jugendamtsurkunde
 
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jugendamtsurkunde

 
(@rudi-ratlos)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich möchte jetzt beim jugendamt eine urkunde über den unterhalt für
meine tochter erstellen lassen, um nicht auch noch da für ein Kostenloch
zu sorgen. Was ist zu beachten?

Ich habe z. Zt. ein Nettoeinkommen von ca. 2.000 und wurde
von der Anwältin der Gegenpartei der zweiten Einkommensgruppe
zugeordnet. Da ich aber nur ein Kind habe, werde ich eine Stufe
höher, also Stufe 3 zugeordnet.

Ist das so richtig?

Die Ausstellung einer dynamischen Urkunde richtet sich dann nach
der Düsseldorfer Tabelle, oder wie funktioniert das?

Vielen Dank im Voraus!

Rudi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2009 16:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Forum ist voll mit Antworten zu diesem Thema. Bitte erst lesen und dann gezielt fragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 18:21
(@rudi-ratlos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

natürlich habe ich vorher zu dem Thema gesucht. Leider habe ich keine passenden Antworten gefunden.

Ich bringe meine Fragen jetzt nochmal auf den Punkt.

Ich möchte eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen:
1. Orientiert sich die dynamische Variante an der Düsseldorfer Tabelle?
2. Bin ich ich eine Stufe (DDT) höher einzuordnen, wenn ich nur ein Kind habe?
3. Sollte ich die Urkunde bis zum 18. Geburtstag ausstellen lassen?
4. Gibt es Besonderheiten auf die ich achten sollte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2009 19:07