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Ich habe da ein paar Fragen

 
(@veturia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich habe den Tipp aus einem anderen Forum bekommen mich mal hier mit meienm Problem vorzustellen. Irh sollt euch besser damit auskennen.  Es geht um mein Lebenspartner er hat eine 6 Jährige Tochter mit seiner Ex Frau. Er muss bis 2015 jeden Monat 300 Euro Kredit abbezahlen, welcher aus der beziehung stammte. Zu den zahlen er hat ein Gehalt von 1300 Euro, wenn er denn nun alles abbzahlt Miete, Strom, Krediti und die 322 Euro unterhalt für das Kind hat er gerade mal 50-100 Euro monatlich übrig. Davon kann ja kein mensch Leben. Ich habe mich mal ein bisschen im Internet schlau gemacht und habe herrausgefunden das es ein "Selbsterhalt" gibt. Es ist keine Frage das er zahlen muss, das soll er auch, aber diese Summe + dei weiteren Erhöhungen und Jahre ist dieser Mensch pleite und nicht mehr fähig zu zahlen. Die Ex Partnerin ist trotz gezahlten Unterhalt zum Jugendamt genagen um irgednwas zu beantragen obwohl sie das komplette geld was laut DD Tabelle ihr zusteht bekommt. Wie wird der Unterhalt eigentlich nun berechnet wir haben ein Anwalt termin wo es nochmal komplett ausgerechnet werden soll, ich möchte mich allerdings schonmal vorab bei euch informieren. Er hatte in seinem Leben nichts von anfang an am Arbeiten, ist nur am abbezahlen war noch nie im urlaub hat kein führerschein oder sonst etwas geht nicht weg.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Liebe grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2009 22:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Veturia,

diese und vergleichbare Fragen haben wir schon vielfach behandelt; bitte einfach einmal die Suchfunktion des Forums bemühen und nach "Selbstbehalt" suchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Veturia,

wenn deine Zahlen stimmen, müsste er laut aktueller DT 257,- € KU bezahlen (2 Berechtigte, <1.500,- € 6,  Jahre minus halbes KG).

Für EU blieben danach, aufgrund des Selbstbehalt gegenüber dem EU von 1.000,- noch 43,- € übrig.

Die Schulden kann er, wenn gut begründet  ggf. beim EU geltend machen, aber i.d.R nicht beim KU.
Schon gar nicht, wenn dadurch der Mindest KU unterschritten würde.
Er kann höchstens versuchen sie zivilrechtlich daran zu beteiligen. Ist aber sicher schwierig.

Wer hat denn die Schulden? Er oder beide?
Wo kommen die genannten Unterhaltsbeträge her? Gibt es einen Titel?
Wie setzt sich der Unterhalt zusammen? Ist da auch EU bei?

Woher wisst ihr das mit dem JA?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 23:56