Hallo zusammen
Darf die Anwaltskanzlei meiner Ex auch meinen Sohn ( der in einem Manat 18 wird) in Unterhaltsangelegenheiten vertreten ?
( so wurde es im letzten Brief ihrer Anwältin angekündigt)
Oder besteht dann diese sogenannte "Interessenkollision?
Wenn ja- kann ich dieser Kanzlei dann daraus "einen Strick drehen" ?
Danke und Gruß
Bernd
Klar darf sie und es ist ja keine Interessenkollision mehr. Schliesslich ist dann Kind selbst dafür zuständig.
Wahrscheinlich solltest du nur die Rechnung genau überprüfen lassen und darauf achten dass auch das Gehalt der Mutter, die dann mit ins Boot kommt, eingerechnet wird.
A life lived in fear is a life half lived
Bitte?
Genau das Gegenteil ist der Fall.
Ab dem 18. Geburtstag besteht genau dieser Interessenskonflikt, denn jetzt muss das Kind Vater UND MUTTER zur UH-Zahlung auffordern. Somit haben Mutter und Sohn konträre Interessen.
Hallo,
Genau das Gegenteil ist der Fall.
Ab dem 18. Geburtstag besteht genau dieser Interessenskonflikt, denn jetzt muss das Kind Vater UND MUTTER zur UH-Zahlung auffordern. Somit haben Mutter und Sohn konträre Interessen.
Ja, aber nur, wenn Mutter und Sohn vertreten werden. Wird alleine der Sohn vertreten wird es schwierig einen Konflikt zu sehen.
Das mit dem Strick drehen wird immer davon abhängen wie ein Gericht das sieht.
VG Susi
Moin
Da in UH-Angelegenheiten Anwaltspflicht besteht, dürfte spätestens vor Gericht der Konflikt zum Tragen kommen. Aber m.W. darf selbst aussergerichtlich nicht die gleiche Kanzlei zwei sich streitende Personen gleichzeitig vertreten. Das wäre wohl eher die Aufgabe eines Mediators.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ja, gefragt wurde ob die Kanzlei den dann volljährigen Sohn vertreten darf.
Wenn Mutter und Sohn vertreten werden nein, aber es könnte ja einfach nur bedeuten, dass nun der Sohn und nicht mehr die Mutter vertreten werden. In diesem Fall entsteht nicht notwendigerweise ein Interessenkonflikt.
VG Susi
Moin,
Wenn Mutter und Sohn vertreten werden nein, aber es könnte ja einfach nur bedeuten, dass nun der Sohn und nicht mehr die Mutter vertreten werden. In diesem Fall entsteht nicht notwendigerweise ein Interessenkonflikt.
es entsteht zumindest kein Interessenkonflikt, gegen den der TO etwas haben könnte: Die Kenntnisse dieses Anwalts aus eventuellen früheren Verfahren sind ja höchstens nachteilig für die Mutter, aber nicht für den TO. Also könnte höchstens die Mutter einen solchen Konflikt einwenden.
Möglicherweise ist der Mutter gar nicht so klar, dass sie ab dem 18. Geburtstag selbst ebenfalls auf der anderen Seite des Tischs sitzt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Frage lautete "Darf die Anwaltskanzlei meiner Ex auch meinen Sohn ( der in einem Manat 18 wird) in Unterhaltsangelegenheiten vertreten ?"
Die Antwort ist klar NEIN, das darf sie NICHT.
Irgendeine Frage der Art "Darf eine Kanzlei die früher mal meine Ex vertreten hat heute meinen Sohn vertreten" kann ich nirgends sehen.
Moin habakuk,
das Ganze ist an DIESEM Fall ganz gut erklärt, der sogar bis zum BGH ging.
Schlüsselsatz: "Ein Rechtsanwalt darf deshalb nicht zugleich die unterhaltspflichtigen Eltern bei der Abwehr des Anspruchs und das unterhaltsberechtigte Kind bei dessen Durchsetzung vertreten…"
Betonung auf "zugleich". Ist ja auch irgendwie logisch. Aber was vorher einmal war, spielt nicht die entscheidende Rolle. Zumindest nicht für den Unterhaltspflichtigen, der schon zuvor nicht Mandant dieses Anwalts war; der wird wenig Argumente haben, eine "Interessenkollision" einzuwenden (sondern sich eher freuen, dass der Anwalt des Kindes Dinge weiss, die er bei einem anderen Mandanten nicht wüsste).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das habe ich ja nie bestritten.
Die Frage ist für mich eindeutig so formuliert das es sich um eine GLEICHZEITIGE Vertretung handelt, und eben NICHT um irgendwas in der Vergangenheit.
Hi Bernd,
kann ich dieser Kanzlei dann daraus "einen Strick drehen" ?
Du nicht. Ist ja nicht dein Anwalt.
Die KM hätte Grund sich zu wehren. Die stört's aber scheinbar nicht.
Oder der Junior. Den störts scheinbar auch nicht.
Wo kein Kläger da kein Richter. 😉
Gruss Horst
@Elmangingo
Du schreibst "so wurde es im letzten Brief angekündigt"
War das ein Brief, in dem die RAin eigentlich in einem
thema deine Ex vertreten hat?
Ich gehe davon aus, dass du Sorge hast, dass da irgendwas gemauschelt werden könnte, wenn KM und Kind den gleichen Anwalt haben.
Ich würde das eher gelassen sehen, denn zunächst zählen sowohl Du als auch KM mal als mögliche Unterhaltszahler.
Heisst also, auch die KM wird sich im für sie dümmsten Fall vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen.
Und dann wirds doof für sie, wenn eigentlich ihre Anwältin schon als Prozessbevollmächtigte für euren Sohn angegeben ist.