Jobcenter fordert U...
 
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Jobcenter fordert Unterhalt für Ex-Frau.

 
(@rent-a-fahrer)
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Guten Abend zu später Stunde,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder - diesmal wegen einer Frage bezüglich des nachehelichen Unterhalts.

Ich fasse nochmal kurz meine bisherige Geschichte zusammen.
Zwei Kinder, 5 und 9.
Heirat 2005, geschieden seit November 2010.
Langer Zoff wegen erneutem Umzug der Ex samt Kindern zurück in die alte Heimat, 160km Entfernung.
Vergleich bei Gericht: sie bringt mir die Kinder alle zwei Wochen am Freitag 100km entgegen, holt sie von dort Sonntag wieder. Ferien Hälfte/Hälfte.

Da sie nun wieder einem anderen Landkreis lebt, fängt das ganze bürokratische Durcheinander wieder von vorn an.

Wegen Krankheit kann ich leider seit einiger Zeit nicht arbeiten geben, lebe also von ALG II..
Meine Ex-Frau selbst hat nach ihrer fertigen Ausbildung und der sofort folgenden Geburt unserer Großen nie gearbeitet, bezieht selber auch ALG II.

Nun habe ich vom für meine Ex zuständigen Jobcenter Post bekommen, dass auch IHR Unterhalt zustehen würde.
Das Thema Unterhalt für die Ex stand bisher nie zur Debatte, ich habe zuvor keine derartigen Anfragen von meinem Jobcenter bekommen.

Und nun möchte ich mich prinzipiell bei Euch mal zum Thema nachehelichen Unterhalt erkundigen.
Ganz abgesehen davon, dass ich ihn momentan nicht bedienen könnte, aber ich bin ja gewillt so bald als möglich wieder arbeiten zu gehen und würde gern wissen, was mich diesbezüglich erwarten würde/könnte.
Ich habe wirklich jede erdenkliche Seite im Internet zu diesem Thema durchforstet, aber am Ende widerspricht sich doch alles.

Wie lange müsste ich meiner Ex-Frau Unterhalt zahlen, sollte ich in naher Zukunft (was ich hoffe!!) wieder arbeiten gehen?
Wie lange könnte man mir nachlaufen, sollte ich - angenommen - in einem Jahr wieder arbeiten gehen?
Könnte das Jobcenter kommen und sagen: "Hier, Sie waren doch mal verheiratet? Zahlen Sie mal schön für Madame?"
Welche Rolle spielt es, dass unsere Kinder beide ganztagesbetreut sind, sie also durchaus die Möglichkeit hätte arbeiten zu gehen?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ganz individuell ein paar Tipps geben könnte.
Danke!

rent-a-fahrer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 04:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus r-a-f!

Könnte das Jobcenter kommen und sagen: "Hier, Sie waren doch mal verheiratet? Zahlen Sie mal schön für Madame?"

DAS ist bereits passiert, dem Jobcenter/ARGE ist der Begriff nachehelicher Solidarität eingefallen.

Welche Rolle spielt es, dass unsere Kinder beide ganztagesbetreut sind, sie also durchaus die Möglichkeit hätte arbeiten zu gehen?

Könnte eien große Rolle spielen, denn damit steht KM nichts im Wege, selbst für ihr Auskommen in Form von bezahlter Arbeit zu sorgen ... das heisst, ich würde den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erst mal bestreiten.

Wie lange könnte man mir nachlaufen, sollte ich - angenommen - in einem Jahr wieder arbeiten gehen?

Ich würde versuchen, das ganze jetzt im Kein zu ersticken (zumal Du jetzt nicht wirkliche leistungsfähig wärst), damit Du zukünftig Ruhe hast.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 11:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was mich noch interessieren würde:

Wegen Krankheit kann ich leider seit einiger Zeit nicht arbeiten geben, lebe also von ALG II.

Hat das Jobcenter auch Deine Frau dazu aufgefordert, für Dich Unterhalt zu zahlen?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 11:23
(@rent-a-fahrer)
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.Könnte eien große Rolle spielen, denn damit steht KM nichts im Wege, selbst für ihr Auskommen in Form von bezahlter Arbeit zu sorgen ... das heisst, ich würde den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erst mal bestreiten.

So, jetzt kommt der Punkt, den ich gestern Abend vor lauter Anträgen vom Amt ganz vergessen habe, der aber vermutlich sehr wichtig ist..
Das Gericht (und auch das Amt) hat damals dem Umzug meiner Ex nur zugestimmt, da diese vor Gericht angab, dass sie deswegen in ihre Heimat müsse, da ihre Mutter vor wenigen Monaten einen Schlaganfall gehabt hat und meine Ex-Frau deswegen gern die Pflege übernehmen würde. Der Wohnort meiner Ex-Schwiegermutter liegt 20km von dem meiner Ex-Frau entfernt. Vor Gericht meinte sie, sie wolle TÄGLICH dahinfahren, wenn unsere Kinder in der Schule/im Kindergarten sind.
Davon spricht mittlerweile natürlich keiner mehr.

Meine Ex-Frau meinte neulich lapdidar, sie habe vor Gericht damals nur gesagt, sie wolle deswegen umziehen, weil ihre Mutter ein Pflegefall sei und gern in ihrer Nähe wäre. Mehr nicht.
Ich bin mir allerdings hundertprozentig sicher, dass sie damals vor Gericht etwas anderes ausgesagt hat - nämlich, dass sie tagtäglich fahren will.
Ich weiß natürlich nicht, inwiefern sie die Pflege vor der ARGE angegeben hat und eventuell sogar Pflegegeld bekommt und sich deswegen darauf beruft nicht arbeiten gehen zu können??
Rein theoretisch müsste sie ja im Pflegevertrag stehen, wenn sie mit der Maßgabe der Pflege damals von der ARGE den Umzug finanziert bekommen hat?
Ich weiß es leider nicht.
Wie seht Ihr das?

Als ich sie vor kurzem darauf ansprach, ob sie denn täglich fährt, wurde sie giftig und meinte drohend, ich solle gefälligst keine schlafenden Hunde wecken, sonst würde ich die Kinder nicht mehr sehen.
Klingt ein wenig so, als hätte sie Angst, weil da etwas nicht so läuft wie ursprünglich vor Gericht und Ämtern angegeben.

Hat das Jobcenter auch Deine Frau dazu aufgefordert, für Dich Unterhalt zu zahlen?

Hälst Du es für möglich, dass mir Unterhalt zustehen würde?
Auch unter oben genannter Geschichte?

Grüße,
rent-a-fahrer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 13:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hälst Du es für möglich, dass mir Unterhalt zustehen würde?
Auch unter oben genannter Geschichte?

Nein, aber glaubst du, das Jobcenter setzt sich vorher mit solchen Geschichten auseinander?

Vermutlich habe sie nur deswegen ausschließlich dich um Unterhalt angehauen, weil du ein Mann bist und sie nicht.

Es ist jedenfalls ein schöner Anlass, das mal zu hinterfragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 13:17
(@rent-a-fahrer)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Beppo:

Also sollte ich "schlafende Hunde wecken" und einfach mal wegen der Pflegschaft nachfragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, ein Rat, der dir selbst etwas nützen könnte, ist das nicht.

Eher der Aufruf, den Behörden mal den Spiegel vor zu halten und zu zeigen, dass man kein Nutzvieh ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 13:34
(@maltew)
Rege dabei Registriert

§ 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II

Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

Fachliche Hinweise der BA zum § 33 SGB II, Kapitel 4.2 Abs. 7

Im Unterhaltsrecht wird - im Gegensatz zum SGB II - auch fiktives Einkommen berücksichtigt und damit ggf. Leistungsfähigkeit bejaht, die ansonsten nicht gegeben wäre. Die Grundsätze zur Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ergeben sich aus der einschlägigen Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht.

Fachliche Hinweise der BA zum § 33 SGB II, Kapitel 4.3 Abs. 4

Nach Sinn und Zweck des § 33 Abs. 2 Satz 3 soll dem Unterhaltsverpflichteten mindestens ein Einkommen verbleiben, das zur Deckung seines individuellen Bedarfs nach dem SGB II ausreicht (siehe auch Hinweise zu § 11, Kapitel 2.7).

Heißt für mich: Selbst wenn Du nach BGB durch fiktives Einkommen leistungsfähig wärst, greift der § 33 SGB II nicht. Denn Dir würde bei einem fiktiven Einkommen weniger Geld bleiben, als Du zur Deckung Deines Bedarfs benötigst.

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 13:40
(@rent-a-fahrer)
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Ich versteh leider immer das BEAMTENDEUTSCH nicht so ganz.

Kannst du das verständlicher erklären, was du mir damit sagen willst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 13:45
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Einfach ausgedrückt: Du bist was die Forderung der ARGE angeht, aus der Nummer raus, weil Du selbst ALG II beziehst.

Vielleicht sehen das die alten Hasen hier aber anders, kann nicht ausschließen, dass ich da was übersehen habe.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 13:54




(@rent-a-fahrer)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, MalteW.
Dass ich momentan den Unterhalt eh nicht bedienen könnte, ist mir ja klar. Aber meinst du damit, dass ich auch dann aus der Nummer raus wäre, wenn ich - angenommen - in zwei Monaten, sechs Monaten, zwei Jahren wieder arbeiten gehen würde?
Da hab ich nämlich so meine Zweifel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 13:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sobald Du wieder in Lohn und Brot bist, wird die Arge Dir sicherlich im Nacken sitzen und Kohle von Dir fordern.

Allerdings muss dann wieder geklärt werden, ob diese Forderungen zurecht bestehen.

Was hält z.B. Deine Ex davon ab, sich selbst zu unterhalten? Oder aber auch die Frage, ob nach Abzug von KU überhaupt noch was für die Ex übrig bleibt usw.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 14:14
(@nadda)
Registriert

Hi,

aus meiner Erfahrung raus kann ich dir nur raten das Ganze entgültig durch einen Anwalt abbiegen zu lassen. Mein Ex bezieht Sozialleistungen (und ja ich wurde als Frau angefragt ) für die ich dann einstehen sollte. Es kam dann auch irgendwann ein Bescheid der klarstellte das ich aktuell nicht leistungsfähig bin aber in Zukunft vielleicht zahlen könnte.

Dagegen bin ich mit Hilfe von RA vorgegangen und aufgrund irgend einer Formsache wurde dann festgestellt das ich ihm gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet bin. Somit bin ich aus der Nummer komplett draußen, sehr beruhigend.

Geh zum Fachmann und lass das genau prüfen, vielleicht geht da bei dir auch was.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 14:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Nadda

aus meiner Erfahrung raus kann ich dir nur raten das Ganze entgültig durch einen Anwalt abbiegen zu lassen.
...
Dagegen bin ich mit Hilfe von RA vorgegangen und aufgrund irgend einer Formsache wurde dann festgestellt das ich ihm gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet bin.
...
Geh zum Fachmann und lass das genau prüfen, vielleicht geht da bei dir auch was.

Dein Fall scheint aber nicht aber unbedingt die Regel zu sein.

Ich würde das Geld für einen Anwalt im Moment nicht ausgeben, solange er
A. Zur Zeit nicht zahlen muss.
B. Noch keine neue Arbeit hat und
C. Noch kein Unterhalt auf Basis seiner neuen Arbeit gefordert wurde.
Das kann man dann immer noch tun, wenn es überhaupt nötig wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 14:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wurde denn zur Scheidung irgendwas zum nachehelichen Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt festgehalten? Falls nein, kannst Du der Arge gerne mal den Mittelfinger zeigen. Nach dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes entscheidet nicht die Arge, ob für die Ex UH zu zahlen ist. Die Arge kann nur an Dich heran, wenn eine UH-Pflicht für die Ex von einem Gericht (oder Vergleich) festgestellt worden ist. Bis dahin müsstest Du nach m.A. nicht einmal Auskunft geben.

Werde mal bitte konkreter, was die Scheidung betreffend alle nachfolgenden UH-Entscheidungen waren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 16:40
(@nadda)
Registriert

Hi,

nein, in meinem Schreiben ging es um Unterhaltsansprüche die offensichtlich nicht so einfach verjährt wären. Also so leicht kannst du dir das unter Umständen nicht machen. Zumindest stand da ganz deutlich das ich jährlich zur Auskunft verpflichtet bin und z.B. Vermögensänderungen melden muss.

@ Beppo
Der Anwalt war in dem Fall extrem kostengünstig, da mein Anwalt zu der Zeit noch 5 laufende Verfahren wegen meines Exmannes und mir hatte hab ich diese 2 Briefe umsonst bekommen 😉
Ok, das lag aber sicher auch einfach daran das er auch selber neugierig war was hinter dieser Forderung eigentlich steckt. Mein Ex hatte Leistungen nach dem "Persönlichen Budget" beantragt für die ich dann aufkommen sollte.
Allerdings hatte ich auch schon noch eine Überprüfung als er Harz beantragt hatte, die habe ich mit der Bestätigung von damals dann allerdings sofort abgewürgt.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 17:45
(@rent-a-fahrer)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

danke für Eure zahlreichen Antworten, aufgrund derer ich erstmal zu dem Schluss gekommen bin abzuwarten und zu sehen, was in naher Zukunft passiert bzw. was das Jobcenter auf mein Schreiben hin antwortet.
Alle geforderten Auskünfte, die ich machen sollte, habe ich allerdings gegeben. Schade, oldie, dass ich deinen Beitrag jetzt erst gelesen habe.
Vielleicht hätte ich es mir dann nochmal überlegt.

Da wären wir auch schon beim Stichwort.
Vor Gericht wurde bezüglich des Unterhalts überhaupt gar nichts festgesetzt.
Ist das nun gut - oder schlecht?
Könnten Madame bzw. die ARGE also damit rein theoretisch genau dann, wenn ich wieder arbeiten gehe, erneut den Versuch starten Geld einzufordern, obwohl vor Gericht nichts festgelegt wurde? Denn solange nicht irgendwo geschrieben steht: "Ex erhebt keinen Anspruch/hat kein Recht auf Unterhalt", könnten sie es ja immer wieder versuchen.
In dem Moment wäre also dann ein Anwalt einzuschalten?
Eigentlich etwas, worauf ich gern verzichtet hätte..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 18:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RAF,

Könnten Madame bzw. die ARGE also damit rein theoretisch genau dann, wenn ich wieder arbeiten gehe, erneut den Versuch starten Geld einzufordern, obwohl vor Gericht nichts festgelegt wurde? Denn solange nicht irgendwo geschrieben steht: "Ex erhebt keinen Anspruch/hat kein Recht auf Unterhalt", könnten sie es ja immer wieder versuchen.

sicher ist im Familienrecht nur, dass nichts sicher ist. Allerdings könnte in Deinem Fall die "unterbrochene Unterhaltskette" zum Tragen kommen; Deine Ex müsste also begründen, wovon sie in der Vergangenheit gelebt hat und warum sie das jetzt nicht mehr kann. Wenn sie zwischenzeitlich nur in Sozialtöpfe gefasst hat, kann man Dich möglicherweise wieder ins Boot holen; wenn sie nur zu wenig arbeitet, kann ihr eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit nahegelegt werden.

In jedem Fall sind das Probleme, die Du noch gar nicht hast; es lohnt also nicht, sich davon den Frühling versauen zu lassen. Kümmere Dich dann darum, wenn jemand was von Dir möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 19:19