Hallo!
Von meiner EX bekomme ich bisher den Unterhalt für unser gemeinsames Kind, das bei mir lebt.
Nun bekommt sie ein Kind von ihrem neuen Freund und hat 6 Wochen vor Geburt den Kindesunterhalt auf Null gekürzt.
Frage: In den 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach bekommt sie doch Geld von der Krankenkasse (13,- €/Tag) plus vom Arbeitgeber den Betrag, der zu ihrem durchschnittlichen Netto der vergangenen Monate führt. Wird dies nicht als Einkommen gerechnet? Muß sie nicht bis Ende der 8 Wochen nach der Geburt den Kindesunterhalt weiterzahlen?
Gruß thatsmile
[Editiert am 27/3/2006 von thatsmile]
[Editiert am 27/3/2006 von thatsmile]
Hi,
Wird dies nicht als Einkommen gerechnet?
ja, Mutterschaftsgeld ist unterhaltsrelevantes Einkommen.
Muß sie nicht bis Ende der 8 Wochen nach der Geburt den Kindesunterhalt weiterzahlen?
Warum nicht länger?
Guck mal HIER und HIER und HIER
Existiert ein Titel?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hi,
ist mir noch eingefallen:
Wenn die KM Erziehungsgeld bezieht, wäre das m.E. in diesem Fall auch Einkommen, da es sich um den Ausnahmefall des § 9 S.2 BErzGG (d.h. bei gesteigerter Unterhaltspflicht
nach § 1603 Abs. 2 BGB und im Rahmen der Billigkeitsprüfung nach §§
1579, 1361 Abs. 3; 1611 BGB) handelt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Wow, vielen Dank, das sieht ja besser aus, als ich dachte. Weiß jmd noch was dazu?
Und die Sache mit der Zeit NACH den 8 Wochen finde ich natürlich auch interessant. Ist das Erziehungsgeld unterhaltsrelevant?
Und muß sich meine EX wirklich dann auch ein (fiktives) Einkommen oder Taschengeld anrechnen lassen?
Oder einfacher: Was kann ich nach den 8 Wochen geltend machen? Sie ist mit dem Vater des neuen Kindes zwar nicht verheiratet (soweit ich weiß), sie wohnen aber schon seit 1997 zusammen und er hat Arbeit.
Dieses Forum und diese Seite sind eine echte Hilfe, vielen Dank!
