Martin sag mir bitte mal was ist ein statischer Titel, kannleider nichts damit anfangen.
Gruß Frame
In einem statischen Titel wird ein fixer Zahlbetrag angegeben, also x €
Der dynamische beinhaltet meist neben dem aktuellen Zahlbetrag eine Prozentzahl und den Hinweis das y% der aktuellen DDT in der entsprechenden Altersstufe zu zahlen sind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
und wie verhält sich es dann mit den folgenden Alterstufen bzw was passiert wenn die Düsseldorfer Tabelle sich ändert.
Gruß Frame
Hi,
Beim statischen Titel ändert sich nichts. Um eine Anpassung an die Alterstufe bzw. DDT zu erreichen muß der Titel dann abgeändert werden. Ob das gemacht wird hängt dann vom "Ehrgeiz" der KM ab und davon ob der KV das einfach macht oder es auf ne Klage ankommen lässt.
Deshalb sehen JA den statischen Titel nicht gerne, denn der macht Arbeit 😉
Aber sie dürfen sich nicht weigern es so reinzuschreiben und auch die Begrenzung dürfen sie nicht verweigern. Im Prinzip könnte man auch den Titel auf ein Jahr befristen und dann wieder neu rechnen (es könnte ja sein, das man arbeitslos wird und dann ist so eine Befristung einfacher als eine Titelabänderung)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
habe gerade mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jugendamt gesprochen, um einen Termin zu vereinbaren.
Erfuhr dort, dass ich den Unterhalt gar nicht von denen Errechnen lassen darf :puzz: , da die Kinder nicht vom Jugendamt schon mal vertreten wurde.
Ich müsste zum Anwalt gehen und mir es von ihm ausrechnen lassen, dann könnte ich gerne kommen und es titulieren lassen.
Ist dies korrekt????
Gruß Frame
Hm,
ich fürchte fast ja.
Mein Mann stand Anfang des Jahres auch vor dem Problem. Ihm wurde gesagt, das sie den KU nur im Rahmen einer Beistandschaft berrechnen dürfen und diese kann nur von der KM beantragt werden, da die Kinder bei ihr leben.
Wenn du nicht gerade so wenig verdienst, das es ein Mangelfall ist, könntest du ja die Stufe 1 titulieren lassen. Sollte dann jemand mehr haben wollen wäre der Streitwert nur die Differenz zwischen Titel und Forderung.
Stell doch die relevanten Zahlen mal rein (Einkommen, Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Steuer, Einkünfte aus wasweißich...)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi frame
Wenn Du selber die Initiative ergreifst und Titel für Deine Kinder ausstellen lassen willst kann es der Titulierungsstelle egal sein, welche Zahlen darin auftauchen - das ist nicht der ihr Bier, sondern Deins. Die Notarstelle ist niemanden gegenüber verpflichtet, sie achtet nur auf die Einhaltung der Rechtsform.
Du musst also nicht Geld für einen RA ausgeben sondern es liegt in Deinem Ermessen, welche Zahlen dann im Titel stehen. Die von LBM und mir genannten Zahlbeträge stimmen schon, es hängt lediglich davon ab, ob Du EU zahlen willst (oder irgendwann musst).
Die Irritationen bei den Zahlen der RA's bzgl. KU rühren sehr wahrscheinlich aus dem überholten Berechnungsmodell vor 2008 her, ebenso einer falschen Überleitung oder Einstufung in die DDT. Wenn Du Dir sicher bist, dass kein EU irgendwann fällig wird, so nehme die höheren (= 2 UH-Berechtigte), ansonsten die niedrigeren Beträge(wegen 3 UH-Berechtigte). Bei einem Rechtsstreit wird lediglich die Differenz zu den bestehenden Titeln zugrunde gelegt für den Streitwert (auf ein Jahr bezogen), also ein Bruchteil der sonstigen Kosten dafür.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi. danke für die Antworten.
Hier ein paar aktuelle Daten:
Jahresdaten aus dem Jahr 2008
Stpfl Brutto 41784,45
Steuerfreies Brutto 94,93
Altervorsorge VBL 570,99
Nettobeträge schwanken (Bereitschaft)
ehebedingter Kredit bis 08/2010 269,00
Erbeauszahlung von meinem Bruder 179, 00 bis 12/2012
da er die volle Rate nicht bezahlen kann haben wir uns auf 140€ plus zwei Jahre geeinigt
Habe gerade mit meiner EX-Frau gesprochen, laut ihrer Anwältin müsste ich weiter Unterhalt an sie zahlen ,bis sie ein EInkommen > 425 € hat.
Bzw. von eine gefestigte Beziehung spricht man erst nach > 3 JAhre
Stimmt dieses?????
Da sie die Möglichkeit die Kinder ganztags unterzubringen (Schule/Kindergarten), dementsprechend müsste es ihr eigentlich zumutbar sein zu arbeiten. Gibt es dort Erfahrung?
Was sagen die Gerichte?
Wie hoch wäre ihr Erfolg, wenn sie auf Ehegatttenunterhalt klagen würde?
Gruß und danke schon mal
Frame
Moin frame,
wichtig sind die Nettobeträge, und bei deren Errechnung spielen neben der EK-Steuer Vorsorgebeträge (Krankenkasse, Altersvorsorge - auch private - etc. eine Rolle.) Dass die Zahlungen Deines Bruders nicht zum Einkommen gehören, sondern bestenfalls die Minimal-Zinsen daraus, wurde Dir ebenfalls bereits gesagt.
Wie hoch wäre ihr Erfolg, wenn sie auf Ehegatttenunterhalt klagen würde?
Was die Gegenanwältin sagt, ist für Dich etwa so relevant wie die Ansichten Deines Friseurs: Gar nicht. Ein Urteil spricht nur ein Gericht. Vorhersagen, wie dieses ausfällt, kann es nicht geben, weil dabei zu viele Faktoren eine Rolle spielen. Allen voran Eure frühere eheliche Aufgabenteilung sowie die daraus resultierenden ehebedingten Nachteile. Daneben die Ausbildung Deiner Ex und die Möglichkeiten, die eigene Berufstätigkeit im Wohnumfeld auszuweiten. Und natürlich das Alter der Kinder: Welche "Möglichkeiten" sie dafür hat oder hätte und ob diese kindgerecht sind, bewertet ebenfalls das Gericht und nicht die Parteien. Ab wann eine neue Lebensgemeinschaft als Grund für einen Unterhaltsausschluss gilt, ist auch nicht einheitlich; es gibt den Richtwert "2 Jahre", aber daran kann sich ein Gericht halten oder es eben bleiben lassen. Notfalls ist der neue Lover eben "nur ein guter Freund" - und Du nicht in der Lage, das Gegenteil zu beweisen. Die persönlichen Ansichten und Weltanschauungen des zuständigen Richters wiegen da oft schwerer als die (schwammigen) Gesetze.
Ich an Deiner Stelle würde daher nicht mit Wahrscheinlichkeiten herumorakeln, sondern proaktiv tätig werden:
- Schicke Deiner Ex eine Zeit lang regelmässig Zeitungsausschnitte über Stellenangebote, die für sie in Frage kommen (und mach Dir Kopien davon, die Du mit Datum abheftest). Diese Angebote müssen sich nicht auf den irgendwann erlernten Beruf beschränken, sondern einfach zumutbar sein.
- Biete an, Dich für die Zeit ihrer Berufstätigkeit verstärkt in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen und/oder Dich ggf. an Kosten für aushäusige Kinderbetreuung einzubringen
- Stell den Unterhalt nicht sofort, sondern mit Ansage ein; also beispielsweise "am 1.10.2009 ist Schluss".
Damit schaffst Du ein Argumentationskorsett, das eine Unterhaltsklage zumindest erschwert. Denn Madame würde durchaus gefragt werden "Wie oft und wo haben Sie sich beworben?" Und natürlich auch "Warum kommen Sie zwei Jahre nach der Scheidung auf die Idee, Unterhalt einzuklagen?" Und/oder "die bisherigen 200 EUR im Monat sind ja nicht die Welt - wovon leben Sie denn so?" Das sind Fragen, die nicht jeder öffentlich verhandelt haben möchte.
Grüssles
Martin
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