JA will meinen Selb...
 
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JA will meinen Selbstbehalt kürzen wegen Ersparnis Ehefrau

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(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle 🙂

Ich bin am verzweifeln. Meine Ex Freundin hat vor einem halben Jahr Beistand für unseren Sohn beim JA beantragt und nun wollen sie mir die Hosen runter ziehen :exclam:

Kurz Fassung:

Bin verheiratet und habe ein Kind mit meiner neuen Frau.
Ich bekomme Netto 1180,-€ und 314,-€ Aufstockung Hartz 4.
Meine Ehefrau hat kein Einkommen, nur 240,-€ Hartz 4.
1180,-€ + 314,-€ + 240,-€ = 1734,-€ zu dritt insgesamt.

Das JA will mein Selbstbehalt um 10% kürzen, das entspricht dann 972,-€, da meine Frau ja Einkünfte hat und ich somit Haushaltsersparniss habe 😡
Das kann doch nicht sein???? Sie bekommt doch nur 240,-€. Wo wäre dann ihre Lebensqualität?

Wir haben eine Miete von 609,-€ warm und im Selbstbehalt ist nur eine Warmmiete von 380,-€ drin.
Aber niemand nimmt darauf Rücksicht.

Meine Frau ist fast jeden Tag am weinen.

Danke für eure Antworten 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 00:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das JA kann nicht einfach mal Selbstbehalte kürzen. Außerdem frage ich mich, ob die wissen, dass Du zwei Kinder hast?

Wenn ich mich nicht irre, wäre das in deinem Fall linke Tasche rechte Tasche. Du hättest  m. W. Anspruch auf höheres ergänzendes ALG2. Vielleicht solltest Du mit der Berechnung mal bei Deinem Fallmanager von der ARGE auftauchen. Ich könnte mir vorstellen, dass die beim JA persönlich anfragen, ob sie noch ganz bei sich sind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 01:38
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Rowon,

Das JA will mein Selbstbehalt um 10% kürzen, das entspricht dann 972,-€, da meine Frau ja Einkünfte hat und ich somit Haushaltsersparniss habe 😡

Haben die tatsächlich nichts Wichtigeres zu tun, als Leuten Leistungen beschneiden zu wollen, die ihnen sozialrechtlich zustehen?

Das Jugendamt kann viel fordern, wenn der Tag lang ist. Solange kein Gericht darüber entschieden hat, kannst du denen den Mittelfinger zeigen.

Auf der anderen Seite solltet ihr euch aber auch mal überlegen, wie ihr eure Einkommenssituation verbessern könnt.
Das kann doch auf Dauer auch nicht erfüllend sein.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 01:43
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht weinen. Durch einen neuen Unterhaltstitel ändert sich für euch doch nichts.
Titulierte Unterhaltsbeträge sind bei ALGII-Leistungen nach §11b Abs. 1, Satz 7 SGB II vom anzurechnenden Einkommen abzuziehen.
Das Jobcenter muß dann den höheren, neutitulierten Unterhaltszahlbetrag bei eurer Bedarfsermittlung berücksichtigen. Bedeutet im Ergebnis
eine höhere Aufstockung. Jedenfalls so lange, bis du die Unterhaltsleistungen aus eigenem Einkommen tragen kannst.

Das geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes zurück (B4 AS 78/10 R v. 09.11.2010)

In dem Urteil wird auch deutlich gemacht das

1.) grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, das der nach §59 SGB VIII zuständige Urkundsbeamte auch eine Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
festgestellt hat und der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gewahrt ist. Der sozialrechtliche Bedarf (nach ALGII-Maßstäben) muß dem Unterhaltsschuldner auf jeden Fall verbleiben.

2.) Die Möglichkeit der unterhaltsrechtlichen Einkommensfiktion (hier die Haushaltsersparnis), die den Schuldner treffen kann, hierbei Berücksichtigung findet.

Ich würde jetzt an deiner Stelle eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter senden und auf die Forderung des Jugendamtes hinweisen und um kurzfristige
Mitteilung bitten, wie du dich gegenüber dem Jugendamt verhalten sollst.

Die Unterhaltsforderung des Jugendamtes unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens (Haushaltsersparnis) ist nach meiner Meinung möglicherweise zulässig.
So schreibt der Bundesgerichtshof in XII 39/11 v. 19.06.2013:

aa) Allerdings schließt der Bezug eines (Erwerbs-)Einkommens neben einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung für sich genommen noch nicht aus, dass das (Erwerbs-)Einkommen für den Unterhalt zur Verfügung stehen kann. Vielmehr kann der Unterhaltspflichtige unter Umständen auch dann unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein, wenn er seinen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt aus Sozialleistungen bestreiten und ein den Selbstbehalt übersteigendes Nebeneinkommen für den Unterhalt einsetzen kann (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis* 8. Aufl. § 1 Rn. 111 ff. mwN).

Durch die von dem Jugendamt angedachte Selbstbehaltsabenkung  bei dir wird nach dieser rechtlichen Auslegung mehr Einkommen als Verteilungsmasse für Unterhaltsleistungen frei.

Wenn das Jugendamt das jetzt durchziehen möchte, führt das letztlich nur dazu, das Gemeinde A, Fachbereich SGB II die Unterhaltserhöhung an Gemeinde B, Fachbereich SGB VIII, über dein Bankkonto schleust. Für dich ist das dann ein durchlaufender Posten.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 01:54
(@Mrs_Mima)

Hi,
Kann deine Frau nicht  wenigstens  einen Minijob machen? Immerhin 200€ mehr als das H4, was sie  jetzt bekommt.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 08:23
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Vollquote gelöscht

Hallo. Wir waren schon beim Amt und die meinten zu uns das es eine kann Sache ist und wenn sie es als unangemessen hoch sehen erst recht nicht. Wir sollen es mit Urteil und kontoauszüge von etwa 3 Monaten belegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 11:35
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Kann deine Frau nicht  wenigstens  einen Minijob machen? Immerhin 200€ mehr als das H4, was sie  jetzt bekommt.

Mima

Hallo. Meine Frau ist schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 11:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mir fehlen ein paar Informationen, gibt es einen Titel? Wenn ja wie hoch ist der?

Vermutlich gibt es bisher keinen Titel, das JA/Beistandschaft fordert aber dazu auf. Damit Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist, wurde der SB abgesenkt. Ist das so richtig?

Das JA legt keinen Unterhalt fest, dass kann nur ein Gericht. Die Berechnung des JA ist also eher als Empfhelung zu sehen. Trotzdem können sie als Beistandschaft anstelle der KM handeln und Dich verklagen.

Die banale Wahrheit ist, dass Du erst einmal keinen Titel erstellen solltest, da Du nicht leistungsfähig bist. Vermutlich wird dann das JA vor Gericht ziehen und es wird eine Magelfallberechnung geben. Entweder bist Du dann nicht leistungsfähig oder es wird ein Titel erstellt. Mit dem kannst Du dann wieder zur Arge.

Wie debugged vorgeschlagen hat, kannst Du natürlich auch bei der ARGE nachfragen wie Du Dich verhalten sollst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 11:58
(@Mrs_Mima)

hallo,

aber wenn deine Frau ein Beschäftigungsverbot hat bekommt sie doch ihr altes Gehalt weiter?
Oder hat sie gar nicht gearbeitet? Aber wie habt ihr euch das finanziell den vorgestellt mit bald 2 Kindern. Euer Einkommen ist ja auch ohne deine Unterhaltsverpflichtung für 4 Personen viel zu wenig.
Sorry, ich steh gerade auf dem Schlauch.

Mima

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Geschrieben : 13.08.2015 12:21
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo. Meine Frau ist schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot.

Ich glaub mich tritt ein Pferd. Mit 1180€ein drittes Kind? Im Interesse aller Beteiligten trete ich aber nicht nochmal die gleiche Diskussion los. Bin raus bevor mir der Hals platzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:21




(@nadda)
Registriert

Hi,

normalerweise gibt es bei einem Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlung - wahlweise wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich. Also vermute ich mal sie hat nicht gearbeitet in der letzten Zeit und sich auch nicht arbeitslos gemeldet.

Das wird sauknapp bei euch mit noch einem Kind, aber schwanger ist schwanger und muss ja nicht unbedingt geplant gewesen sein. Aber ihr solltet euch Gedanken machen wie es nach der Geburt weitergeht. So steuert ihr auf ein ziemliches Finanzproblem zu.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:39
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Also...
Ich bin die ganzen Jahre arbeiten auxh war ich für mehr Geld arbeiten, bis der Mindestlohn eintraf.
Es wurde alles gekürzt und gestrichen was nur ging. Ich war Fernfahrer bis wie gesagt alles gestrichen wurde.
Nun bin ich jeden Tag nach der Arbeit zu Hause und habe genauso viel Geld als wenn ich weiter Fernfahrer gemacht hätte.

Bitte lasst dann einfach eure Kommentare mit so wenig Geld und noch ein Kind. Wenn man gut wirtschaftet kommt man gut aus.
Und meine Frau war auch die ganzen Jahre arbeiten und nun ist es halt so das noch eins kommt. Und keiner hat gesagt das sie danach nicht auch wieder arbeiten geht...

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 14:28
(@Mrs_Mima)

hi,

aber wenn sie vorher gearbeitet hat und nun ein Beschäftigungsverbot hat bekommt sie doch Lohnvortzahlung??? Das ist der Punkt, den ich nicht verstehe.

Und ausserdem kommst du ja eben NICHT gut aus, da es ja nichtmal reicht, um deinem ersten Kind Mindestunterhalt zu zahlen.

Deine Familie, die versorgt werden will besteht nicht nur aus deiner aktuellen Frau und den gemeinsamen Kindern sondern auch aus deinem 1.ten Kind.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 14:32
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Sag mir einen job wo man nicht mehr Aufstockung bekommt. Ich hatte vorher 1600€ und selbst da konnte man mir nix nehmen wegen berufs bedingte Aufwendungen

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 14:44
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich hatte in meinem Leben bestimmt schon ein Dutzend Jobs, aber noch nie eine Aufstockung.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 14:58
(@Mrs_Mima)

hi,

öhm, ich habe 3 Kinder (das jüngste ist 2) und bekomme keine Aufstockung....
ich bin Biochemikerin.

nochmal:

Deine Familie, die versorgt werden will besteht nicht nur aus deiner aktuellen Frau und den gemeinsamen Kindern sondern auch aus deinem 1.ten Kind.

Dein erstes Kind ist auch dein Familienmitglied und sollte dir finanziell und emotional genauso am Herzen liegen wie alle anderen.
Die "neuen" Kinder weiter versorgen und beim Erstgeborenen kürzen ist unfair.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 14:59
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Als Single mag das sein aber bei einer Familie nicht. Die wohnkosten sind ja auch höher.

Selbst meine frau hat damals 1000€ verdient und noch zusätzlich Aufstockung weil ihr arbeitsweg so weit war

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 15:01
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Äääähhhmmm, sehr viele Singles ohne Kinder wirst Du in diesem Forum wohl nicht finden.

Und 1.000,- € verdient man wohl nur, wenn man ungelernt ist oder stundenweise arbeitet. Habt ihr eine Ausbildung?

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 15:04
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Vollquote gelöscht

Alles richtig. Aber wenn nunmal im Moment nichts da ist kann man auch nichts zahlen. Und die achso lieben muttis könnten sich auch an ihre Regelungen halten.

Der Staat sollte nicht nur beim Unterhalt gucken sondern auch ob die Mütter ihre Pflichten nachkommen. Ich habe meinen sohn jetzt schon 10 Wochen nicht gesehen....
Auf Anfrage kommt nix zurück.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 15:06
(@rowon)
Schon was gesagt Registriert

Äääähhhmmm, sehr viele Singles ohne Kinder wirst Du in diesem Forum wohl nicht finden.

Und 1.000,- € verdient man wohl nur, wenn man ungelernt ist oder stundenweise arbeitet. Habt ihr eine Ausbildung?

LG,
LD

Ja sicher haben wir eine Ausbildung.
Sie war damals 30 Stunden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 15:09




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