Guten Abend,
ich habe ein "kleines" Problem. Ich war heute auf dem Jugendamt da ich einen Titel unterschreiben lassen soll.
Kurz zu meinen Einkommensverhältnissen.
Derzeit ca 1550€ Netto. Allerdings fließen hier 450€ über einen Nebenjob ein.
Diese 450€ werden noch bis Dezember/Januar gezahlt und endet dann. Hier wird von meinem Arbeitgeber über eine Firma in der Unternehmensgruppe Mehrarbeit die in einem kurzen Zeitraum geleistet wurde gezahlt.
Mein Problem ist nun folgendes, ich ging davon aus das ich ab Januar/Februar dann eine Minderung des Unterhaltes beantragen kann, da ich dann nur noch ca 1090€ Netto zur Verfügung habe und somit um die 50€ nur noch zahlen müsste.. Der Mitarbeiter des JA meinte aber nun, dass dies nicht gemacht werden würde und ich weiterhin 241€ zahlen müsste. Damit würde ich aber unter den Selbstbehalt von 1000€ fallen. Darauf hin meinte dieser nur dass dies egal wäre und zur Not müsste ich entweder einen Nebenjob oder sogar mich Deutschlandweit bewerben um eine besser bezahlte Stelle zu finden.
Nun meine Frage, kann das wirklich sein das ich nachher mit ca 850€ auskommen soll?! Kann ich wirklich verpflichtet werden mich Deutschlandweit um eine neue Stelle zu bewerben?
Übrigens hab ich den Titel noch nicht unterschrieben, da er meinte wenn ich es mit der Kindsmutter hinbekomme das diese auf den Unterhalt verzichte um dann persönlich mit ihr einen Betrag auszuhandeln und diesen ihr monatlich so überweisen würde, dies eine Möglichkeit darstellen würde. Allerdings habe ich da sehr geringe Hoffnungen da wir seit Monaten keinen Kontakt haben.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Evt. kann ich mir ja so schon den Weg und die Kosten für einen Anwalt sparen.
Und probier es bei der Kindsmutter.
Moin db.
Grundsätzlich solltest du dem JA nichts glauben, was du nicht woanders, z.B. hier überprüft hast und es ist gut, dass du nicht blindlings das unterschrieben hast, was die verlangt haben.
Eigentlich hast du 2 Möglichkeiten:
Entweder du wärst dich gegen ungerechtfertigte Forderungen, z.B. indem du einen Titel auf Basis des jetzigen Einkommen erstellen lasst und befristest ihn bis Dez. 2013 und erstellst dann einen neuen (Das JA hat genau das zu titulieren, was DU möchtest. Wenn denen das nicht passt müssen sie eben klagen. Auch wenn sie gerne etwas anderes behaupten.)
Dann kämpfst du mit sehr viel Aufwand und Gegenwind gegen das Familienrecht und wirst wahrscheinlich verlieren.
Oder du titulierst den Mindest-Unterhalt und gehst dann zum Jobcenter und beantragst aufstockendes Hartz4.
Titulierte Unterhaltszahlungen werden nämlich von deinem Einkommen abgezogen und du kommst noch in den Genuss der Freibeträge für Berufstätige.
Damit fährst du generell besser als mit dem familienrechtlichen SB, zumal dieser meistens auch nur ein leeres Versprechen ist.
Beim Jobcenter musst du zwar auch damit rechnen, dass du belogen und betrogen wirst, nur sind die Gerichte immer auf Seiten des "Schwächeren" bzw. des Geldempfängers und das bist im Sozialrecht eben du und im Familienrecht die Anderen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin dB,
rein juristisch ist die Auskunft korrekt: Du musst als Unterhaltspflichtiger alles unternehmen, um den Unterhalt für Dein Kind sicherzustellen. Notfalls eben einen neuen Nebenjob suchen, der in der Zeit stattfindet, die durch den fehlenden bisherigen frei wird. Oder Dich tatsächlich in einem grösseren Radius bewerben. Arbeitslosigkeit oder weniger Einkommen gelten als vorübergehendes Ereignis, das sich frühestens nach 6 Monaten auf die Unterhaltshöhe auswirkt. Und beim Mindestunterhalt sind die Gerichte erfahrungsgemäss nicht besonders gnädig; ob man sich hinterher an Deinen Selbstbehalt hält oder Dich zu fiktivem Einkommen verknackt, weiss heute niemand.
Wenn Du Dich mit Deiner Ex auf weniger als 241 EUR einigen kannst, ist das ok - aber nur, solange sie für sich oder Euer Kind keine öffentlichen Gelder in Anspruch nimmt. Aber dafür müsstet Ihr tatsächlich miteinander reden. Und Anspruch auf einen Titel hat sie sowieso; den einzuklagen ist ggf. ein Spaziergang.
Ganz ehrlich: Es mag schwierig sein, mit 850 EUR im Monat auszukommen - aber es ist noch schwieriger, ein Kind von 50 EUR Unterhalt plus 184 EUR Kindergeld grosszukriegen: Das sind weniger als 8 EUR am Tag. Vielleicht gibt es tatsächlich die Möglichkeit, Dein Einkommen wieder aufzustocken; ggf. auch durch Sozialleistungen wie aufstockendes H4. Oder ggf. Deiner Ex anzubieten, Teile Deiner Unterhaltspflicht durch Kinderbetreuung "abzuarbeiten". Nur: Auch dafür müsst Ihr halbwegs vernünftig miteinander reden können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin db,
denk auch dran den Titel, falls du den Mindestunterhalt titulieren solltest, auf jeden Fall bis zum 18. Lj. des Kindes zu befristen.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin dB,
[...] rein juristisch ist die Auskunft korrekt: Du musst als Unterhaltspflichtiger alles unternehmen, um den Unterhalt für Dein Kind sicherzustellen.
Auch wenn sich diese Aussage tatsächlich mit der Rechtsprechung deckt ... wenn wir bei der "juristischen Betrachtung" bleiben, so fängt diese im Gesetz an (§ 1603 BGB):
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden [...] Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist [...]
D.h. in die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise würde ich durchaus auch das Einkommen der KM einfliessen lassen.
Gruß
United
Moin United,
der § 1603 BGB befasst sich mit der Leistungsfähigkeit; diese wurde im vorliegenden Fall bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt.
D.h. in die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise würde ich durchaus auch das Einkommen der KM einfliessen lassen.
naja, das ist vor allem ein immer wieder zu lesender feuchter Traum von Unterhaltspflichtigen. Von wie vielen konkreten Fällen haben wir denn hier im Forum schon gelesen, in denen der Betreuungselternteil soviel Einkommen hatte, dass der Unterhaltspflichtige mit richterlichem Segen weniger bezahlen musste?
Beim aktuellen Stand des Verfahrens (Titelbegehren durch das JA) ist die KM in Sachen Einkommensauskunft zu überhaupt nichts verpflichtet; dafür müsste der TO seinerseits eine Unterhalts-Abänderungsklage starten und das vorgebliche Wahnsinns-Einkommen seiner Ex (nicht Vermögen und auch nicht Einkommen eines neuen Partners) als Begründung vortragen: Dann kann (nicht muss!) das Gericht sie zu einer solchen Auskunft auffordern und bei mindestens doppelt, in praxi eher dreifachem Netto der KM eine Unterhaltsminderung beschliessen.
Der TO wird in Kenntnis der persönlichen Verhältnisse seiner Ex selbst am ehesten beurteilen können, ob ein solches Vorgehen Erfolgschancen haben könnte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Der TO wird in Kenntnis der persönlichen Verhältnisse seiner Ex selbst am ehesten beurteilen können, ob ein solches Vorgehen Erfolgschancen haben könnte.
Da sind wir dann ja wieder einer Meinung.
diese wurde im vorliegenden Fall bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt
Im vorliegenden Fall wurden über "einen kurzen" Zeitraum Überstunden geleistet, die dB´s Arbeitgeber als Nebentätigkeit deklariert hat.
Das kann (muss aber nicht) als Beweis für die Zumutbarkeit dienen.
Die Grenzen der richterlichen Fantasie hinsichtlich "fiktivem EK" oder "Selbstbehaltsabsenkung" sind erfahrungsgemäß unerschöpflich, "theoretisch" sind aber auch diese seitens Rechtsprechung von Verfassungsgericht und BGH gesetzt.
naja, das ist vor allem ein immer wieder zu lesender feuchter Traum von Unterhaltspflichtigen.
Ein feucht zu lesender Traum, der sich in der (jüngeren) Rechtsprechung des BGH wiederholt wiederfindet (und daraus resultierend auch Berücksichtigung in den Leitlinien der diversen OLGs findet).
Beispiel <XII ZB 297/12> und <XII ZR 70/09>.
Wenn dort auf die Gewahrung des "angemessenen Selbstbehalts" abgezielt wird, dann sollte das umso mehr für den "notwendigen Selbstbehalt" gelten.
Den ein oder anderen Fall hier im Forum, in dem der Betreuungsteil "Vater" mit genau diesem Argument (Vorhandensein eines anderen leistungsfähigen Verwandten) keinen Kindesunterhalt von Seiten der Mutter erhält, gibt es durchaus.
Ansonsten wage ich die Behauptung, dass der deutlich besserverdienende BET (hier im Forum und in echt) tatsächlich die Ausnahme ist.
Beweisen will ich damit gar nichts und schon gar nicht werde ich behaupten, dass jedes örtliche Familiengericht dieses genau so anwenden wird.
Dennoch bin ich nach wie vor der Auffassung, dass man nicht freiwillig einen Titel unterzeichnen sollte, den zu bedienen man unter den realen Einkommensverhältnissen nicht im Stande ist (egal ob ergänzendes HartzIV möglich ist, oder nicht).
Wenn Anspruchsvoraussetzungen für ergänzendes ALG entfallen (beispielsweise durch Eingehen einer Bedarfsgemeinschaft) wird der Titel ansonsten nur sehr schwer aus der Welt zu schaffen sein.
Da beim "aktuellen Stand des Verfahrens" die Leistungsfähigkeit aber unstrittig gegeben ist, sollte TO - ohne Titel - zunächst den geforderten Zahlbetrag überweisen.
Am Rande: Als politisch gewollt, sehe ich in solchen Fällen diesen Weg:
KM und KV schlagen sich allgemeinfinanziert (VKH) vor Gericht, damit die Folgen dann allgemeinfinanziert (Aufstockung) ausgebadet werden können.
Welcher Teil der Allgmeinheit hiervon profitiert, mag sich jeder unter Beachtung eines Juristen-Anteils von ca. 25% im Bundestag selber denken.
Besten Gruß
United
Moin United,
die betreuende Mutter mit einem Mega-Einkommen, das die Unterhaltspflicht des Vaters aushebelt, halte ich für ähnlich exotisch wie das Kind, dessen Unterhalt allein aus den Zinsen seines ererbten Vermögens bestritten werden kann. Von entsprechenden Gerichtsentscheidungen habe ich hier im Forum noch nichts gelesen (was nicht heissen soll, dass es sie nicht gibt).
Was ich aktuell nicht sehe, ist die praktische Umsetzung von
D.h. in die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise würde ich durchaus auch das Einkommen der KM einfliessen lassen.
Aussergerichtlich ist die KM sowieso nicht zu Einkommensauskünften verpflichtet, solange es nicht um BU für sie selbst geht. Und auch im gerichtlichen Verfahren nur, wenn das Gericht sie im Rahmen einer Abänderungsklage dazu auffordert.
Lange vorher hat das Gericht allerdings den SB durch einen der bekannten Tricks wie fiktives Einkommen, Nebenjob, Haushaltsersparnis, bundesweite Bewerbungen etc. ausgehebelt. Ich denke nicht, dass man Neu-User hier mit der vagen Möglichkeit verunsichern sollte, das Einkommen der KM ins Spiel zu bringen: Es spielt in praxi praktisch nie eine Rolle, aber verstellt den Blick auf andere Lösungen wie
Wenn Du Dich mit Deiner Ex auf weniger als 241 EUR einigen kannst, ist das ok - aber nur, solange sie für sich oder Euer Kind keine öffentlichen Gelder in Anspruch nimmt. Aber dafür müsstet Ihr tatsächlich miteinander reden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo TO,
was mich interessieren würde ist folgendes.
Sind die Mehraufwendungen duch Überstunden etnstanden und werden über die 450,-EUR Regelung abgegolten?
Dann die Frage. Gehst du 40h arbeiten in der Woche für dein Gehalt? Dann sei die Frage gestattet, ob es nicht möglich ist einen Job in einem gewissen Umkreis zu bekommen, in dem du genug verdienst um zumindest den Mindestunterhalt zu gewährleisten.
Ist das nicht möglich. Auf gar keinen Fall den Titel unterschreiben. Dann sprech mit deiner Ex und zahl, was du zahlen kannst...
Übrings. Unterhaltsforderungen können auch trotz selbsterhalt gepfändet werden. Ich suche den entsprechenden Passus gerne mal heraus.
LG
Marko