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(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe schon einmal im Forum geschrieben und auch sehr gute/kompetente  Antworten erhalten.

Also meine Frau zieht nun demnächst aus.
Wir haben zwei Kinder 11 und 1 Jahr alt.

Ich verdiene (32Std Woche) ca.1500-1600€ /netto dazu kommen noch 1 1/2 Gehälter Urlaubs/Weihnachtsgeld.

Nun beantragt meine Frau Wohnungsbeihilfe (Hartz4 ?)

Was kommt da auf mich zu ?
Werden von mir angesparte Gelder in Berechnungen einbezogen ?

Ich habe ausgerechnet für beide Kinder ca. 471€ bezahlen zu müssen.
Dann noch Unterhalt für die Frau. Bis zu welcher Selbsthaltsgrenze geht der Unterhalt meiner Frau ? 900€ oder 1080€?

Ich habe mal einen Rechtsanwalt angeschrieben wegen einer Erstberatung.
Nun will der gute Mann 150-190€

Soll ich das in Anspruch nehmen?
Ich habe eigentlich keine Lust soviel zu bezahlen.

Wir trennen uns einvernehmlich und die Sache soll friedlich ablaufen (glaube auch das es funktioniert)

Habe aber eben Angst das wenn die Ämter mal beteiligt sind das ganze sehr schnell häßlich wird....

Was kommt da auf mich zu ?

PS: wir sind nicht verheiratet.

An Ersparnissen habe ich eine Bauspar wo 25.000 einbezahlt sind.

Eine Lebensversicherung  die schon an die 15 jahre läuft und noch andere kleinere Ersparnisse.
Wollte mir davon eigentlich eine Wohnung zulegen.
Gehen Die mir ans eingemachte ?

Gruß
& Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hawken,

mal eine grundsätzliche Frage vorab: Was hindert Dich bei einer Quasi Dreiviertelstelle, die Betreuung Eures 11-jährigen Kindes zu übernehmen? Die "Geschwisterbindung" wird kaum jemand dagegen einwenden können. Und auch für Deine Noch-Partnerin wäre es gut, sich nicht hinter der Betreuung von Kindern zu verstecken; die gesteigerte Eigenverantwortung wird von ihr schon bald eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz verlangen. Je eher sie damit anfängt, umso besser für sie. "Bin Muddi, hab Kinder, für mich müssen andere zahlen" funktioniert nicht mehr wirklich, schon gar nicht auf Dauer.

Ob es "hässlich" wird, liegt vor allem an Euch beiden; nicht an irgendwelchen Ämtern und Behörden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 15:09
(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

hallo Martin,

meine Tochter möchte gerne bei der Mutte bleiben.
Auch wegen Ihres kleinen Bruders.
Vielleicht wenn Sie älter ist (so ca. 15-16) könnte Sie aber auch zu mir ziehen.

Mit "hässlich" meinte ich eher ein Haufen Kohnel abdrücken bzw. Ersparnisse auflössen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 15:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hawken,

An Ersparnissen habe ich eine Bauspar wo 25.000 einbezahlt sind.

Eine Lebensversicherung  die schon an die 15 jahre läuft und noch andere kleinere Ersparnisse.
Wollte mir davon eigentlich eine Wohnung zulegen.
Gehen Die mir ans eingemachte ?

Grundsätzlich ist es so, dass zwar Zinseinnahmen u.ä. bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, aber nicht das Vermögen als solches. Und da du nicht verheiratet bist, kann sich die ehemals Allerwerteste auch nicht über den Zugewinnausgleich bedienen. An dieser Front daher, meiner Meinung nach: Entwarnung. An deinen Bausparvertrag kommt sie wohl nicht ran.

Ob du es dir leisten kannst, dir eine Wohnung zuzulegen - das wirst du aber dennoch mit sehr spitzem Bleistift neu durchrechnen müssen. Was du an Kindsunterhalt wirst zahlen müssen, hast du ja schon selbst ausgerechnet (ich komme übrigens auf den gleichen Betrag), und der Unterhalt für die Ex kommt ja noch obendrauf, mindestens bis zum dritten Geburtstag deines Kleinen. Und denke bitte dran, dass deine Tochter demnächst 12 Jahre wird, das ist dann die nächste Alterstufe der Düsseldorfer Tabelle, und damit wird auch mehr Unterhalt fällig.

Möglicherweise hast du noch ein weiteres Problem. Du hast derzeit eine 32-Stunden-Woche, und das heißt, da könnte dir u.U. jemand mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" daherkommen - getreu dem Motto, wenn du 40 Stunden arbeiten würdest, hättest du ja 25% mehr Einkommen, und könntest dementsprechend mehr Unterhalt zahlen. Wenn ein Familienrichter erst mal auf diesem Trip ist, dann ist es ihm i.d.R. auch völlig wurscht, ob du überhaupt auf 40 Stunden aufstocken oder irgendwie zu einem passenden Nebenjob kommen kannst - wenn es dumm läuft, wird der Unterhalt auf Basis einer 40-Stunden-Woche berechnet, auch wenn du in Wirklichkeit nur ein Einkommen aus einer 32-Stunden-Woche hast. Ich sage nicht, dass es tatsächlich so kommt, und ich will den Teufel auch nicht an die Wand malen, aber ...

Wir trennen uns einvernehmlich und die Sache soll friedlich ablaufen (glaube auch das es funktioniert)

... ich rate bei solchen Gelegenheiten: Hoffe das Beste, aber rechne mit dem Schlimmsten. Solange das mit dem Unterhalt nicht glasklar geregelt ist, ist es eher eine schlechte Idee, sich eine langfristige Zahlungsverpflichtung wie eine Hypothek für eine neu zu kaufende Wohnung ans Bein zu binden.

Ich habe mal einen Rechtsanwalt angeschrieben wegen einer Erstberatung.
Nun will der gute Mann 150-190€

Soll ich das in Anspruch nehmen?
Ich habe eigentlich keine Lust soviel zu bezahlen.

Der Betrag an sich ist m.E. in Ordnung, für eine anwaltliche Erstberatung sind bis zu 200 Euro wohl Standard (aber Achtung, wenn ich mich nicht irre, kommt da üblicherweise noch 19% Mehrwertsteuer obendrauf). Ob und wann du einen Anwalt brauchst, musst du natürlich selber wissen. Viele Dinge erfährst du ja auch hier bei vs.de, auch wenn das natürlich keine verbindliche Rechtsberatung ist. Meine persönliche Meinung ist: Versuche, die Anwälte so lange wie möglich aus dem Spiel zu halten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 22:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi hawken

Um Malachit noch zu ergänzen:
Solange der Mindestunterhalt für die Kinder von (240€ - bald 295€ - für's 11(dann 12)-jährige und 199 für's 1-jährige Kind) gewährleistet ist kommt noch nicht mal die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zum Zuge.
Insgesamt bist Du drei Personen UH-verpflichtet - 2 Kinder und eine betreuende KM.  Der von Dir ermittelte KU sollte korrekt sein. Alles was dann über 1000€ liegt ist dann als BU fällig. Ob Du Vollzeit arbeiten müsstest um einen höheren BU zu zahlen halte ich für fragwürdig, da Deine Arbeitszeit und damit Dein EK wohl pägend sind. Jedenfalls könnte die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass dies von einem Gericht auch so anerkannt wird.
Und Wohngeld ist kein Hartz4 (wenn ich mich nicht täusche), sondern eine davon unabhängige Leistung des Staates. Auf jeden Fall wirst Du wohl bald Post von der Arge bekommen, da Deine Ex dort aufschlagen wird um überhaupt Geld zu bekommen. Dann könnte es noch lustig werden - (hoffentlich) rein sportlich betrachtet.

Falls sich demnächst ein Amt bei Dir meldet so sage bescheid was sie wollen, dann kann nochmal rüber geschaut werden.
Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 23:47
(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie & malachit,
danke für euere kompetenten Aussagen.
Sobald ich was vom Amt bekomme (oder noch Fragen auftauchen) werde ich mich wieder melden.

Den RA laß ich erst mal aussen vor.

Gruß !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 14:25