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inländische Dividende

 
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Hallo Forum,

anscheinend sind ja Dividenden zur Unterhaltsberechnung hinzuzuziehen. Wie erfährt der Richter denn ob jemand Dividende (inländischer Unternehmen) erhält? Mir gehts um geringe Summen, die ja anscheinend nicht in die Steuererklärung eingetragen werden (müssen).

•ab 2009 in voller Höhe erfasst, indem hierauf 25 Prozent, Abgeltungsteuer anfällt. Dies gilt erstmals auch  für ausländische Dividenden , auf die bis 2008 keine Kapitalertragsteuer anfiel. Bei inländischen Depots hält die Bank diese Abgeltungsteuer sofort ein, die Dividende muss anschließend nicht mehr in die Steuererklärung. Bei Auslandsdepots hingegen...

Schönes Wochenende!

L3NNOX

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2012 17:01
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo L3nnox,

meines Wissens musst du deine Einkommensverhältnisse nach Besten Wissen und Gewissen offenlegen. Die Gegenseite kann beantragen, dass du an Eidesstatt versichern musst, dass du außer den genannten keine weiteren Einkünfte hast. Findet irgendjemand später heraus, dass du nicht alles angegeben hast könntest du angezeigt werden.

Mein Tipp: Unterhalt titulieren, dan verliert die Gegenseite evtl. Lust an einer Klage.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 17:36