tausend dank! Das hab ich alles nicht gewußt, werde jetzt Schritt für Schritt alles ereldigen und mich wieder bei euch melden :thumbup:
Ganz besonders würde es mich freuen, wenn Du den Kindern als Vater halten bliebest, Du Deine Umzugespläne diesbezüglich überprüfen könntest.
Tu Dir und den Kindern diesen und diese distance nicht an! 😉
W.
Hallo zusammen,
heute war ich bei der Arge und hab mich bzgl. der Aufstockung beraten lassen. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass mir eine Aufstockung nicht zusteht, da mein Gehalt von 1460,-€ bzw. ab jetzt, 1200,-€ Krankengeld zu hoch seien! 😡
Auch hat sie mir gesagt, dass ich keinen 3 Familienhaushalt bewilligt bekommen werde, da meine 2 Kinder ja nicht dauerhaft bei mir leben. D.h. mir stehen nur 374,-€ + Miete zu, mehr nicht!!!! :thumbdown:
Was nun? :question:
Dachte die Aufstockung steht mir als Vater zu, damit ich meine Kinder regelmäßig besuchen bzw. zu mir holen kann. Mit 374,-€ geht das nicht!
Moin distance.
Was hast Du vorgelegt? Umgangsvereinbarung? KU-Titel?
Ansonsten ziemlich dreiste Auskunft!
> Antrag mit Dringlichkeit stellen
> Bescheid abwarten
> Widerspruch einlegen
vorher hier im Forum nach Maxo suchen und anfunken oder
www.umgangskosten.de
kontaktieren.
W.
Hallo Wildlachs,
die wollten gar keine Unterlagen sehen. Hatte alles dabei, bis auf die Verdienstbescheinigung der Krankenkasse bzw Arbeitgeber. Mein Krankengeld liegt bei 1170,-€, haben die ausgerechnet. :exclam: Das wär schon zuviel um eine Aufstockung zu erhalten und wie gesagt es würde nicht ausreichen, dass meine Kinder alle 2-3 Monate bei mir wären -> Wovon ich eigentlich nichts gesagt habe, die beiden sollen jeden Monat bei mir sein bzw. die ganzen Ferien über! 🙂
Achja übrigens, war ich gestern auch beim Anwalt. Habe meine Scheidung beantragt, da meine Frau beim Familiengeicht angegeben hat, dass wir schon seit 2010 dauerhaft getrennt leben und das Umgangsrecht wurde ebnfalls beantragt.
Dachte die Aufstockung steht mir als Vater zu, damit ich meine Kinder regelmäßig besuchen bzw. zu mir holen kann. Mit 374,-€ geht das nicht!
Die Aufstockung hat nichts mit dem Umgang zu tun. Du bekommst eine Aufstockung durch die Erfüllung deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht
und deine Kinder bekommen sogenanntes anteiliges Sozialgeld. Weiter bekommst du auf Antrag die Fahrtkosten erstattet, die du selber hast
oder für die Kinder aufbringen mußt, wenn sie selber anreisen.
Das Sozialgeld beträgt ein Dreissigstel vom monatlichen Regelsatz eines Kindes pro Umgangstag in deinen 4 Wänden. Das wird dann in der Regel
rückwirkend quartalsweise oder alle sechs Monate abgerechnet, je nachdem, wie lange sich die Kinder bei dir aufgehalten haben. Da muß man dann
in Vorleistung treten, es sei denn, man ist vollumfänglich ohne Einkünfte. Dann geben die Ämter auch die Gelder für Verpflegung und Fahrtkosten
vorab auf Antrag aus (Vorschuß, §42 SGB I).
Wie sieht deine Umgangsregelung denn aktuell überhaupt aus? Es muß nicht zwingend ein Titel über Umgang bestehen. Das können die Eltern
völlig frei vereinbaren, ab einer gewissen Grenze kann die Behörde m. E. natürlich zu Recht sagen, das nicht alle Kosten von der Gemeinschaft
abgedeckt werden können. Die Standardregelung alle 14 Tage und hälftige Ferien sollte aber für die Anspuchsdurchsetzung kein Problem sein.
Würde deine Ex dir das vorab ggf. auch schriftlich zusagen? Das spart eventuell sogar die teuren Anwaltskosten. 😉
Für die Aufstockung reicht dein Krankengeldbescheid, Mietvertrag, deine Kontoauszüge mit den Unterhaltszahlungen und der Unterhaltstitel.
Die Aussage "Das ist zuviel für Aufstockung" habe ich selber auch schon gehört, obwohl mein Verdienst noch höher ist.
Das Jobcenter hat erst eingelenkt, als meine Klageschrift an das Sozialgericht schon fast im Briefkasten war. Bis dahin hatte ich
schon einen halben Aktenordner voll Schriftverkehr mit dem JC (über ca. 4 Monate).
Du mußt als "Bedürftiger" immer davon ausgehen, das die Jobcenter ein grundsätzliches Interesse haben, so wenig wie möglich an Leistung auszukehren.
Also noch mal hin und einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit dem sogenannten "Berechnungsbogen" einfordern. Außerdem verlangst du die Aushändigung
der Anlage "BEBE" (Formular für Umgangs- und Fahrkosten). Lass dich nicht wieder abbügeln
und mit leeren Händen nach Hause schicken. Zur Not verlange den Abteilungsleiter zu sprechen. Du sagst beim nächsten Mal, das du alles schriftlich haben willst.
Und wenn es nur die Tatsache ist, das sie deinen Antrag gar nicht erst annehmen wollen. Das lässt du dir auch bitte schriftlich geben. Nimm einen
Freund, Verwandten oder Bekannten als Zeugen mit. Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Beistand. Wenn du schon beim Anwalt bist, dann frag ihn mal,
ob er sich auch mit Sozialrecht auskennt. Eventuell brauchst du ihn da auch noch.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo Debugged,
also die Aufstockung bekomme ich nur wenn die Kinder auch wirklich bei mir sind? Dachte es wäre sowas wie eine Pauschale, die wir monatlich bekommen würden. :knockout:
Meine Ex gibt mir nichts schriftlich, die schaltet voll auf Durchzug, versuche schon seit Tagen meine Kinder postalisch und telefonisch zu erreichen und nichts passiert, heute habe ich noch eine Email geschrieben, da wird rein gar nichts gehen! 😡
Alle 2 Wochen werde ich meine Kinder ja nicht zu mir holen können, die Entfernung beträgt ca 650km, aber ich will die beiden die ganzen Ferien über bei mir haben, das haben mein Anwalt und ich so beantragt. :puzz:
Was hältst du denn von der Aussage, dass es kein 3 Familienhaushalt ist, wenn die Kinder nur alle Monate zu mir kommen, bzw ab wann gilt ein 3 Familienhaushalt eigentlich? :question:
LG :redhead:
Moin Debugged,
einige Deiner Aussagen möchte ich 'ergänzen'.
Nach dem SGB II ist 'Aufstockung' eine Leistung, die bei Bedürftigkeit gewährt wird.
Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn eine Person oder eine Bedarfsgemeinschaft ihren Bedarf nicht durch das bereinigte Einkommen decken kann.
Die unabwendbaren Umgangskosten fließen in die Bedarfsrechnung ein.
Titulierter Kindesunterhalt wird dagegen als Absetzbetrag in der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt.
Zur Beantragung von 'aufstockenden' ergänzenden SGB II-Leistungen sind daher auch die Umgangskosten nachzuweisen. Dies geschieht idR anhand der elterlichen oder gerichtlichen Umgangsregelung iVm mit einer genauer Projektion der Reisekosten, die entweder dem ET oder den Kindern entstehen.
Regelbedarfe, die Lebenshaltungskosten sind vorab zu leisten.
Die für Umgang gewährten Leistungen werden später mit den tatsächlichen Bedarfen und Kosten centgenau verrechnet. Dabei werden dann Ausfälle, Änderungen oder Verlängerungen berücksichtigt.
Es wird dann nachgezahlt, Überzahlungen zurück gefordert oder mit zu erwartenden Leistungen verrechnet.
Bei größeren Umgangsentfernungen hat sich ein Anspruch auf eine Reise im Monat durchgesetzt.
Wo der Umgang stattfindet unterliegt der eigenen Gestaltungsfreiheit, solange die Kosten angemessen bleiben. Es ist also möglich, daß Umgang am Ort der Kinder in einer angemieteten Pension stattfindet, die durch eingesparte Fahrtkosten bezahlt wird.
W.
Hi Leute,
so jetzt habt ihr es wirklich geschafft mich zu verwirren! 😉
Also wie gesagt, die Sachbearbeiterin von der Arge hat mir gesagt, dass mir 374,-€ + Miete zustehen, weil es nicht ausreichen würde wenn meine Kinder alle 2-3 Monate zu mir kommen würden, d.h. keine größere Wohnung und keine Aufstockung, so die Frau Sachbearbeiterin! Weil mein Kranken geld zu hoch sei! :thumbdown:
Jetzt meine Fragen:
1.Ab wann besteht eine Bedarfsgemeinschaft?
2.Reicht es für eine Bedarfsgemeinschaft aus, wenn meine Jungs in den Ferien zu mir kommen?
3.Steht mir jetzt die größere Wohnung + Aufstockung zu?
4.Ab wann stehen mir die Wohnung + Aufstockung zu?
5.Bekommen wir die Aufstockung monatlich?
6.Wie hoch wäre die Aufstockung bei 232,-€ Warmmiete, 1150,-€ Krankengeld und 500,-€ KU?
LG und tausend Dank für eure Geduld
Moin distance,
es ist nicht die Aufgabe der Sozialkassen, sämtliche Eventualitäten abzufedern. Wenn Deine Jungs alle paar Monate mal bei Dir sind, brauchst Du sicher keine grössere Wohnung mit eigenem Kinderzimmer; dann muss es halt auch mal ein Matratzenlager tun. Würdest Du mit ihnen in den Ferien zum Campen fahren statt zuhause zu bleiben, wären die Verhältnisse auch beengt, ohne dass das jemanden stört.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille007,
es geht sich nicht um irgendwelche Eventualitäten. In Bayern sind ja fast monatlich Ferien http://www.schulferien.org/Kalender_mit_Ferien/kalender_2012_ferien_Bayern.html. Also sind die Kinder nicht alle paar Monate bei mir, die Aussage bzgl. alle paar Monate stammt von der Arge, nicht von mir! Für mich wäre es auch kein Problem eine Gästebett aufzustellen.
Moin distance,
es kommt nicht darauf an, wie oft und wie lange in Bayern Schulferien sind, sondern wieviele von 365 Tagen im Jahr die Kinder sich effektiv bei Dir aufhalten. Diese Frage kannst Du noch gar nicht beantworten, da die Antwort in der Zukunft liegt.
Der (vielleicht) theoretische "Anspruch" auf eine grössere Wohnung scheitert da an der Praxis der Arge. Es ist aber tatsächlich nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, jede Eventualität im Leben jedes Bürgers abzufedern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin distance,
in Vorkasse kann ich da nicht gehen, das schaffe ich finanziell nicht!
In "Vorkasse" brauchst Du nicht zu gehen, denn eine Wohnung mit extra Kinderzimmern vorzuhalten verlangt ja niemand von Dir. Im Übrigen naja, ist es Deine Entscheidung, 650 km von den Kindern wegzuziehen.
Andere Frage: Was kann ich tun, wenn die KM mir die Kinder entzieht? Oder ist das ein Neues Thema?
ja, dafür machst Du am besten einen eigenen Faden im Forum "Umgangsrecht" auf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
*schnipp*
Jetzt meine Fragen:
*schnapp*
Du willst zu viel auf einmal. Die Argumentation der Sachbearbeiterin zieht nicht, weil
sie die Lebenshaltungskosten und die Unterhaltszahlungen ja dabei nicht in Abzug bringt.
Die Anrechnung von Freibeträgen gibt es beim Krankengeld nicht, wohl aber
Abzug der Versichertenpauschale (30 Euro / mtl.) , Anrechnung auf selbstgezahlte Beiträge für "Riester"-Rente und für die Kfz-Haftpflichtversicherung,
falls Du einen eigenen PKW hast.
Für dich alleine sind die 374 Euro + Mietkosten wohl richtig. Nur mit der Miete und KU wirst
du wahrscheinlich gar keinen Zuschuß bekommen, weil du dann immer noch mehr als diese
374 Euro für dich hättest.
Jetzt siehst du erst einmal zu, daß das Jobcenter einen ordentlichen Bescheid mit deinen
Zahlen erläßt. Denke auch an die Angabe der Kosten, die ich oben genannt habe.
Die Übernahme von Umgangskosten kannst du mit einem Zweizeiler jederzeit
auch später noch beantragen, wenn du "Grund" in deine Umgangsangelegenheiten gebracht hast.
Die "Problematik" mit dem "Kinderzimmer" hat zu diesem Zeitpunkt sicher auch noch Zeit.
Wenn der Bescheid über deine Hartz IV-Berechnung negativ ausfällt, kannst du ihn prüfen (lassen) und dich dagegen wehren,
im Notfall auch in einem Eilverfahren.
Such mal im Internet nach "Tacheles e.V.". Da kannst du dich in deren Forum erst mal eine Weile in die
ganze Thematik zum Thema Anspruch und Begründung im SGBII einlesen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
