Hy zusammen
Ist Kindesunterhalt für ein Kind aus früherer Ehe/Partnerschaft der Frau als Einkommen bei der Berechnung des EU an die H(ex)
anzusehen?
siehe auch
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/14152882
gruss
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Moin,
es handelt sich um die Wertung von KU im Sinne des Sozialrechtes, nicht des Unterhaltsrechtes. Im Unterhaltsrecht ist KU eine Leistung für das Kind und nicht für den betreuenden Elternteil.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke DT
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.