ding zu machen.

Loesung fuer mich waere in deinem/eurem Fall einfach ihr dein Einkommen offen zu legen (hast du ja schon) und ihr Summe X zu geben. Wenn du und Tochter so gut klarkommen, koennt ihr die Zahlung ja noch anpassen, sobald Tochter (nicht du) dad's Unterlagen hat.
Ob er nun selbst oder sein Anwalt da rumrechnet kann dir egal sein. Tochter muss sehen, dass sie ueber die Runden kommt und das wird sie, wenn man sie laesst.

Trau deiner Tochter was zu.

Ich fuer meinen Teil empfinde die Tatsache, dass ich mich nicht kuemmer(n muss) klasse. Und ja, wenn Tochter mich bittet ihr mal eben die Adresse vom Bafoegamt rauszusuchen helf ich. Hingehen muss sie alleine!

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2014 10:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ich würde es auch so wie Riviera machen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2014 10:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe ihr gestern ihre Einnahmen/Ausgaben aufgelistet und ihr gezeigt wieviel sie im Prinzip jeden Monat über hat. Und das dies, da ja noch Schulfahrten etc. zu bezahlen wären, etwas eng werden könnte mit ihrer großen Fahrt nächstes Jahr. Das dies aber deutlich anders aussehen würde, wenn Papa das Schulgeld anteilig bezahlen würde. Und sie solle sich überlegen, ob sie ihn noch einmal darauf ansprechen möchte oder nicht. Ich habe ihr erklärt, dass dies nun ihre Sache ist und ich sie unterstütze, sie aber sagen muss ob ihr das freiwillig gezahlte Geld von Papa reicht oder sie seine Unterlagen und eine korrekte Berechnung haben möchte.

Sie fand es erstaunlich, dass ich nicht bereit bin Schulfahrten und Fahrtkosten zu Papa zu übernehmen. Ich habe ihr erklärt, dass sie ja nun das ganze Geld bekommt und das alles davon zu zahlen sei, da sie ja auch von mir anteilig Unterhalt bekommen würde.

Ein Unterhaltsanteil von mir und das Kindergeld wird für Kost und Logis berechnet. Dies könnte ich ihr natürlich auch überweisen, macht aber wenig Sinn, wenn sie mir im Gegenzug das zurücküberweist. So behalte ich das gleich.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 13:26
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Ich fuer meinen Teil empfinde die Tatsache, dass ich mich nicht kuemmer(n muss) klasse. Und ja, wenn Tochter mich bittet ihr mal eben die Adresse vom Bafoegamt rauszusuchen helf ich. Hingehen muss sie alleine!

Hi Riviera,

wie schaffst du das, dass du dich nicht kümmern musst? Da die gesetzliche Regelung ja leider nicht so ist, dass jeder die Hälfte zahlen muss, sondern die "Haftungsanteile" gequotelt werden müssen, kannst du deine geschuldete Unterhaltshöhe doch gar nicht berechnen, wenn du das Einkommen des Vaters nicht kennst. Denn leider steigt bei gleichem Einkommen die Unterhaltssumme, wenn der andere Elternteil weniger verdient als angenommen.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 01:29




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie schaffst du das, dass du dich nicht kümmern musst? Da die gesetzliche Regelung ja leider nicht so ist, dass jeder die Hälfte zahlen muss, sondern die "Haftungsanteile" gequotelt werden müssen, kannst du deine geschuldete Unterhaltshöhe doch gar nicht berechnen, wenn du das Einkommen des Vaters nicht kennst.

Ich denke, da hilft ein wenig Gelassenheit, wenn man sich diese leisten kann und will...

Ein Unterhaltsanteil von mir und das Kindergeld wird für Kost und Logis berechnet. Dies könnte ich ihr natürlich auch überweisen, macht aber wenig Sinn, wenn sie mir im Gegenzug das zurücküberweist. So behalte ich das gleich.

Naja, und da liegt der Hund begraben: Ex wird wahrsch (mal wieder) unterstellen, dass Du Dich "arm rechnest"  und deshalb nur kost & Logis übernimmst, aber keinen Barunterhalt bzw. dass K&L einfach zu großzügig sind und deshalb kein Barunterhalt fließt... passt so wunderbar in Eure Geschichte...

wie lösen? schwierig, schwierig... aber vermutlich würde (hätte) ich kein Wort zu KV verloren, dass Du nichts überweist (wg. der Gegenrechnung K&L) - das geht ihn letztlich nichts an, da es eine Vereinbarung zw Tochter und Dir ist.  Und damit sollte eigentl klar sein, dass auch Du einen (geringen) Teil des Barunterhaltes beisteuerst - idealerweise berechnet auf Basis des letzten verbindlich und gegenseitig festgestellten Nettos. wenn das Deiner Tochter nach Gegenrechnung K&L nicht ausreicht, dann muss sie aktiv werden: KV die Hölle heiß machen, Dich bitten, ihr K&L (tw) zu stunden oder jobben zu gehen...

Mehr geht irgendwie nicht... Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 02:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Anwalt des Vaters hat A. seine Berechnung geschickt. Allerdings hat er einen anderen Zeitraum genommen und keinerlei Unterlagen geschickt.

Er rechnet auch mit dem notwendigen Selbstbehalt und nicht mit dem angemessenen. Sieht das Kammergericht Berlin bzw. das OLG Koblenz dies so vor?

Außerdem hat er zwar einen Wohnwertvorteil von geschätzt 1000 € angerechnet, aber im Gegenzug (mit Berücksichtigung der zusätzlichen Altersvorsorge) über 1000 € Kosten gegengerechnet. Wird das dann überhaupt berücksichtigt?

Und der Firmenwagen ist auch in keiner Weise berücksichtigt worden.

Ebenfalls nicht angegeben sind positive Zinserträge und der letzte Steuerbescheid.

Der Vater hat angeblich ein Jahresbrutto von 97682 € - das sind nach einem Brutto-Netto-Rechner (Steuerklasse III, 1 Kinderfreibetrag) mehr als angegebenen 4.709 €/durchschnittlich.

Allerdings fehlt bei der Berechnung des Anwaltes auch meine zusätzliche Altersvorsorge sowie geht er von falschen Einkommenzahlen aus, obwohl der anscheinend die Unterlagen von mir vorliegen hat.

Sie sieht sich als Mittler zwischen ihrem Vater und mir, sieht nicht, dass sie die Pflicht hat diese Informationen einzuholen.
Ich habe ihr gesagt, dass solange ich keine Unterlagen vom Vater habe, keinen Euro mehr an sie überweisen werde.

Der Vater wird jetzt 477, 36 € Unterhalt und 63,97 € Schulgeld überweisen.

Sophie

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 23:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sophie,

Der Vater wird jetzt 477, 36 € Unterhalt und 63,97 € Schulgeld überweisen.

Abseits aller Rechnerei: Ich krieg' schlicht und ergreifend die Krätze wenn ich lese, dass für eine junge Volljährige 477 Euro väterlicher Unterhalt plus 184 Euro Kindergeld, also in Summe 661 Euro, immer noch als ein Anlass zum Jammern herhalten müssen. Nur mal so zum Vergleich, für ein auswärts untergebrachtes Kind wären's unabhängig vom elterlichen Einkommen gerade mal neun (!) Euro mehr ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 00:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das wie Malachit. Zahl du ihr was du bereit bist zu geben und misch dich in die Zahlungen vom Vater nicht ein.

Und dann hak endlich die Centfeilscherei ab und zwing sie nicht, euren Krieg weiter zu führen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 01:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AS,

Ihr gebt's Euch immer noch, was?

Ich persönlich bekommen die Krätze, wenn erwachsene Menschen sowas

Der Vater wird jetzt 477, 36 € Unterhalt und 63,97 € Schulgeld überweisen.

fabrizieren und am Ende sogar noch für "richtig" oder gar "gerecht" halten. Ein minderjähriges Kind kriegt's nicht mit, aber einem volljährigen Kind gebt Ihr mit solchen krummen, bis auf zwei Kommastellen korinthengekackten Beträgen die Botschaft "Du bist mir keinen Cent mehr wert als ich unbedingt bezahlen muss!"

Warum kann man das nicht einfach mindestens bis auf die nächste Null aufrunden? Die Differenz zwischen "Muss" und "Will" hat den Gegenwert einer Pizza.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 02:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Brille,

Das hat sein Anwalt geschrieben. Ich gehe davon aus, das der Vater das auch so überweist. Ich habe bis zu den nächsten 5 Euro aufgerundet.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 10:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also Papa zahlt den krummen Betrag von mehr als 500 EUR in bar an Tochter. Dein Unterhaltsanteil ist die Summe x + Kindergeld, was Du aber gleich für Kost & Logis einbehälst.

Dann kann es doch eigentlich "nur" folgende Probleme geben:
- Tochter ist der Auffassung, dass sie von ihrem Papa zu wenig bekommt -> dann muss sie die Rechnung des anwaltlichen Vertreters ihres Vaters angreifen.
- Tochter ist der Meinung, dass Du zu wenig zahlst -> dann musst Du ihr darlegen, dass Dein Zahlbetrag korrekt ist (bzw. ihr Deine Unterlagen zukommen lassen). und da dort vermutlich die Annahme des väterlichen Einkommens zu Quotelung anders ist, als vom Anwalt dargelegt, muss sie sich um Originalunterlagen kümmern, damit Du dies nachvollziehen kannst.
- Tochter ist der Meinung, dass K&L zu teuer sind -> dann kann sie sich ja mal mit einer eig. Whg und den Kosten auseinandersetzen
- Du bist der Meinung, dass Du zuviel bezahlst -> dann "zahlst" Du halt weniger  (dh Tochter muss Dir noch Geld für K&L überweisen). Will sie dennoch mehr von Dir, dann zwei Spiegelstriche zurück.

Ich weiß auch, dass das so vermutlich nicht gelebt werden wird. Aber mal im Ernst: Hier scheint niemand zu verhungern. Ist das noch überhaupt einen Aufwand wert?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 11:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Um mal @TotoHH auf meine Begrifflichkeit, eigenem Auffassungsvermögen und  entsprechender Akzeptanz zusammen zu führen: Was - bitte - ist eigentlich hier das Problem? Ich kann nicht nachvollziehen, wo hier ein Mangel herrscht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 17:19
(@riviera68)

@schultze

Wenn ich sage, ich bin froh, dass ich mich nicht kuemmern muss, dann meine ich damit, dass ich froh bin, dass Tochter volljaehrig ist und sie die Dinge in die Hand nehmen muss anstatt wie vorher ich bzw ihr dad.

Bei uns ist es wesentlich entspannter, abgesehen davon, dass weder der Vater noch ich jemals in den vergangenen Jahren uns so wie hier bei AS wegen Geld auf die Nerven gegangen sind.

Mich interessiert(e) das Einkommen des Vaters nie und das aus dem einfachen Grund, dass es in erster Linie einfach nur wichtig war, dass unser Kind von uns (samt den neuen Partnern, die ihren Teil beigetragen haben!!) verpflegt wird - ohne dem anderen jeden cent aus der Tasche ziehen zu wollen. Wir verdienen seit jeher unterschiedlich und das ist voellig ok so.

Mein Ex hat nach der Trennung neben dem Vollzeitjob und im WM lebend seine Meisterausbildung gemacht. Das ist sein Verdienst, seine Leistung - nicht meine. Tochter hat davon immer profitiert, aber nicht weil ich die Hand in "ihrem Namen" aufgehalten habe.
Er liess Tochter seit dem 18. Geburtstag im vergangenen Jahr jeden Monat etwas Geld zukommen, obgleich er den Titel ohne Kommentar, ohne Wenn und Aber ausgehaendigt bekommen hat und somit gar nichts haette zahlen muessen.
Aber genau das ist glaub ich der Punkt....wenn man den anderen einfach mal Luft holen laesst und nicht immer mit der Keule winkt - so wie hier.

Unsere Tochter auf ihren dad zu, hat ihn gefragt, ob er zur Haelfte die Schulkosten traegt (ich zahl die andere Haelfte) und es kam ein freundliches "Ja." Thema erledigt.
Tochter hat Schuelerbafoeg beantragt. Hat ihn gebeten seine Unterlagen fertig zu machen und ihr zu geben. Hat er umgehend erledigt (ich auch). Thema erledigt.

Er hat ihr auch gesagt, dass er die monatlichen Zahlungen etwas eindaemmen muss und auch das ist und war ok. Niemand musss sich rechtfertigen, jeder kann sein Leben mit seiner neuen Familie in Ruhe leben. Awesome 🙂

Bei AnnaSophie geht der Krieg ums Geld schon ewig. Nicht nur um Geld.

Was ich hier schlimm finde ist diese staendige Rechnerei und Vorhalterei, wer was hat und wer was nicht hat. Who the hell cares?

Meine Meinung:

Liebe AnnaSophie,

Nun lasst den Vater doch mal in Ruhe! Wann ist es denn mal gut?

Tochter lebt bei dir und ja, sie kostet Geld. Und ja, du finanzierst sie (auf deine Weise) und er sollte/koennte da mithelfen. Vor allem, wenn sie nun in der Ausbildung ist.

Nur muss es denn echt sein, dass da Hunderte Euro fliessen, das gerechnet wird, weil der Vater ja soviel verdient?

Warum muss/soll er denn soviel zahlen? Einfach nur weil er den Verdienst hat und ja kann? Genau das find ich nicht gut, auch wenns rechtlich ok sein mag. Und weiterhin ruehrst du in deren Suppe - give it a break!

Lies dir doch mal deine/eure Geschichte durch, von A-Z und verdaue das mal.....maybe you'll get it.

Das Verhaeltrnis Tochter - Vater ist schon schlecht genug nach all dem Krieg, der sowohl auf seinem aber auch auf deinem Mist gewachsen ist. Wann ist da Schluss?

Meine Tochter ist gerade beim Probearbeiten, weil sie mehr Geld moechte. Es gibt also Mittel und Wege, die nicht zwingend sind die Hand aufzuhalten, weil man es rechtlich kann. Und ja, wir unterstuetzen das.

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 19:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Absolute Zustimmung!  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 19:58




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