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Ich arbeite Vollzeit und habe nichts? Bitte um eure Hilfe

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(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Nebenjob ist leicht geschrieben,aber wenn du in einen Beruf arbeitest wo du 1300 Grad neben dir liegen hast,würde gerne wissen,ob du körperlich nach einer Woche Lust darauf hast.
Nebenjob bedeutet das es nur am WE gehen würde und das wiederum bedeutet,das ich meine Kinder nicht sehen würde.
Ich muß abwarten was von dem JC kommt,habe meine Situation ja schriftlich beschrieben und darauf hingewiesen das ich minimal unter dem SB fallen werde. Es wurden mir Unterlagen für WG geschickt die ich einreichen soll,wenn alles geklärt ist. Was das JA angeht,da überlege ich,einen Termin beim RA zu nehmen und zu schauen,was er dazu sagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2020 11:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Moment ist alles viel für Dich und Du hast auch noch nicht genügend Abstand zu Situation. Vielleicht fällt es Dir auch einfach schwer Dinge auf Dich zukommen zu lassen und dann erst zu reagieren.

Aus meiner Sicht musst Du jetzt keinen Anwalt beauftragen. Lass das JA erst einmal rechnen und die Rechnung begründen, dann kannst Du darauf (auch mit Hilfe des Forums) reagieren. Gibt es keine Einigung mit dem JA und es geht vor Gericht, dann brauchst Du  einen Anwalt.
Aber auch erst dann.

Eine Unterhaltsberechnung für einen Arbeitnehmer richtet sich nach den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind/die Kinder wohnen) und sind im Internet verfügbar.
Im Mangelfall wird sehr hart gerechnet und auch nicht unbedingt fair. Hier wird es davon abhängen wer, was, warum fordert. Wenn Deine Frau H4 bekommt ist immer auch noch das JC mit im Spiel, auch die werden rechnen. Mach Dich jetzt nicht verrückt, die Angst vor etwas kann schlimmer sein als die Situation selbst.

Im Moment brauchst Du eine Stabilisierung Deiner Situation in jeder Hinsicht, da ist soviel im Fluss, da ist das wichtigste sich zu konzentrieren und Prioritäten zu setzen. Wie sieht es denn mit dem Umgang aus?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 11:22
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Was das JA angeht,da überlege ich,einen Termin beim RA zu nehmen und zu schauen,was er dazu sagt.

Hast Du denn schon einen RA im Boot? Wenn nicht würde ich mir das nochmal überlegen. Auch ein RA kostet Geld - was Du ja nicht hast....

Ich würde - wie hier schon vielfach vorgeschlagen - eine eigene Rechnung auf Basis der Steuerklasse 1 machen.
Das dann hier im Forum mal kurz abchecken lassen und die so ermittelten Unterhaltsbeträge dann (mit Befristung auf Volljährigkeit) titulieren lassen.
Diese Titel dem JA vorlegen ... und abwarten.
Das Ganze ginge bis hierhin kostenneutral, bei Titulierung über einen Notar fallen geringe (Schreib-?) gebühren an.

Übrigens bist Du mit der Titulierung frei bei der Wahl des JA; du mußt nicht zwangsläufig zu dem gehen, mit dem Du Dich aktuell in der Wolle hast.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 08.05.2020 14:26
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe einen guten RA der hatte auch alles 3.5 Jahre gegen meine Ex Frau vor Gericht gemacht,als nach der Scheidung damals sie mir Probleme gemacht hat , wo es nur ging. Das ist auch der RA der meinen Ehevertrag gemacht hat. Ich war schon öfters Mal bei ihn und er wollte nie geld für eine Beratung ,warum auch immer... Ich habe ihn alles geschildert und werde sehen was er antworten wird. Was den Umgang der Kinder angeht,ich kann sie so oft sehen wie ich möchte da macht mir meine Frau keine Probleme und da bin ich froh drüber,natürlich weiß ich nicht,was kommen wird.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2020 14:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist auch der RA der meinen Ehevertrag gemacht hat. Ich war schon öfters Mal bei ihn und er wollte nie geld für eine Beratung ,

Vorsicht Falle!
Auch ich habe eine Anwaltskanzlei mit der ich schon seit 30 Jahren zusammenarbeite. Mein Anwalt hat er ebenfalls auch den Ehe Vertrag gestaltet und beglaubigtMein Anwalt hat er ebenfalls auch den Ehe Vertrag gestaltet und beglaubigt. Er war leider nicht in der Lage bei der Scheidung zu beraten, da im Falle eines Angriffes auf den Ehe Vertrag er Beteiligter gewesen wäre. Daher hat er mich an einen Kollegen weiter empfohlen, mit dem ich dann die Scheidung gemacht habe, jetzt mit diesen ganzen Umgangsgeschichten die dann im Nachgang aufliefen, war er wieder mit im Boot.
Ich will Dir nicht deinen Anwalt ausreden, sondern nur auf die Gefahr hinweisen.
Der Ehevertrag kann bis zu 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung noch angegriffen werden. Dies nur als Info für Dich.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 08.05.2020 15:34
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

ein kleiner Nachtrag zu @Kasper s Geschriebenen:

Anwaltskosten können noch bis zu 3 Jahren nach Inanspruchnahme des Anwaltes dem Mandanten in Rechnung gestellt werden.
Beginn der Frist ist der 1.1. des Folgejahres.
Inwieweit hier eine schriftliche Mandantierung (heißt das so?) vorliegen muß vermag ich nicht zu sagen.
Eventuell (ganz sicher) weiß @Inselreif genaueres...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 08.05.2020 15:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Anwaltskosten können noch bis zu 3 Jahren nach Inanspruchnahme des Anwaltes dem Mandanten in Rechnung gestellt werden.
Beginn der Frist ist der 1.1. des Folgejahres.

Regelmäßige Verjährung: §195 BGB

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 16:30
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mal aus Interesse: mein Notar hat auch noch keine Rechnung gestellt. Beauftragung SFV 2018, Unterschrift Anfang 2019, Eigentumsumschreibung Immobilie Mitte 2019. Verjährung Ende 2022?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 18:13
(@inselreif)
Moderator

So ist es

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 18:20
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Vorsicht Falle! (...) Mein Anwalt hat er ebenfalls auch den Ehe Vertrag gestaltet und beglaubigt. Er war leider nicht in der Lage bei der Scheidung zu beraten, da im Falle eines Angriffes auf den Ehe Vertrag er Beteiligter gewesen wäre.

Ja du hast Recht,er hat sich gemeldet und mir mitgeteilt,das aus rechtlichen Gründen er mir nicht weiterhelfen darf. Er hat mich darauf hingewiesen,das er es nicht darf,da er bereits für unseren Ehevertrag als RA sowie Notar tätig war und darum er mir keine Beratung bzw Hilfe anbieten kann.


Änderung durch Malachit: der Übersichtlichkeit halber, Vollzitat gekürzt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2020 22:45




(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Schwer zu glauben, dass ein Amt einen Unterhaltspflichten Vater finanziell unterstützt. Vielleicht bei 1500€ brutto ja aber nicht bei 3000€.
Gott sei Dank sind die Unterhaltszahlungen nicht für immer 😂

Selbstverständlich kann man zum Aufstocker werden und dann ist der gezahlte Unterhalt einkommensmindernd. Ich habe 3100€ Netto und bin Aufstocker.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2020 13:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe 3100€ Netto und bin Aufstocker.

Was auch wieder den Irrsinn des System beschreibt. Die beschäftigen sich selber ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2020 14:22
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Selbstverständlich kann man zum Aufstocker werden und dann ist der gezahlte Unterhalt einkommensmindernd. Ich habe 3100€ Netto und bin Aufstocker.

WOW, wie hast du das denn geschafft???

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2020 18:04
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Selbstverständlich kann man zum Aufstocker werden und dann ist der gezahlte Unterhalt einkommensmindernd. Ich habe 3100€ Netto und bin Aufstocker.

Hättest du viele Probleme damit,es zu beantragen?
Warst denke ich,wie ich an Selbstbehalt?
Dürfte ich fragen,wie viel die dir genehmigt haben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2020 22:31
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Was bedeutet das mit dem Aufstocker? Also ich war heute beim RA und er hat mir gesagt,das ich so gesehen wenn man von 2400€ ausgehen würde,die niedrigsten Sätze der DDT zahlen würde,da ich so gesehen 4 Unterhaltspflichtigen Personen habe. Mein SB meiner Frau aber 1400€ wäre und so ausgerechnet musste ich in etwa 925€ für 3 Kinder zahlen , da würde mir 1475€ bleiben,wo es dann sein kann,das ich 75€ für meine Frau dann zahlen muss. Ist das so?
Ich sage es mall so mit dem 1400€ würde ich klar kommen. LG an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2020 22:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

also, bei der Feststellung "vier Unterhaltsberechtigte, da gibt's bei deinem Gehalt für die Kinners sicher nicht mehr als Mindestunterhalt", da waren wir hier im Forum am 1. Mai auch schon mal. Das war das Thema mit der Anmerkung Nr. 1 in der Düsseldorfer Tabelle, d.h. Herabstufung bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten.

Im übrigen würde ich an deiner Stelle ernsthaft über einen Anwaltswechsel nachdenken, wenn der Bursche (a) die Steuerklassen-Problematik so überhaupt nicht auf dem Schirm hat; (b) statt einer sauberen Berechnung mit anteiligem Weihnachtsgeld aber eben auch Abzug berufsbedingter Kosten mit einem "nehmen wir einfach mal diese 2.400 Euro Nettogehalt" daherkommt; und (c) als absolutem Sahnehäubchen gegenüber der Demnächst-Exfrau mit einem Selbstbehalt von 1.400 Euro rechnet (denn dieser Selbstbehalt gilt z.B. gegenüber erwachsenen, nicht-privilegierten Kindern, während als Selbstbehalt "gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten" in der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich jene 1.280 Euro genannt sind, mit denen wir hier im Forum gerechnet hatten).

Ist das ein Fachanwalt für Familienrecht, oder kümmert der sich sonst eher um Strafzettel wegen Falschparkens?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2020 23:22
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,also heute war ich beim Rechtsanwalt und habe ihr alles erzählt.. sie sagte mir,ich könnte natürlich die Steuerklasse auf 4 ändern,ich sollte mir aber ausrechnen lassen,mit welchen Kosten zu rechnen ist,was die Kurzarbeit angeht. Das JA bzw JC würde mich nach dem letzten 12 Monatsabrechnungen berechnen,und da bei Steuerklasse 4 wäre ich bei angenommen 2070€ ein Mangelfall sein. Also alles das,was ihr hier bereits geschrieben habt. Sie sagte mir,da mein letztes Gehalt nur 1698€ war,das,das JA oder JC drauf bestehen könnten,das ich mein Unterhalt egal wie,zahlen soll,obwohl ich da über 300€ weniger hätte als sonst,was ich ja nicht tun könnte.demnach könnten die Mütter das JC oder JA beauftragen mir einen Gerichtsvollzieher aufs Konto zu setzen,wo er ja nichts unter 1280€ pfänden darf. Dadurch das meine Frau jeden Tag trinkt und es Beweise dafür gibt, rät mir meine Rechtsanwältin dazu,das JA zu informieren um ihr das Sorgerecht zu entziehen,da es sich um Kindeswohlgefährdung handelt,ich habe ihr alles erzählt,in welchen Zustand sie oft ist und deswegen werde ich das JA auch informieren. Das JC hat mir gesagt,das da meine Wohnung knapp 65qm hat und wir hier zu 3 oder zu 4 über 12 h am Stück sein werden,würde ich womöglich Wohngeld bekommen,Antrag habe ich geschrieben und von meiner Frau ein Schreiben,das sie bestätigt das es so der Fall sein wird. Naja bin gespannt was draus wird. Sorry für eventuelle Fehler,aber ich bin auf der Arbeit. LG an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2020 23:05
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Adam 2305
Als erstes würde ich Dir raten Dein Konto in ein Pkonto umzuwandeln( wenn es das nicht schon ist) Dann lässt Du von Deinem Arbeitgeber die P Konto Bescheinigung ausfüllen aus der sich die Höhe Deines Pfändungsfreibetrages für Dein Konto ergibt( ja das darf er weil er explizit als Berechtigte Stelle in dem Formular aufgeführt ist) . Dann nützt es auch nichts wenn ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss auf das Konto gelegt wird. Ich habe mal das Formular zum Ausfüllen heruntergeladen und hoffe ich kann sie hier an hängen, das Du sie direkt vom Arbeitgeber ausfüllen lassen kannst. Leider klappt das nicht mit dem einfügen aber googel mal nach Musterformular Erhöhung Freibetrag Pkonto § 850k

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2020 00:31
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Adam
So jetzt habe ich es geschafft wenigstens den genauen Titel zu kopieren. B e s c h e i n i g u n g
nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO
im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge
auf einem Pfändungsschutzkonto

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2020 00:34
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank.
Verstehe ich es richtig,das durch die 3 Kinder mein Freibetrag von knapp 2365€ wäre?
Angenommen ich hätte zb 4000€ auf dem Konto,das dürfte dann gepfändet werden,richtig? Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2020 10:07




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