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Jugendamt treibt mich in den Wahnsinn! Hilfe!

 
(@gap0410)
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Hallo zusammen,
hab mich eben angemeldet in der Hoffnung ein wenig Hilfestellung zu bekommen. Es geht um Unterhalt für meine 3 Kinder und die damit verbundene Außeinandersetzung mit dem Jugendamt (Mangelfall).

Die ganze Angelegenheit ist recht umfangreich und ich muss ziemlich weit ausholen um das ganze verständlich darzulegen. Ich würde mich freuen wenn sich der ein oder andere die Mühe macht sich den Roman durch zu lesen. Ich bin für jede Idee, jeden Ratschlag und jede Hilfestellung dankbar.

Dann will ich mal los legen. Zu den Rahmenbedingungen. Ich (30 J.) habe eine Tochter (9 J.) aus früherer Beziehung, für die ich, bis vor kurzem seit 8 Jahren regelmäßig vollen Unterhalt bezahlt habe. Im ersten Jahr war ich leider gar nicht in der Lage irgendwas zu zahlen.
Aus zweiter Beziehung die seit dem Jahreswechsel beendet ist, sind 2 weitere Kinder entstanden. Eine weitere Tochter (5 J.) und ein Sohn (10 Monate).
Die Mütter leben beide von Hartz4. Bitte erspart mir Hinweise bzgl. meiner Damenwahl  :knockout:

Die Probleme begannen mit der Geburt meines Sohnemanns im April 2015. Das Jobcenter, welches für meine 9 jährige Tochter aus erster Beziehung zuständig ist, hatte 2 Monate vor Geburt meines Sohnes eine routinemäßige Überprüfung meines Einkommens angeordnet. Da die Geburt des Sohnes anstand und sich dann eh Änderungen bzgl Unterhalt ergeben würden, habe ich mich mit dem Jobcenter darauf geeinigt dies bis zur Geburt aufzuschieben. Bis dahin habe ich 100%, also 272€ bezahlt.
Nach der Geburt wurde neu berechnet, Ergebnis: Mangefall.
Ich sollte daraufhin nur noch 209€ bezahlen. Bis dahin kein Problem.

Im Juli erhielt ich dann ein Schreiben vom Jugendamt das die KM eine Beistandschaft beantragt hat und das ich aufgefordert werde die Unterhaltszahlung in Höhe von 100% wieder aufzunehmen da ein Titel vorliegt. Ich habe daraufhin dem Jugendamt geschrieben das ich dazu nicht imstande bin und mich auf die Berechnung des Jobcenters berufen.

Als Antwort bekam ich, dass es nicht interessant ist was das Jobcenter berechnet, das Jugendamt hätte hier andere Leitsätze. Ich wurde aufgefordert meine Finanzen erneut offenzulegen, ansonsten drohe Pfändung. Ich habe also mein Einkommen der letzten 12 Monate offengelegt. Die Berechnung des Jugendamtes sah allerdings ganz anders aus. Das Jugendamt strich mir die 5%-Pauschale mit der Begründung ich wohne in Arbeitsnähe, berechnete mir pauschal 50€ Ersparnis wegen der gemeinsamen Haushaltsführung mit meiner Partnerin und zudem ein fiktives Einkommen in Höhe von 221€, weil ich laut Gesetzt verpflichtet wäre neben meiner Hauptbeschäftigung (40 Std/Wo.) einer Nebentätigkeit nachzugehen. Somit kam ein "Einkommen" von 1950€ zusammen und ich solle umgehend den vollen Unterhaltsbetrag leisten und die Rückstände begleichen, sonst, ihr ahnt es schon, Pfändung.

Nun hatte ich im selben Atemzug den Arbeitsplatz gewechselt. Dort sollte und konnte ich Überstunden machen und durfte diese auch auszahlen lassen. Mit Überstunden kam ich ziemlich genau auf die 1950€, weshalb ich die geforderten 100% unter Vorbehalt bezahlt habe. Der Begleichung der Rückstände konnte ich erfolgreich widersprechen. Bis dahin war ich noch mit meiner Partnerin zusammen und konnte es finanziell halbwegs verkraften.

Vergangenen Monat kam es dann zur Trennung von meiner Partnerin und den 2 kleinen. Da sie auf´s Arbeitsamt musste brauchte sie natürlich einen Titel für die beiden. So sind wir also zum Jugendamt. Aufgrund der Überstunden waren die letzten 3 Lohnzettel natürlich üppig mit durchschnittlich 1950€. Ich habe den Beamten darauf hingewiesen das der Lohn aktuell nur so hoch ausfällt aufgrund der Überstunden, das ich aber nicht sicher sein kann das ich auch weiterhin soviel Stunden machen kann und das ich es deshalb für schwierig halte nur nach diesen 3 Abrechnungen zu gehen. Von einem Jahresdurchschnitt wollte er nichts wissen, neue Arbeit und das zählt meinte er. Ich hab ihn dann gefragt was ich seiner Meinung nach tun soll wenn die Auftragslage nachlässt und ich keine Überstunden mehr machen kann, er meinte daraufhin: "dann müssen Sie sich halt nachts paar Stunden in die Tanke stellen oder bei McDonalds Burger braten!" UNGLAUBLICH!

Jetzt kommt es aber erst richtig dick, als ich am nächsten Tag auf die Arbeit bin hing ein Aushang am Brett. Überstunden nur noch nach Genehmigung und eine Auszahlung ist ab sofort nicht mehr möglich. Damit ging der Ärger dann erst richtig los. Ich habe daraufhin den Typ vom JA geschrieben das ich die Urkunde nicht unterzeichnen werde aufgrund der veränderten Sachlage und habe ihn gefragt wie nun zu verfahren sei, da meine Ex ja dringend die Titel braucht. Als Antwort bekam ich nur das er mir keine Auskunft geben dürfe. Klasse! Also wieder paar Stunden im Netz recherchiert. Dort bin ich drauf gestoßen das der Titel (der ja noch gar nicht vorhanden ist) mit zustimmung der Mutter angepasst werden kann. Dazu habe ich ihn auch befragen wollen, selbe Antwort wie zuvor, er darf mir nicht helfen.

Ich habe also mit der KM gesprochen und die meinte, es ist kein Problem den Titel anzupassen. Sie hat daraufhin dem JA geschrieben, dass der Titel angepasst werden soll. Der Beamte meinte allerdings, das er das momentan nicht machen könne da die Angelegenheit mit meiner großen Tochter aus erster Beziehung noch nicht abschließend geklärt sei. Hier war nämlich der zweite Kriegsschauplatz an dem ich zu kämpfen hatte. Hierfür war allerdings wieder ein anderer Beamter zuständig.

Nachdem ich von der beruflichen Veränderung erfahren habe, habe ich im Falle der ältesten Tochter, Widerspruch gegen das fiktive Einkommen, die Streichung der berufsbedingten Aufwendungen und gegen die Erleichterung in der Haushaltsführung eingelegt. Das fiktive Einkommen ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertig, da ich ungelernt bin und für diesen Umstand sehr gutes Geld verdiene. Das OLG urteilte dazu, dass für ein fiktives Einkommen, mangelnde Erwerbsbemühungen seitens des Unterhaltsschuldner erkennbar sein müssen. So habe ich das auch dem JA beigebracht. Ich habe deshalb um Neuberechnung unter berücksichtigung meines neuen Einkommens gebeten. Keine Chance!

Der Mitarbeiter vom JA will für eine Neuberechnung einen riesen Berg an Nachweisen und hält außerdem daran fest das mir die 5% Abzug für berufsbedingte Aufwendungen nicht zustehen.

Hier eine kleine Auflistung was er fordert und warum:

- Meldebescheinigung als Nachweis das ich wirklich nicht mehr mit meiner Partnerin zusammen wohne (bereits erbracht)
- Nachweis das es mir nicht möglich gewesen ist eine Wohnung zu finden die näher am Arbeitsort liegt, aktuell sind es 13km. Eine Wohnung im näheren Umkreis wäre schlichtweg nicht bezahlbar.
- Nachweis das der Arbeitgeber verlangt das ich mich für Schichtarbeit bereit halte
- Nachweis das der Arbeitgeber mit einer Nebentätigkeit nicht einverstanden ist
- Bestätigung des Arbeitgebers das ich keine Überstunden mehr ausbezahlt bekomme obwohl ich für 3 Kinder zahlen muss (der Aushang am Brett wurde beigefügt). Er schreibt hier müsse ich von meinem Arbeitgeber eine Härtefallregelung einfordern
- detaillierte Umgangsvereinbarung mit meiner Ex als Nachweis das ich am Wochenende meine Kinder habe, ansonsten könnte ich ja seiner Meinung nach am Wochenende arbeiten
- einen Nachweis das ich tatsächlich keinen Beruf erlernt habe (keine Ahnung wie man das nachweisen soll!?)

Bis diese Nachweise erbracht sind, ist weiterhin von 100% auszugehen. Im Falle das ich nicht voll bezahle, droht er mir wieder mit Pfändung.

Die Erstellung der Titel für die 2 kleinen wird weiterhin verweigert bis die Sachlage eindeutig geklärt ist, was meine Ex natürlich in arge Bedrängnis bringt.

Was meint ihr, wie soll ich weiter machen???

Versuchen einen Beratungsschein zu bekommen und ab zum Anwalt? Evtl. Abänderungsklage für den Titel der ältesten Tochter?

Die Nachweise so gut wie möglich erbringen in der Hoffnung das man sich doch noch außergerichtlich einigen kann? An sich wäre es möglich die Nachweise zu erbringen, allerdings fiele Ihm dann sicher wieder etwas neues ein. Solange der Titel vom Gericht besteht dürften dann aber Schulden auflaufen, wenn ich recht informiert bin.

Voll bezahlen, auch wenn ich dann finanziell echt beschissen da steh?

Wie kommt meine Ex zu ihrem Titel für die 2 kleinen?

Das was ich hier beschreibe ist nur ein sehr grober Umriss, kaum möglich ins Detail zu gehen. Fakt ist, das Jugendamt ist der Meinung ich muss nebenbei arbeiten, obwohl das kaum bis gar nicht möglich ist. Die 5% zählen nicht und außerdem verweigert man mir eine Zahlung des Unterhalts zum 15. des Monats mit erneuter Androhung von Pfändung.

Ach ja, mein Einkommen beläuft sich mittlerweile auf 1750€, nachdem ja keine Überstunden mehr ausbezahlt werden können. Zahlen soll ich für alle 3 insgesamt 769€.

An alle die es bis hierhin geschafft haben, schon mal vielen DANK! Ich hoffe ihr habt ein paar Ratschläge für mich!

Gruß Sascha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2016 23:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sascha,

willkommen hier im Forum. Unsere Unterhaltsexperten haben sicherlich noch einige Tipps für Dich. Da kommt schon einiges zusammen bei Dir.

Zu Deiner Frage mit den Titeln:

Du bist hier nicht auf das Jugendamt angewiesen. Jeder Notar kann als Amtsperson gültige Titel erstellen. Diese sind auch vom JA anzuerkennen. Vorteil: Dort steht nur das drin, was Du möchtest! Denk bitte daran, dass JA Titel oft ungünstig formuliert sind. Hast Du daran gedacht, eine Laufzeitbegrenzung des Titels auf das 18 Lebensjahr der Kinder einzubauen / einzufordern? Wenn nicht, hast Du mit der Volljährigkeit der Kinder den nächsten Ärger ins Haus stehen, falls die Kids dann die Titel nicht herausgeben. Also aufpassen. Beim Notar gibt es eine Vorschrift, welche die Erstellung der Titel lediglich für die Schreibgebühren von 20 Euro ermöglicht. Schau auch mal in den Trennungs-FAQ im Bereich Titel. Dort wird alles noch mal erklärt: www.trennungsfaq.com

P.S. Du kannst auch kürzere Laufzeiten (12-24 Monate) beim Notar eintragen lassen, wenn sich Deine berufliche Situation wirklich nachhaltig in nächster Zeit verändern sollte!

Wie Du die "Negativ-Bescheinigung" erhalten sollst, das Du keinen Beruf erlernt hast, solltest Du mal den freundlichen Sachbearbeiter fragen. Hier würde mir pot. nur eine Auskunft über die Rentenversicherung einfallen. Ob Du da aber als Privatperson an eine solche Aufstellung kommst, kann ich Dir nicht sagen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2016 23:32
(@Inselreif)

Bis diese Nachweise erbracht sind, ist weiterhin von 100% auszugehen. Im Falle das ich nicht voll bezahle, droht er mir wieder mit Pfändung.

Baustelle 1: Du musst hier unbedingt handeln. Du hast Dich irgendwann einmal verpflichtet, diese 100% zu zahlen und das musst Du jetzt auch tun und zwar so lange bis
-> die KM (oder das Jugendamt in ihrem Auftrag) darauf verzichtet -oder-
-> ein Gericht eine Abänderung beschliesst.
Die Pfändung aus einem gültigen Titel ist nichts verwerfliches sondern normal, dafür gibt es den Titel schliesslich.
Schon der Erlass der Rückstände war für Dich ein riesiges Glück. Verlass Dich bei dem JA nicht darauf, noch einmal so ein Glück zu haben!
Jeder Monat, der ohne gerichtlichen Antrag ins Land zieht, zementiert diese 100% für den Vormonat. Wenn Du das nicht zahlen kannst oder willst, geh _sofort_ zum Anwalt. Du brauchst ihn für den Änderungsantrag sowieso.

Die Erstellung der Titel für die 2 kleinen wird weiterhin verweigert bis die Sachlage eindeutig geklärt ist, was meine Ex natürlich in arge Bedrängnis bringt.

Baustelle 2: Geh zum Notar wie von Ingo beschrieben. Deine Ex hat keine Beistandschaft?! Damit bleibt das JA völlig aussen vor, wenn sie es nicht einschaltet. Aber aufpassen:
- titulierst Du zu wenig, kann Deine Ex das akzeptieren. Aber sobald das Jobcenter ins Boot kommt, hat Deine Ex nicht mehr viel zu melden, dann prüfen und akzeptieren die (Na ja, immer noch besser als das JA...)
- titulierst Du zu viel, ist eine Abänderung nach unten später schwierig bis unmöglich.

Versuchen einen Beratungsschein zu bekommen und ab zum Anwalt?

Versuchen. Es kann bei Deinem Einkommen durchaus passieren, dass es keinen Beratungshilfeschein gibt. Den Anwalt brauchst Du für eine Abänderung aber sowieso und er kostet (nur die Abänderung beauftragen!!!) nicht die Welt.

Du kannst natürlich auch noch mal den JA-Fuzzel anrufen, erklären dass Du den Blödsinn nicht mehr mit machst und Dein Anwalt beauftragt ist, noch im Februar den Änderungsantrag rechtshängig zu machen. Du zahlst bis dahin natürlich gerne die 100% aber er möge die KM gleich darauf hinweisen, dass sie die überzahlten Beträge zu erstatten hat, sobald der Beschluss vorliegt. Vielleicht lässt er sich dann auf einen Vergleich ein. Vielleicht. Viel zu verlieren gibt es nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 00:45
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist zwar richtig, dass im Mangelfall keine pauschale 5% gewährt werden, aber nachgewiesene Arbeitsmittel müssen anerkannt werden. Diese sind beispielsweise Kilometergeld und evtl. Arbeitskleidung und -wäsche. Bei 13km zur Arbeit würde ich mich dagegen verwehren, näher an die Firma ziehen zu müssen, denn das ist kein weiter Arbeitsweg. Mein Mann hatte 20km bei der Mangelfallberechnung und die wurden nicht in Frage gestellt.

Zudem haben deine Kinder einen Anspruch auf Umgang und sofern dieser regelmäßig stattfindet, werden die Kosten dafür vorab abgezogen. Ist deine Wohnung vielleicht nicht ganz klein, sodass die Kinder auch bei dir vernünftig übernachten können? Auch das ist ein Argument für eine etwas teurere Wohnung.

Grad im Mangelfall bei zwei verschiedenen Müttern würde ich dir einen fähigen Familienrechts-Anwalt empfehlen.

Und nochwas: der JA-Mitarbeiter muss das titulieren, das du ihm vorgibst. Wenn du den niedrigen Beitrag titulieren lassen willst, der unstreitig ist, und nur bis zur Volljährigkeit, dann ist das für die beiden jüngeren Kinder möglich. Wenn sich der JA-Mitarbeiter sträubt, dann nimm dir einen Zeugen mit, damit du die Verweigerung nachweisen kannst bei einer möglichen Gerichtsverhandlung. Damit ist dann zumindest bewiesen, dass du dich nicht grundsätzlich verweigern willst.

Der Titel für das älteste Kind muss allerdings mit Einverständnis abgeändert werden und wenn das nicht geht, dann bleibt dir nur der Weg zum Gericht.

LG

eskima

PS: in Unterhaltsdingen steht das JA auf der Seite deiner Kinder/deiner Ex und ist parteiisch. Deshalb geben sie dir in aller Regel keine Auskünfte.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 11:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Du Dir einen Beratungsschein holen solltest und einen Anwalt beauftragen mit der Abänderung des Titels für Kind Nr. 1. Solange der Titel besteht, muss er bedient werden. Erst wenn er abgeändert ist, wird es anders.

Wieso kommt Deine Ex in arge Bedrängnis, wenn es keinen Titel über den Unterhalt gibt????
Der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig vom Titel, solange weder das JA über eine Beistandschaft oder die KM direkt einen fordert brauchst Du auch keinen zu erstellen.
Bei der Berechnung von H4 für die KM und ihre beiden Kinder prüft die Arge/JC welche Unterhaltsansprüche bestehen, deshalb die Einkommensauskunft an die Arge/JC und verechnet das mit den H4-Zahlungen.

Als Grundlage für die möglichen Unterhaltszahlungen solltest Du die frühere Rechnung des JA zugrunde legen. Wenn das Gericht über den Mangelfall befindet, dann werden auch wieder öffentliche Verkehrsmittel und fiktives Einkommen eine Rolle spielen können. Deshalb macht es Sinn sich einige Unterlagen zu besorgen, die belegen wie die Situation ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 13:32
(@gap0410)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

schonmal Danke für eure Tipps. Das mit dem Notar ist gut zu wissen, war mir bisher nicht bekannt. Hab heute schon mit meiner Ex geplaudert, ginge in Ordnung. Wer berechnet dann eigentlich den zu zahlenden Betrag wenn wir das beim Notar machen? Muss wie ihr schreibt ja seine Richtigkeit haben. Will nicht das meine Ex Probleme bekommt. Sie hält auf mich und ich will ihr Vertrauen nicht zerstören.

Wir sind im Gespräch übrigens drauf gekommen das für die mittlere doch ein Titel vorhanden ist. Er lautet auch auf 100% und stammt aus der Zeit als wir noch nicht zusammen gewohnt haben. Es handelt sich allerdings "nur" um eine Urkunde vom Jugendamt, nicht um einen gerichtlichen Titel, so wie bei meiner ältesten.

Wieso kommt Deine Ex in arge Bedrängnis, wenn es keinen Titel über den Unterhalt gibt????

Weil das Jobcenter darauf besteht.

Moin,

es ist zwar richtig, dass im Mangelfall keine pauschale 5% gewährt werden, aber nachgewiesene Arbeitsmittel müssen anerkannt werden. Diese sind beispielsweise Kilometergeld und evtl. Arbeitskleidung und -wäsche. Bei 13km zur Arbeit würde ich mich dagegen verwehren, näher an die Firma ziehen zu müssen, denn das ist kein weiter Arbeitsweg. Mein Mann hatte 20km bei der Mangelfallberechnung und die wurden nicht in Frage gestellt.

Zudem haben deine Kinder einen Anspruch auf Umgang und sofern dieser regelmäßig stattfindet, werden die Kosten dafür vorab abgezogen. Ist deine Wohnung vielleicht nicht ganz klein, sodass die Kinder auch bei dir vernünftig übernachten können? Auch das ist ein Argument für eine etwas teurere Wohnung.

Was kann ich dann geltend machen? Gibt es einen festen Betrag, je Kilometer o.ä.? Arbeitskleidung muss ich selbst kaufen und waschen oder kann diese mieten, aber auch das müsste ich selber bezahlen. Wie mache ich das geltend? Gibt es Pauschale Beträge?

Zwecks der Kids ist aktuell vereinbart das sie jedes zweite Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend bei mir sind. Ich habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 65m², die aber sehr günstig ist. Für den selben Preis hätte ich in Arbeitsnähe nicht mal 1 Zimmer bekommen. Bamberg ist aufgrund der Studenten leider ein sehr teures Pflaster.

Baustelle 2: Geh zum Notar wie von Ingo beschrieben. Deine Ex hat keine Beistandschaft?! Damit bleibt das JA völlig aussen vor, wenn sie es nicht einschaltet. Aber aufpassen:
- titulierst Du zu wenig, kann Deine Ex das akzeptieren. Aber sobald das Jobcenter ins Boot kommt, hat Deine Ex nicht mehr viel zu melden, dann prüfen und akzeptieren die (Na ja, immer noch besser als das JA...)
- titulierst Du zu viel, ist eine Abänderung nach unten später schwierig bis unmöglich.
Versuchen. Es kann bei Deinem Einkommen durchaus passieren, dass es keinen Beratungshilfeschein gibt. Den Anwalt brauchst Du für eine Abänderung aber sowieso und er kostet (nur die Abänderung beauftragen!!!) nicht die Welt.

Die Ex hat keine Beistandschaft, nein. Wurde ihr aber vom Jobcenter schon nahe gelegt. Auch das Jugendamt will ihr diese aufdrängen hat sie erzählt. Sie hat dies allerdings mit dem Verweis auf die Methoden des besagten Beamten verweigert. Sie hat ans JA ne Mail geschrieben die war nicht ohne.  :rofl2:

Was heißt nicht die Welt? Im Moment ist absolut nichts übrig, Ersparnisse gibt es leider auch nicht. Lässt sich ein Anwalt evtl. auch auf eine kleine Rate ein? War noch nie bei einem Anwalt, also keinerlei Erfahrung damit.

Eine Idee die mir noch im Kopf herum schwirrt, wäre, den Vorgesetzten dieses JA-Mitarbeiters zu befragen was er von der Sache hält. Es gibt da einen Fachbereichsleiter für Jugend und Familie. Meint ihr das macht Sinn?

Gruß Sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2016 21:07
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was kann ich dann geltend machen? Gibt es einen festen Betrag, je Kilometer o.ä.? Arbeitskleidung muss ich selbst kaufen und waschen oder kann diese mieten, aber auch das müsste ich selber bezahlen. Wie mache ich das geltend? Gibt es Pauschale Beträge?

Zwecks der Kids ist aktuell vereinbart das sie jedes zweite Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend bei mir sind. Ich habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 65m², die aber sehr günstig ist. Für den selben Preis hätte ich in Arbeitsnähe nicht mal 1 Zimmer bekommen. Bamberg ist aufgrund der Studenten leider ein sehr teures Pflaster.

Welches OLG ist für dich zuständig? In den Leitlinien steht drin, wie die Kilometer zur Arbeit zu rechnen sind. Mein Mann lässt seine gemietete Arbeitskleidung durch die Firma waschen und sich einmal jährlich eine Quittung über die Kosten geben. Bei Arbeitsschuhen hebt er die Quittung auf, bzw. so hat er es gemacht, mittlerweile sind seine Kinder alle erwachsen. Ich glaube, die Reinigungskosten stehen auch auf der monatlichen Abrechnung des Arbeitgebers.

Für den Umgang mit den Kindern kannst du notfalls mit dem Tagessatz vom Hartz IV für jeden Tag und jedes Kind rechnen, wenn sie die Zeit bei dir verbringen. Kannst du im Schlafzimmer irgendwie was abtrennen als Spiel- und Schlafecke für die Kinder? Wäre bestimmt auch möglich durch ein großes Regal, ich würde es an deiner Stelle versuchen. In einer kleineren Wohnung ist der regelmäßige Umgang mit zwei Kindern extrem erschwert, da würde ich im Sinne der Kinder argumentieren. Spätestens wenn die Tochter zur Schule kommt, wäre eine eigene Schlafecke wünschenswert, da kann auch das JA nicht gegen argumentieren.

Die Kosten sind vorab in Abzug zu bringen, bevor der Unterhalt berechnet wird.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 21:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht muss das JC selber rechnen. Dazu brauchen sie Deine Einkommensnachweise. Das  JA wird auch für die KM rechnen, aber JA und JC sind verschiedene Baustellen. Letzlich kannst Du bei einem Notar (und auch beim JA!!) titulieren, was Du willst. Das JC wird diesen Betrag berücksichtigen und trotzdem müsste es selber rechnen. Also hier kommt eigentlich nichts wirklich raus.

Da Du insgesamt ein Mangelfall bist, muss der Titel für das erste Kind so schnell wie möglich abgeändert werden. Wenn KM und JA da nicht mit machen, dann bleibt nur die Abänderungsklage. Suche Dir dafür eine Anwalt und stelle mit ihm einen Antrag auf VKH in diesem Fall. Dabei wird dann auch klar wieviel Unterhalt die anderen beiden Kinder bekommen.

Weder Du, noch die KM, noch das JA können anordnen wieviel Unterhalt zu zahlen ist, dass kann, wenn ihr euch nicht einigen könnt, nur ein Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 21:55
(@Inselreif)

Es handelt sich allerdings "nur" um eine Urkunde vom Jugendamt, nicht um einen gerichtlichen Titel, so wie bei meiner ältesten.

Egal. Das ist ein Titel.

Was heißt nicht die Welt?

Also nur mal als Beispiel - wenn Du Deinen Titel um 100,- monatlich absenken wolltest, reden wir über 366,- für den Anwalt und 213,- Gerichtskosten. Beides gibt es im Erfolgsfall zumindest teilweise von der Gegenseite erstattet.
Ratenzahlung muss man absprechen. Versuchen kann man es sicher.
Wichtig ist, keinen Auftrag zur aussergerichtlichen Vertretung zu erteilen. Das bringt in dem Fall sicher nichts und kostet nur zusätzlich. Beratung wird auf die spätere gerichtliche Vertretung angerechnet.
Bitte - das heisst aber nicht, dass Du nicht versuchen solltest, einen Beratungshilfeschein bzw. VKH zu bekommen. Ich möchte nur aufzeigen, dass das kein Selbstläufer sein muss.

Es gibt da einen Fachbereichsleiter für Jugend und Familie. Meint ihr das macht Sinn?

Nee. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach SGB gehört nur die Beratung von Unterhaltsempfängern, nicht von Unterhaltspflichtigen. Und wegen der Titulierung mach kein Fass auf. Du brauchst den Laden vielleicht noch in anderer Sache.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2016 23:17
(@gap0410)
Schon was gesagt Registriert

Egal. Das ist ein Titel.

Ja, ist klar. Dieser ließe sich allerdings ohne Anwalt und Gericht abändern, sofern das JA mitspielen würde. Die Zustimmung der KM wurde ausdrücklich erteilt.

Also nur mal als Beispiel - wenn Du Deinen Titel um 100,- monatlich absenken wolltest, reden wir über 366,- für den Anwalt und 213,- Gerichtskosten. Beides gibt es im Erfolgsfall zumindest teilweise von der Gegenseite erstattet.
Ratenzahlung muss man absprechen. Versuchen kann man es sicher.
Wichtig ist, keinen Auftrag zur aussergerichtlichen Vertretung zu erteilen. Das bringt in dem Fall sicher nichts und kostet nur zusätzlich. Beratung wird auf die spätere gerichtliche Vertretung angerechnet.

Sprich der Anwalt soll erst gar nicht versuchen sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Jugendamt zu erreichen, habe ich das richtig verstanden? Vermutlich weil das ordentlich ins Geld geht wenn der paar mal hin und her schreibt, oder?

Wie stehen die Chancen das ich mit einer Abänderungsklage durchkomme? Wenn ich dem JA-Mitarbeiter glauben schenken darf bin ich chancenlos. Da ich ja Nebenjob annehmen müsste, nicht weiter weg hätte ziehen dürfen...usw.

Nee. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach SGB gehört nur die Beratung von Unterhaltsempfängern, nicht von Unterhaltspflichtigen. Und wegen der Titulierung mach kein Fass auf. Du brauchst den Laden vielleicht noch in anderer Sache.

Der Einwand ist durchaus berechtigt. Hatte schon mit Dienstaufsichtsbeschwerden usw. geliebäugelt aber das ist vielleicht keine so gute Idee.

Gruß
Sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2016 00:32




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du verstehst immer noch nicht wie der Hase läuft.

Wenn die KM den Titel abändern will, dann muss das JA den Titel abändern. D.h. die KM gibt Dir den Titel und es wird ein neuer erstellt. Mit der Mutter des 1. Kindes ist aber fraglich ob es zu einer Abänderung kommt.
Weiterhin wird das JC selber rechnen und dann den auch ihrer Sicht leistbaren Unterhalt von H4 für die KM abziehen.

Ein Anwalt kann schon versuchen, dass ihr euch mit dem JA einigt, aber das verzögert die Sache und minimiert nur bedingt Kosten.
Was ein Gericht endgültig entscheidet ist schwer vorauszusagen. Es gibt aber doch offensichtlich eine Berechnung des JA die die Zahlungen als Mangelfall ausweist. Damit kannst Du doch auch etwas anfangen. Das JA ist nicht die Instanz, die endgültig über den Unterhalt entscheidet. Aber auch ein Gericht kann Dich verpflichten eine Nebentätigkeit oder Überstunden zur Erwirtschaftung des KU zu leisten, das ergibt sich aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit bei KU.
Aus diesem Grund ist es angeraten zumindest die beibringbaren Nachweise und Unterlagen zu beschaffen und dem JA zur Verfügung zu stellen. Letzlich wird ein Gericht in ähnlicher Weise verfahren.

Auch wenn es momentan schwierig ist, hast Du eigentlich nur 2 Möglichkeiten, entweder sofort vor Gericht zu gehen und eine Abänderung von Titel 1 zu erreichen oder abzuwarten, was das JA ausrechnet und ob Du dazu leistungsfähig bist. Eine schnelle Lösung "irgendwas" zu titulieren wird nicht funktionieren.  Aus meiner Sicht wird es auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen müssen, da Dein Einkommen nicht für den Mindestunterhalt für 3 Kinder reicht. Dem wird das JA aber eben nicht sofort nachkommen sondern erst prüfen wieviel man herausholen kann.
Das JC will vermutlich nicht rechnen, weil unklar ist inwieweit ein Mangelfall vorliegt. Trotzdem glaube ich nicht, dass das JC Dich nicht zu einer Einkommensauskunft auffordert und selbst rechnet, dabei würden aber titulierte KU-Ansprüche berücksichtigt und beisst sich die Katze in den Schwanz.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2016 11:00
(@Inselreif)

Ja, ist klar. Dieser ließe sich allerdings ohne Anwalt und Gericht abändern, sofern das JA mitspielen würde. Die Zustimmung der KM wurde ausdrücklich erteilt.

Jeder Titel kann ohne Anwalt, ohne Gericht und natürlich auch ohne Jugendamt geändert werden, solange Berechtigter und Verpflichteter sich einig sind. Das Jugendamt spielt nur dann eine Rolle, wenn der Berechtigte es sich als Beistandschaft ins Boot holt. Besteht keine Beistandschaft, dann schreibt die Exe eine Verzichtserklärung, händigt Dir die vollstreckbare Ausfertigung aus und bekommt von Dir eine neue vollstreckbare Ausfertigung in vereinbarter Höhe. Ganz einfach. Besteht eine Beistandschaft, kann sie die kündigen und dann so verfahren.

Sprich der Anwalt soll erst gar nicht versuchen sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Jugendamt zu erreichen, habe ich das richtig verstanden? Vermutlich weil das ordentlich ins Geld geht wenn der paar mal hin und her schreibt, oder?

Wozu? Die Chancen sind minimal und es kostet Dich vielleicht nen Hunderter oben drauf. Hinzu kommt: wenn der jetzt noch hin- und herschreibt wird es März oder April bis der Antrag rechtshängig ist und Du hast noch mal ein, zwei Monate länger die 100% an der Backe.

Niemand kann Dir sagen, wie ein Gericht rechnen würde aber die Vorstellungen vom Jugendamt sind schon heftig und wenn Du noch Monate zuwarten willst, kannst Du es Dir gleich sparen und für alle Kinder die 100% zahlen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2016 11:25
(@gap0410)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Du verstehst immer noch nicht wie der Hase läuft.

Wenn die KM den Titel abändern will, dann muss das JA den Titel abändern. D.h. die KM gibt Dir den Titel und es wird ein neuer erstellt. Mit der Mutter des 1. Kindes ist aber fraglich ob es zu einer Abänderung kommt.
Weiterhin wird das JC selber rechnen und dann den auch ihrer Sicht leistbaren Unterhalt von H4 für die KM abziehen.

In wie fern verstehe ich das nicht? Nichts anderes hab ich doch auch nicht geschrieben. Ich weiß wie das funktioniert aber wie gesagt weigert sich das JA auch auf drängen der KM einen neuen Titel zu erstellen. Vom Jobcenter habe ich bislang nichts gehört. Die Ex wurde vergangene Woche angeschrieben warum immer noch kein Titel vorliegt, dieser würde benötigt werden. Sie sei gehalten diesen schnellstmöglich vorzulegen. Ihr Geld bekommt sie aber mittlerweile. Das war die größte Sorge, dass sie keine Kohle bekommt bevor der Titel vorliegt.

Aber auch ein Gericht kann Dich verpflichten eine Nebentätigkeit oder Überstunden zur Erwirtschaftung des KU zu leisten, das ergibt sich aus der gesteigerten Erwerbsobliegenheit bei KU.
Aus diesem Grund ist es angeraten zumindest die beibringbaren Nachweise und Unterlagen zu beschaffen und dem JA zur Verfügung zu stellen. Letzlich wird ein Gericht in ähnlicher Weise verfahren.

Da bin ich anderer Meinung. Für mein Empfinden ist bedingt durch die Tatsache das ich als ungelernte Kraft in einem Fachbereich arbeite und damit gutes Geld verdiene, meiner Erwerbsobliegenheit genüge getan. Außerdem wäre dies mit meinem Hauptjob nicht vereinbar. Mit Überstunden hab ich kein Problem, sind trotz anderer Ankündigung gerade auch wieder aktuell, allerdings bringen mir diese wenig, wenn der Arbeitgeber keine Auszahlung dieser Überstunden mehr gewährt. Ich finde es auch schwierig den Unterhalt auf der Basis von Überstunden zu berechnen. Was wenn die Auftragslage schlechter wird? Kurzarbeit? Das ist doch keine konstante Größe.

Wozu? Die Chancen sind minimal und es kostet Dich vielleicht nen Hunderter oben drauf. Hinzu kommt: wenn der jetzt noch hin- und herschreibt wird es März oder April bis der Antrag rechtshängig ist und Du hast noch mal ein, zwei Monate länger die 100% an der Backe.

Niemand kann Dir sagen, wie ein Gericht rechnen würde aber die Vorstellungen vom Jugendamt sind schon heftig und wenn Du noch Monate zuwarten willst, kannst Du es Dir gleich sparen und für alle Kinder die 100% zahlen.

Gruss von der Insel

Ich finde diese Vorstellunge ebenfalls heftig. Es ist ja nicht so das ich mich bewusst arm rechnen würde, in so einem Fall könnte ich das ja verstehen.

Auf irgendwas zu warten habe ich nicht vor. Antrag auf Beratungshilfe ist fertig. Wollte diesen heute abgeben aber entgegen der Information auf der Internetseite des Amtsgerichts, wollte mir heute keiner mehr weiterhelfen. Ärgerlich, hab extra die Arbeit unterbrochen. Werd wohl morgen früh nochmal hin müssen. Falls das nichts wird geh ich direkt zum Anwalt in der Hoffnung das eine Ratenzahlung möglich ist.

Ich werde berichten.

Gruß
Sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2016 22:55