ist vermögenszuwach...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ist vermögenszuwachs der kinder KU-relevant?

 
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

nach längerer 'relativer ruhe' flatterte auch mir kürzlich wieder eine 'einladung' zum gericht nebst KU-abänderungsantrag der ex ins haus.

kurz und knapp die historie: ex wurde in 2. instanz zu 500,- KU/mtl. für zusammen 3 kinder (leben bei mir) verurteilt. sie arbeitet trotz akad. ausbildung nur für ca. 7,-/std. brutto und hat schulden durch ein in der trennungszeit von ihr gekauftes haus. dass sie sich nach einem anderen job umsehen sollte, kam nie zur sprache bzw. wurden entspr. von mir gegebene hinweise vom gericht ignoriert. allerdings wurde 'fiktives haushaltsführungseinkommen' (für ihren LG) vom OLG angesetzt. letztes jahr bekam sie von mir eine gute 5stellige summe, da ich ihre hälfte des bis dahin gemeinsamen hauses übernahm. dieses geld sei aber inzwischen 'fast ganz aufgebraucht' (??).

die kinder haben (in unterschiedlichen höhen) aus erbe und schenkungen wertpapier-vermögen, das sich in den letzten jahren gut entwickelt hat (die erträge waren vom OLG nicht angerechnet worden), da das geld 'für später' mit entspr. zuwachs-chancen bei gleichzeitig geringen laufenden erträgen angelegt wurde (z.t. thesaurierend).

nun kommt ex auf die idee, nicht (nur) die echten erträge (ausschüttungen, zinsen), sondern die gesamten zuwächse (vermögen 2005 - vermögen 2004 = einkünfte der kinder (inkl. taschengeld etc!)) herzunehmen und damit den kindern eine 'bedürftigkeit' (§ 1602 BGB) abzusprechen = kein KU notwendig, da kinder sich selbst unterhalten könnten (kommt von den zahlen her bei geschickter rechnerei auch ganz gut hin!).

leider sieht der richter das zur zeit genauso, d.h. er sieht die zuwächse als 'einkommen' an und deutet an/tendiert dazu, zu verlangen, dass die durch kurssteigerungen zustande gekommenen 'buchgewinne' durch verkäufe zu realisieren seien, zugunsten der KU-zahlungen der KM = dagegen zu 'verrechnen'.

abgesehen davon, dass sich noch niemand gedanken gemacht hat über den fall sinkender kurse (dann müsste KM doch zuschiessen, oder??): wie kann ich 'denen' klarmachen, dass vermögenszuwächse, selbst wenn sie realisiert werden könnten, keine 'einkünfte aus vermögen' i.s. des § 1602 abs. 2 BGB sind? und wie kann ich vermeiden, die recht lukrativen anlagen in bundesschätze o.ä. eintauschen zu müssen (bringen deutlichst weniger!)?

ich will ja den kindern das geld nicht nur erhalten, sondern es 'vermehren', bis sie 18 sind (so war's mal abgesprochen) und nicht, dass es jetzt (auf-)gebraucht wird, weil ex keine lust hat, sich nach einem anderen job umzusehen bzw. auf den 'luxus' des eigenen hauses nicht verzichten will.

danke für tipps, hinweise, argumente, ......

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 15:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

einen ähnlichen Tread hatten wir, nur ein genau gegensätzlicher Interessenslage.

Vielleicht hilft ja die steuerrechtliche Seite:
Diese Buchgewinne gelten als nicht realisierte Gewinne und müssen auch nicht versteuert werden.
Vor dem Hintergrund der KU-Reduzierung müssen zwei Dinge betrachtet werden:
1) Sollten die Gewinne realisiert werden, so müssten diese versteuert werden.
2) Muss wirklich Vermögen für den Unterhalt verbraucht werden? Dies gilt nicht so für KV/KM, warum dann für die Empfänger?

Da muss ich mal recherieren.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 16:47
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, kasper,

ja, so sehe ich das auch, aber der richter sagt z.zt. 'steuerrecht interessiert mich nicht!' 😛 aber ihn interessiert offensichtlich auch § 1602 BGB nicht 😡

danke für

Da muss ich mal recherieren.

- mir fehlt einfach eine schlüssige argumentation.

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 17:03
(@taccina)
Registriert

Hallo Uliberne...

schau mal hier nach:
http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-6028.html

Aber wie Kaper schon sagt, sind die da auch nicht wirklich auf nen grünen Zweig gekommen.

Meines Rechtsempfinden nach, kann man Geld (welches festliegt) nicht bei KU anrechnen....
Allerdings finde ich es auch noch ne Dreistigkeit Deiner Ex das Taschengeld anrechnen lassen zu wollen...

Also ich finde, KU soll gezahlt werden (nicht weil ich KU Empfänger bin...sondern weil es fürs Kind ist...und für das will ja nun wohl jeder das Beste und das es es mal besser hat) egal, ob das Kind nun Geld hat oder nicht...

Liebe grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 17:11
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, taccina,

nein, das taschengeld wird nicht explizit erwähnt, kommt aber dadurch mit rein, dass einfach die differenz zwischen den 'vermögensständen'/guthaben im letzten jahr und diesem jahr als 'einkommen' genommen wird. da sind dann natürlich auch die taschengeld-einzahlungen auf das sparbuch (und geb.-, weihnachts- etc. geldgeschenke) mit drin 'versteckt'.

dass die 'echten' einkünfte (zinsen etc.), die ja auch separat gut-gebucht werden, einbezogen werden (zur hälfte!), dagegen habe ich ja nix (ausser dass ich trotzdem nicht drankomme, da ex unterschrift verweigert wg. gemeins. vermögenssorge).

die grundsatzfrage bleibt: wie bringe ich einem (in dieser hinsicht sehr unbedarften) richter bei, dass vermögenszuwächse eben nicht gleichbedeutend mit einkünften sind?

ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 17:38