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ich schon wieder Betreuungsunterhalt

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 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ich brauch mal wieder euere Hilfe!!!!
meine EX macht jetzt ernst mit BU ihr RA hat jetzt die Sache ans Gericht weitergeleitet.
Sie fordert BU für sich weil sie jetzt mit der Einschulung unseres KIndes nicht mehr 80% Arbeiten gehen kann,sie hat natürlich eine Schule ausgesucht mit Betreuungszeiten bis 12.00 bis jetzt habe ich unser Kind um 13 Uhr vom Kiga abgeholt 2x in der Woche.
12 Uhr ist für mich unmöglich.4 Jahre nach der Trennung BU zu fordern das ist doch  nicht normal.
wir waren nicht verheiratet und jetzt so etwas.
Ich war auch schon bei meinem neuen RA der ist aber nix glaube ich,dieser meinte BU gibt es grundsätzlich nach 4 Jahren nicht mehr, aber wie ich schon geschrieben habe ist sie jetzt in einer neuen Lebenssituation und dies könnte BU begründen meint mein RA  !!!!mein RA meinte es gab >Fälle wo Jahrelang kein Unterhalt gezahlt wurde weil die EX eine neue Partnerschaft hatte , nach scheitern der Beziehung wurde der EX Mann wieder zu Kasse gebeten weil eine neue Situation für der Frau mit Kindern Finanziell nicht zu meistern war.
er sieht die unterbrochene Unterhaltskette nicht also 100% Sicherheit für mich!!!!

was soll ich machen????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 12:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Guru,

erstmal ruhig bleiben. Lass Deine Exe doch schön Geld ausgegeben und zum Gericht rennen.

Dein RA wird schon die richtigen Schritte einleiten. Ist es ein Fachanwalt für Familienrecht? Würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen.

Totale Sicherheit gibt es halt nicht. Die Gesetze sind so schön gemacht, dass am besten immer der Ex-Mann zahlt. Und ja nicht die Sozialsysteme. Traurig aber wahr. Trotzdem ruhig bleiben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 12:22
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ingo
Ja ist ein Familienanwalt sie hat es schon vor einem Jahr versucht mit BU ,wurde von meinem alten RA sofort im Keim erstickt  aber diese hat leider aufgehört schade.
Ruhig bleiben ist ja gut versuche ich ja auch ist aber nicht so einfach für mich, habe gerade eine Wohnung gekauft und wenn jetzt noch eine BU Klage kommt kann ich nach Kuba abhauen :gunman:
Ich dachte nach dieser Zeit bin ich durch mit dieser Sache !!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 12:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber so schlecht stehen Deine Karten hier nicht.

Exilein schafft es derzeit 30 Stunden zu arbeiten und sich selbst zu ernähren.

Wenn sie das zukünftig nicht mehr schaffen will, muss sie das substanziert vortragen.

sie hat natürlich eine Schule ausgesucht mit Betreuungszeiten bis 12.00

Gibt es bei Euch denn Schulen, die eine längere Betreuung gewährleisten ?

Wenn ich Deinen älteren Thread recht verstanden habe, hilft neben Dir auch die Oma mütterlicherseits bei der Betreuung, ggf. wäre auch zu prüfen, ob diese die nunmehr fehlende Stunde auffangen kann.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich stimme deinem RA zu.

Unter normalen Umständen ist diese BU-Forderung chancenlos nur im Familienrecht ist eben nichts normal und da kann ein Richter schon mal auf die absurdesten Ideen kommen.

Ist aber kein Grund, sich schon mal vorbeugend verrückt zu machen.
Auch wenn Kuba sehr schön ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 12:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gibt es Schulen, die a) eine Hortbetreuung anbieten
b) verläßliche Halbtagsschule
c) Ganztagsschule sind

wo das Kind hätte eingeschult werden können?

Wenn ja dokumentieren und ihrem RA erklären dass die Mutter allein (gemeinsames Sorgerecht?) die Entscheidung getroffen hat. Es hätte andere Möglichkeiten gegeben (s. Anlage) und deshalb kannst du keinen BU-Anspruch erkennen, da die Mutter diese Lage selbst herbeigeführt hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 12:54
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo
Bist du mein RA??? 😉
ja komisch diese Sache ich glaube ihr RA ist nicht so schlecht gute Idee mit der Schule oder????

Hallo auch AnnaSophie
Schulen gibt es in KA wie Sand am Meer du mußt hier schon eine suchen die nur bis 12 Uhr Betreuung anbietet das ist ja der Witz an der Sache !!!!
Zu seiner Schule 1 Minute zu einer Schule bis 13.15 2 Minuten  neben ihrer Arbeitsstelle gibt es eine Ganztagesschule 20 Meter weg.....

aber Kuba ist sicher Super Beppo 😉
ich schaue euch aus dem Exil zu!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 13:01
(@nadda)
Registriert

Hi,

dann noch eine Frage zur ausgewählten Schule. Ist das eine Schule in der die anderen Kinder aus dem Kiga alle gehen??? Oder gehen die Kinder aus dem Kiga eher in die Schule die direkt neben der Wohnung liegt?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist du mein RA??? 😉

Dann hättest du mit United ja schon 2 Anwälte. Der ist ja anscheinend auch dieser Meinung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:08
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Nadda
ein Kind aus seinem Kiga geht noch mit ihm, der Rest ist anderen Stadtteilen untergebracht!!!

Beppo United
ihr seit sicher günstiger wie mein RA 😉
brauche zur Not halt noch das Geld für ein Ticket nach Kuba das müßt ihr mir lassen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 13:15




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

brauche zur Not halt noch das Geld für ein Ticket nach Kuba das müßt ihr mir lassen!!!

Besser: Kauf noch ein zweites und schick die Tickets als Honorar an Beppo und mich !

Schulen gibt es in KA wie Sand am Meer du mußt hier schon eine suchen die nur bis 12 Uhr Betreuung anbietet das ist ja der Witz an der Sache !!!!

... und vor diesem Hintergund machst Du Dir jetzt keinen allzu großen Kopf mehr. Wieso Exilein ausgerechnet diese Schule ausgesucht hat, darf sie selbst begründen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:19
(@nadda)
Registriert

Hi,

also mit diesen Vorraussetzungen würde ich das Ganze unendlich entspannt sehen. Die übliche Schule für den Kiga ist es nicht, Sozialkontakte würden zur anderen Schule mehr bestehen, es gibt zwei weitere Schulen mit längerer Betreuung. Was will die Dame denn?? Ansprüche kann sie so jedenfalls nicht wirklich begründen.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wurdest du in die Wahl der Schule mit einbezogen?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:21
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Begründung für diese Schule ist :es ist die nächstgelegene Schule für meine Mandantin fertig....
Gemeinsames Sorgerecht hatte und habe ich nicht ,ich wurde bei nix gefragt .....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 13:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo United
ihr seit sicher günstiger wie mein RA 😉

Hast du ne Ahnung.
Ich bin 4 Kindern unterhaltspflichtig!
Aber ich könnte mich auch auf den Kompromissvorschlag von United einlassen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:30
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Oh je aber viel. hast du eine bessere EX als ich 😉
ich fragte mein Anwalt letzte Woche es würde doch kein Unterschied machen ob ich 10 vereiratet gewesen oder nicht ,er sagte ganz so ist es auch nicht ich sehe hier aber keinen Unterschied oder ????was unterscheidet mich ???kann mir das viell. jemand sagen.

Danke!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 13:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh je aber viel. hast du eine bessere EX als ich 😉

Ganz sicher nicht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 13:42
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
bei uns kann man sich die Grundschule nicht aussuchen, je nach Wohnort wird einem die Schule zugewiesen.
Der Besuch einer anderen Schule geht nur via Gastantrag. Der muss sehr gut begründet werden und wird trotzdem nicht zwangsläufig genehmigt.
Kann es sein, dass das auch bei Eurem Kind so war?

LG
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 20:43
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Pinkus
ja so ist es bei uns auch, aber alleinerziehende haben ein Vorrecht auf ein Schulplatz mit verlängerten Öffnungszeiten und dieses Vorrecht hat meine EX nicht geltend gemacht!!!!kannst dir denken warum :gunman:
dieses Unterhaltsrecht macht mich echt noch Krank.........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 20:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Schulen gibt es in KA wie Sand am Meer du mußt hier schon eine suchen die nur bis 12 Uhr Betreuung anbietet das ist ja der Witz an der Sache !!!!
Zu seiner Schule 1 Minute zu einer Schule bis 13.15 2 Minuten  neben ihrer Arbeitsstelle gibt es eine Ganztagesschule 20 Meter weg.....

Hole Dir hier was schriftliches zu (Ausdruck aus dem I-net, Auskunft der Schulbehörde oder der Schulen selbst oder was auch immer). Diese Auskünfte bestätigen, dass bei vorhandenem Willen eine Bedürftigkeit von Madam ausgeblieben wäre. Ergo - selbst verschuldet. Hattest Du schon Post vom Gericht?

Grundsätzlich gebe ich Deinem RA recht. Nach 4 Jahren müssen schon sehr ernsthafte und nachprüfbare Gründe vorliegen, die eine erneute BU-Bedürftigkeit auslösen. Hier einfach so eine fehlende Betreuungsmöglichkeit in einer grossen Stadt zu behaupten ist schon ziemlich gewagt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 21:12
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oldie
Habe mir schon die Internetseiten aus dem Netz geholt mit Schulzeiten d.h. mein RA hat das gemacht, ich wil ja nicht das mein KInd in ein Hort geht bis 17 Uhr , eine Betreuung bis 13 Uhr könnte ich weiter leisten ,mache ich jetzt ja auch schon.Mein RA meinte am diesem System wird sie auch vor Gericht nichts ändern können wenn ich die Betreuung verlässlich usw. anbiete!!!!mit dieser Aktion  macht sie meine Betreuung natürlich unmöglich taktisch nicht blöd......Mein RA meinte jedoch es könnte sein das sie ihre Berufstätigkeit mit zunehmenden Kindesalter nicht mindern kann .....er ist sich aber nicht ganz sicher schöne sch....ist das echt

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 21:30




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