Nachtrag: Ein JC rechnet nie irgendetwas aus, wenn es nicht dazu verpflichtet wäre.
In aller Regel rechnet das JC Unterhaltsansprüche aus, wenn sie auf das JC übergegangen sind.
Damit kann man sich auch nicht mehr mit der KM auf was auch immer einigen, einfach weil sie raus ist und wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt ist auch das volljährige Kind nicht Ansprechpartner.
Vorstellbar wäre, dass die KM im Januar 2021 (oder auch eher) H4 beantragen musste und wenn es nur als Aufstockung sein musste. Dann rechnet das JC, ansonsten nicht.
VG Susi
das JC rechnet schon den Unterhalt aus, wenn es um eine Bedarfsgemeinschaft bei H4 geht.
Und auch wenn das JC den ganzen Tag lang den Unterhalt rauf und runter rechnet, <u>festsetzen</u> können sie ihn nicht. Und sie entscheiden auch nicht über die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens. Beides bleibt hierzulande den Gerichten vorbehalten.
Wie hoch das eigentliche Einkommen ist, ist hier gar nicht relevant, da sowie so nur der Mindestunterhalt veranschlagt wurde.
Naja, irrelevant ist es nicht. Aber hinsichtlich Mindestunterhalt sind wir wohl einer Meinung.