Hallo,
hab folgendes Problem.
Bin Papi von 4 Kids. Seit der Trennung lebt ein Kind bei mir und ich hab für die anderen 3, die bei meiner Ex leben Unterhalt gezahlt.
Seit Januar hat sich nun die Situation so geändert, daß mein Sohn auch noch zu mir gezogen ist.
Dadurch ist ja eine Art "Gleichstand" entstanden. Bei mir leben 2 Kinder (9 +16 Jahre alt) und bei meiner Ex 2 Kinder (12+ 15 Jahre alt).
Hier nun die Frage. Muß bei dieser Situation Unterhalt gezahlt werden??
Moin singlepapi,
guggst Du beispielsweise >>>HIER<<<. Bei dieser Frage spielen Deine Leistungsfähigkeit, das Einkommen Deiner Ex und das Alter der Kinder eine ausschlaggebende Rolle; nicht, dass sie "gleichmässig verteilt" sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo singlepapi,
ja!
Erstens, weil die Unterhaltssbeträge durch das unterschiedliche Alter unterschiedlich sind.
Zeitens, weil sie wegen unterschiedlichen Einkommens verschieden sein. Und
Dritten, weil man KU nicht verrechnen darf.
Wo kein Kläger ist, ist natürlich kein Richter aber ansonsten ist das so.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nach der Berechnung der Düsseldorfer Tabelle müsste ich durch das verschiedene Alter noch 59 Euro überweisen.
Nur weiß ich halt nicht, ob das Rechtlich auch so in Ordnung geht.
Vom Verdienst her muß ich sagen, daß meine Ex ca ein viertel von meinem Verdienst an Netto hat.
Sie hatte aber bei der Unterhaltsklage in 2007 als es noch um 3 und 1 Kind ging vom Richter gesagt bekommen, daß ihr kein Unterhalt zustehe und sie halbtags arbeiten gehen müsse.
Moin singlepapi,
was in Sachen nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt wurde, spielt bei der heutigen Berechnung des Kindesunterhalts keine Rolle. Du bist den bei ihr lebenden Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle auf der Basis DEINES Einkommens zum Kindesunterhalt verpflichtet; sie den bei Dir lebenden zum KU auf Basis IHRES Einkommens; jeweils unter Berücksichtigung der Selbstbehalte. Da wird nichts verrechnet.
Theoretisch ist sie gesteigert erwerbsverpflichtet; praktisch würde sie auch dann kaum an Dein Netto herankommen. Ihr könnt Euch natürlich untereinander einigen worauf Ihr wollt, aber die gesetzliche Lage (die beispielsweise zum Tragen kommt, wenn sie Dich auf KU für die bei ihr lebenden Kinder verklagt) ist so wie oben beschrieben. Ob und wie gut Du mit ihr reden kannst, weisst Du besser als wir.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Heute müsste sie wohl Vollzeit arbeiten aber wenn sie bisher nur ein Viertel von dir verdient, erscheinen mir 59,-€ etwas knapp.
Vielleicht ist sie bei so wenig Netto auch gar nicht KU-pflichtig und Frauen werden nur selten zur Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit aufgefordert. Vor allem wenn sie auch Kinder betreuen.
Mit Ehegattenunterhalt hat das Ganze aber zunächst mal nichts zu tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sie müsste mindestens 1.500,- Netto verdienen um den Mindest-KU von 535,- zu bezahlen.
Wenn du das 4 -Fache davon hast, müsstest du 1.044,- an sie bezahlen.
Wenn das in etwa den Verhältnissen entspricht, sind 500,- € von dir an Sie sicher nicht unangemessen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.