Irgendwie versteh i...
 
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Irgendwie versteh ich da was nicht.........

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 tabe
(@tabe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal an alle,

ich bin schon lange stille  Mitleserin und hab in der Vergangenheit oft gedacht: "So schlimm ist es bei Dir Gott sei Dank nicht", aber jetzt habe ich halt auch mal eine Frage, weil ich das gute Rechtsanwaltdeutsch nicht so ganz versteh........

Mal erstmal zu mir
Ich bin seit 2006  von meinem Mann getrenntlebend, habe zwei super quirlige Jungs ( 5&6). Das aber nur am Rande erwähnt, weil darum geht es hier eigentlich nicht. Ich lebe seit 1 Jahr mit meinem Freund zusammen, der auch zwei Jungs ( 8 und fast 4) hat, die bei der Mutter leben. Im Gegensatz zu mir ist er seit Oktober 2007 geschieden. Umgang ist  soweit geregelt (alle zwei Wochen sind seine Jungs bei uns, Hälfte der Sommerferien auch) Alles piekfein also, denke ich, mittlerweile jedenfalls.
Jetzt geht es ans Thema Unterhalt. Da versteh ich was nicht      :question:. Also mal von Anfang an:  Die Exfrau meines Partners ist vor kurzem mit ihrem neuen Freund zusammen gezogen, außerdem hat sie beide Kinder betreut ,so dass sie meiner Meinung nach arbeiten gehen könnte. Juhu habe ich gedacht, fällt doch eigentlich der Ehegattenunterhalt weg. .Hmmm da werde ich ihn mal zum Anwalt schicken und mal nachfragen lassen. Gut er geht heute zum Anwalt und so richtig Freudensprünge machen wir jetzt nicht. Der Anwalt hat ihm nämlich deutlich höhere Kindesunterhaltsbeträge errechnet, als die, die er bis jetzt zahlt, so das unterm Strich , wenn wir keinen EU mehr zahlen würden, 60 Euro mehr für uns rauskämen. Ich weiß das die Beträge lt. Düsseldorfer Tabelle gestiegen sind, aber selbst wenn ich ihn eine Gehaltsstufe höher stufe, komme ich auf 170 Euro mehr für uns. Und nun kommt das was ich eigentlich nicht verstehe, der Anwalt hat die Beträge genommen und hat nicht das hälftige Kindergeld abgezogen sondern beim Kleinen nur 13€ und beim Großen 4€. Kann mir das hier irgendjemand auf gut Deutsch erklären. Genauso war es 2007, als die Gegenanwältin den Unterhalt berechnet hat,  hat  sie nur 34€ Kindergeld angerechnet, warum ist das so?
Es ist ja nicht so, das wir das nicht zahlen wollen würden, aber wenn ich (oder wir) etwas zahlen wollen wir wenigstens verstehen warum. Wenn ihr noch Zahlen braucht um mir das mal vorzurechnen, dann reiche ich sie gern nach, aber vielleicht kann mir das irgendjemand auch so erklären.Bisher bin ich immer davon ausgegangen Betrag lt Düssledorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld.
Wäre nett wenn da mal jemand Licht ins Dunkle bringen könnte
Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend
Tabe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2009 23:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tabe,

stell doch mal aktuelle Zahlen ein (Gehalt), dann können wir rechnen. Die Form der KG-Anrechnung lässt mich vermuten, dass er mit den alten Düsseldorfer bzw. Berliner Tabellen gearbeitet hat. Spricht nicht gerade dafür, dass er fit in Familienrecht ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 23:37
 tabe
(@tabe)
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Hallo Lausebackesmama (deren Beiträge ich immer gern les),

also ich nehm jetzt mal die Zahlen der Anwältin von 2007, hat sich auch nicht wirklich was geändert.
Monatl. Einkommen 1909,40€
Kind 1 ( geb.2001) 282€ abzgl. anteiliges Kindergeld 25€= 257€
Kind 2 (geb.2005) 233€ abzgl. Anteiliges Kindergeld 34€ = 199 €
Ehegattenunterhalt belief sich auf 208, 93€
So wurde bisher gezahlt und uns wurde gesagt das wir Glück gehabt hätten, weil man ihn auch eine Stufe höher hätte setzen können.
Der Anwalt heute errechnete einen Kindesunterhalt von 618€, keine Ahnung warum.
Kannst ja mal rechnen wenn Du magst
Lieben Gruß
Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 00:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tabe,

erst mal danke  :redhead:

Ich versuche mich mal. Sind die 1909 schon um berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge bereinigt?
Wenn ja:
1909 Euro entspricht Stufe 3, keine Höherstufung, da drei Unterhaltsberechtigte (2 Kinder, 1 KM)
Kind 1 273 Euro
Kind 2 228 Euro (jeweils Zahlbeträge, KG hälftig abgezogen)
verbleiben 1.408 Euro

Ich komme also auf zusammen 501 Euro KU, verbleibt für den EU eine Verteilermasse von 408 Euro bis zum Selbstbehalt.

Wenn berufsbedingte Aufwendungen noch nicht abgezogen sind:
1909 - 5% = 1824 Euro minus max 4 % vom Brutto für Altersvorsorge sofern vorhanden nehmen wir mal 50 Euro an:
1824.-50 = 1774
Kind 1 257 Euro
Kind 2 214 Euro
verbleiben 1.303 Euro, also 303 Euro für EU zu verteilen.

Fiele der EU weg, würde eine Stufe höher angesetzt werden können.

Variante 1:  289 plus 242 Euro = 531 Euro
Variante 2: 273 und 228 Euro = 501 Euro.

257+199 Euro = 456 Euro sind auf jeden Fall weniger. Es macht also unter dem Strich nur Sinn, wenn der EU wirklich wegfallen könnte. Würde der EU bestätigt und es wird der KU neu berechnet, verschlechtert er sich m. E.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 00:20
 tabe
(@tabe)
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Hallo,
ja so in der Art hatte ich auch gerechnet. Er zahlt jetzt knappe 670 und ich hatte sowas wie 501€ für die Kinder gerechnet.
Er wollte sich auch gütlich mit ihr einigen, nur muß die Ex das ganze schriftlich vom Anwalt haben da sie Wohngeld beantragt und deswegen ihr Einkommen angeben muß. Jetzt geht sie morgen zur Anwältin um sich das neu ausrechnen zu lassen. So wie es sich anhörte will sie wohl auf EU verzichten, wenn ihre Partnerschaft als gefestigt gilt. Mal sehen was dabei dann für eine abenteuerliche Rechnung rauskommt.
Gruß

P.S. Die 5% werden hier lt.Schreiben nur beim EU abgezogen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 00:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weiß nicht, was eure OLG-Leitlinien da vorgeben. Da ist Oldie sehr bewandert. Vielleicht meldet er sich da noch zu Wort 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.05.2009 00:56
 tabe
(@tabe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ehrlich gesagt hatte ich gehofft mich damit nicht auseinandersetzen zu müssen. Hoffe nur das ich die Sache durch mein Drängeln nicht noch schlimmer gemacht habe und er im Endeffekt mehr zahlen muß.
Eigentlich können wir ja nur abwarten und sehen wie sich die Gegenseite verhält
Danke Dir fürs Rechnen
Gruß
Tabe

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Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 01:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tabe

Die 5% berufsbedingte Aufwendungen als auch die 4% (vom Brutto, abgezogen jedoch vom Netto) für priv. Altersvorsorge wenn auch geleistet - stehen jedem UH-Pflichtigen erst einmal prinzipiell zu, siehe URL bzw. Rechtssprechung. Dann kann nach Massgabe der Umstände durch ein Gericht auch anders entschieden werden. Und gebe bitte mal das zuständige OLG an (am Wohnsitz der Kinder), die haben manchmal noch Feinheiten. Existieren Titel bzw. 'ne Urkunde?

So wurde bisher gezahlt und uns wurde gesagt das wir Glück gehabt hätten, weil man ihn auch eine Stufe höher hätte setzen können.

Stimmt nicht. Bei besagter Rechnung gibt es 3 UH-Berechtigte, da gibt es dann keine Höhergruppierung.

Irgendwie scheint euer Anwalt etwas "umständlich" zu denken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 14:22
 tabe
(@tabe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

also erstmal danke für Deine Antwort. Wir haben hier nur ein Schreiben von der Anwältin seiner Exfrau, in dem sie den Unterhalt für ihre Mandantin einfordert. Im Scheidungsurteil ist von Unterhalt nicht die Rede. Gehe ich recht in der Annahme das dann kein Titel besteht? Ist das gut oder schlecht?
Zuständiges OLG ist Oldenburg ( hoffe ich habe richtig gegoogelt).
Im Schreiben der Anwältin sind beim Kindesunterhalt die vollen 1909€ angesetzt worden, nur beim EU ist von 5% berufsbedingte Aufwendungen die Rede, Altersvorsorge wird nicht geleistet. Beim EU sind dann auch noch der ehebedingte Kredit ( 269€) abgezogen sowie eine Zahlung seines Bruders an ihn ( er bekommt wegen einer Erbsache 179€ pro Monat von ihm)Wir haben diese Rechnung eigentlich auch gar nicht angezweifelt, deswegen hat er für die Scheidung auch dieselbe Anwältin genommen wie seine Exfrau.
Stutzig hat uns jetzt nur der Anwalt gestern gemacht, der dann was von 618€ Kindesunterhalt errechnet hat. Müssten wir dann halt auch zahlen, wenn es denn so wäre, würde dann bis zum Selbstbehalt weniger EU übrigbleiben. Aber verstanden haben wir es nicht so ganz.
Zum Anwalt:" Umständlich " ist gut! Für diese Auskunft ist er ihm noch entgegengekommen, er nimmt für den Termin gestern nur 100€. Aber so ist das wahrscheinlich.
Ich wünsche noch einen schönen Tag
Gruß Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 15:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tabe

Für das Auffinden des OLG ist >>diese Seite<< ganz hilfreich.

Die Rechnung finde ich schon merkwürdig.
Das OLG Oldenburg kennt die pauschale Anrechnung von berufsbedingten Aufwendungen - und zwar grundsätzlich. Somit ist auch beim KU so zu verfahren. Damit landet das unterhaltsrechtl. EK in der EK-Gruppe 1500-1900€ = 2.Gehaltsgruppe für KU.
Bei drei UH-Berechtigten ergibt sich:
Kind 4J - 214€
Kind 8J - 257€

wenn nur die Kinder:
Kind 4J - 228€
Kind 8J - 273€

Der angemessene Selbstbehalt von 1000€ bzw. 1100€ ist in beiden Fällen gewahrt.

... er bekommt wegen einer Erbsache 179€ pro Monat von ihm

Ähm, wie? Wird jetzt das Erbe als EK gewertet? Zulässig wären nur Einkünfte aus dem Erbe wie Zinsen, und beim EU auch nur dann, wenn sie eheprägend sind. Hier könnte event. ein Zugewinn entstehen, aber nicht die Anrechnung als EK.
Das die ehebedingten Schulden beim EU berücksichtigt werden ist ok.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 15:47




 tabe
(@tabe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
also mit der Zahlung des Bruders ist es so.
Beide Eltern verstorben, ein Haus vorhanden. Drei Kinder erbberechtigt. Bruder lebt jetzt im Haus und zahlt die Geschwister bis 2011 mit 179€ ( er zahlt aber nur 140  dafür zwei Jahre länger) aus. Wurde von der Anwältin als Einkommen berechnet
Gruß
Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 15:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tabe

Nach meiner Auffassung ist das nicht richtig. Bei Zuwendungen kommt es auch auf den Charakter dieser an. Und Erbschaft ist lt. Gesetz Vermögen, und kein Einkommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 16:11
 tabe
(@tabe)
Schon was gesagt Registriert

Na klasse wieder was dazu gelernt.
Wie gesagt wir können ja jetzt erstmal nur abwarten was die Anwältin seiner Exfrau daraus macht. Wenn der Exfrau natürlich jetzt eingeredet wird, bloß nicht auf EU zu verzichten, dann habe ich mit meiner Aktion nicht wirklich was gewonnen.
Aber es beruhigt mich, dass ihr auch auf einen Kindesunterhalt von 501€ kommt
Vielleicht verzichtet sie ja freiwillig :rofl2:
Gruß
Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 16:31
(@brille007)
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Moin tabe,

Vielleicht verzichtet sie ja freiwillig :rofl2:

so grossmütig, zum Nutzen eines Ex-Partners auf Geld zu verzichten, sind nur die wenigsten.

Um das Ganze aber wieder mal vom Kopf auf die Füsse zu stellen: Wo kommt der Unterhaltsbetrag überhaupt her? Gab es ein entsprechendes Gerichtsurteil oder wurde da nur von irgendwem irgendwas ausgerechnet, weil eine EU-Verpflichtung stillschweigend als gegeben angenommen wurde (Motto: "Frauen bekommen nach Scheidungen IMMER Geld von Männern...")

Falls Letzteres der Fall wäre, könnte man die Zahlungen nämlich auch einfach einstellen, den KU anpassen und die Dame ggf. klagen und ihren "Anspruch" begründen lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 16:47
 tabe
(@tabe)
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Moin brille007,

super dann zähl ich zu den Wenigen!    😉 Aber Spaß beiseite

Wir haben nur das Schreiben der Anwältin der Exfrau, nicht mehr und nicht weniger. Und mein Partner hat das Ganze wirklich stillschweigend angenommen, um vielleicht auch Strreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Damals war der Umgang nicht so wirklich prickelnd geregelt und da gab es häufig Schwierigkeiten. Mittlerweile hat sie aber erkannt wie schön Kinderfreie Wochenenden sein können......
Wir haben auch schon mal darüber nachgedacht den EU einfach weg zu lassen.Dafür fehlte uns aber der Mut bzw. wollte ich das ja erstmal anwaltlich absegnen lassen.
Ziemlich erfolglos wie man gestern gesehen hat. Wir müssten erstmal beweisen das es eine gefestigte Beziehung sei und sparen würden wir ja auch nix. Quasi null Chancen auf Erfolg.
Gruß
Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 17:14
(@brille007)
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Moin tabe,

mal als erstes vorab: Es wäre gut, Dein Freund würde sich hier selbst anmelden und schreiben; beim Ratgeben über Dritte geht ziemlich viel verloren. Überdies ist man motivierter Probleme anzugehen, die man zuvor selbst erkannt und formuliert hat...

Wir haben auch schon mal darüber nachgedacht den EU einfach weg zu lassen.Dafür fehlte uns aber der Mut bzw. wollte ich das ja erstmal anwaltlich absegnen lassen.
Ziemlich erfolglos wie man gestern gesehen hat. Wir müssten erstmal beweisen das es eine gefestigte Beziehung sei und sparen würden wir ja auch nix. Quasi null Chancen auf Erfolg.

welchen Mut bräuchtet Ihr denn, wenn es keinen Unterhaltstitel und keinen schriftlich fixierten Vergleich gibt? Anwaltsgeplänkel ist im Zweifelsfall nur heisse Luft, vor der man nicht zusammenzucken muss. Was genau denkst Du denn, dass Deinem Partner passieren könnte, wenn er die EU-Zahlungen einstellt? Mehr als eine Unterhaltsklage der Ex wird Euch nicht passieren können; anderen Ende müsste er - schlimmstenfalls - noch eine Weile weiterzahlen. Wo ist also das Problem?

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 14.05.2009 18:14
 tabe
(@tabe)
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Hallo,

geschrieben habe ich weil ich den Stein ins Rollen gebracht habe und mein Partner gestern etwas bedrückt vom Anwalt zurück kam.
Ich wollte halt die 618€ erklärt haben und warum nicht das hälftige Kindergeld vom Betrag lt Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird.
Da ich selbst noch keinerlei Anwaltserfahrungen habe konnte ich damit sehr wenig anfangen und wußte nicht das es lt Deiner Äußerung meist nur heiße Luft ist und ich zucke da schon ein bißchen zurück.
Aber wir haben ja jetzt hier ne ganze Menge erfahren und gucken einfach was nach ihrem Besuch bei der Anwältin rauskommt.
Danke Euch für die Antworten
Gruß
Tabe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 19:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tabe,

noch einmal: Ein Anwalt vertritt den, der ihn bezahlt. Deshalb hat er aber nicht automatisch recht, und was er sagt ist kein Gesetz, sondern nur eine Meinung. Das wiederum wird er Euch natürlich nicht sagen.

Würde Dein Partner Unterhalt an seine Ex bezahlen, nur weil die Bäckersfrau gesagt hat, er solle es tun? Es wäre faktisch nichts anderes. Und wie gesagt: Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn er sich auf die Hinterbeine stellt und den Geldhahn zudreht?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 19:52
 tabe
(@tabe)
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Moin Brille,
vorab, ich bin der Partner um den es geht.(Denke ich kann hier diesen Beitrag genauso weiterführen, ohne mich extra hier neu anzumelden)

Habe mir alle eure Beiträge zwischendurch auch immer durchgelesen (bedanke mich auch ganz recht herzlich dafür) und meiner Freundin meine Anmerkungen kund getan, diese hat sie auch mit eingefügt.

Denke das ich folgendes machen werde.

1.)Den Kindesunterhalt vom Jugendamt ausrechnen lassen
2.) Den Ehegattenunterhalt einbehalten
3.) Das schreiben der Anwältin abwarten.
4.) ggf. wenn sie es einfordert mir einen Anwalt nehmen( nicht denvon gestern :mad:)

Was hälst du davon????
Bzw. wer kann mir sagen ,wie ich gute von schlechte Anwälte in meinem Heimatort unterscheiden kann.
Schönen abend noch
frame

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 20:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin frame,

erst mal: Ja, es ist gut, dass Du selbst schreibst; ansonsten gehen speziell bei einer solchen Materie manchmal die entscheidenden Feinheiten unter.

Dein Plan ist prinzipiell gut und ok. Den KU kannst Du allerdings (und sei es nur zur Kontrolle) von den Cracks dieses Forums ausrechnen lassen bzw. - falls die Angaben Deiner Partnerin komplett sind - auch die obenstehenden Zahlen zum Vergleich nehmen. Der wird etwas höher, wenn nur noch zwei Berechtigte vorhanden sind, aber nicht so hoch, wie man Dir ausgerechnet hat.

Den errechneten Kindesunterhalt (und nur den!) kannst Du dann selbst beim zuständigen JA titulieren lassen; am besten per statischem Titel und mit Befristung auf's 18. Lebensjahr. Danach bezahlst Du diesen regelmässig und mit genauer Bezeichnung des UH-Monats (am besten sogar für jedes Kind eine eigene Überweisung) und harrst der Dinge, die da kommen. Wenn Deine Ex tatsächlich eine Unterhaltsklage anstrengen möchte, wirst Du das schon erfahren. Verrückt machen muss man sich deswegen nicht; man denkt ja auch nicht jeden Tag darüber nach, ob man vom Nachbarn verklagt wird, weil man falsch geparkt hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 20:46




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