Ich arbeite Vollzei...
 
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Ich arbeite Vollzeit und habe nichts? Bitte um eure Hilfe

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(@jean123)
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Und vor dem Familiengericht höchstwahrscheinlich auf die Kosten des Vaters.
Wenn deine Ex da nicht mitspielt sieht es schlecht aus den dann wird da gar nichts geändert  (selbst erlebt )
Viel Glück!!!

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Geschrieben : 06.05.2020 23:16
(@adam2305)
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Es steht mir doch zu,in der Trennung die Steuerklasse auf 4 zu ändern, dementsprechend verdiene ich ja weniger. Klar ist es nicht schön,aber es ist halt so,das ich für 3 Kinder zahlen muss. Spätestens nächstes Jahr,hatte ich sowieso Steuerklasse 1 gehabt,da werde ich ja nichts machen können,das ich Vollzeit arbeite und das Geld nicht mehr habe,um 3 Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2020 10:54
(@adam2305)
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Im Moment habe ich ja Kurzarbeit,aber z.b gehe ich diese und nächste Woche 5 Tage arbeiten,es kann sein,das ich danach die Woche wieder 4 Tage arbeiten gehe. Habe gerade mit dem JC telefoniert es wurde mir gesagt, das meine Wohnung mit dem 73 Quadratmeter in Ordnung wäre,da ich jede 2 Wochen die Kinder zu mir nehmen werde und das auch die Warmmiete in Ordnung wäre. Ich weiß nicht wie es weiter gehen wird,ob ich Hilfe bekomme um wenigstens meinen untersten Unterhalt zahlen zu können oder nicht. Ich habe auf Steuerklasse 1 bevor ich geheiratet habe,etwa 2300€ netto verdient und das wäre dann kein Problem meinen Unterhalt für die 3 Kinder zu zahlen. Ich weiß nicht was auf mich zukommen wird,aber mit dem Nerfen bin ich am Ende.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2020 11:38
(@jean123)
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Natürlich kannst du die Steuerklasse wechseln.
Problem ist nur, dass der Unterhalt für den ältesten tituliert ist und solange da nichts geändert ist musst du den auch in voller Höhe bedienen. Kommt jetzt drauf an ob die KM damit einverstanden ist in Zukunft weniger UH zu bekommen.
Ansonsten bleibt dir nur eine Abänderungsklage.

Ich hatte 2018 das Problem, als die Einkommensgruppen geändert wurden. Obwohl es gesetzlich war wollte das JA freiwillig überhaupt nichts ändern, weil ja die arme allein erziehende Mutter weniger UH bekommt. Es ging nur mit anwaltlicher Hilfe.

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Geschrieben : 07.05.2020 12:48
(@adam2305)
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Ich habe heute erneut mit dem JA telefoniert,sie hat mir geraten die Steuerklasse dieses Jahr nicht mutwillig zu ändern,sondern erst Januar 2021. Ich soll erneut die letzten 12 Monatsabrechnungen einreichen und schriftlich meine Situation erläutern ( mit Kurzarbeit, Trennung,Unterhalt für die zwei kleinen Kinder, Entfernung zu Arbeit usw ) ich werde sehen was bei rauskommen wird. Das JC wiederum wird mich prüfen ob ich wirklich nur den untersten Satz zahlen kann. Ich werde mit WG und UG berechnet,was ich im Monat nicht zu Verfügung habe und haben werde,da WG und UG nur 1x im Jahr bezahlt wird. Ganz ehrlich weiß ich nicht weiter .

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2020 14:22
(@adam2305)
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Was mich noch interessieren würde,was ist,wenn ich zb krank werde und zb 100€ weniger verdienen werde in dem besagten Monat?wenn ich dann so gesehen komplett unter meinen SB fallen werde? War jemand in so einer Situation und kann mir sagen wie ich dann den vollen Unterhalt zahlen soll? Da bleibt ja nichts mehr um zu Essen bzw um die Kinder bei mir zu ernähren. Das einzige gute ist,das mir eine Sachbearbeiterin von JC gesagt hat,das meine Wohnung mit 73 Quadratmeter angemessen ist,da ich die Kinder öfters bei mir haben werde,und ich dann vielleicht Anspruch auf Wohngeld habe,das muß aber geprüft werden.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2020 14:57
(@jean123)
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Du zahlst den vollen Unterhalt weiterhin auch wenn du mal 100€ weniger hast.
Ich habe mal ein halbes Jahr Krankengeld bekommen und musste weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen weil es ja eine vorübergehendE Situation ist so die Aussage damals.
Falls du nicht zahlen kannst sagen die nur dass man sich ja eine günstigere Wohnung suchen kann oder halt Rücklagen sparen

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Geschrieben : 07.05.2020 15:25
(@jean123)
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Mache dich nicht verrückt. Es bringt dir  und deinen Kindern nichts  wenn du im Krankenhaus landest. Warte ab wie die entscheiden und dann kannst du weiter sehen. Es wird sich irgendwann und irgendwie einspielen!

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Geschrieben : 07.05.2020 16:08
(@susi64)
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Hallo,

prinzipiell kann bei titulierten Unterhaltsansprüchen aufstockendes H4 beantragt werden, wenn das Geld für den Unterhalt nicht reicht.

VG Susi

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Geschrieben : 07.05.2020 16:10
(@inselreif)
Moderator

Ich habe heute erneut mit dem JA telefoniert,sie hat mir geraten die Steuerklasse dieses Jahr nicht mutwillig zu ändern,sondern erst Januar 2021.

Natürlich wird (muss) das Jugendamt dazu raten, denn das Interesse des Kindes ist ja, möglichst viel Unterhalt zu bekommen. Ob Du dann nächstes Jahr einen heuer zu hoch ausgestellten Titel ändern musst, interessiert die nicht. Ob Du nächstes Jahr Steuern nachzahlen musst, ebenso wenig.

Zum 01.01. musst Du die Steuerklasse ändern lassen, da führt gar kein Weg daran vorbei. Und das nicht erst im Januar sondern schon jetzt. Nicht nur weil eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht (unverzügliche Anzeige des Getrenntlebens), auch könnte es sein, dass die ELSTAM sonst zu spät bereitgestellt und der Januar noch nach III berechnet würde.

Ab sofort kannst Du es, allerdings (wenn alles richtig läuft) nicht alleine. Es ist also schon die Frage, ob die Ex mitspielt.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 07.05.2020 16:19




(@jean123)
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Susi, bei 2000€ netto bekommt er doch keine hartz4 Aufstockung. Wenn es so wäre würde es jeder machen

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Geschrieben : 07.05.2020 16:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein viel wesentlicher Punkt ist die Unterhaltsberechnung.
Wie richtigerweise dargestellt wurde, ist das Jugendamt natürlich daran interessiert einen möglichst hohen Unterhalt zu "erwirtschaften". Dem wiederum steht entgegen, dass eine Titulierung des Unterhaltes, gerichtlich wie auch durch das Jugendamt oft versucht, unbegrenzt ist. d.h. wenn sich dein Einkommen verändert bist du auf das good will der anderen Seite angewiesen um den Zahlbetrag zu verändern.
Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass du jetzt alle Unterhaltstitel auf die jetzige Einkommensituation ausgestellt bekommst, und wenn sich dein Einkommen im nächsten Jahr ändert, du erst umständlich klagen musst, bist du eine Änderung herbeiführen kannst. Erfahrungsgemäß lassen sich die Gerichte damit viel viel Zeit, und in diesen Zeiten in denen wir einen langen Stillstand der Gerichte hatten, werden die Bearbeitungszeiten eher noch länger werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass argumentiert wird dass du dich ja nicht so anstellen sollst geht ja nur um 20 € (pro Kind) und deine Situation gar keinen interessiert. Und dies alles nur weil du nicht jetzt die Steuerklasse änderst.
Ich weiß nicht wie das jetzt ist, aber ich habe damals die Änderung beim Finanzamt direkt selber angezeigt ohne Einwilligung des Ehepartners, weil ich wusste dass sie zu allem einverstanden ist, aber nicht wenn es mir hilft.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 07.05.2020 16:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Susi, bei 2000€ netto bekommt er doch keine hartz4 Aufstockung. Wenn es so wäre würde es jeder machen

Doch, wenn er mit den Zahlbeträgen und einer veränderten Einkommenssituation unter die Sätze kommt, sehr wohl. Es steht vermutlich weitaus mehr Vätern zu wie dies tatsächlich beantragen. Eigentlich wäre es sogar besser, die Ämter mit Anträgen zu bombardieren, um das System an dieser Stelle zum kollabieren zu bekommen.

Einfach Einschränken geht auch nicht, weil es hier um Grundrechte geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 07.05.2020 16:39
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Die Frau von JA sagte mir,das wenn ich die Steuerklasse jetzt ändere,es als mutwillig gewertet wird und die das Recht haben,mich daher bis Ende des Jahres mit SK3 zu bewerten. Sobald am 1.1.21 der Klassenwechsel stattfindet,muß bzw soll ich mich wieder melden,dann wird anhand der Lohnabrechnung mit SK1 + Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld von Vorjahr gerechnet. Mein Problem ist es immernoch,das ich das Weihnachtsgeld Ende November bekomme und das Urlaubsgeld nur dann,wenn ich Urlaub nehmen,sei es 5 Tage oder 10 Tage,bekomme ich für diese Tage Urlaubsgeld auf den Folgemonat ausgezahlt. Also werde ich wenn ich berechnet werde mit zb 2300€/ Monat es aber nicht haben...

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2020 16:57
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Problem ist es immernoch,das ich das Weihnachtsgeld Ende November bekomme und das Urlaubsgeld nur dann,wenn ich Urlaub nehmen,sei es 5 Tage oder 10 Tage,bekomme ich für diese Tage Urlaubsgeld auf den Folgemonat ausgezahlt. Also werde ich wenn ich berechnet werde mit zb 2300€/ Monat es aber nicht haben...

Wieso ist das ein Problem? Wenn Du das Weihnachtsgeld im November bekommst, heißt das ja nicht, dass Du sofort alles auf den Putz hauen musst. Du bist doch ein Erwachsener Mann und brauchst niemanden, der Dir Dein Geld einteilt.

Damit es Dir leichter fällt, nicht alles sofort zu verbraten, kannst Du ja die Sonderzahlungen auf ein separates Konto packen und Dir jeden Monat ein Zwölftel davon aufs Girokonto überweisen.

PS (noch besser ist es natürlich, die Sonderzahlungen gar nicht anzurühren, sondern zu sparen. Dann hast Du auch einmal ein Polster und lebst nicht ständig von der Hand in den Mund.

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Geschrieben : 07.05.2020 18:21
(@jean123)
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Bei 3000€ brutto wird kein Amt der welt aufstocken.

@Adam2305
Hast du schon mal über einen Nebenjob nachgedacht?  Wirst zwar dann etwas höher eingestuft aber hättest trotzdem etwas mehr Geld im Monat zur Verfügung

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Geschrieben : 07.05.2020 19:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ging darum, dass er ggf. weniger verdient und dann den Unterhalt nicht stemmen kann. Und ja, wer bei 2000 Euro Netto fast 1000 Euro Unterhalt zahlen muss, so dass er knapp über dem Selbstbehalt ist, der kommt auch bei geringen Lohneinbussen unter den Selbstbehalt.
Es ist häufiger der Fall, dass auch "gut verdienende" bei 3 unterhaltsberechtigten Kindern schnell ein Mangelfall sind.

VG Susi

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Geschrieben : 07.05.2020 19:37
(@jean123)
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Schwer zu glauben, dass ein Amt einen Unterhaltspflichten Vater finanziell unterstützt. Vielleicht bei 1500€ brutto ja aber nicht bei 3000€.
Gott sei Dank sind die Unterhaltszahlungen nicht für immer 😂

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Geschrieben : 07.05.2020 19:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihr müsste mal aufhören, selektiert zu lesen ...

Es geht darum, dass der TE derzeit genügend Einkommen hat, aber eine Unterhaltsverpflichtung für drei Kinder, Plus Ex, wenn was über bleibt. Das ist so knapp am SB (Selbstbehalt) das ein kleiner Schluckauf zu einem Einkommensfiasko führt. Auch die Weihnachtsgratifikationen werden da schnell verschluckt, so das der Tipp mit dem monatlichen Auszahlen an Perversität fast nicht zu überbieten ist.

Um auf die Aussage der JA Tante zu kommen. Sie solle doch mal erklären, wie die Steuer nach 3 dann ausgeglichen werden soll? Denn es ist ja auch so, dass von der Steuerersparnis Deiner Ex ein Teil zusteht, die Steuerklassen rechnen ja beide zusammen. Du bekommst also einen Anteil der Steuer der Ex und dies kann (und wird) sie einfordern. Zahlen kannst Du nichts, weil es für den Unterhalt verbraten wurde. Behalten darfst Du es aber auch nicht, weil es ja der Ex gehört und sie ihren Unterhaltsanteil bereits mit der Betreuung abgegolten hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 07.05.2020 21:22
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus zusammen
Wenn ich das schon lese " Rücklagen bilden" ja von was den wenn man(n) mit 3 Kindern am Selbstbehalt rumkrebst.
Genauso, mit verlaub dämlich ist der Rat mit dem Nebenjob im Mangelfall. führt nur zu mehr Unterhalt und nicht zu mehr Einkommen, außer wenns Schwarz ist
Was ist nur in den letzen 10 Jahren aus diesem Forum geworden.

Höre nicht auf die Jugendamtstante, die will  nur den Unterhalt maximieren,
Rechne selbst , wenn sie mehr wollen sollen sie klagen.

Ich weis nicht wie dein Jugendamt drauf ist aber ich war mit ähnlichem Einkommen und ebenfalls 3 Kindern in ähnlicher Situation und es war dem meinem Jugendamt immer zuviel Aufwand wegen ein paar Groschen mehr zu klagen.
Habe auch  im Mangelfall immer alle Abzugsposten einfach abgezogen und teilweise wegen Krankheit nur für  2 Jahre tituliert (wenns nicht gefordert war auch gar nicht) und es gab keine Beschwerden.

Es wir hart und du wirst leben wie eine Kirchenmaus aber es geht vorbei.
Bei mir gehts bereits dem End zu.

Viel Glück und halt die Ohren steif

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2020 23:04




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