JA, ich weiß nicht ...
 
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JA, ich weiß nicht weiter

 
(@david3000)
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Hallo Forum,

jetzt muss ich doch um Hilfe bitten. Meine Exfreundin hat eine Beistandschaft beantragt, und das Jugendamt schickt mir nette Briefe, und ich bin komplett überfordert mit den ganzen Paragraphen, Vorgehensweisen, Berechnungen ... Ich habe viel gelesen, aber mir raucht einfach der Kopf, und ich bekomme schon Panik, wenn ich nur meine Steuererklärung vorbereiten muss. 

Ich fasse mal kurz die Fakten zusammen: Vor 2,5 Jahren haben wir uns getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Sind beide selbständig, verdienen in etwa gleich viel (bzw. wenig). Unser Kind ist jetzt 7 Jahre alt. Als damals die Frage mit dem Unterhalt und Jugendamt aufkam, habe ich versucht zu recherchieren, und so viele Gruselgeschichten gelesen, wie das JA ganze Existenzen zerstört. Ich habe also meine Exfreundin gebeten, das unter uns zu klären und so habe ich seit der Trennung immer eine Summe gezahlt, auf die wir uns geeinigt haben, sie wurde auch nach oben angepasst, ist jetzt bei 170 Euro aber liegt halt unter dem Mindestunterhalt (284 Euro?).

Mehr konnte und kann ich leider nicht zahlen. Ich bin mit nichts ausgezogen, musste eine Wohnung suchen in der Nähe unseres Kindes (rel. teuere Gegend) natürlich viel teurer als die Hälfte unserer gemeinsamen Miete.

Habe auf Monatskarte verzichtet, mir das billigste gebrauchte Fahrrad gesucht, das ich finden konnte um etwas mehr zu zahlen.

Nun zum aktuellen Problem, ich bekam vom JA einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, meine monatlichen Zahlungen an meine Exfreundin auf jeden Fall fortzuführen. Als ob ich das verweigern würde? Zusätzlich sollte ich an das JA 22 Euro überweisen. Keine Ahnung, woher die Zahl kommt. Und ich sollte eine Auskunft über meine finanzielle Lage erteilen, mit Frist die bald rum ist.

Vor Kurzem erhielt ich noch einen Brief, in dem stand, dass ich wenigstens den Mindestunterhalt von 284 Euro zahlen soll, und zwar ab dem 01.09. Brief ist mit 22.09. datiert. Und auch hier eine Auskunft erteilen.

Der zweite Brief hat ein anderes Aktenzeichen, andere Sachbearbeiterin, auch eine andere Kontonummer. Ich bin noch irritierter als vorher.

Ich muss dazu sagen, dass diese Sache mich von leichter in eine schwere Depression gestürzt hat. Ich kann nicht schlafen, kann nicht essen, kann nicht arbeiten. Das Schlimmste ist, ich kann mein Kind nicht sehen, ich ertrage den Gedanken nicht, dass mein Kind mich in dem Zustand erlebt.

Dazu kommt, dass die Kita eine Nachzahlung von 3000 möchte, und ich weiß echt nicht wie ich das wuppen soll. Ich habe mich immer so gut es geht von Hartz IV ferngehalten, aber die Auftragslage ist schlecht ... Seit der Trennung immer weiter stagniert, bis zur Null momentan.

Und dann ist da noch ein Gedanke, den ich irgendwo aufgeschnappt hatte, dass (wegen der Halbweisenrente) ein toter Vater mehr wert ist als ein zahlungsunfähiger. Tja, und Schlaftabletten bekommt man ja in großen Packungen.

Konkrete Fragen wären, was sollen diese zwei unterschiedliche Aktenzeichen/Vorgänge? Wollen die dass ich die alle zahle?

Was für Belege brauchen die? Warum wollen die meinen Mietvertrag? Soll ich ihn schicken, wenn meine Miete relativ hoch ist? Kann ich einfach meine Steuerbescheide hinschicken? Da ist ja mein Nettogewinn, oder? Ist das für mich eher von Vorteil oder von Nachteil?

Was hat es mit dem Titel auf sich? Soll ich irgendwas unterschreiben? Ist das schlecht für die Schufa o.ä.?

Brauche ich einen Anwalt? Wer übernimmt die Kosten? Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?

Das JA würde drei Jahre einen Vorschuss überweisen, muss ich den auf jeden Fall bezahlen, jetzt oder später?

Ich weiß, es sind alles Fragen, die sich theoretisch ergoogeln lassen, aber ich konnte nichts finden, das eindeutig zweifelsfrei alles genau in meinem Fall beantwortet.

Ich weiß überhaupt nicht, worauf ich mich einstellen soll, ich lese so viele (für mich) widersprüchliche Geschichten. Vielleicht helfen ein paar Zahlen. Ich soll ja für die letzten 3 Jahre mein Einkommen herausgeben. Für 2014 habe ich natürlich noch keinen Steuerbescheid. Verschiebt sich das nach hinten? Oder mache ich für 2014 was Vorläufiges? Auf meinen Steuerbescheiden stehen folgende zahlen bei Einkommen: 2011 - 18.500, 2012 - 15.000, 2013 - 13.000.

Ich danke euch.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2015 16:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Zahlen beim Steuerbescheid stimmen, dann bist du ein Mangelfall.
Aber, du bist selbständig oder? Wie sieht es vor Steuern aus?

Du hast eine Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber.
Allerdings steht dir ein Selbstbehalt von1.080 € zu.
Im Regelfall können vom Einkommen noch berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden, beim Mangelfall sieht das aber anders aus.

Was hast du jeden Monat - bzw. zahlst du dir aus?

Das Jugendamt hat Anspruch auf die Unterlagen - bei Selbständigen für die letzten 3 Jahre, für Angestellte von den lezten 12 Monaten inkl. Steuerbescheid.

Normalerweise wird das Jahresnetto gekommen, dazu kommt die Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung wird abgezogen. Und das ganze dann durch 12 geteilt. Dieses ist das durchschnittliche Einkommen. Dann werden davon die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Dann wird geschaut in welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle du dich mit deinem Einkommen befindest.
Allerdings muss der Selbstbehalt von 1.080 € im Regelfall gewahrt bleiben.
Alles darüber hinaus kann für Kindesunterhalt verwendet werden.
Ist das weniger als der Zahlbetrag der untersten Stufe bist du ein Mangelfall.

Wieso sollst du die Kitanachzahlung tragen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2015 17:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

AnnaSophie hat die Situation richtig dargestellt.

Die KM sollte Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn nicht bereits geschehen, dann die 170 Euro plus 22 Euro = 192 Euro ist der Unterhaltsvorschuss für einen über 6jähriges Kind. Das erste Schreiben sollte folglich von der Unterhaltsvorschusskasse gekommen sein.

Das zweite Schreiben sollte von einer Beistandschaft des JA gekommen sein, die die Rechte des Kindes auf KU wahrnimmt. Als erstes bist Du beim KU in Verzug gesetzt worden ab den 1.9.2015. Egal was ausgerechnet wird, es wird ab diesem Datum gültig sein. Außerdem wird versucht, dass Du einen Titel über den Mindestunterhalt erstellst. Du bist dafür aber vermutlich nicht leistungsfähig, deshalb darfst Du das auf keinen Fall machen.

Auf alle Fälle musst Du Deine Unterlagen an das JA schicken, denn dazu bist Du rechtlich verpflichtet. Anhand der Unterlagen rechnet das JA. Im Mangelfall sind Rechnungen besonders kompliziert, allerdings sehe ich in Deinem Fall höchstens die Gefahr, dass Dir "nahegelgt" wird einen Job anzunehmen mit dem Du zumindest für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist oder einen Nebenjob und Dir einfiktives Einkommen unterstellt wird.

Also schicke die geforderten Unterlagen an das JA (wenn Du nicht alles schaffst bitte für den Rest um eine Nachfrist) und lass es rechnen. Dann kannst Du die Rechnung überprüfen lassen (z.B. auch im Forum).
Solange es keinen Titel oder ein Urteil gibt wird erst einmal nicht gepfändet.

Wie siehst Du die aktuelle finanzielle Lage, kannst Du zumindest 192 Euro (=UHV) zahlen? Vielleicht gibt sich das JA (und die KM) damit zufrieden.

Auf welcher Grundlage will die Kita denn die Nachzahlung? Die Sache ist die, dass eigentlich die KM den Kiga zu bezahlen hätte. Die Kita ist aber Mehrbedarf, der gequotelt nach Einkommen von den Eltern zu bezahlen ist. Diese Frage ist im Moment aber nicht die wichtigste.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2015 17:19
(@david3000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn die Zahlen beim Steuerbescheid stimmen, dann bist du ein Mangelfall.
Aber, du bist selbständig oder? Wie sieht es vor Steuern aus?

Das waren die Zahlen auf dem Steuerbescheid, wo steht „Einkommen / zu versteuerndes Einkommen“. Also ist das mein Einkommen vor Steuern? Das sind für mich böhmische Dörfer, ich muss jedes Mal meine Steuerberaterin nerven ... Kostet natürlich auch ...

Was hast du jeden Monat - bzw. zahlst du dir aus?

Das ist unterschiedlich. Ich bin keine GmbH oder so, einfach Freiberufler. Also nehme ich das, was auf dem Konto ist, und versuche damit klarzukommen. Leiste mir halt nichts und borge auch bei Freunden und Eltern was ... Bis vor kurzem haben Rücklagen gereicht, bzw. Rechnungen, die später bezahlt wurden. Davon gibt es aber keine mehr.

Ist das weniger als der Zahlbetrag der untersten Stufe bist du ein Mangelfall.

Was würde das bedeuten, außer dass sie mir nahelegen, einen besseren Job zu suchen (Branche wechseln, oder wie?). Ich habe schon einen Nebenjob auf 450 Euro Basis. Die Einkünfte davon sind auch schon im Steuerbescheid mitdrin.

Wieso sollst du die Kitanachzahlung tragen?

Da wir beide selbständig waren, sollten wir schätzen, was wir verdienen würden um Kitakosten zu berechnen. Da haben wir uns wohl verschätzt, und darüber hinaus werden wohl nur Einnahmen berücksichtigt. Da sind wir dann in der Tabelle irgendwo reingeruscht, wo wir zusammen 6000 Euro nachzahlen sollen. Ich soll eben die Hälfte übernehmen. Muss ich das nicht?

Die KM sollte Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn nicht bereits geschehen, dann die 170 Euro plus 22 Euro = 192 Euro ist der Unterhaltsvorschuss für einen über 6jähriges Kind. Das erste Schreiben sollte folglich von der Unterhaltsvorschusskasse gekommen sein.

Das zweite Schreiben sollte von einer Beistandschaft des JA gekommen sein, die die Rechte des Kindes auf KU wahrnimmt. Als erstes bist Du beim KU in Verzug gesetzt worden ab den 1.9.2015.

Aber ich habe ja schon für September 170 an meine Ex und 22 Euro an das JA überwiesen. Dürfen sie mich einfach so in Verzug setzen? Soll ich das zahlen, oder irgendwie reagieren?

Egal was ausgerechnet wird, es wird ab diesem Datum gültig sein. Außerdem wird versucht, dass Du einen Titel über den Mindestunterhalt erstellst. Du bist dafür aber vermutlich nicht leistungsfähig, deshalb darfst Du das auf keinen Fall machen.

Auf alle Fälle musst Du Deine Unterlagen an das JA schicken, denn dazu bist Du rechtlich verpflichtet.

Welche Unterlagen wären das? Steuerbescheide und Mietvertrag? Wie gesagt, 2014 hab ich noch keinen Steuerbescheid, da sieht es aber finanziell noch düsterer aus, als 2013. Soll oder kann ich für 2014 etwas Vorläufiges erstellen?

[...] sehe ich in Deinem Fall höchstens die Gefahr, dass Dir "nahegelgt" wird einen Job anzunehmen mit dem Du zumindest für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist oder einen Nebenjob und Dir einfiktives Einkommen unterstellt wird.

Wie gesagt, ich hab einen Nebenjob, was für ein fiktives Einkommen kann man sich da ausdenken?

Wie siehst Du die aktuelle finanzielle Lage, kannst Du zumindest 192 Euro (=UHV) zahlen? Vielleicht gibt sich das JA (und die KM) damit zufrieden.

Für mich persönlich wäre das der bessere Weg, weil ich um alles in der Welt vom JA in Ruhe gelassen werden möchte. Ich kann mit meiner Ex wenigstens mal reden und um Aufschub oder so bitten, das kann ich mir bei einer Behörde nicht vorstellen. Wie dem auch sei, wäre es besser für mich, das zu versuchen, oder warten was ausgerechnet wird? Vielleicht ist es ja weniger? Es ist mir immer noch nicht klar, was ich erwarten muss ...

Auf welcher Grundlage will die Kita denn die Nachzahlung? Die Sache ist die, dass eigentlich die KM den Kiga zu bezahlen hätte. Die Kita ist aber Mehrbedarf, der gequotelt nach Einkommen von den Eltern zu bezahlen ist. Diese Frage ist im Moment aber nicht die wichtigste.

Naja, die Kita will das Geld schon sehr sehr bald. Die Grundlage ist wohl, dass ich Vater meines Kindes bin? Ich weiß nicht, eine Begründung gab es nicht, nur eine Rechnung bzw. Aufforderung zur Zahlung.

Vielen Dank für eure Zeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2015 17:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du bist 2 mal zur Auskunft aufgefordert worden, waren da keine Formulare dabei? In beiden Fällen musst Du Auskunft erteilen und es wird einmal geprüft ob Du die 192 Euro UV zahlen kannst und zum anderen ob Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist.

Was anzugeben ist und wie berücksichtigt wird ergibt sich aus den <a href="http://www.dfgt.de/index.php?tid=15>" Unterhaltsleitlinien </a> des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).

z.B. OLG Dresden "1.5 Bei  Ermittlung  des  zukünftigen  Einkommens  eines  Selbstständigen  ist  in  der  Regel  der Gewinn der letzten drei Geschäftsjahre zugrunde zu legen. Für die Vergangenheit ist  von  den  in  den  jeweiligen  Jahren  erzielten  Einkünften  auszugehen,  wobei  auch  eine Durchschnittsberechnung für mehrere Jahre möglich ist."

Kläre mit der KM ob Unterhaltsvorschuss bezogen wird. Du kannst versuchen Dich wieder mit der KM zu einigen und z.B. Unterhalt in Höhe des UV zu zahlen, mehr bekommt die KM nicht. Mehr kann es nur geben, wenn Du dafür leistungsfähig erklärt wirst.
Ist die KM damit einverstanden, muss Sie den UV aufgeben und die Beistandschaft wiederrufen.

Eine in Verzugsetzung bedeutet erst einmal nichts anders als das ab diesem Datum nachweislich Unterhalt gefordert werden kann. Was Du dann schon gezahlt hast wird mit dem dann bestimmten Unterhalt verrechnet (genauer, wenn Du zuwenig gezahl hast, hast Du zuviel gezahlt gibt es nichts zurück). Du solltest ggf. beim JA nachfragen welche Unterlagen sie noch wollen.
Machst Du hier nicht, dann fällt Dir das mit Sicherheit auf die Füße. Erst einmal solltest Du abwarten, was errechnet wird. Ggf. wirst dabei auch Deinen Steuerberater mt einbeziehen müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2015 18:24
(@david3000)
Schon was gesagt Registriert

Ja, es waren Formulare dabei. Allerdings habe ich oft gelesen, dass man nicht verpflichtet ist, diese auszufüllen, und davon wurde auch abgeraten. Auskunft erteilen schon, aber nicht mit den Formularen. Ist das Unfug?

Das zuständige OLG ist Hamburg. Da steht „1.5 Bei Selbständigen ist vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums von in der Regel mindestens drei aufeinander folgenden Jahren, möglichst den letzten drei Jahren, auszugehen. Für die Vergangenheit sind die in dem jeweiligen Kalenderjahr erzielten Einkünfte maßgeblich. Anstatt auf den Gewinn kann ausnahmsweise auf die Entnahmen abzüglich der Einlagen
abgestellt werden, wenn eine zuverlässige Gewinnermittlung nicht möglich oder der Betriebsinhaber unterhaltsrechtlich zur Verwertung seines Vermögens verpflichtet ist. Lineare Abschreibungen
(Absetzungen für Abnutzung: AfA) werden in der Regel anerkannt. Ansonsten können Abschreibungen insoweit anerkannt werden, als dem steuerlich zulässigen Abzug ein tatsächlicher Wertverlust entspricht. “

:crash:

Wenn ich an das JA diese zusätzlichen 22 Euro überwiesen habe, dann bezieht die KM doch Unterhaltsvorschuss? Ich kann sie momentan schlecht kontaktieren, diese Sache hat unser Verhältnis sehr belastet ...

Also ich soll
1. Das JA fragen, wie sie die Auskunft möchten (Da werden die sagen, Formulare ausfüllen, oder?)
2. Abwarten, was errechnet wird
3. Mit meiner Steuerberaterin das Ergebnis prüfen? Oder lieber durch einen Anwalt für Familienrecht?
4. Entweder 192 Euro der KM vorschlagen, wenn sie die Beistandschaft widerruft, oder falls ich Mangelfall bin, nichts weiter tun, weil das JA den Vorschuss übernimmt?

Wo kann ich die Frage mit der Kitanachzahlung stellen, das würde mich schon interessieren, ob ich das zahlen muss. Ist ja ein großer Brocken, für sie natürlich auch, aber ich kann da einfach nichts machen im Moment 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2015 19:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Kita-Beitrag ist Mehrbedarf. Wenn du schon den Tabellenunterhalt nicht zahlen kannst, dann erst recht keinen Kitabeitrag.

Ich würde der KM mitteilen, dass solange die Unterhaltshöhe nicht geklärt ist und du evtl. Nachzahlungen leisten musst, nichts mehr zu den Kitagebühren dazugeben kannst, auch nicht bei der Nachzahlung.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2015 21:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zu 1. du musst Die Formulare nicht ausfüllen, Du kannst die Angaben auch formlos machen. Allerdings müssen die Angaben vollständig sein und bei einem Freiberufler kann das viel Arbeit bedeuten. Das JA anrufen bringt hier nichts.

zu 2./3.  Ja, das JA muss natürlich erst einmal rechnen. Du kannst natürlich jetzt bzw. wenn Du die Daten hast es hier im Forum oder von einem Anwalt prüfen lassen. Die Steuerberaterin würde ich in dieser Frage nicht als kompetent ansehen.

zu 4. Die Unterhaltsvorschusskasse wird prüfen ob Du zumindest für 192 Euro leistungsfähig bist bzw. für wieviel Du leistungsfähig bist. Das wirst Du an die KM oder die UVKasse überweisen und die UVK übernimmt höchstens den Rest. Das JA prüft allgemein wozu Du leistungsfähig bist und wird Dich zu Zahlungen gemäß ihren Rechnungen auffordern Unterhalt zu zahlen. In beiden Fällen kann ein Titel erstellt werden, da das Kind einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat.

Wenn die KM mit den Berechnungen nicht einverstanden ist, dann kann sie die Beistandschaft wiederrufen und Dich selbst (mit Anwalt) auf Unterhalt verklagen.

WENN die KM damit einverstanden ist, dass Du weniger zahlst, dann kann sie die Beistandschaft wiederufen und den Antrag auf UV zurückziehen.
Davon gehe ich aber höchstens in dem Fall aus, wenn Du zumindest Unterhalt in Höhe des UV zahlst.
Für die KM ist es am bequemsten wenn die Beistandschaft weiter besteht, denn dann werden die auch regelmäßig überpfüen wozu Du leistungsfähig bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 01:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin David,

aus meiner Sicht wirkst Du recht chaotisch und planlos zur Zeit. Dazu scheinst Du auch psychisch ziemlich angeschlagen zu sein.

Auch wenn es derzeit hart ist für Dich, ordne erstmal Deine Unterlagen.

Zu den Auskünften hast Du ja Tipps erhalten.

Zu den anderen "unklaren" Dingen (wie z.B. KiGA-Betrag): Auf jedem Schreiben findest Du in der Regel die Rufnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Such das Gespräch, erklär Deine Situation und stell Fragen, wenn Du etwas nicht verstehst. Normalerweise bekommst Du so schon viele Hinweise, wie Du vorgehen musst.

Wenn Du nicht weiter kommst, suche mal realen Kontakt zu einer Schuldnerberatungstelle (z.B. Caritas). Denn von Deiner Organisation bzw. Deiner finaziellen Lage scheint eine Überschuldung nicht mehr weit weg zu sein. Prüfe auch mal die Möglichkeiten zur Stellung eines ALGII-Antrages wenn es anders nicht mehr geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 02:53
(@david3000)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn es derzeit hart ist für Dich, ordne erstmal Deine Unterlagen.

Ich versuche ja herauszufinden, was das konkret für Unterlagen sind ...

Zu den anderen "unklaren" Dingen (wie z.B. KiGA-Betrag): Auf jedem Schreiben findest Du in der Regel die Rufnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Such das Gespräch, erklär Deine Situation und stell Fragen, wenn Du etwas nicht verstehst. Normalerweise bekommst Du so schon viele Hinweise, wie Du vorgehen musst.

Ich werde in der Kita anrufen, aber ich gehe davon aus, dass die einfach sagen, ich soll das bezahlen und fertig. Bei der Recherche dazu habe ich nur wenig gefunden, aber wenn dann hieß es, bei Selbständigen ist es oft so, und die müssen halt zahlen. Die Frage ist, ob ich auch die Hälfte übernehmen muss. In dem Zeitraum waren wir auch zusammen. Ich finde es ja auch fair, nur wenn es keine Pflicht für mich gibt, würde ich mich über weniger Belastung auch nicht beklagen. Ich hoffe das ist verständlich ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2015 04:31




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich werde in der Kita anrufen, aber ich gehe davon aus, dass die einfach sagen, ich soll das bezahlen und fertig. Bei der Recherche dazu habe ich nur wenig gefunden, aber wenn dann hieß es, bei Selbständigen ist es oft so, und die müssen halt zahlen. Die Frage ist, ob ich auch die Hälfte übernehmen muss. In dem Zeitraum waren wir auch zusammen. Ich finde es ja auch fair, nur wenn es keine Pflicht für mich gibt, würde ich mich über weniger Belastung auch nicht beklagen. Ich hoffe das ist verständlich ...

:question:
Die Kita-Schulden sind aus der gemeinsamen Zeit?
Dann wäre eine hälftige Aufteilung in der Tat nur recht und billig.
Bleibt aber die Frage, warum die Forderung erst jetzt (tatsächlich erst jetzt??) kommt? Ob sie in der Höhe berechtigt ist (und dazu gibt es entweder einen Vetrag mit dem Kiga oder eine Gebührenordnung der Kommune) ? Und ob so eine alte Forderung überhaupt noch aufgemacht werden kann?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 10:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bzgl. Kita gibt es einen Vertrag zwischen der Kita und den Eltern. Dabei ist wichtig wer im Vertrag steht und wie die Kostenverteilung (ggf. auch durch den Vertrag) geregelt ist.

Stehst Du nicht im Vertrag geht Dich die Sache nichts an. Steht ihr beide im Vertrag, dann solltet ihr die Kosten teilen, stehst nur Du im Vertrag, dann sind es leider Deine Kosten.

Für das JA und die UVK. Zum einen gibt es die Formulare, die Dir durchaus sagen, was das JA und die UVK wissen wollen, zum andern hast Du eine Steuerberaterin, die Dir zumindest die Zahlen für die Vergangenheit nennen kann. Wenn Du so unsicher und unstukturiert bist, dann solltest Du die Formlare mit Deiner Stuerberaterin ausfüllen und beim JA ggf. noch einmal nachfragen ob das nun alle Angaben sind.

Hinsichtlich Deines Einkommens wäre sicher auch eine Sozial-/Schuldnerberatung sinnvoll wie sie Ingo angeregt hat damit Du überhaupt einen Überblick über Deine finanzielle Lage bekommst.

Deine Probleme sind lösbar auch wenn es viel Arbeit sein wird, dass alles auf die Reihe zu bekommen. Das Schlimmste wäre, wenn Du den Kopf in den Sand steckst und einfach nichts machst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 11:56