Liebe Leidgenossen,
ich benötige mal Euren Rat bzw. Hilfe.
Im November 2008 haben wir uns gemeinsam getrennt. Wir haben ein gemeinsames Haus, wo erst seit 5 Jahren die Hypothek bedient wird.
Es sind noch genug Schulden auf dem Haus. Meine Ex wohnt bis heute mit unseren Kids in diesem Haus. Ich habe 8 Wochen lang bei meinen
Eltern auf der Couch in einer 2 ZKB Wohnung verbracht. Seit 01.01 habe ich eine eigene Wohnung.
Nun zum eigentlichen Thema. Im November wurde der Unterhalt berechnet für das Trennungsjahr.
Da sich mein Gehalt zu 50% aus Provision zusammensetzt, die letzten 12 Monate auch gut für mich liefen kam es zu folgender Berechnung:
Nettogehalt: 3600,-EUR
abzüglich: 1000,-EUR Hypothek + 200 Nebenkosten
abzüglich 200,-EUR FInanzierung für ein PKW, welchen meine Frau derzeit fährt
abzüglich verschiedene Versicherung
Kommt unterm Schnitt: 1250,-EUR für die beiden Kindern + meine Ex heraus
450,-EUR verdient Sie selbst dazu + 300 EUR Kindergeld. Hat Sie also im Monat 2000,-EUR. Nicht schlecht.
Nun, meine Ex bekommt seit Dezember die Kohle von mir überwiesen, wohnt bis heute im Haus, sucht sich aber eine Wohnung.
Ich musste mir ja auch eine Wohnung suchen. Habe mir eine 3 ZKB gemietet da ich von zuhause arbeitete und ein Büro benötige.
Ausserdem auch ein kleines Spielzimmer wenn die Kinder zu mir kommen. Bezahle dafür nun 550,-EUR Kalt (720,-EUR warm.)
Jetzt meine Rechnung:
1250,-EUR für die EX
720,-EUR meine Wohnung (warm)
1200,-EUR Hypothek für Haus + Nebenkosten
200,-EUR für den PKW welchen meine Frau fährt.
Kommen wir auf mind. 3.370,-EUR fixe Kosten. Ähhh, wovon soll ich nun leben? Wie machen das andere Menschen?
Das Haus wird nun über einen Makler verkauft. Kann aber nicht wissen wie lange das dauert!
Meine Frage: Kann man meine Wohnung sowie die Hypothek für das Haus komplett dem Unterhalt anrechnen?
Was gibt es für Möglichkeiten, wenn das Haus erst nach 12 Monaten verkauft werden kann?
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen. Mein Anwalt ist meist Krank oder im Urlaub.-))
Grüße
mohikaner
Moin,
und herzlich willkommen bei VS.
Es werden noch versiertere Beiträge kommen, daher nur ein kleines Statement vorweg.
1) In Deinen Zahlen vermisse ich, die Änderung der Steuerklasse, die ab dieses Jahr gilt.
2) KU (Kindesunterhalt) geht meist vor Schulden, wenn nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird.
2) Wenn Du die Hypotheken trägst, kann es sein, dass Deine Ex mit 0 aus der Sache geht. Daher sollten Deine Zahlen mal geprüft werden.
3) in dieser Konstellation steht einer Zwangsversteigerung eigentlich nichts mehr im Wege ...
Meine Fragen:
1) Wieviele Kinder habt ihr und wie alt sind diese?
2) wer hat den Unterhalt, den Du jetzt zahlst berechnet, auf welcher Grundlage?
3) Wie ist das Verhältnis zu Deiner Ex?
4) Steht Ex mit im Grundbuch drin? Haftet sie auch für die Schulden (Hypotheken)?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
vielen Dank für Deine Unterstützung.
Gerne möchte ich auf die Dinge im Detail eingehen.
Die Unterhaltszahlung wurde auf SK 3 ausgerechnet. Offiziell sind wir ja erst 2009 getrennt lebend. Also wird erst 2010 eine neue Steuerklasse zum tragen kommen.
Die Kinder bekommen um die 600,-EUR (5+8 Jahre alt), die EX ca. 700,-EUR.
Ich trage die Hypothek seit 5 Jahren alleine, wir stehen aber beide im Grundbuch. Ich lebe derzeit nur vom ersparten.
Es kam Ende November ein Brief von der Anwältin meiner Ex wo die ausgerechnet haben das ich 1250,-EUR zahlen muss.
Mein Anwalt hat das geprüft und sein OK gegeben. Ich kann das aber nicht verstehen.
1.) Die zieht erst jetzt im Februar um
2.) Wenn ich mal durchrechne, bleibt mir ja nix mehr zum leben wegen meiner Wohnung und noch der Hypothek für das Haus das bald leerstehen wird.
3.) Sie fährt noch gemütlich mit meinem Auto herum und ich soll auch noch für Reperaturen aufkommen (Scheibenwischer usw.)
4.) Die Frau ist total bescheuert und macht nur Stress. Immer nur über Anwalt und Beratungsstelle wegen Kinderbesuche etc. Sie ist psychisch gestört.
Wer kann helfen?
Grüße
mohikaner
Hallo,
deiner Nochfrau muss eigentlich ein Wohnvorteil angerechnet werden. Du kannst auch Miete für deine Haushälfte verlangen.
Und was das Auto angeht: da es deine Nochfrau fährt würde ich ihr an deiner Stelle schreiben, dass du ab 01.03.2009 die Raten nicht mehr zahlst. Dies auch gleich der Bank mitteilen. Die spannende Frage ist: wer steht im Darlehensvertrag und wer steht im Kfz-Brief. Solltest du bei beiden drinstehen wäre die Überlegung ob das Auto zurückgegeben werden kann (evtl. entsteht ein Verlust) und ob du das Auto nicht einfach abmeldest.
Sophie
Hi mohikaner1
Ein kurze Überschlagsrechnungvon mir kommt zu folgenden Werten (und hier fehlt noch priv. Altersvorsorge sowie Wohnvorteil der DEF):
3600 EK netto
-150 arbeitsbedingte Aufwendungen
3450 bereinigtes Netto für KU
-278 KU für Kind 5Jahre
-331 KU für Kind 8Jahre
= 2841€
-1200 eheprägende Belastungen
= 1641€
Selbst nach dieser Überschlagsrechnung kommt ein max. TU von 641€ raus.
Ist Dein RA Fachanwalt für Familie-/Unterhaltsrecht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Noch einmal "Moin",
also der fast "alltägliche" Wahnsinn ... "sie will nur das was ihr zusteht"!
Also der KU könnte in die richtige Richtung gehen. Das OK, Deines Anwaltes verstehe ich nur nicht. Das fehlen mir zuviele Faktoren, die die Sache abrunden.
Zum einen, dass würde ich der Madam klar vor Augen führen, das die Kiste den Bach runtergeht, wenn sie nicht mitarbeitet. Sie steckt in den Schulden auch mit drin und Du wirst das nciht alleine Leisten können. Verabschiede Dich ganz schnell von dem Gedanken, nur vom ersparten zu leben, das wird Dich nicht weiterbringen.
Unterhalt soll vom Einkommen geleistet werden, nicht vom ersparten. Zumal es passieren kann, dass Du von diesem Erspartem noch Zugewinnausgleich zahlen musst.
Bei allen Berechnungen darfst Du den Wechsel der Steuerklasse nicht aus den Augen verlieren.
Wenn das Haus leersteht und nicht bewohnt wird, geht das definitiv auch zu lasten der Ex.
Gruß
Kasper
PS: da ist ja der Mann auf den ich gehofft hatte 😉
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
-1200 eheprägende Belastungen = 1641€
Selbst nach dieser Überschlagsrechnung kommt ein max. TU von 641€ raus.
Ist Dein RA Fachanwalt für Familie-/Unterhaltsrecht?
Ich zähle den Autokredit mit zu den Belastungen, also sein Einkommen vor TU = 1441€. Ihres ist der angemessene Wohnwert von ca 600€ plus ihr Einkommen von 450€ = 1050€.
Macht für mich einen TU von (1441-1050)*3/7 = 168€. Oder wo ist da mein Denkfehler?
Bei dem hohen Provisionsanteil könnte man vielleicht plausibel machen, dass da wie bei Selbständigen zu rechnen ist, also das 3-Jahres-Mittel. Rechne doch mal aus, was da rauskommt. Auch das Büro sehe ich als Berufkosten an. Ein drittel der Wohnung wären 720/3 = 240€, das ist bisschen mehr als Oldie's 150€-Pauschale. Andererseits klingt da versteckt irgendwo ein Dienstwagen durch (?), für den man Privatnutzung ansetzen könnte, so dass Du unterm Strich mit den 150€ wohl gut wegkommst.
Es kam Ende November ein Brief von der Anwältin meiner Ex wo die ausgerechnet haben das ich 1250,-EUR zahlen muss. Mein Anwalt hat das geprüft und sein OK gegeben. Wer kann helfen?
Hallo,
wir können helfen. Und ein anderer Anwalt, der derzeitige hat offenbar keinen Plan. Die Berechnung von Oldie dürfte im Wesentlichen passen, allerdings kommt da noch der Autokredit zum Abzug, sowie ggf. die von dir erwähnten Versicherungen.
Bis zu ihrem tatsächlichen Auszug aus dem gemeinsamen Haus ist deiner Frau der Wohnwertvorteil zuzurechnen.
Was dein Einkommen betrifft, ist die Anmerkung von pappasorglos releveant, durch den hohen Provisionsanteil ist über drei Jahre zu mitteln.
Unterm Strich ist also Unterhalt für zwei Zeiträume zu berechnen: vor und nach ihrem Auszug.
/elwu
Hi
Macht für mich einen TU von (1441-1050)*3/7 = 168€. Oder wo ist da mein Denkfehler?
Kein Denkfehler (ich war nur schon mit einem Fuss in der Tür). Ich wollte nur darstellen, dass selbst bei einseitiger Herangehensweise die Zahlen besser werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
hier nochmal die genaue Berechnung:
Meine Frau Verdient 450,-EUR monatlich + 300 EUR Kindergeld
Ich habe durch Grundgehalt und Provision bis 31.12.2008 im Schnitt 3600,-EUR Netto gehabt.
Das Haus läuft auf uns beide, ich bezahle jedoch schon immer die monatliche Belastung.
3600,-EUR Gehalt netto (Grund + Provision) Steuerklasse 3
davon gehen folgende Belastungen ab:
1000,-EUR Hypothek für das Haus
210,-EUR für den PKW (den Sie derzeit fährt, ich bin Halter und Eigentümer und stehe auch auf der Rechnung bzw. Kreditvertrag - Wert 9000,-EUR, davon 5.000,- an Bank zu zahlen)
150,-EUR ( ich habe mir kurz vor der Trennung noch eine kleine Belastung gegönnt - Ein Motorrad !) muss ja ebenfalls miteingerechnet werden
180,-EUR Bausparvertrag für das Haus
85,-EUR Strom
ca. 120,-EUR weitere Nebenkosten (Ich Idiot habe im September erst für 2500,-EUR Heizöl gekauft)
50,-EUR Monat für Diverse Versicherungen für die Familie (Unfallversicheurng etc.)
Am 28.11. erhielt ich einen Brief, dass dies der Trennungstermin sei. Wegen Steuerklassenwechsel sollten wir uns aber erst im Januar offiziell trennen, meinte mein Anwalt.
Frau wollte eigentlich im Januar umziehen, jetzt zieht sie erst an diesem Wochenende angeblich um.
Nun bin ich ab dem 01.01.09 in eine neue Wohnung gezogen dich mich ca. 800,-EUR inkl. Strom warm kostet.
Da ich neben meiner Haupttätigkeit (Grundgehalt+Fixum) noch eine Nebentätigkeit habe (8.000,-EUR Gewinn pro Jahr) hat die Anwältin meiner Frau
gemeint, dass 2009 die Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Wohl daher, dass ich eine Rückzahlung für 2007 in Höhe von 5000,-EUR
noch ans Finanzamt zahlen muss.
Also derzeit habe ich fixe Kosten von fast 3500,-EUR und nix zum leben. Wenn ich keine Provision bekomme habe ich nur 1900,-EUR netto mit SK 3.
Mein Anwalt meinte ich solle Rücklagen bilden. Toll, habe ich in der Vergangenheit lieber in das Haus und die Ex Frau gesteckt. Die Berechnung geht
jedoch davon aus, dass ich Superverdient habe. Echt geil !
Alles bisschen kompliziert. Kann ich schonmal Sozialhilfe beantragen oder gibt es noch Chancen zum überleben?
Grüße
Mohikaner
*leerzeichen entfernt*
Alles bisschen kompliziert. Kann ich schonmal Sozialhilfe beantragen oder gibt es noch Chancen zum überleben?
Schon dran gedacht, einfach wieder ins Haus einzuziehen wenn sie raus ist? Mir scheint die Eile bei der Verwertung ungesund.
Hallo pappasorglos,
danke erstmal für Deine Überschlagsberechnung. Wäre echt nett, wenn Du nochmal die anderen Belastungen aus meiner vorherigen Mail
einkalkulieren würdest. Du rechnest ja mit ca. 160,-EUR wenn Sie im Haus wohnt. Wenn Sie aber nun auszieht, kommen ja nochmal 600,-EUR
dazu? oder? Also wäre ich bei 760,-EUR + den beiden Kindern. Also wieder bei den 1250,-EUR?
Was würde Ihr denn zustehen wenn Sie nicht mehr im Haus wohnt nach Deiner Berechnung?
Ich kann mir das Haus nicht alleine leisten und will es auch nicht dort alleine wohnen bleiben.
noch ne frage. kann ich nicht irgendwie meine derzeitige Miete einrechnen? Ich bezahle ja fürs Haus und die Mietwohnung.?
Moin mohikaner,
Du machst meines Erachtens einen Denkfehler: Du bezahlst Deiner Ex sämtliche Kosten für's Haus PLUS Trennungsunterhalt in bar an Sie. Das sind allein über 2.400 EUR im Monat. Die Kosten für's Haus werden auch nicht geringer, wenn sie auszieht und Du ebenfalls nicht drin wohnst - dann steht es eben für 1.200 EUR im Monat leer herum. Einer von Euch MUSS in dieser Situation das Haus nutzen, wenn Ihr Euch ein finanzielles Desaster ersparen wollt. Oder Ihr müsst es schnellstmöglich vermieten.
So gesehen ist es jedenfalls kein Wunder, wenn selbst ein Netto von 3.600 vorne und hinten nicht reicht; damit lebt Ihr schlicht und massiv über Eure Verhältnisse.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es gibt schon Kaufinteressenten für das Haus. Nächste Woche startet der Verkauf. 6 Monate kann ich noch überbrücken bevor ich es vermieten muss.
Mich interessiert eher, ob die Unterhaltszahlung so OK ist
Mich interessiert eher, ob die Unterhaltszahlung so OK ist
Nach den bisher gemachten Angaben: NEIN!
Begründung siehe obige Beiträge.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Da ich neben meiner Haupttätigkeit (Grundgehalt+Fixum) noch eine Nebentätigkeit habe (8.000,-EUR Gewinn pro Jahr) hat die Anwältin meiner Frau gemeint, dass 2009 die Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Wohl daher, dass ich eine Rückzahlung für 2007 in Höhe von 5000,-EUR noch ans Finanzamt zahlen muss.
Mein Anwalt meinte ich solle Rücklagen bilden.
Hallo,
1) zahl' sobald möglich diese Steuerschuld zurück. Solche Fakten zu schaffen ist derzeit das Wichtigste überhaupt. Da ja auch absehbar ist, dass die Sache vor Gericht geschleppt werden wird. Und den Richter interessieren nur belegbare Ausgaben und Einnahmen. Nicht aber geplante, absehbare, befürchtete...
2) ja, die Anwältlein sind schon oft ustig mit ihren Vorschlägen... Sag' ihm ohne nähere Aufschlüsselung, dass du keine Rücklagen bilden kannst. Er soll für sein Geld eine Rechtsposition aufbauen. Sprich, eine Gegenrechnung aufmachen, die alle möglichen und unmöglichen für dich günstigen Punkte enthält.
/elwu
Wäre echt nett, wenn Du nochmal die anderen Belastungen aus meiner vorherigen Mail einkalkulieren würdest. Du rechnest ja mit ca. 160,-EUR wenn Sie im Haus wohnt. Wenn Sie aber nun auszieht, kommen ja nochmal 600,-EUR dazu? oder?
Nein, wenn ich nach dem Auszug nur die verbrauchsunanbängigen Kosten nehme, also Strom nicht, sonstige Nebenkosten nur 50€ (Gebäudeversicherung, Grundsteuer,..) und das Moped mitzähle komme ich auf gesamte Kosten von 1640€.
Wenn man von 3600€ netto diese Kosten abzieht sowie den KU (278+331) und die Berufskostenpauschale von 150€, dann bleiben nach meiner Rechbnung 1351€. Wenn sie nur diese 450€ verdient ist das dann ein TU-Mangelfall, TU würde also am Selbstbehalt (1000€) berechnet, also 1351-1000 = 351€. (Insgesamt damit 278+331+351 = 960€)
Wenn Du den OLG-Bezirk dazusagst, kann ich noch sagen, ob das halbe Kindergeld zusätzlich abgezogen werden kann. Ausserdem würde ich das 3-Jahres-Netto mal abschätzen. Und Dich mal zum Dienstwagen äussern.
Ob das dann so durchgeht hängt aber auch davon ab, ob sie einen ALG2-Antrag stellt oder nicht. Weil dann würden die sich die Augen reiben, dass da ein Haus leersteht und ein Moped und ein Auto rumstehen. Da würden dann wohl strengere Massstäbe gelten. Aber mit 960€ von Dir, 450€ selbst und 324€ KG wäre sie ja mit 1734€ noch über dem ALG2-Bedarf von etwa 1600€.
du hast irgentwo geschrieben das sie auch etwas verdient, wird das nicht normalerweise vom errechneten TU abgezogen?