Hallo erstmal (mein erster Post),
Ich habe vor kurzem eine Gehaltserhöhung bekommen. Da diese staatlich von über 10% Prozent wahr musste ich den Unterhalt neu berechnen lassen. Dementsprechend zahle ich nun mehr. Was ja völlig legitim ist.
Nun will die Dame vom Jugendamt das ich den Unterhalt neu Beurkunden lassen. Soweit ich meine Informationen zusammengesucht habe ist das eher normalerweise ein Druckmittel für Leute die nicht zahlen bzw. den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, was bei mir nicht der Fall ist (ich überweise den Unterhalt immer pünktlich).
Meine Einschätzung: Wenn ich diese Beurkundung unterschreibe. Bin ich ja verpflichtet diesen zwingend zu leisten und hätte im Falle von Arbeitslosigkeit oder Stellenwechsel ggf. Probleme sollte mein Einkommen niedriger ausfallen.
Wie sind eure Erfahrungen ?
Muss ich denn diesen Wisch unterschreiben?
Was passiert wenn ich diesen nicht unterschreibe und worauf müsste ich genau achten sollte ich unterschreiben?
Ich bedanke mich schon mal für alle Antworten 🙂
Hi Erdtroll,
das unterhaltsberechtigte Kind hat ein Anrecht auf einen Titel. Unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige bisher gezahlt hat oder nicht, ob er imer pünktlich gezahlt hat oder eher zögerlich.
Wenn sich durch eine Gehalterhöhung eine Erhöhung des Unterhalts ergibt, ist es legitim auch eine entsprechende Anpassung des vorhandenen Titels zu verlangen.
Ja, du verpflichtest dich regelmäßig und in der Höhe des Titels zu zahlen (aber das ist ein Anrecht des Kindes, sehs einfach so, dass dein Vermieter sicher auch eine Zusicherung hat, dass du zahlst oder du auch von deinem Chef erwartest, dass er dir monatlich den ausgemachten Lohn überweist und du diesen durch den Arbeitsvertrg sogar einklagen könntest)
Bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit kann nach 6 Monaten (bis dahin gilt es als vorrübergehendes Ereignis) der Titel nach unten abgeändert werden. Entweder einfach mit Einverständnis der KM oder über eine entsprechende Klage.
Ein Arbeitsplatzwechel, der zu weniger Einkommen führt, ist problematischer und der KU nicht so einfach abzusenken.
Achten solltest du auf eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr. Ab da sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Evtl. gelingt es dir auch einen statischen Titel zu bekommen (dann steht da ein Festbetrag und kein % und Anpassung an Alter und aktuelle DDT), ist aber eher unwahrscheinlich, weil man davon ausgeht, dass ein dynamiacsher Titel dem Kind zusteht. WEnn bereits ein Titel besteht muss der neue einen Passus enthalten der in etwa so lautet "in Abänderung der Urkunde XXXXX..."
Wichtig. Das JA muss das reinschreiben, was du willst. Sie haben weder Höhe, noch die Nichtbegrenzung zu verlangen (bei statisch oder dynamisch würde ich mich nicht darauf versteifen).
Was dir passieren kann ,wenn du nicht freiwillig unterschreibst? Im schlimmsten Fall wird eine Klage eingereicht, die auch Erfolg haben wird. Wenn der Richter dann aber beschließt keine Begrenzung reinzuschreiben, dann gilt der Titel halt unbegrenzt und du hast ab 18 erstmal das Problem diesen Beschluß aus der Welt zu schaffen. Im anderen Fall musst du erstmal nicht zahlen und kannst mit dem Kind über den Unterhalt verhandeln.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Vielen Dank für die erstklassige Antwort :thumbup:
Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Damit sind meinerseits keine Fragen mehr offen.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag
Gruß Erdtroll