Hallo,
... oder gibt es Ausnahmen?
Vorgeladen wird zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung bzgl. Titulierung Kindesunterhalt.
"Für das vorliegende Verfahren besteht Anwaltszwang. Nur ein Anwalt kann wirksam Verfahrenserklärungen abgeben."
Ist das so korrekt?
"Die Frist zur schriftlichen Antragserwiderung wird auf vier Wochen ab Zustellung festgesetzt. Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass allein die Nichteinhaltung der Antragserwiderungsfrist zum Unterliegen im Verfahren führen kann, auch wenn er im Recht ist. Das persönliche Erscheinen des Antragsgegners wird angeordnet."
Wenn der Antragsgegner mit dem Titel einverstanden ist, muss er dennoch einen Anwalt beauftragen, der das für ihn dem Gericht mitteilt und der Antragsgegner muss dann dennoch persönlich zur Güteverhandlung oder reicht es aus, wenn der Antragsgegner dem Gericht mitteilt, dass er mit dem Titel einverstanden ist, um so das alles abzukürzen?
Grüße
Moin
... oder gibt es Ausnahmen?
Nein.
Ist das so korrekt?
Ja.
Wenn ein Gerichtsverfahren in UH-Angelegenheiten erst einmal in Gang gesetzt wurde, mahlen die Mühlen der Bürokratie bzw. der Bereicherung des RA- und sonstigen Klientels. Das ist, von der Intention her angeblich, eine staatlich sanktionierte Festlegung zum "Vorteil der Prozessbeteiligten". Antragsberechtigt ist dann ausschliesslich ein RA. Völlig unabhängig, ob etwas strittig oder nicht ist. Schlussendlich muss hierrüber eine Erklärung, also ein Antrag, eingereicht werden.
Gruss oldie
PS: Wenn der Antragsgegner mit dem gefordertem Titel (-inhalt) einverstanden ist, wieso kam es dann überhaupt zu einem Prozess? Die Antwort hierrauf könnte Auswirkung auf den Prozess haben.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Gegenseite will wohl einfach nur auf Nummer Sicher gehen!?
Moin
Geht es um die Ersterstellung eines Titels? Und was heisst "auf Nummer sicher gehen"? Bedeutet das z.B., Du hast Dich bisher geweigert, einen Titel trotz Forderung in berechtigter Höhe zu zeichnen? Hast Du bisher die im geforderten Titel bezeichnete KU-Höhe denn bereits (nachweisbar) geleistet? Gab es Probleme in den letzten 12 Monaten , welche ihre Ursache in KU-Steitigkeiten hatten?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
bisher gabs keinen Titel vom Gericht.
Lief alles über JA und RAe.
Aufgrund eines langen Auslandsaufenthalts einhergehend mit Bankproblemen (lange Geschichte!), hat das mit der Zahlung des KUs leider nicht immer so geklappt.
Generell besteht Einverständnis über diesen gewünschten Titels. Einvernehmliche Einigung im Vorfeld ließ sich leider nicht erzielen.
Grüße
Moin Gronata,
(lange Geschichte!)
Ok, wenn´s eine lange Geschichte ist, dann brauchst Du sie nicht komplett erzählen ...
Wenn aber ...
Generell besteht Einverständnis über diesen gewünschten Titels. Einvernehmliche Einigung im Vorfeld ließ sich leider nicht erzielen.
... dann stellen die geschilderten Bruchstücke aus der langen Geschichte den außenstehenden Betrachter vor ein unlösbares Rätsel.
Gruß
United
Ich kann für mich noch nicht einmal herauslesen, auf welcher Seite des Gerichtssaals die Threaderstellerin Platz nehmen wird... :question:
@Toto: Da Termin bestimmt wurde, muss ein Antrag vorliegen. Ohne Anwalt hat sie den nicht stellen können - also AG
Hallo,
Warum wurde, wenn Einvernehmen besteht, der Titel nicht beim Jugendamt oder Notar erstellt?
Das Kind hat ein Recht auf einen Titel.
Würde die Erstellung eines Titels (wenn man sich über die Höhe einig ist) den Termin bei Gericht erledigen?
VG Susi
Moin
Würde die Erstellung eines Titels (wenn man sich über die Höhe einig ist) den Termin bei Gericht erledigen?
Da laut Aussage des TO bereits vor dem Gerichtstermin Einigkeit geherrscht hat, aber trotzdem kein Titel zustande kam, würde ich das laut Nichtwissen der Klageschrift dennoch bezweifeln. Hier stimmt irgend was ganz gewaltig nicht. Das sagt mir jedenfalls mein Bauchgefühl. 🙂
Gruss oldie
PS: Da zudem vom TO Zahlungseingänge als teilweise und zumindest nicht pünktlich (trotz anscheinend vorhandener Zahlungsfähigkeit) eingeräumt wurden, hat schon allein aus diesem Grund die Klage auf einen derzeit nicht vorhandenen Titel juristisch seine Berechtigung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.