JA will höheren KU ...
 
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JA will höheren KU trotz Anwaltlicher Vereinbarung

 
(@gemolkene_kuh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage an die Experten 😉

Ich habe die letzten Jahre schön brav KU (2 Kinder, 8 + 10 Jahre) plus  Ehegattenunterhalt geleistet. Durch die neue Rechtssprechung hatte sich dann meine Situation im Fürhjahr geändert. Der EU wurde im Frühjahr drastisch eingekürzt. Meine Ex bekommt nun nur noch einen Betrag in Höhe von 200,- € monatlich (vorher > 700,- €) plus KU. Dieses wurde in einer bis Mitte 2009 befristeten Vereinbarung fest gehalten, in dem ein Gesamtbetrag von knapp 750,- € (EU+KU) zwischen beiden Anwälten vereinbart wurde.

Nun hat das JA netter Weise (obwohl denen diese Vereinbarung vorliegt) den Kindesunterhalt nach Einforderung meiner Gehaltsabrechnungen neu berechnet und dabei kam ein um etwa um 60,- € höherer Unterhalt je Kind heraus. Diesen möchte meine Ex mit €-Zeichen in den Augen nun natürlich haben.
Mein Anwalt sagte dazu nur, das dieses nicht zulässig ist. Ich kann zwar keine Zwangsvollstreckung des inzw. titulierten neuen KU verhindern, dann aber bei eintreffen jedoch sofort eine Vollstreckungsgegenklage einreichen.  Er meinte diese hätte große Aussichten auf Erfolg da in unserer Vereinbarung ja der termingerecht geflossene Gesamtbetrag wichtig ist.  Soweit eigentlich ncoh nciht wirklich ein Problem. Nur ...

Dem Jugendamt gegenüber behauptet nun meine Ex, ich würde nicht den korrekten Kindesunterhalt leisten, obwohl der geleistete Betrag den neuen KU übersteigt, und regelmäßig floß. Das JA möchte nun, das ich die Differenz des alten zum neuen KU Nachüberweise 🙁 Trotz meiner Vereinbarung.

Ich habe hier ein wenig Bauchschmerzen, weil ich bis einschl. Oktober den Betrag in 2 Tranchen überwies (aus alter Zeit), eine mit den 200,- € meiner Ex, die 2te mit dem Verwendungstext Kindesunterhalt. Seit Nov steht im Text "Unterhaltsleistungen gemäß Vereinbarung".

Könnt Ihr mir sagen, was ich dem JA sagen soll, damit es hier nicht gegen mich vorgeht ? Wie reagiert das JA darauf, das ich ohnehin einen höheren Betrag leiste als KU eigentlich fällig ist, auf Basis unserer Vereinbarung ? Diese muss doch annerkannt werden, oder gilt sowas auch wieder nur solange, bis die Mutter keinen Vorteil mehr hatt ?

Könnt Ihr mir helfen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2008 19:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin gemolkene Kuh,

Ich kann zwar keine Zwangsvollstreckung des inzw. titulierten neuen KU verhindern, dann aber bei eintreffen jedoch sofort eine Vollstreckungsgegenklage einreichen.

Wieso glaubst du bzw. dein RA, dass diese JA Forderung tituliert ist?

Hast du da was unterschrieben?
Alleine können die das nämlich nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2008 20:16
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo g.K.,

ich kapiere aus deinen etwas verworren Ausführungen nicht, wann welche Vereinbarung geschlossen wurde, welcher Betrag wann gemäß welcher Vereinbarung hätte bezahlt werden müssen, welche Beträge wann und mit welchem Vermerk und warum tatsächlich gezahlt wurden.

Wichtig wäre auch, wann etwas (und in welcher Höhe) tituliert wurde und ab wann denn nun der höhere Unterhalt vom JA gefordert wird.

Ohne solide Tatsachen gehen gut gemeinte Ratschläge in einem solchen Fall nach hinten los.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2008 20:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gemolkene Kuh,

kannst Du mal ein paar Zahlen einstellen, damit man die Dimensionen besser beurteilen kann? Also Dein Einkommen, das der Ex und die Unterhaltsbeträge für die Kinder?

Grundsätzlich darfst Du Dich schon glücklich schätzen, das die neue Rechtssprechung sich in Deinem Fall so positiv ausgewirkt hat. Theoretisch wärst Du jetzt auch nicht zu einer neuerlichen Einkommensauskunft verpflichtet gewesen, wenn Du erst im vergangenen Frühjahr Auskunft gegeben hast. Nichts desto trotz gilt das "nehmen, was man kriegen kann" als weit verbreitete "Tugend". Deine Ex will nur, was ihr "zusteht".

Kindesunterhalt bemisst sich immer nach dem Netto des Unterhaltspflichtigen und kann auch nicht ohne weiteres nach unten verhandelt werden, denn er ist ein Anspruch der Kinder. Insofern ist das Verwursten in einen Zahlbetrag mit EU nicht sehr glücklich (und auch steuerlich möglicherweise nachteilig, da nur EU entsprechend steuerlich gemacht werden kann).

In Summe ist Eure Vereinbarung ein Vergleich, der nicht einfach durch ein Jugendamt, sondern nur durch Abänderungsklage Deiner Ex verändert werden kann. Und das Anfechten von Vergleichen gilt zu Recht als schwierig: Schliesslich hat Deine Ex noch vor wenigen Monaten mit ihrer Unterschrift bekundet, dass sie inhaltlich damit einverstanden ist. Sollte sich herausstellen, dass Deine Kids durch den Vergleich schlechter gestellt werden als durch schlichte Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, könnte allerdings tatsächlich Raum für eine Abänderung gegeben sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2008 20:34
(@gemolkene_kuh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hier ein paar Ergänzungen. Damit mein Fall ein wenig transparenter wird (einfache Fälle gibts wahrscheinlich gar nicht im realen Leben und schon gar nicht im Unterhaltsrecht 😉  ).

Mein Einkommen ist von JA mit 3025 €/mtl berechnet worden das der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt. Das meiner Ex (arbeitet halbtags) liegt bei 853 €/mtl. Das JA hatte mit Wirkung zum 1.7. diesen Jahres einen Unterhalt in Höhe von 120 % des Regelbetrages errechnet, was einem Zahlbetrag in Höhe von 2 x 310,- € (nach Abz. hälf. Kindergeld) entspricht. Damit bin ich um zwei Stufen höher gerutscht. Ich bin dann im November vom JA darüber informiert und aufgefordert worden, das ganze umgehend beim JA zu titulieren, weil ich sonst umgehend eine Klage an den Hals bekommen würde, dessen Kosten natürlich ich zu tragen hätte (*ironie on* wir Väter schmeissen ja alle mit Geld nur so um uns *ironie off*). Also hab' ich's dann auch vom JA titulieren lassen um keinen Ärger zu bekommen. Vorher war der KU (und auch der damalige EU) vom Gericht bei der Scheidung tituliert worden.

Meine Ex lebt seit Dez. 2006 mit einem anderen in Eheähnlicher Gemeinschaft zusammen (glücklicher Weise polizeilich gemeldet) und in der Form von Ihre RA mitgeteilt 🙂

Wg. der neuen Unterhaltsreform und nicht zuletzt des Umstandes des neuen Lebenspartners meiner Ex wegen wurde dann dieses Frühjahr eine Vereinbarung zwischen beiden RA's getroffen, die einen Zahlbetrag auf 820 € (KU + 200 € Unterhalt für Ex), befristet bis Mitte 2009 vorsieht (ab Dez. 2009 ist sie dann seit 3 Jahren mit ihrem neuen zusammen, was die Sache mit dem EU für mich dann wohl endgültig beenden würde 🙂  ). Diese Vereinbarung wurde getroffen, um, wie's mein RA so schön ausdrückt "Planungssicherheit auf beiden Seiten in Zeiten der Rechtsunsicherheit der neuen Unterhaltsreform zu geben".

Das JA möchte nun die Differenz des alten zum neuen Unterhalt nachüberwiesen haben, und natürlich auch künftig 😉 Das owbohl wie bereits erwähnt, der fließende Zahlbetrag deutlich höher ist, das der neue KU.

Sorry, wenn das alles ein wenig durcheinander und verworren erscheint, ich bin wg. dem tollen Brief vom JA heute morgen (sowas kommt immer Samstags) total mit den Nerven runter. Wozu wird eine Vereinbarung zwischen RA's geschlossen, wenn die aufgelöst wird, sobald's zum Nachteil der Kindesmutter wird ?

In jedem Fall schon mal Danke das Ihr euch die Zeit für mich nehmt 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2008 21:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gemolkene_Kuh

Kannst Du auch bitte mitteilen, von wem Dein als auch das Deiner Ex so angegeben wurde? Und vor allem nach welchen Regeln?

Nun hat das JA netter Weise (obwohl denen diese Vereinbarung vorliegt) den Kindesunterhalt nach Einforderung meiner Gehaltsabrechnungen neu berechnet und dabei kam ein um etwa um 60,- € höherer Unterhalt je Kind heraus.

Wann genau ist das geschehen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 01:13
(@gemolkene_kuh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

die Einkommensauskunft wurde vom Jugendamt im Frühjahr verlangt. Ich habe dann meine Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid eingeschickt. Ich denke mal, das das JA dieses auch von meiner Ex verlangt hatte. Die letzte  Auskunft war davor im Oktober 2006.

Die Neuberechnung erfolgte dann im Juli/August

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2008 12:04
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo g.K.,

Also hab' ich's dann auch vom JA titulieren lassen um keinen Ärger zu bekommen. Vorher war der KU (und auch der damalige EU) vom Gericht bei der Scheidung tituliert worden.

wenn der Unterhalt (KU) tituliert ist beim JA und ihr eine andere Vereinbarung habt, die nicht tituliert ist und die den EU umfasst, so wirst du kaum um die Zahlung des höheren KU herumkommen.
Evtl. kannst du (mit Hinblick auf die Vereinbarung der Rechtsanwälte) dann beim EU weiter kürzen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 12:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi gK,

nee, von Deiner Ex wird das nicht verlangt, für den zu zahlenden KU bist nur Du zuständig.

Das Auskunftsersuchen des JA war unrechtmäßig, da die 2-Jahresfrist noch nicht um war.

Da es eine notarielle Vereinbarung gibt, sehe ich keinen Grund für eine Titulierung vor Ablauf des Vergleichs. Das würde ich dem JA auch so mitteilen. Über die Differenz kann Deine Ex klagen, wenn sie will (also Differenz zwischen dem was Du zahlst zu dem was Du zahlen sollst). Sie wird dafür vermutlich PKH beantragen, die Du bei Deiner Stellungnahme abschmettern kannst mit Hinweis auf den gültigen Vergleich. Man vergleicht ja - wie Dein Anwalt schon richtig bemerkte - um Rechtssicherheit zu erreichen.

Das widerum sollte auch dem JA bekannt sein. Und solange die nicht in Form von UHV aufstocken müssen, was sie ja nicht tun, verstehe ich gar nicht, was die sich da einmischen. Vermutlich hat der SB sonst nix zu tun.

@Schmusepapa: Ich verstehe es so, dass die not. Vereinbarung VOR der Anfrage des JA entstanden ist und jetzt erstmals tituliert werden soll.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 12:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moinsen,

Also wenn ich das richtig verstanden habe, wurden im November 2008 2*310,- € KU tituliert.
Ob zu Recht oder zu Unrecht ist damit zunächst mal wurscht. Das musst du bezahlen und eindeutog als KU erkennbar und nicht vermischt mit sonstigen Dienstleistungen.

Zwischen den RAen wurde ein Gesamtbetrag von 750,-€  vereinbart, ohne das EU und KU gesondert ausgewiesen wurden.

Damit musst du ab sofort jeden Monat getrennt 620,- € KU und 130,- € EU überweisen.

Ich habe zwar noch nicht verstanden, warum das JA meint, du hättest nur 250,-€ pro Kind bezahlt aber schlimmsten Falls musst du nach meinem Verständnis nur für November und Dezember etwas nachzahlen, also insgesamt 240,-€.

Wenn du zankig drauf bist, kannst du die aber auffordern zu belegen, dass du zu wenig bezahlt hast.

Welche Funktion hat das JA in diesem Rennen eigentlich? Haben die Beistandschaft oder pinkeln die dich aus reiner Selbstlosigkeit an?

Im ersteren Fall dürfte Ex nämlich, meines Wissens gar keinen RA beauftragen und im zweiten Fall können die dich mal gepflegt an die Füsse fassen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 20:42