Hallo zusammen,
bin jetzt seit fast einem Jahr nicht mehr in diesem Forum gewesen. Es hat sich aber einiges getan. Meine noch Lebensgefährtin und ich trennen uns endlich nach ewigem HickHack. Wir waren dann 4 Jahre zusammen. Unsere Tochter ist mittlerweile 18 Monate. Wir sind nicht verheiratet und gehen nicht im Streit auseinander. Meine Ex war vor kurzem beim Jugendamt um den KU berechnen. 192 € für die Kleine. Ist OK soweit, dann teilte Sie mir mit, das ich mich mit dem JA in Verbindung setzen sollte, weil ich da etwas Unterschreiben soll, wovon Sie auch einen Abzug bekommt. Es soll wichtig für mich sein und u.a. als Grundlage für die Einkommensteuer dienen. Kann mir vielleicht jemand sagen um was es da gehen könnte ? Habe noch nicht angerufen, da ich erst ab 01.06.05 zahle weil wir es so ausgemacht haben und ich ehrllich gesagt garnicht weiss, was ich dem Beamten sagen soll (Meine Ex hat gesagt ich soll bei ihnen was Unterschreiben !?!). Wäre super, wenn jemand von euch eine Antwort hätte.
Hallo MUgl,
ich vermute mal, dass es um die Titulierung des Kindesunterhaltes geht.
Dies bedeutet, du unterschreibst beim JA eine Urkunde, mit der du anerkennst, dass du Unterhalt zahlen musst und in welcher Höhe. Gleichfalls ist dies für die Mutter die Möglichkeit, den unterhalt pfänden zu lassen, solltest du nicht zahlen.
LG
Biga
Danke erstmal für die schnelle Info,
habe vergessen zu erwähnen ob es sich hierbei um diese besagt geht. Muss ich da irgendetwas beachten, ich las schon des öfteren bis 18 Jahre befristen lassen, wenn es darum geht, kann ich das so einfach machen ? Ich denke das wird mir das JA schon vorgeben oder ? Muss ich sonst noch etwas beachten, damit ich nicht "ausgezogen" werde ?
Hallo MUgl,
das mit der Befristung auf 18 Jahre kenne ich jetzt nicht.
Festgelegt wird in/mit dieser Urkunde in der Regel auch, dass alle zwei Jahre das Einkommen überprüft wird. Das hat natürlich immer Vor- und Nachteile - je nachdem ob man mehr oderw eniger verdient...
Aber ich glaube einige andere kennen sich damit hier besser aus als ich. Vielleicht können Dir dir noch mehr schreiben.
LG
Biga
Hi,
Muss ich da irgendetwas beachten, ich las schon des öfteren bis 18 Jahre befristen lassen, wenn es darum geht, kann ich das so einfach machen ?
Ja, unbedingt befristen lassen, auch wenn das JA da anderer Meinung sein sollte. Darauf kannst Du bestehen.
Ich denke das wird mir das JA schon vorgeben oder ? Muss ich sonst noch etwas beachten, damit ich nicht "ausgezogen" werde ?
Was das JA schon so alles vorgegeben hat *grins*. Der Regelbetrag ist - so wie ich es gelesen habe - für Dich ok, deshalb solltest Du die Urkunde auch in dieser Höhe unterschreiben. Das dürfte es dann gewesen sein.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
PS: Zu überlegen wäre noch, ob der Unterhalt als dynamischer oder statischer Titel beurkundet werden soll.
Dynamisch: Passt sich der aktuellen DT an.
Statische: Enthält feste Summen.
Auskunftspflicht über das Einkommen besteht alle zwei Jahre, unabhängig welche Form gewählt wird.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Das heisst jetzt zusammengefasst, ich werde gefragt ob dynamisch oder statisch, ich bemerke, das bis 18 Jahre befristet und wähle statisch, der Beamte kommt mir hoffentlich nicht blöd und ich Unterschreibe und mach mich vom Acker. Hoffe ich habe richtig verstanden ?
Hallo Mugl,
ich glaube, wenn Du das so machst, dann wirst Du sofort verhaftet und kommst ermal nach Celle in den Einzelzellentrakt für Terroristen.
Nein. Ganz ehrlich. Warum sollst Du das Ding nicht befristen lassen? Das ist ein UnterhaltsTITEL. Also, damit ist die Gehaltspändung shr schnell möglich. Mach das mal so, aber frage Dich auch, b Du die Frist wirklich auf 18 Jahre setzt. Dein Ding.
Aber, ich verstehe da so eine Sache nicht. Du willst ab Juni zahlen und hast das mit der Ex auch so abgesprochen. Warum willst Du dann nicht erst im Juni den Titel beim JA unterschreiben? Weil so ist diese Absprache nicht die Luftdruckschwankung wert, den sie beim Aussprechen erzeugt. Du kannst also nicht betiteln und dann nicht zahlen.
Ausserdem würde ich dir heftigst davon abraten, keinen KU zu zahlen. Über TU kann man sich streiten, aber fehlendes KU wird nicht gern gesehen. Das ist aber eindeutig nachweisbar und macht sich auf dem langen Weg, den Du noch vor Dir hast einach schlecht. Mein Tipp: lasst ech was anderes einfallen für das Agreement.
Also ich habe noch keinen Titel. Einfach weil wir noch über die Höhe diskutieren. Und eine Unterschrift unter einen Titel schreibe ich für gewöhnlich auch nur dann, wenn ich muss. Nun ja.
Schöne Grüsse aus dem Terroristentrakt in Celle,
Michael
auf der Urkunde steht auch irgendwo, abw ann gezahlt werden soll/wird.
Eben. Da steht auch keine Absprache drauf und wenn sie noch so oft sagt erst ab Juni soll gezahlt werden, was würde sie abhalten mit dem Tittel (Unterhaltsurkunde im juristendeutsch) sofoert zu pfänden?? Kann sie muß aber nicht.
Auch wenn sie erlaubt erst ab juni zu zahlen kannst du dein Leben lang von ihr oder dem Kind auf den Ausstehenden KU verklagt werden.
MFG
PhoeniX ;(
@biga
Eigentlich hast Du ja recht, aber hier geht es nicht um ein Geburtstagsgeschenk, sondern eine Trennung. Das ist ein verdammt langer Weg, auf dem man sich auf einmal vielleicht mal nicht so gut versteht. Und dann ist das doch ziemlich blöde, wenn alle von deiner Leiche im Keller wissen. Sind vielleicht nur ein paar Groschen, aber trotzdem kann man sich damit toll ärgern lassen.
@Phonix
Also seit der ersten Unterhaltsklage sehen wir beide viel klarer, nicht war? Hab gerade Post von meinem Anwalt bzgl. PKH (Unterhaltsklage) bekommen. Ich glaube, meine Ex sieht bald auch klarer, weil ihr NICHTS die Sicht verdeckt.
@Mugl
Noch so ein kleiner Tipp (ich ärgere mich ein wenig darüber, dass ich erst so spät auf diese Seite kam und möchte Dir das ersparen):
Deine Überweisungen sollten so aussehen:
Nr 1:
mind 192 Euro
KINDESUNTERHALT MAI 2005
Unter Vorbehalt
Nr 2:
das, was Du mit Hilfe RA ausgerechnet hast / Vereinbarung / was weiss ich
EHEGATTENUNTERHALT MAI 2005
Unter Vorbehalt
Warum?
Also erst einmal, sollte klar erkennbar sein, was Du da überweist. Hier im Forum war der Fall, dass die Ex gesagt hat: ach, das waren doch nur Schulden, aber wann bekomme ich denn nun mein KU/EU
Viel Spass bei der Beweisführung des Gegenteils.
Muss nicht sein, kann aber. Das ist einfach nur ein böser Trick, vor dem Du Dich sehr einfach schützen kannst. Daher Verwendungszweck und Monat angeben.
Weiterhin ist KU/TU im Allgemeinen nicht rückforderbar. Aber vielleicht bezahlst Du ja einfach zu viel, weil Du Dich, wie ich mich damals auch, nicht mit der Berechnung auskennst. Das geht nur, wenn Du das mit dem Vorbehalt dabeischreibst.
Du musst das dann nicht zurückfordern, aber vielleicht brauchst Du das Geld ja doch. Dein Ding.
Ich bin in meinem Fall auf der Kompromisssuche und habe deutlich mal mehr bezahlt, als ich muss --- und wurde auf mehr Unterhalt verklagt. Hätte ich das genau so gemacht, wie oben beschrieben, wäre ich jetzt einige Euro reicher.
Ich kann übrigens auch noch was zurückfordern, aber da nehme ich mal meinen Schwamm und wische da drüber. Dat Mäusken hat auch nicht zu viel Geld, aber unseren Sohn. Fair bleiben.
Wie gesagt. Muss bei Dir nicht so kommen. Sei einfach nur darauf gefasst, dass bei Geldsachen die Freundschaft aufhört und Du auch dann fair bleiben kannst, wenn dein Gegenüber auf einmal den Dollarblick aufsetzt.
Bis denne,
Michael
vielen Dank schon mal für die vielen Infos aber eines muss ich schon nochmal klarstellen. Ich bin kein Mitglied der El Kaida und somit auch kein Terrorist 😉 . Ich Liebe mein Kind über alles und die Kleine bekommt alles von mir. Ich verstehe nur nicht was es damit aufsich hat wenn man die Urkunde bis 18 Jahre befristen lässt. Ich lese zwar ständig davon, komme aber nicht dahinter ob es ein Vorteil für mich sein soll oder nicht. Abgesehen davon werde ich mein Kind sowieso solange unterstützen wie es nötig ist. Ich habe nur ein Horror davor mich für etwas zu Verpflichten. Das gleiche Problem statisch oder dynamisch wo liegt der Vorteil und warum kann ich mir so eine Klausel aussuchen. Sorry aber mit Statik und Dynamik kann euch vielleicht einige Gebäude berechnen, sonst aber nix damit anfangen.
Scho moi Merci
Michi
Moin Mugl,
Ich verstehe nur nicht was es damit aufsich hat wenn man die Urkunde bis 18 Jahre befristen lässt.
Gestern habe ich die neue Regelbetragsverordnung vorgestellt. Und, oh Wohnder, die Altersstufe 4 (ab 18 Jahre) fehlt. Jetzt gehen die Vermutungen los, ob der Unterhaltsanspruch evtl. dem Sozialhilfesatz entsprechen wird. Das wäre Grund Nummer 1.
Wenn das Kind eine Ausbuildung anfängt, werden dessen eigenen Einkünfte dem Unterhaltsanspruch gegengerechnet. Ist das Kind dann 18, fällt der KU-Anspruch sang- und klanglos unter den Tisch. Will es dann Geld haben, müsst ihr miteinander reden. Hast du nicht befristet, dann zahlst du und zahlst und zahlst. Willst du das nicht mehr, bekommst du den Titel nur durch eine Abänderungsklage vom Tisch. Das wäre Grund Nummer 2.
Ich habe nur ein Horror davor mich für etwas zu Verpflichten.
Ein Gläubiger hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Titel. Das Jugendamt tituliert kostenfrei. Ein Unterhaltsprozess ist mit Kosten verbunden.
Das gleiche Problem statisch oder dynamisch wo liegt der Vorteil und warum kann ich mir so eine Klausel aussuchen.
Statisch heißt, du zahlst einen von dir festgelegten Betrag, der den heutigen 100% der DT entspricht, bis zum Ende der Laufzeit des Titels. Dynamisch würde die Anpassung an die aktuelle DT (oder was immer evtl. kommt) und an die aktuelle Altersstufe bedeuten. Also alle zwei Jahre zahlst du mehr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Ergänzend:
Aus meiner Sicht macht ein dynamischer Titel Sinn, denn die Gerichte tendieren immer zum Regelunterhalt. Bestehst Du auf einen statischen Titel, läufst Du Gefahr verklagt zu werden, wenn der aktuelle Regelbetrag über dem beurkundeten Betrag liegt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Allso meine Meinung dazu ist: Garnichts unterschreiben!
Ist mir auch absolut neu, dass man(n) das tuen muss...
Kenne viele die haben beim JA nichts unterschrieben, obwohl dann vom JA leere Drohungen kamen.
Wenn man artig seinen KU zahlt braucht man auch nichts unterschreiben.
Ich sehe da auch nur, durch eignes Erleben, eindeutige Nachteile für den Unterhaltszahler.
Und das Gesetzesblatt möchte ich sehen wo sowas drinsteht mit der notwendigen Unterschrift für den Titel.
Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.
Moin Hanseate,
Und das Gesetzesblatt möchte ich sehen wo sowas drinsteht mit der notwendigen Unterschrift für den Titel.
Zwar kein Gesetz, doch ein Beipiel von vielen: >hier<.
Wenn man artig seinen KU zahlt braucht man auch nichts unterschreiben.
Wenn ich artig den KU zahlen, kann ich ja dann auch gefahrlos unterschreiben.
Kenne viele die haben beim JA nichts unterschrieben, obwohl dann vom JA leere Drohungen kamen.
Wenn das JA im Rahmen einer Beistandschaft aktiv wird, kann es notfalls den Titel gerichtlich einklagen. Und das wird teurer.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
auch wenn der verlangte Unterhalt regelmäßig bezahlt wird, hat der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel, damit er im Zweifel dem Unterhalt nicht hinterher laufen muss. Es ist daher Aufgabe des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt titulieren zu lassen. (OLG Nürnberg Beschl. v. 25.1.02 - 10 WF 4230/01) Tut er dies nicht freiwillig, wird ihn eben eine Gericht dazu verurteilen.
Im übrigen kann ich diese Mentalität "bloss nichts unterschreiben" nicht nachvollziehen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Wenn man einen Unterhaltstitel unterschreibt ist man IMMER zur Zahlung verpflichtet, auch wie in meinem Falle beim Bezug von Arbeitslosenhilfe vor 3 Jahren(ich weiß gibts ja jetzt nicht mehr)
Mußte damals im Vergleich zu anderen Vätern, von damals 500 € die Hälfte des Geldes weiterhin zahlen.Andere Väter, die keinen Titel unterschrieben hatten brauchten dieses nicht tun.
Und da ich das äußerst ungerecht finde, rate ich jedem davon ab einen Unterhaltstitel zu unterschreiben....
Ich zahle gern den Unterhalt, aber es gibt manchmal Situationen im Leben, da ist man finanziell dermaßen angeschlagen, dass man einfach zu wenig Geld hat.Möchte den sehen der mit 250 € im Monat auskommt!Zumal die KM, in meinem Falle REICH an Finanzen ist, aber das keinem Gericht irgendwie interessiert...
Deswegen nochmals der Rat, eine Unterschrift wenn es nur irgendwie geht zu vermeiden.
Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.
Mußte damals im Vergleich zu anderen Vätern, von damals 500 € die Hälfte des Geldes weiterhin zahlen.
Welches Ergebnis aus welchen Gründen hast du in einer Unterhaltsabänderungsklage erreichen können?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Zu einer Unterhaltsabänderungsklage kam es erst gar nicht.
Zuerst bei meiner "normalen" Arbeitslosigkeit wurde mir gesagt, dass ist ja nur vorübergehend deswegen muss ich weiterzahlen.Ok dachte ich als die 12 Monate rum waren jetzt mit der Arbeitslosenhilfe sieht es ganz anders aus.Aber die Anwältin bei der ich war machte mir keine Hoffnungen auf Erfolg.Begründung war:Ich bin bisher mit dem wenigen Geld ausgekommen also wird es jetzt auch mit noch weniger Geld reichen....Da ich nun schon so frustriert von den ganzen Drumherrum war, unternam ich nichts.
Zumal ich schon damals Aussicht auf eine Umschulung hatte, konnte ich die 5 Monate mit finanzielle Hilfe meiner Eltern überstehen...
Übrigens ging es mir immer darum weniger zu zahlen-allso niemals den KU ganz einzustellen...
Wenn ich einen Job bekommen würde , würde ich auch gerne alles nachzahlen.
Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.