JA - Urkunde befris...
 
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JA - Urkunde befristen

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zuerst bei meiner "normalen" Arbeitslosigkeit wurde mir gesagt, dass ist ja nur vorübergehend deswegen muss ich weiterzahlen

Das stimmt bedingt für die Dauer von 6 Monaten. Bedingt, weil die Gerichte dies auch besonders bei niedrigem Einkommen anders sehen können.

als die 12 Monate rum waren jetzt mit der Arbeitslosenhilfe sieht es ganz anders aus.Aber die Anwältin bei der ich war machte mir keine Hoffnungen auf Erfolg

Klassischer Fall von Falschberatung.

Begründung war:Ich bin bisher mit dem wenigen Geld ausgekommen also wird es jetzt auch mit noch weniger Geld reichen

Naja, und das von einer RAin wundert mich nicht arg so doll...

Da ich nun schon so frustriert von den ganzen Drumherrum war, unternam ich nichts.

Fällt in die Rubrik "Selbstgeschaffenes Leid".

konnte ich die 5 Monate mit finanzielle Hilfe meiner Eltern überstehen...

Dann war dein Leidensdruck dadurch abgemildert.

allso niemals den KU ganz einzustellen...
Wenn ich einen Job bekommen würde , würde ich auch gerne alles nachzahlen.

Hättest du darüber nicht eine Vereinbarung mit der Ex machen können.

Ich sehe keine Gründe bei dir, die gegen die Zeichnung eines Titels sprechen!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 12:35
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Na, ich sehe es so, dass es viel einfacher ist ohne einen Unterhaltstitel.
Wenn man absolut kein Geld oder Einkommen hat für den KU kann man dieses einfacher und verständlicher vor der KM begründen oder durchsetzen.
Bei einem vollstreckbaren Titel muss man mit gerinen Erfolgsaussichten vorm Gericht bestehen.
Das klingt doch logisch?
Zur Anwaltssache könnte ich auch sarkastische Berichte schreiben.Gehört aber nicht unter dieses Thema...
Einigen konnte ich mich mit der KM nie.Ich bekomme sie seid 1998 nur vor Gericht zu sprechen.
da hat schon das JA einiges ergebnislos versucht.
Aber wir sind hier etwas vom Thema abgekommen.Es geht ja schließlich um Mugl.
Es muss jeder selbst wissen was er tut.Jede Situation ist etwas anders.
Fazit bleibt trotzdem für mich: Hätte ich damals gewusst, was mit der Unterschrift auf mich zukommt, hätte ich garantiert nicht unterschrieben!
Auch denke ich natürlich das vieles von der Ex-Frau abhängt.Was vielleicht sowieso am entscheidensten ist!

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 12:48
 Mugl
(@mugl)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals Danke für weitere Infos aber wie ich sehe gibt es verschiedene Meinungen und Einstellungen. Um meiner Fragerei ein Ende zu bereiten, habe ich das jetzt so verstanden:
Der Titel ist so oder so bis 18 Jahre befristet und wenn nicht, kann ich es ohne Probleme verlangen (Hoffe diesmal hab ichs). Desweiteren am besten statisch und diese Klausel kann ich auch verlangen ohne das mir mit Klagen vom JA gedroht werden.

Ich will euch wirklich nicht strapazieren aber es ist doch alles komplizierter als ich dachte oder ich bin zu doof. :heu:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2005 20:45
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Der Titel ist so oder so bis 18 Jahre befristet und wenn nicht, kann ich es ohne Probleme verlangen (Hoffe diesmal hab ichs). Desweiteren am besten statisch und diese Klausel kann ich auch verlangen ohne das mir mit Klagen vom JA gedroht werden.

Nein. Befristet und dynamisch!

Nochmal zur Klarstellung: Die Beurkundung beim JA ist freiwillig. Kein Mensch kann Dich zwingen irgendetwas zu unterschreiben. Das Kind hat aber einen Anspruch auf einen Titel und kann diesen ggf. durch eine Klage erzwingen. Die Befristung ist deshalb sinnvoll, weil ab Volljährigkeit beide Elternteil barunterhaltspflichtig sind.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2005 12:12
 Mugl
(@mugl)
Schon was gesagt Registriert

Servus sky und alle anderen die sich mit mir rumärgern,

ich werde diese JA-Urkunde unterschreiben, habe schließlich keine Nachteile dadurch (noch nicht). Befristet ist sie schon und statisch kann ich mir einbauen lassen, wenn dynamisch wie von einigen gehört nicht so gut sein soll.

Danke an alle

Gruß
Michi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2005 15:29
(@unicorn)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

Gestern habe ich die neue Regelbetragsverordnung vorgestellt. Und, oh Wohnder, die Altersstufe 4 (ab 18 Jahre) fehlt.

Die 4. Alterstufe fehlt nicht, sie war noch nie Bestandteil der Regelbetrag-Verordnung! Die 4. Alterstufe gibt es nur in der Düsseldorfer Tabelle.

Zweite Verordnung
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101021f.pdf
S. 842

Dritte Verordnung
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0546.pdf

Vierte Verordnung:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s1055.pdf

😉

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2005 15:43
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt bedingt für die Dauer von 6 Monaten. Bedingt, weil die Gerichte dies auch besonders bei niedrigem Einkommen anders sehen können.

Klassischer Fall von Falschberatung.

Naja, und das von einer RAin wundert mich nicht arg so doll...

Fällt in die Rubrik "Selbstgeschaffenes Leid".

Dann war dein Leidensdruck dadurch abgemildert.

Hättest du darüber nicht eine Vereinbarung mit der Ex machen können.

Ich sehe keine Gründe bei dir, die gegen die Zeichnung eines Titels sprechen!

DeepThought

Nach sehr langer Zeit möchte ich mal auf diese, wie ich finde total falschen Antworten, von DeepThought antworten.
Letztes Jahr habe ich mir einen Anwalt (Männlich!) genommen, der vor Gericht es durchsetzen wollte, dass sich bei mir keine unmäßigen Schulden anhäufen wegen Nichtzahlung des KU. Ich bin ja seit langen Hartz4-Geld-Empfänger!!! und hatte die KU-Zahlung aus bekannten finanziellen Gründen eingestellt. Nun häufen sich jeden Monat Schulden an, weil ich damals dummerweise einen Unterhaltstitel unterschrieben habe! Das Gericht befand nun, dass durch den jederzeit vollstreckbaren Titel und im besonderen sowieso eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht. Auch zeigte sich das Gericht nicht beeindruckt von meinen schriftlichen vergeblichen Bewerbungsnachweisen (70 pro Jahr!) und entschied, dass ich trotzdem zur Zahlung verpflichtet sei und meine Schulden nicht gestundet oder gar gestrichen werden....Trotz der Arbeitslosenquote von über 25% in meinem Bundesland wird es vorraus gesetzt, dass ich einen Arbeitsplatz habe.
Also war die Beratung der Anwältin damals nicht so falsch!
Denn egal ob ich arbeitslos bin oder ALG2 bekomme....theoretisch zahlen muss ich in jedem Falle und es türmen sich unablässig Schulden auf, die mir nicht erlassen werden...Und es kann bei mir jederzeit ein Gerichtsvollzieher auftauchen.
Hätte ich den Titel damals also nicht unterschrieben wäre alles für mich eindeutig leichter!
Deswegen erneuere ich den Aufruf an alle, es möglichst zu vermeiden so was zu unterschreiben und lasst euch von niemanden deswegen ein schlechtes Gewissen einreden....
PS.
Ich zahle von meinem Hartz4-Geld freiwillig! jeden Monat 50€ an die Mutter meines Sohnes...nurmalsoamrande

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 23:09
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

guten abend  Hanseate66

klagt die mutter auf titulierung des KU, liegt ,laut meiner richterin, die ablehnung, das der vater nicht titulieren muss,  bei 3%. dann kannst du nur auf eine dumme mutter hoffen.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 23:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Nach sehr langer Zeit möchte ich mal auf diese, wie ich finde total falschen Antworten, von DeepThought antworten.

Die Antworten waren nicht falsch, sondern bezogen sich auf das, was die Gerichte aus geltendem Recht interpretierten.

Auch zeigte sich das Gericht nicht beeindruckt von meinen schriftlichen vergeblichen Bewerbungsnachweisen (70 pro Jahr!)

Es werden 30 pro Monat erwartet. Zudem ist die bundesweite Bewerbung anzustreben. Dies in eingeschränktem Umfange, wenn ausgiebiger Umgang mit den Kindern erfolgt.

und entschied, dass ich trotzdem zur Zahlung verpflichtet sei und meine Schulden nicht gestundet oder gar gestrichen werden

Eine Abänderungsklage entfaltet ihre Wirkung, so ihr statt gegeben wird, ab Zeitpunkt des Antrages in die Zukunft. Aufgelaufener Unterhaltsrückstand wird nicht erfasst.

Trotz der Arbeitslosenquote von über 25% in meinem Bundesland wird es vorraus gesetzt, dass ich einen Arbeitsplatz habe.

Darauf dürfen die Richter auch keine Rücksicht nehmen. Du musst halt jemand anderem den Job wegnehmen. Über Moral und Machbarkeit müssen wir nicht diskutieren.

Deswegen erneuere ich den Aufruf an alle, es möglichst zu vermeiden so was zu unterschreiben und lasst euch von niemanden deswegen ein schlechtes Gewissen einreden....

Natürlich ist es ohne Titel angenehmer. Wenn jedoch der Unterhaltsgläubiger einen haben will, dann bekommt er den. Entweder freiwillig (z.B. JA-Urkunde) oder per Gericht (Beschluss, Urteil, Vergleich).

Schneist du grad nur so rein, oder ist dein Beschluss frisch und berufungsfähig?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 01:30
(@PhoeniX)

Grüße aus dem Münsterland

Ich zahle von meinem Hartz4-Geld freiwillig! jeden Monat 50€ an die Mutter meines Sohnes...nurmalsoamrande

Böses Faul. Da die KM UVG bezieht bist du verpflichtet die 50 Euro an das JA zu zahlen. ansonsten sind die Zahlungen ein Taschengeld für die Mutter und deine Schulden häufen sich weiterhin an. Die 50 Euro werden nicht auf deinen Unterhaltsrückstand angerechnet.

Gehe zum JA und erkundige dich.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 02:56




(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Die Antworten waren nicht falsch, sondern bezogen sich auf das, was die Gerichte aus geltendem Recht interpretierten.
Es werden 30 pro Monat erwartet. Zudem ist die bundesweite Bewerbung anzustreben. Dies in eingeschränktem Umfange, wenn ausgiebiger Umgang mit den Kindern erfolgt.
Eine Abänderungsklage entfaltet ihre Wirkung, so ihr statt gegeben wird, ab Zeitpunkt des Antrages in die Zukunft. Aufgelaufener Unterhaltsrückstand wird nicht erfasst.
Darauf dürfen die Richter auch keine Rücksicht nehmen. Du musst halt jemand anderem den Job wegnehmen. Über Moral und Machbarkeit müssen wir nicht diskutieren.
Natürlich ist es ohne Titel angenehmer. Wenn jedoch der Unterhaltsgläubiger einen haben will, dann bekommt er den. Entweder freiwillig (z.B. JA-Urkunde) oder per Gericht (Beschluss, Urteil, Vergleich).

Schneist du grad nur so rein, oder ist dein Beschluss frisch und berufungsfähig?

DeepThought

Das mit dem abgelaufenen Unterhaltsrückstand war mir schon klar, ich wollte nur ab sofort den neuen auflaufenden Unterhaltsrückstand beseitigen. Darauf lies sich wie gesagt das Gericht mit schon oben geschriebener Begründung nicht ein... Also keine Erfolgschancen vorab, deswegen riet mich der Anwalt von einer Klage ab...
Das war letztes Jahr. Zwischenzeitlich bekam ich eine Aufforderung von der Polizei, zwecks Anzeige wegen ausbleibender Unterhaltszahlung (von der Kindesmutter). Dort übergab ich Kopien von meinen Hartz4-Bescheiden und es passierte dann auch nix weiter..

@PhoeniX
Das mit den 50 € sehe ich etwas anders...Ich zahle die aufs Konto der KM ein, mit Betreff Unterhaltszahlung...Mein 16 jähriger Sohn weiß auch davon...Also wenn seine Mutter wirklich die Frechheit besitzen sollte (was absolut möglich ist) meine Zahlung später nicht anzuerkennen, dann kann ich sehr wohl mit den Nachweisen argumentieren, zumal ich auch noch schriftlichen Nachweis von IHR habe, dass sie das als Unterhaltsanteil ansieht...

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 05:11
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