Ich arbeite Vollzei...
 
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Ich arbeite Vollzeit und habe nichts? Bitte um eure Hilfe

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(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag an alle,
Ich und meine Frau sind dabei uns zu trennen, sie bekommt Hartz 4 , 432€ dazu Unterhalt für unsere 2 Kinder  von mir 600€ Unterhalt für ihren ersten Sohn 120€ aus Polen , 618€ Kindergeld 186€ Elterngeld zusammen sind es dann 1956€ . Die Miete wird von Jobcenter bezahlt . So nun zu mir,ich verdiene Vollzeit etwa 2400€ und zahle für meinen ersten Sohn aus einer früheren Ehe 420€ jetzt für die 2 Kinder 600€ fehlen bis zum Selbstbehalt 1160€ also 220€ . Nun soll ich auch Unterhalt für meine Frau zahlen also ich nehme an die 220€ richtig? Woher soll ich nun Geld nehmen um etwas den Kindern kaufen zu können bzw falls mir mein Auto kaputt geht?ich werde die 3 Kinder öfters bei mir haben wenn ich Miete 525€ Stellplatz 25€ Strom Telefon 130€ zusammen Zähler kommt 630€ zusammen also 520€ zum Leben,essen trinken Benzin (50 km) zu Arbeit . Es bleibt nichts übrig,und Essen für kleine Kinder und den größeren wenn die in der Woche und Wochenende bei mir sind kostet ja auch. Dazu wie erwähnt wenn etwas in Haushalt oder Auto kaputt geht,bin ich nicht im Stande es zu bezahlen,was soll ich da machen? Meine Frau wird über 2150€ haben und ich nichts,obwohl ich Vollzeit arbeite und sie noch nie gearbeitet hat? Gibt es etwas was ich beantragen oder in der Richtung tun kann? Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.vlg Adam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2020 13:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

und erst mal, willkommen im Forum.

So ganz blicke ich bei deinen Zahlen noch nicht durch. Die vermutlich wichtigste Frage lautet: Deine 2.400 Euro, ist das bereits das bereinigte Netto-Einkommen? Denn wenn du 50 Kilometer Fahrt zur Arbeit hast, dann ist das ein ziemlich großer Posten, den du in der Unterhaltsberechnung berücksichtigen darfst, und es ist ein himmelweiter Unterschied für die Berechnung, ob du diese berufsbedingten Kosten bereits selbst abgezogen hast und wir die Berechnung folglich mit 2.400 Euro starten, oder ob wir von diesen 2.400 Euro erst mal diese berufsbedingten Kosten abziehen können.

Die zweitwichtigste Frage lautet: Wie alt sind deine Kinder? Wenn der Sohn aus erster Ehe derzeit 420 Euro erhält, dann gehört er vermutlich zur Altersgruppe "12 bis 17 Jahre", oder? Und wie alt sind die beiden Kinder, für die du in Summe 600 Euro als voraussichtlichen Unterhalt ausgerufen hast?

Übrigens, du schreibst etwas von "bis zum Selbstbehalt 1160€". Beachte bitte, dass dieser Selbstbehalt für den Unterhalt gegenüber den Kindern gilt; gegenüber der Demnächst-Ex hast du aber einen höheren Selbstbehalt von 1.280 Euro! Das heißt, es könnte in deinem Fall ggf. darauf hinauslaufen, dass du zwar für den Kindesunterhalt gerade eben so noch voll leistungsfähig bist, weil du nach Abzug des Kindesunterhalts noch etwas mehr als 1.160 Euro übrig hast - für die Demnächst-Ex gibt es dann aber nur noch Unterhalt, wenn und soweit du nach Abzug des Kindesunterhalts noch mehr als 1.280 Euro übrig hast.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 14:01
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Adam2305
Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Du schreibst das Du ca. 2400€ Netto verdienst. Das ist das unbereinigte Netto welches noch bereinigt werden muss. Von dem Nettolohn werden erst mal der Weg zur Arbeit( 30 km x 0,30 € x 230 Tage x 2= 4140 € und 20 x 0,20 € x 230 Tage x 2 = 1840 € zusammen also 5980 € pro Jahr macht im Monat  498,33 € die vom Netto abgezogen werden müssen. So kommst Du in die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Da die Kinder im Unterhalt vor der KM gehen bist Du für Unterhalt deiner Frau nicht mehr leistungsfähig. Stell doch mal das Alter deiner drei Kinder ein, denn ich denke mal das es auf eine Mangelfallberechnung heraus läuft.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 14:11
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag und vielen Dank für eure Antworten.
Die Kinder sind 15 für ihn zahle ich 420€ . Die anderen sind 1 und 2 Jahre jung. Die 2400€ sind in etwa mein Nettogehalt was ich bekomme,da sind die Fahrkosten nicht abgezogen. Wir haben uns geeinigt das wir erst Januar die Steuerklassen ändern,da ich sonst Nachzahlung bekommen werde,und das wird ja erst das Trennungsjahr sein. Ich habe vor die Kinder in der Woche öfters zu s hen sowie am Wochenende und das wird alles sehr eng mit dem geld . Was ist wenn mir mein PKW kaputt geht?übrigens sind die 50 km in beide Richtungen geschrieben das heißt 25 km in eine Richtung .wo finde ich den Selbstbehalt denn ich haben muß wenn ich für 3 Kinder und zusätzlich für die Ehe Frau zahlen muss?LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2020 14:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ,

der Selbstbehalt ergeht aus der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitsätzen Deines zuständigen OLG (Oberlandesgerichtes).
Nur mal groß überschlagen, ich würde sagen dass Du für KU Leistungsfähig bist, zumal es eine Erwerbsobligenheit gibt und damit nicht alles abgezogen werden kann. Aber für den Betreuungsunterhalt wird es vermutlich, mit den Fahrkosten, und vielleicht dem einen oder anderen, nichts.
Sollte der Unterhalt tituliert werden, und Du tatsächlich so an der Grenze klebst, kannst Du Hilfen bei der ARGE für die Umgangszeiten beantragen. Vielleicht auch Wohngeld, ich würde alles beantragen was nur irgendwie geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 15:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

Das ist das unbereinigte Netto welches noch bereinigt werden muss. (...) So kommst Du in die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Richtig, aber bei vier Unterhaltsberechtigen (nämlich drei Kinder und die Demnächst-Exfrau) ist es so oder so "nur" die erste Stufe, siehe Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle: Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, wenn's wie hier mehr sind, wird ein Abschlag berücksichtigt.

Ob's sogar ein Mangelfall wird, d.h. weniger als das, was in der ersten Zeile steht, müssten wir mal mit dem spitzen Bleistift rechnen (denn gerade die Fahrtkosten werden im Mangelfall eher nicht voll angerechnet, da wird stattdessen gerne schon mal nur der Preis einer Monatskarte für den ÖPNV berücksichtigt).

Die Kinder sind 15 für ihn zahle ich 420€ .

Also Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Unter den gegebenen Umständen müsste das also eigentlich auf 395 Euro reduziert werden (genauer gesagt, wahrscheinlich war der Unterhalt auch bislang schon zu hoch, aber während 25 Euro hin oder her für dich bislang vielleicht nicht ausschlaggebend gewesen sind, wirst du ab sofort vsl. um jeden Euro kämpfen müssen).

Somit, zwei Fragen: Erstes, ist dieser Unterhalt tituliert; d.h. per Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss festgeschrieben? Zweitens, kannst du mit der Mutter des ältesten Kindes noch vernünftig reden, oder herrscht da ein kalter Krieg zwischen euch beiden?

Die anderen sind 1 und 2 Jahre jung.

Also die Altersgruppe "0 bis 5 Jahre". Unterhaltszahlbetrag somit jeweils 267 Euro.

Somit als vorläufiges Zwischenergebnis: Kindesunterhalt beläuft sich vsl. auf 395 + 267 + 267, also insgesamt 929 Euro.

Die 2400€ sind in etwa mein Nettogehalt was ich bekomme (...)

Gibt es irgendwelche z.B. jährlichen Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien? Die müssten dann nämlich anteilig berücksichtigt werden, und erhöhen rechnerisch dein Monatseinkommen. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass es solche Zahlungen nicht gibt, und rechne daher mit 2.400 Euro pro Monat.

da sind die Fahrkosten nicht abgezogen. (...) übrigens sind die 50 km in beide Richtungen geschrieben das heißt 25 km in eine Richtung .

Das hatte ich genau so falsch verstanden wie der Frosch in seiner ansonsten korrekten Berechnung, aber auch 25 Entfernungskilometer bringen dir bei fünf Hin- und Rückfahrten pro Woche noch eine hübsche Einkommensbereinigung um ca. 250 Euro. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach dem zuständigen Oberlandesgericht, vielleicht kannst du uns ja noch sagen, welches OLG am Wohnort der Kinder zuständig ist. Wenn du's nicht weißt, kannst du mit einer Gerichtssuche wie z.B. https://gerichtsstand.net/ das zuständige OLG anhand der Postleitzahl ermitteln.

Hast du noch weitere berufsbedingte Kosten, und/oder zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. einen Riester-Vertrag oder eine Lebensversicherung? So etwas würde dein unterhaltsrelevantes Einkommen weiter senken, und könnte vor allem dann interessant werden, wenn wegen jährlicher Sonderzahlungen die Ausgangslage doch noch etwas höher ausfallen sollte als 2.400 Euro.

Jedenfalls, deine 2.400 Euro bereinigen wir erst mal um 250 Euro Fahrtkosten und landen somit bei 2.150 Euro. Rechnerisch Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, aber weil es mehr als zwei Unterhaltsempfänger gibt, geht es nach Zeile 1 herab (eigentlich sogar zwei Zeilen abwärts, aber niedriger als Zeile 1 gibt's halt nicht). Somit ist das obige Zwischenergebnis erst mal bestätigt, Kindesunterhalt ist  395 + 267 + 267, also insgesamt 929 Euro.

Kontrollrechnung: 2.150 Euro minus 929 Euro Kindesunterhalt sind 1.221 Euro. Dir bleibt mehr als der Selbstbehalt von 1.160 Euro, der für den Kindesunterhalt gilt; also bist du leistungsfähig für den errechneten Kindesunterhalt laut Zeile 1.

Aber: 1.221 Euro sind weniger als der Selbstbehalt von 1.280 Euro, der für den Exen-Unterhalt gilt, und deshalb hat deine Demnächst-Ex zwar im Prinzip  einen Unterhaltsanspruch gegen dich, aber da dein Selbstbehalt nach Zahlung des Kindesunterhalts bereits unterschritten ist, kriegt sie trotzdem nix!

Die verschiedenen Selbstbehalte findest du übrigens ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle. Hinsichtlich minderjähriger Kinder gilt Anmerkung 3 in der DT (d.h. auf Seite 2), hinsichtlich Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt gilt Abschnitt B, Punkt IV der DT (d.h. auf Seite 3).

Wir haben uns geeinigt das wir erst Januar die Steuerklassen ändern,da ich sonst Nachzahlung bekommen werde,und das wird ja erst das Trennungsjahr sein.

Richtig ist: Da das Trennungsjahr gerade erst begonnen hat, darfst du noch bis Ende 2020 in Lohnsteuerklasse III bleiben; spätestens am 1. Januar 2021 musst du in Lohnsteuerklasse IV bzw. I sein.

Ob es auch vernünftig ist, ist noch eine andere Frage. Die Steuerlast ist in Wirklichkeit unabhängig von der Lohnsteuerklasse, denn die Unterschiede werden mit der Steuererklärung für 2020 im nächsten Jahr auf den Cent genau ausgeglichen - aber für die Unterhaltsberechnung wird das genommen, was du derzeit netto ausgezahlt bekommst, und das ist in Lohnsteuerklasse III deutlich mehr als das, was du ab nächstem Jahr bekommen wirst!

Also bitte aufpassen, dass da jetzt keine Unterhaltsbeträge festgezurrt werden, die du ab nächstem Jahr vorhersehbar nicht mehr wirst leisten können! Im Zweifelsfall muss halt jede Unterhaltsberechnung zweigeteilt sein, nämlich "Unterhaltsbeträge, die ab jetzt bis Jahresende gelten" und "Unterhaltsbeträge, die ab Januar 2021 gelten werden".

Was ist wenn mir mein PKW kaputt geht?

Mit der obengenannten Kilometerpauschale von bei dir ca. 250 Euro gelten unterhaltsrechtlich gesehen auch solche Notfälle als abgegolten, d.h. so ein Ereignis kannst du nicht zusätzlich geltend machen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 16:27
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Dein eigentliches Problem, dass Deine Ex mehr Geld zur Verfügung hat, obwohl sie im Gegensatz zu Dir nicht arbeitet.

Meine Meinung: Es ist einfach eine Folge des System, an dem Du absolut nichts ändern kannst. Am besten, Du findets Dich damit ab und denkst nicht mehr darüber nach, weil es nichts bringt und Dich nur unglücklich macht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 18:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man darf aber auch nicht vergessen, dass sie mit ihren 1.900 4 Personen versorgen muss und er mit 1.200 sich alleine. Und er sorgt dabei lediglich für seine Kinder. Für die Ex sorgt die Allgemeinheit. In diesem Fall liegt keine Schuld im System, sondern dass bei Steuerklasse 3 / 2.400 netto mutig ist, drei Kinder in die Welt zu setzen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 19:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

es juckte mich zwar gerade selbst gewaltig in den Fingern, eine inhaltliche Antwort auf die beiden vorangehenden Beiträge zu geben - aber stattdessen möchte ich nur dazu aufrufen:

Wenn jemand eine Grundsatzdiskussion über "das System" führen möchte, dann macht er dafür bitte ein neues Thema in einem passenden Unterforum auf.

Hier in diesem Thema geht's darum, jemandem zu helfen, der gerade in eine Situation gekommen ist, die noch ziemlich sportlich werden könnte.

Danke im Voraus, und viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 20:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zunächst muss man eine korrekte Berechnung auf der zunächst fiktiven Steuerklasse 1 (oder 4) anstellen, nur so ergeben sich reale Zahlen für den Unterhalt.
Ohne eine konkrete Rechnung zu machen geht es bei 3 unterhaltspflichtigen Kindern darum ob ein Mangelfall vorliegt oder der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Dabei ist es auch wichtig zu wissen ob Titel bestehen bzw. erstellt werden sollen. Besteht ein Titel für das älteste Kind? Wenn nicht dann kann der Unterhalt sofort angepasst werden.

Bei mindestens einem Kind unter 3 besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt, der Selbstbehalt dafür steigt aber auf 1280 Euro und da sehe ich nur sehr wenig Raum für Betreuungsunterhalt.

Für die Noch-Ehefrau gibt es auch eine schlechte Nachricht, da sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird sie für sich und die Kinder H4 bekommen, das JC wird aber denn Unterhalt für die Kinder bekommen. Das liegt daran, dass H4 eben nicht nur den Regelsatz sondern auch den Wohnanteil beinhaltet. Ebenso wird bei H4 das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Es könnte also auch für die Noch-Ehefrau wesentlich weniger Geld geben als gedacht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 21:58




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Knackpunkt dürfte die Steuerklasse sein. Wenn ich das grob überschlagen liegt dein brutto bei ungefähr 3300 €, welches du jetzt derzeitig mit der Steuerklasse drei versteuern lässt, so dass ein höheres netto bei rauskommt. Das mag jetzt im ersten Moment vielleicht ganz gut aussehen, fällt dir aber auf die Füße wenn das Trennungsjahr rum ist und mit der Steuerklasse eins gerechnet wird.
Derzeit liegt ein netto um bereinigt bei 2400 €, mit Steuerklasse eins würde ich schätzen dass die netto sich bei 2000,00 € einpendelt. D.h. alles was du jetzt titulieren lässt, würde ich auf unabsehbare Zeit verfolgen und du wirst Geld bezahlen welches du gar nicht hast.
Daher mein dringender Rat, lasse deine Steuer Karte dahingehend ändern, dass du ab sofort mit Steuerklasse eins versteuert hast. Denn es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu! Deine Ex wird vermutlich am Jahresende ihren Anteil an der Steuererklärung fordern. D.h. wiederum dass du jetzt schon Geld ausbezahlt bekommst, der anteilsmäßig ihr zusteht. Was wiederum dazu führt dass du von dem Anteil den du von ihr bekommst jetzt schon Unterhalt bezahlst, und diesen am Jahresende noch einmal an Sie auszahlen darfst. Du zahlst also doppelt!
Der nächste Punkt ist, dass du bei einer Titulierung, die ab sofort von dir gefordert werden kann, jetzt aufgrund von Einnahmen tituliert wirst, die du nicht hast.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2020 23:07
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.Wenn ich jetzt Steuerklasse ändere werde ich doch bis Januar zurückgestuft werden und bei Steuerausgleich eine satte Nachzahlung bekommen. Denn Fall hatte ich 2009 bei der Scheidung mit meiner Ex Frau.Wie meint ihr das mit dem Hartz4? Wird sie H4 für sich und pro Kind bekommen?dh Stufe 1 für sich 432€ 2x für die kleinen unter 3 Jahre also Stufe 6 je 250€ und 1x Stufe 5 308€ ? Oder habe ich das falsch verstanden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2020 11:38
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Ahso was den Kindesunterhalt angeht wollte das JC entweder vom JA oder von uns schriftlich etwas wie viel ich für die Kinder zahlen werde. Also wir haben uns unter uns geeinigt ohne das JA oder Rechtsanwalt. Ein Titel liegt nur für meinen 15 jährigen Sohn,wo ich ab Januar 420€ statt 441€ zahle da ich es versäumt habe die 2 kleinen Kinder beim JA anzugeben. Wenn ich jetzt die Steuerklasse ändere wird doch eine Rückstufung geben und die 5 Monate werde ich demnach als Rückerstattung zahlen müssen .darum wollten wir es erst Januar 2021 ändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2020 11:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

Wenn ich jetzt Steuerklasse ändere werde ich doch bis Januar zurückgestuft werden und bei Steuerausgleich eine satte Nachzahlung bekommen.

Nur um sicherzustellen, dass ich nichts falsch verstanden habe: Du bist momentan in Lohnsteuerklasse III - oder?

Mit dieser Lohnsteuerklasse zahlst du während des Jahres relativ wenig Steuern, daher kann u.U. eine Steuernachzahlung fällig werden. Wenn du in Lohnsteuerklasse IV wechseln würdest, was du dir zumindest mal in Ruhe überlegen solltest, dann würdest du während des Jahres mehr Steuern zahlen, also ein niedrigeres Netto haben, aber du wirst dann im nächsten Jahr auch eine dementsprechende Steuerrückerstattung erhalten.

Der Unterschied ist:

Niedriges Netto in 2020 plus Steuerrückerstattung in 2021 bedeutet, dass du die Steuerrückerstattung mit der Ex teilen musst, aber das ist eine einmalige Angelegenheit im Jahre 2021.

Höheres Netto in 2020 und keine Steuererstattung in 2021 bedeutet, dass du zwar keine Steuerrückerstattung teilen musst, ABER der Unterhalt wird jetzt auf Basis eines höheren Nettoeinkommens berechnet, das du ab Januar 2021 nicht mehr haben wirst, weil ab dann das steuerliche Ehegattensplitting entfällt und du somit zwangsweise die höheren Steuern zahlst.

Ab Januar 2021 hast du dann Unterhaltszahlungen in einer Höhe an der Backe, die nicht zu deinem dann niedrigerem Einkommen passt, und es ist hierzulande ziemlich schwierig, wenn man einmal festgesetzte und inzwischen nicht mehr angemessene Unterhaltszahlungen auf ein vernünftiges Maß absenken möchte (die andere Richtung ist hingegen relativ einfach, d.h. für Unterhaltszahlungen gilt hierzulande der olle Sozialistenspruch "aufwärts immer, abwärts nimmer").

Es geht also darum, ob du einmalig eine Steuerrückerstattung mit der Ex teilst, oder ob du das Risiko eingehst, auf viele Jahre hinweg Monat für Monat mehr Unterhalt zu zahlen, als es eigentlich deinem Netto-Einkommen unter Anwendung des Alleinstehenden-Steuersatzes entspricht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2020 12:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

Ein Titel liegt nur für meinen 15 jährigen Sohn,wo ich ab Januar 420€ statt 441€ zahle da ich es versäumt habe die 2 kleinen Kinder beim JA anzugeben.

Diese gottverdammten Jugendämter! Bei so kleinen Kindern hätte selbstverständlich auch die Ehefrau bei der Abstufung berücksichtigt werden müssen, und wie ich gestern schon geschrieben hatte, wären wir dann in Zeile 1 bei 395 Euro gelandet.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und beantworte bitte noch meine gestrige Frage, ob es sich bei den 2.400 Euro um zwölf Monatsgehälter ohne Extras handelt, oder ob du zusätzlich noch irgendeine Art "dreizehntes Monatsgehalt" erhältst.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2020 12:06
(@adam2305)
Schon was gesagt Registriert

Hallo das ist alles etwas zu viel für mich im Moment und ich überlesen vieles,
Ich habe seit 7 Monaten Kurzarbeit von JA Dezember wurde mit Weihnachtsgeld Urlaubsgeld ein durchschnittliches netto von 2975€ errechnet,da es ja von12 Monatsabrechnung errechnet worden ist. Seit 7 Monaten bekomme ich knapp 2400€ wo ich davor etwa 2600 - 2750€ monatlich bekommen habe. Januar und diesen Monat habe ich knapp 400€ nur bekommen wegen Elternzeit die ich Dezember und März hatte. Kurz danach hat mir meine Frau gesagt das sie geht. Anträge usw würden gestellt und Wohnung gefunden ohne dass ich etwas wusste.

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Themenstarter Geschrieben : 02.05.2020 12:31
(@adam2305)
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Was mich auch sehr interessiert wenn ich meinen Selbstbehalt von 1280€ am Ende habe,ich werde öfters alle 3 Kinder bei mir haben sowie am Wochenende,ich kann nicht umziehen da ich hier bereits nur 3.5 Zimmer habe und für 4 Personen wäre eine kleinere Wohnung ja schon viel zu eng. Da wird mit Ausgaben für Milch Windeln eventuell notdürftig Kleidung alles nicht machbar wenn ich bedenke das ich nicht mit den Kindern zu Hause bleiben werde. Was ist dann wenn mir zb Herd Backofen oder Auto kaputt geht?wovon soll ich mir etwas sparen um da etwas zu kaufen oder reparieren? Habe ich ein Anrecht etwas zu beantragen?meine Warmmiete ohne Stellplatz beträgt knapp 524€ . Mit dem Nerfen bin ich am Ende zu wissen das alles vorbei ist , das ich etwa 150 Std für nichts arbeiten gehen werde und das bei einen Beruf in einer Schmiede wo ich körperlich extrem gefordert bin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2020 13:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was mich auch sehr interessiert wenn ich meinen Selbstbehalt von 1280€ am Ende habe,ich werde öfters alle 3 Kinder bei mir haben sowie am Wochenende,ich kann nicht umziehen da ich hier bereits nur 3.5 Zimmer habe und ...

Du musst Dich leider daran gewöhnen. Väter haben in dieser Politik keinen Stellenwert. Das merken diese aber erst, wenn sie in der Problematik drin stecken. Es gibt die Marschrichtung “wenn es der Mutter gut geht geht es auch den Kindern gut!" Und so wird im Unterhaltsrecht leider verfahren, auch wenn langsam zumindest politisch eine Änderung zu erkennen ist. Die SPD hat seinerzeit dafür gesorgt dass der Kindes Unterhalt verdoppelt wurde und noch andere Kleinigkeiten drauf geschlagen wurden.
Wie es dir geht ist völlig uninteressant, du hast den Selbstbehalt, du zahlst den Mindestkindesunterhalt, und die Hälfte des Kindergeldes, die du abziehen darfst, sind laut höchster Rechtsprechung, für den Umgang mit den Kindern.

Allerdings gibt es die Möglichkeit das du Wohngeld beantragst, oder aber auch Ergänzen des ALG II, was deine finanzielle Situation verbessern sollte. Bei der Arge kannst du auch Kosten zum Umgang und anteilige Wohnkosten beantragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2020 14:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass für Dich in jeder Hinsicht eine Welt zusammengebrochen ist und die Talsohle noch lange nicht erreicht ist. Deine berufliche Situation scheint auch nicht rosig zu sein. Wenn es schon 7 Monate Kurzarbeit gibt, dann schrillen eigentlich alle Alarmglocken.

Was Du brauchst ist jemand, der Dir zeitnah und ortsnah helfen kann, gibt es eine Väterverein, eine Vätergruppe in Deiner Nähe?

Bisher ist die Situation einfach nicht überschaubar. Wenn Du weiter Arbeit hast, dann sollten Dir die 1280 Euro bleiben, nicht mehr und nicht weniger. Das ist im Moment sehr wenig für Dich. Mach eine Liste von Ausgaben, die Du hast, wie hoch sie sind und ob Du da etwas ändern kannst. Auto wirst Du für die Arbeit brauchen, vielleicht ist es möglich hier aber trotzdem Kosten zu senken.
Wie schon geraten solltest Du einen Wohngeldantrag stellen.

Die Idee alle Kinder immer zusammen zu haben halte nicht für eine gute Idee. Der 15jährige hat mit Sicherheit andere Interessen als Kleinkinder. Das entzerrt auch das Wohnungsproblem etwas.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2020 15:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Adam,

Kurz danach hat mir meine Frau gesagt das sie geht. Anträge usw würden gestellt und Wohnung gefunden ohne dass ich etwas wusste.

Mit dem Nerfen bin ich am Ende zu wissen das alles vorbei ist , das ich etwa 150 Std für nichts arbeiten gehen werde

Hallo das ist alles etwas zu viel für mich im Moment und ich überlesen vieles

Schon klar - die meisten hier im Forum, mich eingeschlossen, haben durchaus ähnliche Dinge selbst erlebt ...

Seit 7 Monaten bekomme ich knapp 2400€ wo ich davor etwa 2600 - 2750€ monatlich bekommen habe.

Es klingt vielleicht blöd, aber in deiner aktuellen Situation ist es fast schon eine gute Nachricht, dass dieser Mist bereits seit sieben Monaten geht: Denn im Unterhaltsrecht gelten Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. für einen Zeitraum von sechs Monaten als "vorübergehende Ereignisse", für die der Zahlesel gefälligst alleine geradezustehen hat, damit den armen, bedauernswerten Unterhaltsempfängern auch ja kein Euro an Unterhalt verloren gehe.

Für dich bedeutet es aber: Da die Sechs-Monats-Frist bereits überschritten ist, musst du gegenüber Jugendamt, Exfrau usw. darauf bestehen, dass hier mit genau den 2.400 Euro gerechnet wird, die du jetzt tatsächlich verdienst - denn dein altes, höheres Einkommen wirst du auf Sicht nicht mehr erwirtschaften können. Schau außerdem bitte in deinen Arbeitsvertrag, einen eventuellen Tarifvertrag, in die Kurzarbeit-Information deines Arbeitgebers oder frag deinen Arbeitgeber direkt, wie es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Zeiten von Kurzarbeit aussieht. Wenn das nämlich gestrichen wird, dann hat sich auch die Anrechnung eines dreizehnten Monatsgehalts erledigt, d.h. es sind dann tatsächlich diese 2.400 Euro pro Monat.

In diesem Fall würde i.W. meine Berechnung von gestern 14:27 Uhr gelten: Du bist hinsichtlich der Kinder leistungsfähig für den Mindestunterhalt (d.h. Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle), aber du bist nicht leistungsfähig für Exenunterhalt. Solange du nämlich nicht auf "Kurzarbeit Null" bist, bist du weiterhin erwerbstätig, also gibt es keinen Grund, in der Berechnung auf die niedrigeren Selbstbehalte für Nicht-Erwerbstätige umzusteigen. Bei den berufsbedingten Fahrkosten könnte eine Anpassung nötig sein, wenn deine Kurzarbeit so gestaltet ist, dass sich die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage reduziert und du folglich auch weniger Fahrten zur Arbeit hast (die ca. 250 Euro beziehen sich auf fünf Arbeitstage pro Woche).

Damit würde es für dich dann so aussehen: Du hast 2.400 Euro, davon gehen 929 Euro für Kindesunterhalt ab - oder, genauer gesagt, so lange der Titel für den Fünfzehnjährigen noch nicht aus der Welt geschafft ist, sind es 954 Euro (und diese 25 Euro sind im Moment vermutlich nicht dein drängendstes Problem). Es bleiben dir also nach Abzug aller Unterhaltszahlungen 1.446 Euro. Fahrtkosten zur Arbeit wurden bei der Berechnung berücksichtigt, also musst du Benzin und sonstige Kosten für Auto aus diesem Betrag bezahlen. Außerdem natürlich Miete, Strom, Telefon, Lebensmittel usw.

Ich will's nicht schöner reden als es ist, aber wir hatten hier im Forum auch schon Fälle, da sah es aus verschiedenen Gründen nochmal um ein bis zwei Nummern düsterer aus.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2020 15:42




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