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Ich habe eine besseren bezahlten Job aufgegeben fuer die Familie, jetzt Trennung

 
(@steve611618)
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Hallo,

kurze Vorgeschichte:
Bin noch verheiratet, Ex ist ausgezogen seit 10 Monaten, die drei Kinder (zwischen 10 und 8 Jahre) bleiben bei mir.
Gemeinsamen SR, Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht festgelegt.
Die Kinder leben hauptsächlich bei mir.

Ich versuche den ABR zu bekommen, mit Verzicht auf einen grossen Teil vom Kindesunterhalt. Es sollte eine einvernehmliche Lösung sein.
Es gibts Gründe dafür.

Meine Frage:
Ich hatte vor 4 Jahre einen viel besser bezahlten Job aufgegeben, um wieder bei der Familie die ganse Woche leben zu können.
Der Job war verbunden mit einen Dienstsitz mehr als 500KM entfernnt, bzw WE Beziehung. Ich war die ganse Woche von Montag bis Freitag weg.

Die EX hat seit 2008 ihr Gehalt verbessern können, mein Gehalt geht auch langsam wieder höher.
Wir haben beide eine volle Stelle.

Ich habe verzichtet auf 1/3 des Gehaltes, bin immer noch nicht auf den gleichen Gehalt wie früher.
Mein neuen Gehalt liegt noch höher als der Gehalt der Ex, die Unterschied ist nur ungefähr 20%.

Kann ich als zusäztlichen Argument drohen mit Klage auf Trennungsunterhalt?

Ich weiss das meine heutige Lage gut ist, ich will sie nicht über den Tisch ziehen, brauche aber gute Argumente.

Danke im voraus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2012 20:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zunächst mal braucht deine Ex gute Argumente, warum sie glaubt, Unterhalt verlangen zu können.

Wenn dein Jobwechsel schon 4 Jahre her ist, kann sie dich kaum fiktiv darauf festnageln und wenn du nur 20% mehr verdienst ist da ja auch kaum was zu holen.
Das dürfte schon fast in der 3/7 Regel untergehen.
Und wenn du keinen oder zu wenig KU erhältst, dürfte sie vermutlich sogar mehr übrig haben als du.
KU den du nicht erhältst, kannst du nämlich von deinem Einkommen abziehen.
Also relax.

Andererseits frage ich mich, warum du glaubst das ABR einklagen zu müssen.

Wenn die Kinder schon länger bei dir sind, hast du doch auch so kaum was zu befürchten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2012 20:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Steve,

vielleicht gibst Du uns noch ein paar mehr Informationen - denn ganz ehrlich: So gefällt mir das Ganze gar nicht:

Es sollte eine einvernehmliche Lösung sein.

und

Kann ich als zusäztlichen Argument drohen mit Klage auf Trennungsunterhalt

Für mich sind Lösungen nicht einvernehmlich, wenn ich meinem Gegenüber drohen muss. Warum willst Du das ABR für Deine Kinder? Nach einer Trennung sollten beide Elternteile den Kindern erhalten bleiben.

Das deine Ex auch einen Anspruch auf Umgang mi den Kids hat (den Du auch zu fördern hast) weisst Du?

Ob Deine Ex sich die perfekte Einnahmequelle (3 Kinder) mal so eben entziehen lässt, wage ich zu bezweifeln. Arbeitet eine vernünftige Lösung zum Wohle der Kinder aus, die beide Elternteile einbindet. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2012 20:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Kann ich als zusäztlichen Argument drohen mit Klage auf Trennungsunterhalt?

mal abgesehen vom zutreffenden Einwand von @pappasorglos mit dem Widerspruch zwischen "einvernehmlich" und "Drohung": Brauchst Du den TU denn aufgrund eigener und tatsächlicher Bedürftigkeit - oder käme eine solche Forderung eher aus der Schublade "weil es mir zusteht" bzw. "weil es juristisch möglich ist"?

Ansonsten schliesse ich mich den Vorschreibern an: Sucht eine Lösung, die Euren Kindern beide Eltern maximal erhält und findet dann das passende Finanzierungskonzept dafür. Das ist 1000 mal wichtiger als den letzten Cent aus dem anderen herauszuquetschen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2012 21:31