Hallo zusammen,
Ich bin so langsam Ratlos und hoffe ich finde Ihr einige Erklärungen ....
Es geht darum das ich seit März für meine Tochter (6Jahre) 291 Euro unterhalt zahlen muss laut Tabelle.
Erst mal ok, wenn ich nicht noch 717 Euro Miete zahlen müsste (bin alleine).
Jetzt habe ich etwas von einem Selbstbehalt gelesen, gibt es den und wie hoch ist der?
Bitte nicht falsch denken, bin gerne für meine Tochter da, aber schon sch.... wenn ich selbst kaum meine Rechnungen zahlen kann.
Danke Euch
Hallo,
es gibt einen Selbstbehalt in Höhe von 950 €, darin ist ein Warmmietanteil von 390 E? enthalten.
Wieso sind deine Mietkosten so hoch wenn du alleine lebst?
Sophie
Hallo Anna-Sophie,
weil ich über ein Jahr in einer 40qm Wohnung gewohnt habe und auf einem Sofa schlafen musste, was ich einfach nicht mehr ausgehalten habe und es absolut kein Zustand war.
Demnach bin ich umgezogen in 60qm und bei uns sind die Mieten einfach bissl teuer.
das heisst das mir von meinem Gehalt 950Euro übrig bleiben müssen wo die Mietkosten mit drin sind?
Hallo,
ja 950 € Selbstbehalt (incl. Miete) gegenüber deiner Tochter.
Aber mal ehrlich. Wenn ich mir das nicht leisten kann - dann hätte ich statt 717 € Miete zu zahlen mir in die 40 qm ein ordentliches Bett gestellt.
Franzi die mit Sohnemann und LG auf 60 qm lebt
Hi,
Du bist nur deiner Tochter ggü. Unterhaltspflichtig und den ber. nettoeinkommen liegt <1.500 €?
Wenn beides zutrifft bist du um 1 Stufe hochgruppiert worden, was die 291 € erklärt.
Dann wäre zumindest die Berechnung korrekt, wobei man durchaus noch über die Höherstufung diskutieren kann, da diese Regel eine "Kann" und keine "muß" regelung ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hej....
nun - Stufe 1 mit Höhergruppierung oder Stufe 2 ( = Einkommen zwischen 1.501 und 1.900 €) sei dahingestellt. Wobei - Stufe 1 könnte ja auch ohne Erwerbstätigkeit bedeuten, was wiederum den Selbstbehalt auf 770,-- € reduzieren könnte......
Aber klar bleibt die Frage, ob ohne oder mit Unterhaltsverpflichtung bei einem niedrigem Einkommen tatsächlich eine Wohnung von 717,-- € angemessen ist - Mietspiegel hin oder her.....
Gruß
M.
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Vielen dank an Alle!
Ich werde mich beim Jugendamt mal näher erkundigen, bin eh gerade wegen dem Umgangsrecht am kämpfen, da ich meine Tochter nur auf dem Kontoauszug sehe!!!
60qm für eine Einzelperson sind ein Luxus den man sich leisten können muß - oder eben nicht.
Wir sind demnächst fünf - und eine Wohnraumerweiterung auf 300qm ist leider auch bei uns nicht drinne - da müssen 130qm reichen.
Na, ich würd hier mit dem unklaren Bedarfskontrollbetrag argumentieren...