Meint ihr das ich Wohngeld oder das mit der Erweiterung für Alg2 beantragen kann wenn ich nur meinen Selbstbehalt habe?
Was bedeutet es das was der Vorgänger geschrieben hat ,bei der ARGE mit dem Umgangskosten? Habe ich Schanzen auf Wohngeld wenn die Wohnung so gesehen für mich alleine wohl zu groß ist? Die Warmmiete ist in etwa 525€ für 3.5 Zimmer,allerdings eine kleinere Wohnung würde mir Probleme bereiten da dann 4 Leute aufeinander hocken würden. Es sollen alle 3 auf einmal bei mir sein,da es mit ihnen super funktioniert.
Damit würde es für dich dann so aussehen: Du hast 2.400 Euro, davon gehen 929 Euro für Kindesunterhalt ab - oder, genauer gesagt, so lange der Titel für den Fünfzehnjährigen noch nicht aus der Welt geschafft ist, sind es 954 Euro (und diese 25 Euro sind im Moment vermutlich nicht dein drängendstes Problem).
Ich möchte darauf drängen, dass wir den TE dahin bekommen, dass er die Steuerklasse wechselt und dann mit dem geringeren Netto gerechnet wird. Das ist das was ihm schneller und länger begleiten wird.
Neben dem Wohngeld gibt es auch Leistungen der ARGE ... alles was geht beantragen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich möchte darauf drängen, dass wir den TE dahin bekommen, dass er die Steuerklasse wechselt
Stimmt, das hatte ich zwischenzeitlich schon wieder aus den Augen verloren ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was bedeutet TE? Tut mir sehr leid aber ich hatte nie etwas mit Jobcenter Arbeitslosengeld Hartz4 oder etwas anderes mit zu tun,daher kenne ich die Kürzel nicht.
TE = Treatersteller = Du!
OLG = Oberlandesgericht
FG, oder FamG = Familiengericht
KM = Kindesmutter
KV = Kindesvater
KG = Kindergeld
.....
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das ist tatsächlich ein Problem in diesem Forum.
Als ich damals bei einer Google Suche in dieses Forum stolperte, verstand ich auch nur Bahnhof. Da gings um BET, UET, KU, KM etc. Und ich dachte nur, Hä ??? 🙂
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
... noch ein paar Begriffe
KU = Kindesunterhalt,
BU = Betreuungsunterhalt, steht der Mutter (oder auch Vater) zu, wenn eine Kind unter 3 Jahren betreut wird, unabhängig davon ob man verheiratet war oder nicht, ein weitergehender Anspruch besteht nur bei kindbezogenen Gründen,
TU = Trennungsunterhalt, steht der Ehefrau (oder auch dem Ehemann) während der Trennungszeit zu, entspricht der Hälfte des gemeinsamen Einkommens, wobei der KU vorher abgezogen wird und ein Erwerbstätigenbonus (in Abhängigkeit vom zuständigen OLG) berücksichtigt werden kann,
VKH = Verfahrenskostenhilfe, im Familienrecht spricht man nicht von PKH (Prozeßkostenhilfe) sondern von VKH, die beantragt werden kann bei geringem Einkommen, VKH kann als Darlehn (anteilige Rückzahlung) oder als Zuschuß (ohne Rückzahlung) gewährt werden,
vielleicht spielt ja auch DEF = Demnächst-Ex-Frau eine Rolle.
VG Susi
BU = Betreuungsunterhalt, steht der Mutter (oder auch Vater) zu, wenn eine Kind unter 3 Jahren betreut wird, unabhängig davon ob man verheiratet war oder nicht, ein weitergehender Anspruch besteht nur bei kindbezogenen Gründen,
Zu den Kindbezogenen Gründen:
§1570 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html
Da die Kinder 1 und 2 Jahre alt sind, wird das ja auch für Adam2305 früher oder später ein Thema werden.
Wenn die Kinder, wie in meinem Fall, ab 1J bzw. ab 2J Vollzeit im Kinderhaus betreut wurden, obwohl die Ex währenddessen aufgrund von Lustlosigkeit keiner Erwerbstätigkeit nachging, ist Betreuungsunterhalt keineswegs ein Selbstläufer, siehe "Möglichkeit der Kinderbetreuung" und "Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe".
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo, vielen Dank für die Erklärungen.
Welche Steuerklasse wäre die beste Lösung für mich?
Was die Wohnkosten oder Leistungen der arge angeht,würde ich ein Anrecht auf irgendwelche Leistungen haben in meinen Fall?
Wie erwähnt ich hatte noch nie etwas mit Ämtern zu tun was irgendwelche Leistungen angeht. LG an alle
Hallo,
wir alle empfehlen Dir in die Steuerklasse 4 (genauer 4/4, da Du verheiratet bist) zu wechseln. Das kannst Du per Formular Deinem Finanzamt mitteilen, das Formular sollte auch online verfügbar sein. Für die bereits vergangenen Monate ändert sich erst einmal nichts.
Dadurch sinkt zwar Dein Nettoeinkommen, darauf baut dann aber auch die Unterhaltsberechnung auf. Am Ende des Jahres wird dann die Steuerschuld exakt bestimmt und ggf. erhälst Du eine Steuererstattung oder Du musst eine Nachzahlung leisten.
Es gibt noch eine schlechte Nachricht. Sollten die Kinder im Alter von 1 und 2 eine Kita besuchen, dann sind diese Kosten (abzüglich Essengeld) sogenannter Mehrbedarf. Mehrbedarf ist regelmäßig anfallender Bedarf des Kindes, der nicht im normalen KU enthalten ist. Der Mehrbedarf ist gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen. Solange Du Alleinverdiener bist trägst Du die vollen Kosten und das auch, wenn die KM nicht berufstätig ist, da sie bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes nicht erwerbstätig sein muss.
VG Susi
Hallo Susi,
die Mutter erhält doch H4. Mir ist bisher keine öffentliche KiTa bekannt, die dann Elternbeiträge verlangt. Das sollte also keine Baustelle werden.
Sollte ich die Steuerklasse 4 wahlen und weniger verdienen,werde ich eh auf mein Existenzminimum von etwa 1280€ fallen,nach Abzügen von den Unterhalt für die Kinder. Wird bei einen Wohngeldantrag oder Leistungen der ARGE nicht mein Nettogehalt geprüft und sofort alles abgelehnt? Oder werden die Abzüge für den Unterhalt sowie die Tatsache daß die 3. Kinder öfters bei mir sein werden berücksichtigt? Fakt ist der,das ich mir in den Fall nichts ersparen kann und sobald etwas kaputt geht,ich kein geld dafür aufbringen kann,daher werde ich früher oder später meine Arbeit verlieren. Das Auto brauche ich ja für die Arbeit sowie um die Kinder abzuholen und wieder wegzubringen .kennt sich da einer mit dem allen aus?ich entschuldige mich sehr,das ich so viele Fragen stelle. Nach den 3 Lebensjahr der kleinen,greift unser Ehevertrag,dann ist sie was Unterhalt angeht auf sich selbst gestellt.
Moin,
um die KiGa-Beiträge würde ich mit nun wirklich keine Gedanken machen. Da wir hier über den SB sprechen und der SB für den BU vermutlich nicht geknackt wird, ist nicht ein Cent für irgendwelche KiGa Beiträge über.
Sollte ich die Steuerklasse 4 wahlen und weniger verdienen,werde ich eh auf mein Existenzminimum von etwa 1280€ fallen,nach Abzügen von den Unterhalt für die Kinder. Wird bei einen Wohngeldantrag oder Leistungen der ARGE nicht mein Nettogehalt geprüft und sofort alles abgelehnt?
Nein. Die Ämter prüfen, und du solltest da auch nichts mauscheln, aber da die Kinder dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft darstellen, wird für die Tage bei Dir ein entsprechender Bedarf festgestellt. Auch die Bevorratung für den Umgang (Wohnung) kann eine Rolle spielen. Dann müsste geprüft werden, ob zum derzeitigen Zeitpunkt ein Umzug überhaupt tatsächlich die Miete verringert, oder ob nicht einfach nur die QM ausgetauscht werden.
Fakt ist der,das ich mir in den Fall nichts ersparen kann und sobald etwas kaputt geht,ich kein geld dafür aufbringen kann,daher werde ich früher oder später meine Arbeit verlieren.
Da stehst Du nicht alleine mit dar. Daher versuche in irgendeiner Weise vorzusorgen. Z.B. indem Du keine Rücklage bildest, dir jemanden suchst, der Autos reparieren kann und dann die Teile im Internet günstig bestellen.
ich entschuldige mich sehr,das ich so viele Fragen stelle.
Dafür sind wir ja auch da.
Eine Bitte hätte ich aber. Schreib nicht in einem Block, füge Absätze ein und achte wenigstens "ein" ganz klein wenig auf die Groß-/Kleinschreibung 😉 Danke!
Nach den 3 Lebensjahr der kleinen,greift unser Ehevertrag,dann ist sie was Unterhalt angeht auf sich selbst gestellt.
Obacht. Wenn der Ehevertrag zu Ungunsten der KM abgeschlossen wurde, kann es passieren, dass dieser Ehevertrag aufgehoben wird. Muss nicht, kann. Aber auch hier würde ich kein Faß aufmachen, denn mit Deinem Einkommen reicht es gerade für den KU und da brauchst Du absehbar nicht über den BU nachdenken.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Susi64, du schreibst, dass Kinderbetreuungskosten unter 3 Jahren als Mehrbedarf angerechnet werden, auch wenn die Mutter nicht arbeitet. Aber müsste dazu die Mutter nicht nachweisen, dass eine Fremdbetreuung aus pädagogischen Gründen unbedingt sinnvoll ist? Oder weißt du zufällig, ob das bei unter 3-jährigen in einem Kindergarten/Kita das pauschal so gesehen wird?
Adam, regelt euer Ehevertrag den Nachehelichen Unterhalt? Betreuungsunterhalt? Kindesunterhalt? Ein Totalverzicht ist schwierig. Der Ehevertrag kann durchaus nichtig sein, wenn deine Frau H4 bezieht. Du kannst nicht auf Kosten dritter (hier: der Staat) einen Vertrag abschließen. Bei Abschluss hätte nicht absehbar sein dürfen, dass sie in den Leistungsbezug fällt. Wenn im Ehevertrag keine Gegenleistung ist, kann das durchaus ausgelegt werden als benachteiligung einer Seite, damit wäre es sittenwirdrig. Wenn es um BU oder KU geht, darauf kannst sie eh nur im Rahmen einer Freistellung "verzichten".
Susi64, du schreibst, dass Kinderbetreuungskosten unter 3 Jahren als Mehrbedarf angerechnet werden, auch wenn die Mutter nicht arbeitet. Aber müsste dazu die Mutter nicht nachweisen, dass eine Fremdbetreuung aus pädagogischen Gründen unbedingt sinnvoll ist? Oder weißt du zufällig, ob das bei unter 3-jährigen in einem Kindergarten/Kita das pauschal so gesehen wird?
Es gibt ein BGH Urteil, wonach die Betreuung pädagogisch Wertvoll ist und daher immer zum Mehrbedarf gehört. Selbst wenn die KM nicht arbeitet, wird eine Betreuung im KiGa als Sinnvoll angesehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Selbst wenn die KM nicht arbeitet, wird eine Betreuung im KiGa als Sinnvoll angesehen.
Leider ist das aber auch oft die traurige Wahrheit.
Guten Tag an alle,
Also ich habe beantragt das die Steuerklasse auf 4/4 gemacht wird, wodurch sich mein Nettogehalt wesentlich ändern wird auf etwa 2070€ . Mit dem Jugendamt telefoniert und ihnen mitgeteilt,das die Steuerklasse geändert wurde. Laut online Berechnung, ergibt sich ein ( Mangelfall-Berechnung! Wert weicht von Düsseldorfer Tabelle ab ) Ich habe als Fahrkosten 50 Km x 0.30 Cent x 220 Tage / 12 = 275€ abgezogen. Als Ergebnis ist mein Selbstbehalt 1157€ . Wird meine Frau für die 2 kleinen Kinder noch weniger bekommen als in dem online Rechner? Wird das JA es so ausrechnen müssen das ich mein SB nicht unterschreiten kann? Lg
Ist es so einfach durch einen Wechsel der Steuerklassen den Unterhaltsbetrag herabzusetzen ???
Ich bezweifle, dass das Jugendamt das so hinnimmt.
Hallo Adam,
Wird meine Frau für die 2 kleinen Kinder noch weniger bekommen als in dem online Rechner?
Ich weiß nicht, welchen Online-Rechner du benutzt und mit welchen Daten genau du ihn gefüttert hast - aber was liefert dieser Rechner denn als Unterhalt für jedes der Kinder?
Ein Problem für dich ist natürlich der Titel für den Fünfzehnjährigen - denn egal was bei der Mangelfallrechnung herauskommt, mit dem Titel hat die zugehörige Mutter erst mal ein kräftiges Druckmittel für eine Unterhaltszahlung in Höhe von 420 Euro in der Hand ...
Ich habe als Fahrkosten 50 Km x 0.30 Cent x 220 Tage / 12 = 275€ abgezogen.
Mangelfall und Kilometerpauschale sind vor deutschen Familiengerichten nicht gerade die allerbesten Freunde. Wenn das Jugendamt das so akzeptiert, fein - aber es kann passieren, dass sie dich z.B. auf die Kosten einer Monatskarte für Bus und Bahn drücken wollen.
Wird das JA es so ausrechnen müssen das ich mein SB nicht unterschreiten kann?
Ich sag's mal so: Warte einfach ab, was die Sportsfreunde vom Jugendamt so ausrechnen - und verlasse dich nicht darauf, dass die Berechnung korrekt ist. Die Jugendämter sind berühmt-berüchtigt für ihre Irrtümer, und diese Irrtümer gehen erstaunlich häufig in Richtung zu hoher Unterhaltsbeträge ...
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du den Schrieb vom Jugendamt vorliegen hast, dann stelle die wesentlichen Dinge hier im Forum ein (in anonymisierter Form, versteht sich); dann schauen wir uns das mal gemeinsam an.
Ach übrigens, und noch was:
Ist es so einfach durch einen Wechsel der Steuerklassen den Unterhaltsbetrag herabzusetzen ???
Ich bezweifle, dass das Jugendamt das so hinnimmt.
Das Jugendamt braucht nichts hinzunehmen, das Jugendamt kann hier aber auch nichts aus eigener Kraft entscheiden - entweder man einigt sich "freiwillig" mit Jugendamt und Kindesmutter (was dann allerdings i.d.R. leider auch auf einen zu unterschreibenden Unterhaltstitel hinausläuft), oder aber die Sache landet vor dem Familiengericht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Kind 1 = 284 €
(Nach Düsseldorfer Tabelle: 395 )
Kind 2 = 192 €
(Nach Düsseldorfer Tabelle: 267 €)
Kind 3 = 190 €
(Nach Düsseldorfer Tabelle: 264 €)
Ich habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen,die für den 15 jährigen Sohn zuständig ist. Sie sagte mir,sobald ich die erste Lohnabrechnung mit SK 4 habe,soll ich sie einreichen.