Jippieh!! Kind nun ...
 
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Jippieh!! Kind nun 18 und soll mehr zahlen als vorher.. wie das geht ? lesen....

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(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Freitag letzter Woche Post per Einschreiben von RA des Sohnes (dieser wurde auch am diesem Tage 18) mit Forderungen für seine Person. Durch freundliche Unterstützung der
überaus manipulativen KM konnte kein Gespräch mit den Sohn (trotz normalem Kontakt) bzgl. dieser Angelegenheiten im Vorfeld stattfinden. Telefonisches Nachfragen wurde mit: "Ich will mich nicht damit auseinander setzten" kommentiert.  Sohn ist noch priviligiert und es gibt keinen Titel. Weiterhin ist noch ein zweites minderjähriges Kind vorhanden. Für beide Kinder habe ich bisher KU nach DDT Stufe 5 gezahlt. Sonst keine weiteren Verpflichtungen bzgl. Unterhalt.

KM war bisher nur geringfügig beschäftigt seit kurzem hat man aber ne andere Stelle bei der auch mehr verdient wird. Die Stelle ist befristet und der RA hat hier das Gehalt fiktiv hochgerechnet.  :question:
Wie auch immer hat der RA bei der Ermittlung des KU für den erwachsenen Sohn nun aufgrund beider Einkommen die Stufe 8 nach DDT  :gunman: in Ansatz gebracht mit einer prozentualen Verteilung von 98% zu 2% gegen mich. Ich bin begeistert :thumbup:.

Habe ich es hier mit einem geschicktem Winkelzug zu tun oder verlangt die Gegenseite zurecht ? Weiterhin ist mir aufgefallen, dass die Vollmacht des Sohnes an den RA auf seinen 18 Geburtstag datiert ist. Ich habe am 18 Geburtstag des Sohnes (Mittags) das Einschreiben erhalten, wie geht das?

Bleibt mir wohl wieder nichts anderes über, als zum RA zu latschen .... trotzdem möchte ich auf eure Tipps und Meinungen nicht verzichten.

LG an die Gemeinde
Gruss RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 16:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr geehrter Herr RA,

bitte vervollständigen Sie ihre Angaben im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Auskunft und Belege Ihres Mandantin und seiner Mutter.

MfG rp51730

Hat er denn dein Einkommen richtig eingeschätzt oder auch mehr Unterlagen gefordert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 17:01
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,

erst vor ca 3 Monaten hatte die KM eine Überprüfung (ebenfalls per RA, aber ein anderer)  meiner Einkommensverhältnisse gefordert, dieser Überprüfung
habe ich entsprechen müssen. Die letzte lag mehr als 2 Jahre zurück. Ich habe bisher nicht jede Position 100%tig verglichen, aber denke das da die Unterlagen
von vor 3 Monaten zu Grunde liegen, woher auch sonst die Zahlen....
Unterlagen wurden vom RA meines Sohnes (hört sich total bescheuert an) bei mir nicht angefordert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 17:32
(@psoidonuem)
Registriert

Es geht um die Zahlen der Mutter und des Sohnes, auf die Du ein Recht hast. Wie sollst Du denn sonst den Unterhalt ermitteln/ überprüfen können? Oder waren die beigefügt?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 17:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es 2 Stufen nach oben geht, dann ist die KM mit mindestens 401€ leistungsfähig. Bei einem Verteilschlüssel von 2 zu 98 müsste daher Deine Leistungsfähigkeit bei ca. 20.000€ liegen. Bei DEM Einkommen - wieso beschwerst Du Dich?  :rofl2:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 17:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:rofl2:

Es sind sogar 3 Stufen.

Stufe 5 ist im Mittel bei 2.900,-, Stufe 8 bei 4.100.

Man darf also annehmen, KM verdient ca. 1.200,- +/- 400,-.

2% von 4.000,- sind ca. 80,-. Sie müsste also rund 80,-€ über ihrem SB von 1.300,-(?) also bei 1.380,-

Muss natürlich nicht stimmen, kann aber.

Fakt ist aber, dass du nicht über deine eigene 5 hinaus aufgestuft wirst.

Das hat der RA vermutlich vergessen.
Kann ja mal passieren!
Passiert fast allen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 17:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Berechnung könnte stimmen, da für den Unterhaltsanspruch die bereinigten Einkommen beider Eltern addiert werden und sich daraus der Unterhaltsanspruch ableitet. Dann werden von jedem Einkommen der Selbstbehalt abgezogen und der Unterhaltsbetrag gequotelt.

ABER: Keiner muss mehr Unterhalt zahlen als er alleine zahlen müsste. Deshalb ist die Rechnung abzulehnen.

VG Susi

Ergänzung: Das steht in den Unterhaltsrichtlinien, z.B. OLG Dresden 13.1.1. Für  volljährige  Kinder,  die  noch  im  Haushalt  der  Eltern  oder  eines  Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Tabelle. Der  Bedarf  des  Kindes  ist  in  der  Regel  nach  dem  zusammengerechneten
Einkommen (ohne Anwendung von Nr. 11.2.) zu bemessen. Für die Haftungsquote gilt Nr. 13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen nach der Tabelle ergibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 18:14
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

@oldie
Recht hast du, warum beschwere ich mich... der Humor tut gut  😉

@Beppo
Das ist das schöne an diesem Forum ... die Zahlen passen auffallend gut  :thumbup: RA rechnet nur mit einem SB von 1080 €

@alle
Unterlagen der KM waren soweit dabei, Arbeitsvertrag und Bezüge..... was mir noch fehlt ist das selbst genutzte Wohneigentum.... oder  ?
Weiterhin hat Sohnemann einen Nebenjob so 1-2 x die Woche. Komischerweisen hat der RA geschrieben, dass er über keine Einkünfte verfügt ..?!?

Ach noch was... RA fordert mich auf nach Einverständnis den KU vom JA kostenfrei titulieren zu lassen.  :rofl2: und " Da Sohn als priviligierter Volljähriger zu sehen ist wird das Einkommen der KM
fiktiv auf Basis einer Vollzeitstelle berechnet" Häh? Ihr Vertrag ist Teilzeit und befristet für 11 Monate ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 18:25
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, und was verdient denn Deine Ex? Ich glaube ihre RAtte hat ihr da gerade ein dickes Ei gelegt. Eigentlich wollte er sie gerade auf den Betrag hochrechnen, der Dich dazu zwingt, drei Stufen hoch zu gehen, die aber nichts kostet. Jetzt rechnest Du den Wohnvorteil drauf und die gucken dumm aus der Wäsche.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 18:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo

Es sind sogar 3 Stufen.

Richtig. Irgendwie hatte ich Stufe 6 gelesen bzgl. der bisherigen Festlegung.

Der Verteilschlüssel wird nach Abzug des SB ermittelt. Also nicht vom bereinigten EK, sondern nach der zur Verfügung stehenden reinen Verteilmasse. Nur so ist es möglich, die Unterhaltslast maximal dem mehr verdienenden ET aufzubürden. Ansonsten würde der weniger verdienende ET oftmals bis auf den SB geschröpft werden können. Das ist aber von der Rechtssprechung her nicht gewollt. Nur so ist es möglich, dass es zu einer irrealen Höherbelastung von mehr ca. 25-40€ überhaupt kommt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 18:37




(@rp51730)
Rege dabei Registriert

ABER: Keiner muss mehr Unterhalt zahlen als er alleine zahlen müsste. Deshalb ist die Rechnung abzulehnen.

Ergänzung: Das steht in den Unterhaltsrichtlinien, z.B. OLG Dresden 13.1.1. Für  volljährige  Kinder,  die  noch  im  Haushalt  der  Eltern  oder  eines  Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Tabelle. Der  Bedarf  des  Kindes  ist  in  der  Regel  nach  dem  zusammengerechneten
Einkommen (ohne Anwendung von Nr. 11.2.) zu bemessen. Für die Haftungsquote gilt Nr. 13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen nach der Tabelle ergibt.

Stimmt das so auch für OLG Düsseldorf ? Das würde heissen ich bleibe in 5 ?? Wozu dann der ganze Aufwand .... Oh man, ich werd noch wild.... :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 18:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt bei allen OLG.

Was mich wundert, ist die vorauseilende Anrechnung von fiktivem Einkommen bei deiner Ex.

Sowas gibt es bei Volljährigen eigentlich nicht, solange du auch alles alleine blechen kannst.

Der scheint wirklich keine Ahnung zu haben.
Oder es stimmt was nicht an seinen Behauptungen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 19:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, unter 13.1. <a href="http://www.dfgt.de/resources/LL_Duesseldorf_2015.pdf>Leitlinien" OLG Düsseldorf </a>. (Anmerkung A 1 befindet sich in der <a href="http://famrz.de/downloads/tabellen/Duesseldorfer-Tabelle-1-8-2015.pdf>DDT</a>" und ist für Dich gegenstandslos.)

Ich denke, da hat man (wohl eher frau) versucht heraus zu holen, was rauszuholen ist und Du hättest es ja beinahe geglaubt.

VG Susi

(Beppo  :thumbup: )

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 19:05
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

ich werde es wohl meine RA geben müssen  :exclam:, vielleicht kommt am Ende ja noch was dabei rum. Was ist eigentlich mit meinem zweiten minderjährigen Kind, meine da was von Vorwegeabzug gehört zu haben.
Kann der KU fürs 2te Kind abgezogen werden und wen ja wo ?

Bis dahin erstmal Danke an alle... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 19:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Dein 18jähriger Sohn privilegiert ist, dann ist er im gleichen Rang wie Dein minderjähriges Kind und es gibt keinen vorher Abzug.
Privilegiert bedeutet, dass die folgenden 4 Punkte alle erfüllt sein müssen:

 1.  das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
 2.  unverheiratet ist
 3.  im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt
 4.  sich in allgemeiner Schulausbildung befindet

Nur wenn Dein 18 Jähriger Sohn nicht mehr  priviligiert ist, dann wird erst der Unterhalt für das minderjährige Kind ausgerechnet und dann der Unterhalt für Deinen Sohn, in diesem Fall wäre auch Dein SB erhöht.

(<a href="http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html>privilegierte" Volljährige</a>)

VG Susi

PS: Im Moment brauchst Du noch keinen Anwalt. Schreibe einfach, dass Du die Berechnungen nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf, insbesonder 13.1. zurückweist.  Mehr musst Du nicht tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 19:21
(@psoidonuem)
Registriert

@Susi
Dieser Vergleich mit dem, was man alleine bezahlen würde ... bezieht sich das auf den Tabellenbetrag, den Zahlbetrag wie er für Minderjährige ist (also abz halbes KG) oder wie wird das KG da abgezogen? In 9 Monaten blüht mir Selbiges, da will man schon mal Bescheid wissen 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig. Tabellenbetrag Zeile 5 abzgl. volles KG.

Natürlich in der aktuellen Höhe! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 19:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 20:00
(@psoidonuem)
Registriert

Das würde ja heißen, dass man in jedem Fall weniger zahlt als vorher ... wobei, ist ja logisch, das Kind bekommt ja das ganze KG ...  aber seit wann ist denn im UH-Recht was logisch.

Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist. Ist er leistungsfähig, wird eine höherer Betrag gequotelt, es kann aber für den UH-Elternteil dennoch nicht mehr als im anderen Fall rauskommen. Deshalb glaube ich, dass de RA seiner Mandantin ein Ei gelegt hat mit dem fiktiven Einkommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 20:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja bei einer Quote von 2% ist dieses Ei eher eine Spore.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 20:21




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