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Jugendamt macht Druck

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(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und da mir mein toller Anwalt keine Infos gibt, möchte ich gerne Rat von euch haben. Meine Frau und ich kennen uns schon 21 Jahre, davon leben wir 14 Jahre zusammen und sind 10 Jahre verheiratet, wir haben beide in München gelebt. Wir haben 2 Söhne, die sind 3 und 6 Jahre alt. In den letzten Jahren haben wir uns immer wieder mal getrennt und sind auch wieder zusammen gezogen. Vor 1,5 Monaten hab ich dann die Reißleine gezogen und bin zurück nach Krefeld gegangen. Die Kinder sind bei Ihr in München geblieben. Das Problem ist, ich war das letzte mal bis zum 19.01.2010 in unseren gemeinsamen Wohnung gemeldet, die letzten 2 Jahre entweder in meiner eigenen Wohnung bzw bei einem Freund, obwohl ich die gesamte Zeit bei Ihr und den Kindern war! Rechnungen, Einkäufe, KFZ, Urlaub usw. wurden auch von meinem Lohn bezahlt, ebenso wie alles andere für die Kinder. Beim Jugendamt in München und auch Krefeld habe ich eine selbstanzeige gemacht und den Sachverhalt geschildert, keiner glaubt mir, auch die Kontoauszüge sind nicht Beweiß genug. Es ist nun so, ich will meine Kinder ja regelmäßig sehen und auch den Unterhalt bezahlen, nur muss ich mir ja auch eine Wohnung nehmen, Möbel kaufen, Miete Kaution bezahlen, meine laufenden Rechnungen begleichen...Schulden, Lebensversicherung usw. Doch das Jugendamt macht Druck! Sie wollen sofort den Unterhalt von mir, sonst werde ich gepfändet. Also ich bin zwar berufstätig, aber mit 950,-€ schaffe ich das alles nicht. Meine Frau hat sämtliche Wertsachen behalten, Auto, Sparbücher, die teuren Elektrogeräte und ich soll mit 950,- ein neues Leben beginnen? Die Sachbearbeiterin blockt mich ständig ab, nichts interessiert sie!  Gibt es irgendwie eine Regelung um den Unterhalt für 2-3 Monate auf Eis zu legen, bis ich Fuß gefasst habe?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 02:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Gibt es irgendwie eine Regelung um den Unterhalt für 2-3 Monate auf Eis zu legen, bis ich Fuß gefasst habe?

Nein. Gibt es nicht.
Und die im JA sind sicher die letzten, die dir helfen würden.
Aber was hast du denn da für eine "Selbstanzeige" gemacht und was "glauben sie dir nicht?
Fakt ist, du musst erst ab dem Zeitpunkt bezahlen, ab dem du dazu nachweislich also schriftlich aufgefordert wurdest.
Dann aber rückwirkend zum 1. des Monats und sofort.
Wenn von deinem Einkommen nach Zahlung des Unterhalts nicht genug zum Leben hast, kannst du aufstockendes Hartz4 beantragen.
Dafür muss der Unterhalt aber tituliert sein.

Soweit erstmal dazu.

Gruss Beppo.

Und bitte mache ein paar Absätze in deinen Text, sonst lässt sich der Buchstabenbrei nur schwer lesen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 09:31
(@fruchteis)
Registriert

Moin distance,

was willst Du denn in Krefeld? 🙂
In Bayern ist der Himmel blau, das Bier schmeckt, vor allem leben Deine Kurzen dort.

Suche Dir in der Region 'nen Job und mit Deinen Kids eine schnuckelige kleine Wohung, jedes Kind sein eigenes Zimmer, zahle den gesetzlichen Mindest-KU, beantrage ergänzendes ALG II ... und gut ist.

Die Distanz München-Krefeld zwischen Dir und den Kindern wird schwer zu überbrücken sein, es sei denn, Deine Kids sind Dir wurscht. Ist Dein Nick schon Programm? 😉

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 11:11
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die Antworten,

es war ja immer so, dass meine Frau und ich zu dem Gehalt auch Hartz4 kassiert haben. Sie wollte nicht, dass ich mich in der gemeisamen Wohnung anmelde, deswegen die selbstanzeige.

Der Nickname "Distance" ist nicht Programm ;-), obwohl man es echt meinen könnte....meine Kinder sind mir das allerwichtigste und will ja auch regelmäßig Kontakt....der besteht ja auch!

Der Große wollte ja mit mir ausziehen, weil die Mutter ihn nur anschreit und auch grob anfasst. Da kommen dann Sprüche wie Vollidiot, Depp und dummes Kind. Er weint und sagt dann immer zu mir, Papa ich habe Angst. Das Jugendamt war ja auch schon bei uns zuhause und wollte den Großen unter ärztlicher Aufsicht stellen....nur warum weiß ich nicht, er ist ein ganz normaler 6 jähriger Junge und wirklich schlau.

Tituliert habe ich schon den Unterhalt für beide und aufgefordert zm zahlen bin ich auch schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 12:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tituliert habe ich schon den Unterhalt für beide und aufgefordert zm zahlen bin ich auch schon.

Gut, dann zahle den titulierten Unterhalt und beantrage aufstockendes Hartz4.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 12:20
(@fruchteis)
Registriert

Du bist dabei, ca. 650 km einfache Strecke zwischen Vater und Kinder zu legen.

Das wird spätestens mit Einschulung darauf hinauslaufen, daß Du Deine Kids nur noch in den großen Schulferien vernünftig wirst sehen können.

Wenn Dir Deine Kids am Herzen liegen, dann bleib in ihrer Nähe !!!
Dann läßt sich guter Umgang organisieren und bei der SGB II-Stelle auch angemessener Wohnraum für einen 3-Personen-Haushalt rechtfertigen. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 12:43
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also könnte ich zu meinen 950,- noch Hartz4 beantragen, für Möbel und Renovierung?

Wie ich schon geschrieben habe, hatte ich in den letzten Jahren 3 Wohnungen in München gehabt und bin trotzdem immer wieder zurück gegangen. Das lag daran, dass meine Frau wie eine Stalkerin, mir ständig auflauerte. Morgens um 6Uhr, nachts um 1Uhr oder auch stress in meiner Arbeit gemacht hat.

Deshalb bin ich zurück, nach Krefeld gegangen und ich denke für die beiden Kinder könnte es auch ein Erlebnis werden, in den Ferien bei mir zu sein und auch meine Familie kennen zulernen.

Es ist ja auch so, dass ich momentan zu bombadiert werde mit Briefen, Finanzamt, Familiengericht, Amtsgericht, Unterhaltsvorschussstelle, Anwalt.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 12:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie ich schon geschrieben habe, hatte ich in den letzten Jahren 3 Wohnungen in München gehabt und bin trotzdem immer wieder zurück gegangen.

das klingt - in Kombination mit

In den letzten Jahren haben wir uns immer wieder mal getrennt und sind auch wieder zusammen gezogen.

nicht unbedingt nach stringentem Handeln und könnte eine der Ursachen für Deine Probleme sein.

Das lag daran, dass meine Frau wie eine Stalkerin, mir ständig auflauerte. Morgens um 6Uhr, nachts um 1Uhr oder auch stress in meiner Arbeit gemacht hat.

bei nachgewiesenem Stalking kann man beispielsweise ein Näherungsverbot beantragen - oder es mit klaren Ansagen beenden. 650 Kilometer weit flüchten muss man deswegen nicht.

Deshalb bin ich zurück, nach Krefeld gegangen und ich denke für die beiden Kinder könnte es auch ein Erlebnis werden, in den Ferien bei mir zu sein und auch meine Familie kennen zulernen.

es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Deine Kinder das nicht wollen werden. Zum Beispiel, weil sie es nicht "wollen sollen". Oder weil es bei Mutti so toll ist. Das Argument "es ist aber mein Recht!" wird Dir dann nicht weiterhelfen.

Es ist ja auch so, dass ich momentan zu bombadiert werde mit Briefen, Finanzamt, Familiengericht, Amtsgericht, Unterhaltsvorschussstelle, Anwalt.

eben. Nicht einmal dagegen schützt eine grosse Entfernung; die Post arbeitet bundesweit. Den Teil mit dem Sozialbetrug habt Ihr Euch allerdings selbst eingebrockt.

In Summe: Du solltest aufhören, von Katastrophe zu Katastrophe zu schlittern und stattdessen mal Struktur in Dein Handeln bringen. Mit Deinem aktuellen "Konzept" kannst Du Dein "Vater-Sein" demnächst abhaken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:07
(@fruchteis)
Registriert

distance,

durch Regression und Flucht wirst Du Dich dem nicht entziehen können.
Urlaub in Krefeld kannst Du mit Deinen Kids auch von München aus organisieren.

Wenn Du hier mal Brutto und Netto angeben magst, dann stelle ich eine Rechnung nach SGB II ein, damit Du ein Gefühl für die Sache bekommst.

Stehst Du in München noch in Lohn und Brot?

w.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:10
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich zum 10 September gekündigt, auf meinen Wunsch hin, habe bis jetzt 2200,-Brutto sprich 1460,-Netto verdient. Seit dem 10.08 beziehe ich Krankengeld, Weiß noch nicht wie hoch das sein wird, schätze so 1100,-€.

Bin euch echt dankbar, tausend dank

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 13:23




(@fruchteis)
Registriert

Du hast das Arbeitsverhältnis offiziell von Dir aus aufgelöst?
Hoffentlich mit 'goldenem Handschlag'.

Wenn das mal keine Probleme verursachen wird. 

Kannst Du die Kündigung rückgängig machen?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:34
(@distance)
Rege dabei Registriert

Nein ich bin gekündigt worden, von meinem Arbeitgeber. Habe also nicht selbst gekündigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 13:40
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
also was jetzt hast du gekündigt oder Zitat:mein Arbeitgeber hat mich zum 10 September gekündigt, auf meinen Wunsch hin

Kündigung auf deinen Wunsch geht im Unterhaltsrecht leider nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:43
(@distance)
Rege dabei Registriert

ok, mir ging es darum, dass ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekomme, deshalb habe ich bei meinem Arbeitgeber telefonisch nachgefragt ob es möglich sei, dass er mich fristgerecht kündigt und das hat er dann auch getan!

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 14:13
(@fruchteis)
Registriert

3-Personen-Haushalt
Brutto 2200 €
Netto  1460 €
Warmmiete 650 € (angenommen für Münchner Verhältnisse)

Kind 1 (6)
Mindest-KU 272 € 
6 Tage/M Umgang

Kind 2 (3)
Mindest-KU 225 € 
6 Tage/M Umgang

Bedarfsberechnung:
374 € Vater
50 € Kind 1 (RL 251 € x 6/30 Tage)
44 € Kind 2 (RL 219 € x 6/30 Tage)

20 € Fahrtkosten für Umgang (wenn weiter in München)
650 € Warmmiete
---
1138 € Grundbedarf

Einkommensberechnung:
2200 € Brutto
- Standardabgaben
---
1460 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige mit Kindern
-272 € Mindest-KU
-225 € Mindest-KU
---
633 € anrechenbares Einkommen

Leistungsberechnung:
1138 € Bedarf
-633 € anr. Einkommen
---
505 € Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
1965 € Zufluß (Netto + 'Aufstockung')
-650 € Miete
-497 € KU
-20 € Fahrtkosten Umgang
---
798 € zum Leben für 3 Personen, KU und Miete bereits bezahlt!!!

Dem Grunde nach und am Ausmaß Deiner Bedürftigkeit wird sich auch in Krefeld nicht viel ändern. 
Dann doch lieber in München und nicht so viel Streß mit den Umgängen. Oder?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:21
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Wildlachs,

die Frau von der Unterhaltsvorschussstelle, hat mir gesagt das mir nur 950,-€(und davon minus allem) zustehen würden und der Rest wäre Unterhalt. Mit dem 3 Pesonen Haushalt verstehe ich nicht ganz, die Kinder wohnen ja bei der Mutter. Stehen mir nach deinem Rechenbeispiel 1138,-€ Grundbedarf minus Miete usw zu? So ganz verstehe ich das mit dem Zufluss und dem allen nicht.  :redhead:

Noch eine Frage soll ich Rechnungen über Geschenke behalten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 14:36
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo distance,

so schwer ist das nicht.
Voraussetzung für eine Pfändung durch das JA wäre titulierter Kindesunterhalt.
Das scheint ja der Betrag zu sein, der über den 950 Euro liegt.
Da nimmst du deine Kontoauszüge und Einkommensnachweise und den Titel mit zu deinem zuständigen
Jobcenter. Die berechnen deinen Leistungsanspruch für ergänzendes ALGII und müssen dabei den titulierten
Unterhalt von deinen Einkünften abziehen. Die Differenz zum sozialhilferechtlichen Standard füllt dir das JC quasi
wieder auf.
Zusätzlich kannst du die Umgangskosten mit deinen Kindern auch dort geltend machen.

Anspruchsgrundlage ist §11b Abs. 7 SGBII für die Berücksichtigung des Kindesunterhaltes
bei der Leistungsberechnung durch die ARGE und für die Umgangskosten gilt
§21 Abs. 6 SGBII sowie §38 SGB II in Verbindung mit §36 SGBII.

Für die Wohnungsausstattung nach Trennung kannst du auch bei deinem zuständigen Jobcenter aufschlagen.
Du erhälst durch die Trennung einen Zuschuss für eine Erstausstattung deiner Wohnung.

Anspruchsgrundlage ist §24 Abs. 3 SGB II.

Was für Zuschüsse für Möbel du bekommen kannst, steht in einer Broschüre  des Bundesministeriums für Familie.
Such mal bei Google nach "Materialien zur Gleichstellungspolitik". Das ist zwar explizit für die Bewohner und Betreiber von Frauenhäusern
herausgegeben, aber den Anspruch haben alle Bedürftigen, nicht nur Frauen in Frauenhäusern.

Beteiligung an den Wohnkosten durch das Jobcenter für dich und die Kinder ist in § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und §22, Abs. 4, SGBII, geregelt.

Die Jobcenter sind nach meiner persönlichen Erfahrung allerdings alles andere als entgegenkommend, du mußt dich also auf viel
Widerstand einstellen und dich rechtlich kundig machen. Im Netz gibt es aber genug fachkundige Anlaufstellen für Bezieher
von Arbeitslosengeld, bzw. Aufstocker.

Gegenfrage: Was willst du mit den Rechnungen über Geschenke?

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 15:06
(@fruchteis)
Registriert

distance,

wenn Du den gesetzlichen Mindest-KU für Deine Kinder zahlst, dann hat das Jugendamt nicht mehr viel zu melden. Dann sollte an dieser Front Ruhe sein.

Zur Rechnung:
Laß Dir Zeit im Verstehen. Die Rechtsgrundlagen wurden gerade benannt.

Nach SGB II wird zunächst der Bedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Kindern errechnet.
Deine Kinder gehören zeitweilig zur Bedarfsgemeinschaft, nämlich wenn sie bei Dir sind, bei Dir leben.
Du bildest mit ihnen ebenso eine schützenswerte Familie, wie die Mutter mit den Kindern auch, unabhängig davon, wie die Aufenthalte zeitlich verteilt sind.
Zum Bedarf gehören auch die Umgangskosten aus Wohnraum, Lebenshaltung und Fahrtkosten der Kinder. Umgang ist ein sehr strenger Anspruch der Kinder.

Dein Einkommen wird bereinigt, ua werden Freibeträge und -sehr wichtig- die Kindesunterhalte abgezogen, weil Dir diese Mittel bei Titulierung nicht zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen.

In der Leistungsberechnung werden Bedarf und anrechenbaren Einkommen gegenüber gestellt Ist der Bedarf nicht vom anr. Einkommen gedeckt, dann liegt Bedürftigkeit vor und es besteht Anspruch auf Leistung, auch 'Aufstockung' genannt.    
   
Dein Mittelzufluß besteht aus Deinem Nettogehalt plus 'Aufstockung' aus dem SGB II.

Im Ergebnis ziehst Du Warmmiete, KU und Fahrtkosten des Umgangs davon ab. So kommst Du auf die etwa 800 €, die Du  mit Deinen Kids im Ergebnis disponieren kannst.

Geschenke fallen unter diese 800 € freie Mittel.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 15:11
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Debugged und Wildlachs,

ok, jetzt wird es mir ein wenig klarer. Die Erstausstattung hab ich vor 1 Jahr leider schon in Anspruch genommen, war da mal kurzzeitig arbeitslos und bin von daheim ausgezogen....da wird wohl nichts mehr gehen. Die Möbel habe ich dann, bei Auflösung meiner Wohnung verkauft und Rechnungen etc bezahlt, auch für meine Kinder.

Bzgl der Geschenkerechnungen, die Unterhaltsvorschussstelle verlangt immer irgendwelche Rechnungen, Quittungen was die Kinder angeht. 🙂

Nochwas, der Unterhalt beider Kinder wurde bereits tituliert, ist das ein Nachteil. Das Jugendamt wollte ansonsten gerichtlich vorgehen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 15:17
(@fruchteis)
Registriert

distance,

geh nochmal die Rechnung durch!

Um die Titulierung wärst Du ohnehin nicht herum gekommen. Sie ist nun auch Voraussetzung, wenn Du nun Leistungen nach SGB II beanspruchst und der KU als Absetzbetrag berücksichtigt werden soll.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 15:25




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