Jugendamtsurkunde a...
 
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Jugendamtsurkunde aushändigen oder nicht

 
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich war diese Woche auf dem Jugendamt, Großraum Stuttgart, und habe einen Titel über den Kindesunterhalt erstellen lassen. Es handelte sich um eine Forderung meiner Nochfrau, bei der die beiden Kinder derzeit ihren Lebendsmittelpunkt haben. Mit einigem Groll im Bauch war ich also zum Amt, kam dann aber mit der Sachbearbeiterin (Beistandsstelle) ins Gespräch. Es ging darum, warum die Kinder ihr Zuhause verlassen (mussten), warum die KM auf einmal soviel wert auf die Kinder legte,  dass ich mich gerne um die Kinder kümmern würde, dass ich derzeit kein Einkommen hätte, sondern von der Substanz zehre.
Kurzerhand empfahl sie mir, mich familienanwaltlich beraten zu lassen (die Empfehlung meines Anwaltes hat sie wohl nicht nachvollzogen) und gab mir die Urkunde mit. Mit dem Hinweis ich könne sie ja immer noch zerreissen, dann wäre der Titel erledigt.

Also, bislang war ich davon ausgegangen, dass ich gut daran tue, diese Urkunde beizubringen. Jedenfalls vor dem Hintergrund, dass ich wohl eh nicht drum herumkomme und so Kosten für den vermeintlich aussichtslosen Rechtsstreit vermeide.
Warum stellt sich das Jugendamt auf meine Seite? Damit mal ein Vater +/- erleichtert das Amt verlässt?
Die Frist zur Beibringung der Urkunde ist seit gestern ausgelaufen.

Was mache ich mit der Urkunde?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 10:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nils,

hast du das Original der Urkunde? Normalerweise gibt es 3 Ausfertigungen. Eine bekommst du, eine behält das JA und eine vollstreckbare geht über das JA an deine Nochfrau.

Aber was um Himmels willen treibt diech, wenn du derzeit keine Einkünfte hast (was verstehst du darunter) eine Urkunde zu unterschreiben. Wenn du kein Einkommen hast bist du schlicht und einfach nicht leistungsfähig und zu keinen Zahlungen verpflichtet, es sei denn es existiert ein Titel.Bring mal ein wenig Licht in das Dunkel. Wovon lebst du, warum hast du keien Einkäünfte, wie hoch ist der Titel und welche und wieviele Ausfertigungen davon hast du?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 11:05
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Also, ich habe für jedes Kind eine vollstreckbare Ausfertigung und eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung. Die von mir unterschriebenen Urkunden verblieben im JA.

Zum Einkommen: Bin seit 1.12.08 offiziell arbeitslos, habe aber keine Ansprüche auf ALG1. Versuche mich derzeit freiberuflich, ohne aber nennenswerte Einkünfte zu erzielen. Als Ehegatten besitzen wir ein fast abbezahltes Haus. Einiges Kapitalvermögen ist auch noch da, 2 Autos. Kapitalerträge sind überschaubar.  Meine bisherigen Berater, darunter drei RA meinten, ich müsste zur Zahlung des Kindesunterhaltes alle verfügbaren Mittel einsetzen. Auch das Vermögen. Spätestens mein spezieller Richter würde das wohl so sehen. Letzterem stimmte die Sachbearbeiterin vom JA, die den Herrn wohl durchaus kennt, nicht pauschal zu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 12:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nee, dem stimmt sie nicht zu, weil es falsch ist! Für den KU müssen sämtliche Erträge eingesetzt werden, also zB Lohn, Zinseinkünfte, Mieterträge, etc. pp, nicht aber der Vermögensstock.

Wenn Du kein ALG 1 beziehst und die anderen Erträge 770 Euro nicht übersteigen, bist Du nicht leistungsfähig. Du hast alles erdenkliche zu tun, um leistungsfähig zu werden, aber das ist es auch schon. Daher: Wer nicht leistungsfähig ist, kann keine Urkunde zeichnen. Beziehst Du Hartz4? Auch dann bist Du nicht leistungsfähig, da darfst Du glaube ich nicht mal KU leisten. Meine Schwester gab mal zu, eine kleine Schuld (80 Euro) getilgt zu haben und schwupps, bekam sie 80 Euro abgezogen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

habe ich das richtig verstanden, du hast einen Titel unterschrieben und die Originale da gelassen  und die Tante hat dir erzählt, wenn du deine Kopie zerreist, wären sie aus der Welt?

Und das hast du ihr geglaubt?

Das ist ja mal wieder ne ganz neue Dimension von Übertölpelung.
Wenn du deine Kopie eines Kaufvertrages zerreist, ist der doch auch nicht aus der Welt.

Ab jetzt haftest du tatsächlich mit deinem Vermögen, denn mit Titelerstellung hast du entsprechende Leistungsfähigkeit bestätigt.

Wie du jetzt die Beträge aufbringst ist alleine dein Problem und wenn du dich als Gladiator verkaufst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 16:35
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

moin moin, mindestens in Hamburg soll alles anders sein, wie ich mir habe sagen lassen. Ein Freund von mir hat Kontakte in HH. Aber hier in BaWü? Wie weit dürfen hier die Uhren anders ticken?
Wie ist das mit fiktivem Einkommen und besonderen Pflichten bei minderjährigen Kindern?

lg
nils_holgerss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 18:06