Hallo,
ich hab da mal ne Frage.
Mein Lebensgefährte und ich wollen Heiraten, zusammen haben wir drei
gemeinsame Kinder (9,12,14 Jahre). Alles ist soweit geklärt, nur frage ich mich
was mit den damals beim Jugendamt erstellten Urkunden über die Anerkennung
und Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit Zustimmungserklärung nach § 1600
c BGB passiert. Behalten diese ihre Wirksamkeit oder nicht.
Sollte ich sie aufheben für den Fall der Fälle?
Danke
Noch eine ergänzung, weil ich hier was von titulierten Ansprüchengelesen habe,
handelt es sich bei diesen Urkunden um einen Titel?
Nochmals Danke
Hi,
nur frage ich mich was mit den damals beim Jugendamt erstellten Urkunden über die Anerkennung und Verpflichtung zur Unterhaltsleistung mit Zustimmungserklärung nach § 1600
c BGB passiert. Behalten diese ihre Wirksamkeit oder nicht.
die Urkunden haben auch während der Ehe Bestand, allein die Vollstreckung daraus ist während der Zeit der Ehe nicht möglich. Bei Trennung kann wieder ganz normal vollstreckt werden.
Sollte ich sie aufheben für den Fall der Fälle?
Für welchen Fall der Fälle?
handelt es sich bei diesen Urkunden um einen Titel?
Ja.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke für die schnelle Antwort.
Für den Fall der Fälle meinte ich Scheidung.
Ich weiss hört sich blöde an aber heut zu Tage muss man ja an alles denken.
Hi,
nein, hört sich nicht blöde an.
Solange Du mit den Kindern in einem Haushalt lebst, ist eine Vollstreckung nicht möglich. Ergo: Bei Trennung/Scheidung kann wieder vollstreckt werden.
Die Titel könnten jetzt für unwirksam erklärt werden, bei Trennung/Scheidung käme es dann zu einer "Neuverhandlung" hinsichtlich des KU.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Sorry kaijano,
aber wenn ich so etwas lese
Für den Fall der Fälle meinte ich Scheidung.
Ich weiss hört sich blöde an aber heut zu Tage muss man ja an alles denken.
kann ich meine Finger nicht stillhalten. Bist Du sicher, dass DU Deinen LG wrklich heiraten möchtest?
Ich meine sicher nicht, dass man blind in die Ehe gehen sollte und bin auch ein grosser Freund von Eheverträgen, weil man darin einfach in "Friedenszeiten" Dinge vernünftig regeln kann, über die man bei einem eventuellen "Krieg" gar nicht mehr zu streiten braucht. Aber wenn Du durch das Aufrechterhalten der Titel Deinem LG bereits vor der Heirat unterstellst, er würde im Falle einer Trennung nicht für die gemeinsamen Kinder bezahlen wollen, hört sich das für mich wie eine geladene Pistole unterm (gemeinsamen) Kopfkissen an...
So gesehen müssten sich ja grundsätzlich alle Frauen bereits vor der Eheschliessung einen Unterhaltstitel für ihre ungeborenen Kinder beschaffen. Nur so zur Sicherheit und weil man ja nie weiss. Wäre ich Dein LG, würde ich angesichts solcher Fragen ins Grübeln kommen. Allerdings VOR der Hochzeit...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.