Ist das der sogenan...
 
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Ist das der sogenannte dynamische Titel?

 
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und habe heute von meiner Beistandschaft eine beglaubigte Urkunde ueber die Verpflichtung zum Unterhalt durch den eingetragenen KV bekommen.
Im Text wird aufgefuehrt, dass ab Geburt des Kindes 100 v.H. des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe gem. Par. 1612a, b BGB monatlich im Vorraus zu zahlen sind.

Ab 01.01.2016 240 Euro
Ab 01.11.2021 289 Euro
Ab 01.11.2027 355 Euro

Als zusaetzliche Erklaerung wurde aufgefuehrt, dass sich sobald der Mindestunterhalt nach den Berechnungsvorschriften des Par.1612a und 1612b BGB die festgelegten Betraege ueberschreitet sich der vom KV geschuldete Zahlbetrag entsprechend aendert.

Heisst das nun, dass es sich hierbei um einen dynamischen Titel handelt und dass der KV entsprechende Verdienstaenderungen selber mitteilen muss?
Ist die Berechnung vom Mindestunterhalt so korrekt?
Mir selber liegen keinerlei Zahlen ueber Verdienst/Vermoegen vor.

Liebe Gruesse und schonmal vielen Dank fuer eure Hilfe  🙂

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2016 00:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

das heißt, dass es eine dynamische Urkunde ist, dass der Vater die Zahlbeträge anpassen muss, wenn die Düsseldorfer Tabelle geändert wird und/oder das Kind in die nächste Altersstufe wechselt.

Ob der Unterhalt korrekt berechnet ist kann man nicht sagen, weil du die Einkünfte nicht kennst. Er muss einen höheren Verdienst nicht von selbst melden. Du darfst alle 2 Jahre Auskunft verlangen oder wenn du einen begründeten Verdacht hast, dass sich seine Einkünfte maßgeblich, d.h. über 10% ändern.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 08:05
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Danke fuer die Info.  🙂

In der Urkunde ist noch aufgefuehrt, dass er sich bei Nichtzahlung zur Zwangsvollstreckung verpflichtet.
Wird dann noch ein Titel vom JA eingefordert oder reicht diese Urkunde fuer mich als Sicherheit aus?

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2016 17:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lofoten,

Wird dann noch ein Titel vom JA eingefordert oder reicht diese Urkunde fuer mich als Sicherheit aus?

Diese Urkunde ist der Titel.

Vermutlich hast Du lediglich eine Kopie erhalten, die vollstreckbare Ausfertigung wird bei der Beistandschaft verbleiben (zumindest ist das bei unserem JA so).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2016 17:11